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Er ſcheint wo⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis ſährl. fl. 1. 12 kr.; durch die Poſt bezogen
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e, Friedberger Intelligenzblatt.
Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum 2 kr.; die beiden
Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,
Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ane
N. 60*
Dienſtag, den 1. Auguſt. 1857.
Betreffend: Die Oeſterreichiſche Geſetzgebung bezüglich des Verfahrens von Seiten ausländiſcher Stiftungen ꝛc. Oeſterreichiſchen Staatspapieren und bei Veräußerungen der Letzteren
Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. bei Erhebung der Zinſen von
Zu Folge einer Benachrichtigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern d. d. 22. Juli l. J. ſetzen wir Sie, zur weiteren Veröffentlichung in Ihren Gemeinden, hiermit in Kenntniß, daß Seine Majeſtät der Kaiſer von Oeſter—
reich mittelſt
Allerhöchſter Entſchließung vom 8. Juni d. J. anzuordnen geruht haben, daß zur Erleichterung des deß⸗
fallſigen Verfahrens ausländiſche Stiftungen oder Körperſchaften zur Erhebung der Zinſen ihrer in Oeſterreichiſchen Staatspapieren angelegten Capitalien, ebenſo wie zur Veräußerung und beziehungsweiſe Umſchreibung derſelben, nicht mehr wie bisher der jedesmaligen Beibringung eines Reciprocitäts-Reverſes und eines Exiſtenzzeugniſſes bedürfen.
Friedberg am 30. Juli 1857.
Betreffend: Den Ausbruch der Lungenſeuche unter dem Rindvieh zu Reiskirchen, Kr. Gießen, insbeſ
In Verhinderung des Kreisraths: de Bee a un e ka ie, Kreisaſſeſſor.
An Dieſelben.
ondere die Einſtellung der Viehmärkte zu Gießen.
Nach einer Benachrichtigung Gr. Kreisamts Gießen hat Großherzogliches Miniſterium d. J. genehmigt, daß die Vieh⸗
märkte zu Gießen ſeien, um das Einbringen von lungenkrankem Vieh zu verhüten.
auch fernerhin abgehalten werden, ſowie, daß die erforderlichen Maasregeln von ihm ergriffen worden Es iſt ſonach die Verfügnng im Intelligenzblatt
Ni. 57 außer Wirkſamkeit geſetzt worden.
Dieſes werden Sie zur öffentlichen Kenntniß bringen. Friedberg den 1. Auguſt 1857.
In Verhinderung des Kreisraths: de Beaucla ir, Kreisaſſeſſor.
Bekanntmachung.
Die Brandentſchädigungsbeiträge für 1856. werden in den erſten zehn Tagen des Monats Auguſt c. an den ge- wohnlichen Zahltagen Dienſtags und Donnerſtags mit der directen Steuer erhoben werden.
Friedberg den 31. Juli 1857.
Großherzogliche Diſtrictseinnehmerei Friedberg. Bit ſch.
Bekanntmachun der Preisvertheilungen in der Provinz Oberheſſen im Jahre 1837.
Die Preisvertheilungen des landw. Vereins von Oberheſſen werden in dieſem Jahre ſtattfinden:
1) in Battenfeld, bach, Freitag den 21. Auguſt. Die zur Beförderung der a) zu Preiſen von etwa 8 ur ausſchließlichen Zucht benutzen; p) zu Preiſen von 5— 10 fl. für die beſten Eigenthum des Beſitzers; c) zu Preiſen von 5
ſie nicht z
Montag den 17. Auguſt, 2) in Ulrichſtein, Mittwoch den 19. Auguſt und 3) in Butz ⸗
Viehzucht ausgeſetzte Summe wird auf dieſen Stationen verwendet: — 15 fl. für die beſten Zuchtbullen von Gemeinden oder ſolchen Privaten, welche
jungen Bullen, mindeſtens 1 Jahr altßzund ſeit ein vierte! Jahr
— 12 fl. für ſelbſterzogene Rinder von 2— 3 Jahren, die entweder ſichtbar trächtig
ſind oder kürzlich das erſtemal gekalbt haben; für die ſchönſte Kalbin iſt zugleich eine Preisglocke beſtimmt;
d) für ausgezeichnete Schafböcke zu Preiſen von 4— 6 fl. Von den Preiſen unter a— 4 ſollen in den Gegenden,
vorzugsweiſe gezüch
in welchen die Vogelsberger oder eine andere Landrace tet wird, wenigſtens drei Viertheile auf eine Race verwendet werden.
Bezüglich der Prämirung der Schafböcke wird folgendes bemerkt:
Es ſollen bei zur Zucht verwendeten Schafböcken die ſtellte Zeugniſſe über das Gewicht der Wolle beibringen. men werden, ob der Bo
Preisbewerber von den betreffenden Bürgermeiſtern ausge— Auch wird bei der Preisbewerbung darauf Rückſicht genom⸗ ck rein von der Schafräude iſt, oder ob er zu dem ſ. g. Schmeervieh gehort und unter ſonſt
gleichen Umſtänden ſollen Böcke, die rein erhalten ſind, vorzugsweiſe berückſichtigt werden.


