Ausgabe 
3.7.1857
 
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Friedberger Jutelligenzblatt.

Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. a ene

Erſcheint wo⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch die Poſt bezogen

fen.

Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ (paltene Petitzeile oder deren Raum 2 kr.; die beiden

ſammen 7 kr.

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Freitag, den 3. Juli.

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Abonnements Einladung.

Mi dem 1. Juli begann ein neues halbjähriges Abonnement auf dasFriedberger Intelligenzblatt. Dasſelbe erſcheint auch ferner wöchentlich zweimal, Dienſtags und Freitags, an letzterem Tage verbunden mit einem

Beiblatte.

Durch das in 1200 Exemplaren ausgegebene Blatt finden Anzeigen eine allgemeine und ſichere Verbreitung nicht allein im Kreiſe Friedberg und den angrenzenden Bezirken, ſondern auch in den benachbarten Kurf. Heſſ. und

Herz. Naſſ. Landestheilen. erſten Zeilen mit 7 kr. Taxis'ſchen Poſtverwaltungen 45 kr.

Inſerate werden berechnet die dreiſpaltige Petitzeile oder deren Raum mit 2 kr., die beiden Das halbjährige Abonnement beträgt bei der Expedition 40 kr., bei den Fürſtl. Thurn und

Die Expedition.

Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Burgermeiſtereien und die Großherzogliche Gendarmerie.

Betreffend: Das Auffinden einer Kindesleiche.

Am 16. d. M. wurde auf der Eckenheimer Chauſſee bei Frankfurt a. M. die Leiche eines neugebornen 7 bis 8

Tage alten Kindes weiblichen Geſchlechts aufgefunden, höchſtens 3 bis 4 Tage geboren Mutter des Kindes reſp. nach der Reſultate zu berichten.

Friedberg am 30. Juni 1857.

ſein konnte, und eines gewaltſamen Todes geſtorben iſt. Thäterſchaft des Verbrechens ſorgfältige Nachforſchungen anzuſtellen und etwaige

welches in ein altes weißes Vorhängchen eingewickelt war,

Sie haben nach der

Müller.

Auszug aus dem Groſtherzoglichen Negierungsblatte.

Nr. 17 vom 20. Juni enthält: I. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern vom 4. Juni, das Reglement über die Er hebung und Controlirung des der Provinzialhauptſtadt Gießen be willigten Octrois, insbeſondere Rückvergütung von den aus den dortigen Steinkohlenniederlagen auswärts verkauften Steinkohlen betr., wornach des Großherzogs K. H. auf Antrag des daſigen Stadtvor ſtands zu genehmigen geruht haben, daß allen Steinkohlenhändlern in Gießen dieſe Rückvergütung des Octrois von den an Auswärtige verkauften Steinkohlen geleiſtet werden ſoll, wenn 3 oder mehr Centner auf einmal ausgeführt werden. Folgen die näheren Be ſtimmungen hierüber. II. Ueberſicht der Umlagen zur Beſtreitung der Bedürfniſſe in den israelitiſchen Religionsgemeinden des Kreiſes Grünberg für 1857. III. Erhebung einer Umlage von 530 fl. für Entwäſſerungsanſtalten in der Gemeinde Elsheim, Kr. Bingen, für 1857. IV. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgeſetzbuchs bekannt zu machender Straferkennt niſſe der Gerichte der Provinz Starkenburg, und zwar 15 von dem Hr. Affiſenhofe dieſer Provinz, welche wegen Meineids, Diebſtahls, Veruntreuung im Dienſte, Brandſtiftung, Körperverletzung mit tödt lichem Erfolge, fortgeſetzter Verführung zur Unzucht, Verſuchs des Todſchlags unter fortgeſetzter Drohung ꝛc. Strafen von 1 J. Corr. bis 10 J. Zuchthaus erkennen; 3 von Gr. Provinzialſtrafgerichte wegen Gewaltthätigkeit, Schriftfälſchung, Betrügereien ꝛc. zu 1 bis J. Correctionshaus; 9 von Gr. Hofgerichte der Provinz Star kenburg, wegen fortgeſetzter Mißhandlung eines eignen Kindes ꝛc., Widerſetzung ꝛc., Diebſtahls ꝛc., Landſtreicherei ꝛc., Unterſchlagung ꝛc., wiederholter Diebſtähle ꝛc. zu 1 J. Corr. bis J. Zuchthaus; 6 von Stadt⸗ und Landgerichten der Provinz, und zwar 2 vom Stadtgerichte, 1 vom L.⸗G. Darmſtadt, 3 vom L.⸗G. Höchſt, wegen Diebſtahls, Landſtreicherei ic. von mehrmonatlicher bis zu mehr jähriger Zuchthausſtrafe. V. Namensveränderung: am 22. Mai wurde der Dorothea Stauff zu Darmſtadt geſtattet, künftig den Fa miliennamenKöhler zu führen. VI. Ertheilung eines Erfin⸗ dungspatentes: am 15. Mai dem Apotheker Hanſtein zu Zwingen berg für das ganze Großherzogthum und auf die nächſten 5 Jahre das ausſchließliche Recht zur Anwendung des von ihm erfundenen und durch Beſchreibung näher erläuterten Verfahrens Kupfererze auf naſſem Wege auszubringen. VII. Dienſtnachrichten. S. K. H. der

Großherzog haben allergnädigſt geruht: am 50. April den Lehrer an der k. ſächſiſchen Gewerbſchule zu Chemnitz Dr. Knop zum außeror dentl. Profeſſor bei der philoſoph. Facultat der Landesuniverſität zu ernennen und als ſolchen zu berufen; 6. Mai den Baucandidaten Fink von Lauterbach zum ſtändigen Secretär des Gewerbvereins zu ernennen; dem Schulvicar Geyer aus Beſſungen die 3. höhere Mäd chenſchulſtelle zu Darmſtadt definitiv zu übertragen; 7. den Kreis aſſeſſor Zimmermann zum Miniſterialſecretär 2. Kl. bei dem Mini ſterium des Innern; 8. den Gerichtsacceſſiſten und Ergänzungsrich ter am Friedensgerichte Alzey Dr. Arens zum Ergänzungsrichter am Friedensgerichte Nieder-Olm zu ernennen; 13. dem Notar Dapper zu Oberingelheim die Notarſtelle zu Wörrſtadt für den Bezirk Nieder- Olm und Wörrſtadt zu übertragen; den Baurath Lichthammer da bier zum diesſeitigen Commiſſär bei der Verwaltung der Eiſenbahn von Offenbach nach Frankfurt; den praktiſchen Arzt Dr. Krauß zu Bensheim zum Kreiswundarzte für den Medieinalbezirk Bensheim; 18. den Miniſterialſecretär 2. Kl. Gottwerth zum Miniſterialſecretar 1. Kl., und den Landg.⸗Aſſeſſor Günther zu Darmſtadt zum Miniſte⸗ rialſecretär 2. Kl. bei dem Miniſterium der Juſtiz; 25. den Landg⸗ Aſſeſſor Köliſch zu Großumſtadt zum Landg.-Aſſeſſor in Seligenſtadt, die Gerichtsgcceſſiſten Gerau und Beck aus Darmſtadt, Weygand aus Petterweil, Langsdorff und Dr. Klein aus Gießen, Achenbach aus Heppenheim und Weber aus Darmſtadt zu Landgerichtsaſſeſſoren (Gerau in Waldmichelbach, Beck in Großumſtadt, Weygand in Grün⸗ berg, Langsdorff in Vilbel, Achenbach in Zwingenberg); 30. den Hof⸗ gerichtsrath Weber zu Gießen zum 2. Director bei dem Hofgerichte daſ., und den Oberkammerherrn und Bundestagsgeſandten Frhrn. v. Münch-Bellinghauſen zum außerordentl. Geſandten und bevollm. Miniſter am herzogl. naſſauiſchen Hofe zu ernennen. VIII. Dienſt⸗ entlaſſung: am 6. Mai Schullehrer Herbold zu Darmſtadt; 13. evang. Schullehrer Veith zu Niederhauſen; 22. evang. Schullehrer Dietrich zu Ettingshauſen. IX. Verſetzung in den Ruheſtand: am 6. Mai Kreiswundarzt Dr. Volmar zu Offenbach; 25. der Lehrer an der höh. Gewerbſchule zu Darmſtadt, Profeſſor Dr. Moldenhauer, auf Nachſuchen. X. Concurrenz für: die 1. evang. Schulſtelle zu Rüſſelheim 463 fl. 17 kr; die 2. evang. Pfarrſtelle zu Grünberg 529 fl. 20 kr.; die evang. Schulſtelle zu Ruttershauſen mit 257 fl. 43 kr. (der Schullehrer hat die Koſten der Heizung des Schullocals zu be