Ausgabe 
3.3.1857
 
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ſriedberger Intelligenzblatt.

ee Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſe r 8 gemeiner Anzeiger für Oberheſſen, tag,. Pfei dib oder deren Raum

bee Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg..

fl. 1. 30 kr. ſammen 7 kr.

Ni 18. 22 Dienſtag, den 3. März. 9 1837.

8* Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes Betreffend: Das Tanz⸗ und Muſikhalten.

Einer Benachrichtigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 14. l. M., zu Nr. M. d. J. 2624 zu Folge, ſind ſeither vielfache Uebertretungen der, durch das Ausſchreiben des vormaligen Großherzoglichen Miniſterium des Innern und der Juſtiz vom 20. Auguſt 1834, zu Nr. D. 14,558 in rubr. Betreff erlaſſenen Beſtimmungen vor gekommen. Um derartige Contraventionen für die Zukunft möglichſt zu verhüten, beauftragen wir Sie daher, in ihren Ge meinden auf ortsübliche Weiſe, wie ſonſtige Verordnungen, bekannt machen zu laſſen, daß jeder Wirth, welchem die Erlaubniß zur Abhaltung einer Tanzmuſik nicht ertheilt werde, und welcher dennoch die Tanzmuſik halten laſſe, ſich nicht nur der in der Allerhöchſten Verordnung vom 21. März 1843, die Vollziehung des Gewerbſteuergeſetzes, insbe ſondere die beſonderen Erlaubnißſcheine in einzelnen Fällen für In- und Ausländer betr., angedrohten Strafen, ſon dern auch außerdem, wegen Zuwiderhandlungen gegen das in der Verweigerung der Tanzconceſſion liegende Verbot der Abhaltung der Tanzmuſik, einer zeitweiſen oder nach Umſtänden gänzlichen Entziehung der Erlaubniß zum Wirth⸗ ſchaftsbetrieb zu gewärtigen habe. Sollte künftighin ein ſolcher Fall eintreten, ſo haben Sie nicht allein für die De nunciation nach Maßgabe der angezogenen Verordnung zu ſorgen, ſondern auch jedesmal weitere berichtliche Anzeige hierher zu machen, damit darüber Verfügung getroffen werden kann, ob und auf wie lange Zeit dem betreffenden Wirthe die Wirthſchaftsconceſſion zu entziehen ſei.

Die geſchehene Bekanntmachung haben Sie, worüber wir uns bei den Rundreiſen verläſſigen werden, in dem Publikationsbuche zu wahren.

Friedberg den 25. Februar 1857. In Verhinderung des Kreisraths:

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An Diet lb een. Betreffend: Den Termin für den Abſchluß und die Einſendung der Gemeinderechnungen.

Das nachſtehend abgedruckte Miniſterialausſchreiben vom 20. d. M. theilen wir Ihnen zur Nachricht, Nach achtung und Bedeutung der Gemeindeeinnehmer unter dem Anfügen mit, daß Geſuche um allenfallſige Erweiterung der Termine nur unter nachzuweiſenden ganz beſonderen Verhältniſſen Berückſichtigung finden können.

Auch empfehlen wir Ihnen, die Vorlagen über allenfallſige Geſuche um Creditertheilungen an uns in vorge ſchriebener Weiſe und ſo zeitig zu machen, daß nicht durch verſpätete Einſendung derſelben ſolche abſchlägig beſchieden werden müſſen und dadurch die Verrechnung von Ausgabepoſten aufgehalten oder deren Verwerfung wegen Credit mangel herbeigeführt wird.

Wegen der Liquidationsverzeichniſſe beziehen wir uns auf unſere deßfallſigen beſonderen Ausſchreiben und er warten ſowohl von Ihnen, wie pen Gemeindeeinnehmern deren genaueſten Befolg, unter dem Bemerken, daß jeder nicht gehörig und ſpeziell begründete Ausſtandspoſten ohne Weiteres in Liquidation geſtrichen werden wird.

Friedberg, am 28. Februar 1857. In Verhinderung des Kreisraths:

de Beaucla ir, Kͤreisaſſeſſor. Das Großherzogliche Miniſterium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

Wir beſtimmen hiermit in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1856 den Termin zum Abſchluß der cher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rechnungen an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien auf den 31. Mat und zur Einſendung der Rechnungen an die Großherzogliche Oberrechnungs-Kammer⸗Juſtificatur 2. Abthei lung auf den 30. Juni des J. Is. Wegen der etwa nöthig werdenden Erſtreckung dieſer erweiterten Friſten iſt in den einzelnen Fällen nach den beſtehenden Vorſchriften zu verfahren.

Wir beauftragen Sie, die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien und die Gemeinde-Einnehmer hiernach unter dem Anfügen alsbald zu bedeuten, daß die Nichteinhaltung dieſer Friſten, und beziehungsweiſe eine Unterlaſſung der deßfalls zu machenden Anzeige, Disciplinarſtrafen und ſonſtige etwa erforderliche Zwangsmaßregeln zur Folge haben würde.

Darmſtadt, am 20. Februar 1857.

v. Dia lw ig k. Knorr.

An Dieſel been. Betreffend: Den Abgang der Großherzoglichen Landgeſtütsbeſchüler auf die Geſlütsſfationen.

Sie werden alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß die Landgeſtütsbeſchäler auf die Geſtütsſtation Alten ſtadt am 26. d. M. und die zu Grünberg am 1. k. M. abgehen reſp. daſelbſt eintreffen, und bei der Ausſtellung der Bedeckſcheine die größte Pünktlichkeit beachten, damit Störungen, wie früher mitunter vorgefallen, nicht mehr vorkommen.

Friedberg den 26. Februar 1857. In Verhinderung des Kreisraths:

de Beauclair, Kreisaſſeſſor.