euplau Danpfſchiff,
en- Format.
Friedberger Jutelligenzblatt.
Erſcheint wö⸗
ſcheint 2 2 2* Einrückungsge⸗ Fe e Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Fee 104. 9 1 5 1 oder deren Raum
bei Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ere dei k
ſammen 7 kr.
. Dienſtag, den 30. September. l 1856.
Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Das Polizeiſtrafgeſetz, insbeſondere das periodiſche Reinigen der Staats- und Provinzialſtraßen in den Ortſchaften.“ Das von Großherzoglichem Miniſterium des Innern am 13. d. M. zu Nr. M. d. J. 12,886 in obigem Betreff
erlaſſene Reſcript theilen wir Ihnen nachſtehend in Abdruck zur Nachricht und Nachachtung mit. Friedberg, am 27. September 1856. Mu le. Das Großherzogliche Miniſterium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.
Unter Beziehung auf unſer Ausſchreiben vom 6. Januar 1840 zu Nr. D. 21,571(Nr. 1 des Amtsblatts) ſetzen wir Sie von nachſtehendem, im Einverſtändniß mit uns und dem Großherzoglichen Miniſterium der Finanzen von Groß⸗ herzoglicher Oberbaudirection am 25. v. M. zu Nr. O. B. D. 11,894 erlaſſenen Ausſchreiben zur Nachricht und mit dem Auftrage in Kenntniß, hiernach die Localpolizeibehörden zu bedeuten.
Darmſtadt, am 13. September 1856.
In Verhinderung des Miniſterial-Präſidenten v. Bechtold. Knorr. Die Großherzogliche Oberbaudirection an die Großherzoglichen Kreisbauämter und das Großherzogliche Bergamt Thalitter.
Um eine Gleichförmigkeit in Bezug auf das periodiſche, zur Unterhaltung chauſſirter Ortsdurchfahrten auf den Staatskunſtſtraßen vorzunehmende Reinigen derſelben in den drei Provinzen des Landes zu bewerkſtelligen, werden die nachſtehenden Vorſchriften ertheilt:
1) Das gewöhnliche, im Frühjahr und Herbſt ſtattfindende Kothabziehen bei dem Einſteinen der Fahrbahn der Ortsſtraßen zwiſchen den Wandſteinen oder Goſſenpflaſtern, ſowie die Säuberung derſelben nach jedem anhaltenden Regen oder bei eingetretenem Thauwetter und die Entfernung dieſes Abraums, wird von den Handarbeitern zu Laſten der Straßenunterhaltungsfonds und zwar in der Regel jedesmal dann vorgenommen, wenn gleichzeitig auch außer- halb der Ortſchaften dieſe Arbeiten auf den Chauſſeen verrichtet werden. Was dagegen
2) die wöchentlich ein- oder mehrmal von Seiten der Einwohner vorzunehmende ortspolizeiliche Reinhaltung dieſer chauſſirten Ortsſtraßen betrifft, ſo beſchränkt ſich ſolche auf die Reinigung der Goſſenpflaſter und Trottoirs, auf das Aufeiſen derſelben nach eingetretenem Froſt, auf die Reinhaltung der Fahrbahn in den in Ziffer 1 nicht vorgeſehenen Fällen von Koth, Staub ꝛc., wobei ſich nöthigenfalls zur möglichſten Schonung der Fahrbahn ſtatt eines Beſens einer hölzernen Kratze zu bedienen iſt, auf die Wegſchaffung dieſes Unrathes, auf die bei Schneefall etwa nothwendig werdende Freimachung der Paſſage und Beſeitigung der angehäuften Schnee- und Eismaſſen.
Darmſtadt, am 25. Auguſt 1856. Für die Ausfertigung Metternich.
An Dieſelben.
Betreffend: Remontirung, insbeſondere die Anlage eines Foblenhofs.
Nach der in der Darmſtädter Zeitung erſchienenen Bekanntmachung vom 20. d. M. ſoll ein Theil der in dieſem Jahr für das Großherzogliche Militär anzuſchaffenden 51 Stück 3½ jährigen Remontepferde in der Provinz Oberheſſen und zwar am 15. Oct. d. J. in der Station Butzbach angekauft werden und es wird das Geſchäft daſelbſt um 10 Uhr des Vormittags ſeinen Anfang nehmen.
Sie wollen dieß in Ihren Bürgermeiſtereien veröffentlichen, und auch von Ihrer Seite, ſo weit möglich, zur Be⸗ förderung des Geſchäfts mitwirken. 5
Friedberg, am 29. September 1856. Müller.
Bekanntmachung.
In Folge Anordnung Großherzoglichen Oberpoſtamts tritt mit dem 1. Oktober l. J. in Altenſtadt eine Poſt⸗ expedition ins Leben, welcher die Orte: Höchſt, Rodenbach, Rommelhauſen, Oberau, Engelthal und Stammheim aus dem Kreiſe Vilbel, Hainchen und Himbach aus dem Kreiſe Büdingen, ſowie Staden aus dem Kreiſe Friedberg als Beſtellbezirk zugetheilt worden ſind, was unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die genannten Orte vom 1. Oktober l. J. an fünfmal wöchentlich durch den Briefträger mit Ausnahme von Rodenbach, wohin nur eine dreimalige Beſtellung in der Woche ſtattfinden wird, begangen werden. 5 i 5
Friedberg den 23. September 1856.. Großherzogliches Kreis amt Friedberg.
In Verhinderung des Kreisraths: de Beauclair, Kͤreisaſſeſſor.


