Ausgabe 
29.2.1856
 
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Friedberger Intelligenzblatt.

Erſcheint wo⸗

ing. Se Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, ga de

tag. 11 8 5 8 555 5 1 DN 100 tan Amts- und verkündigungsblatt für den Areis Friedberg. re

a Nr 18. Freitag, den 29. Februar. 1856.

ben Amtlicher Theil. . Einladung.

f e. Donnerſtag den 13. März d. J., Nachmittags 2 Uhr, findet die Generalverſammlung des landwirthſchaft lichen Bezirkvereins Friedberg auf dem Rathhauſe dahier ſtatt. Zunächſt ſoll außer Anderem über die Verwendung deen der dem Verein zur Dispoſition ſtehenden Mittel berathen werden. Auch wird die Ergänzungswahl des Vorſtandes ut ſtatt haben. Schulhere Sämmtliche Vereinsmitglieder und die Freunde der Landwirthſchaft lade ich zu dieſer Verſammlung ein. 7 Friedberg am 26. Februar 1856. Der Großherzogliche Kreisrath des Kreiſes Friedberg als erſter Director des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins Müller. s Auszug aus dem Großherzoglichen Negierungsblatt. 77 a Nr. 8 vom 16. Febr. enthält: 1. Grobh. Verordnung zu Fauerbach J. aufgehoben und dagegen zu Obermörlen eine u. vom 26. Jan., die unfreiwillige Verſetzung evangeliſcher Uebergangsſtelle errichtet und die Straße von Niedermörlen 3720 Geiſtlichen betr.§. 1. Wird ein evangeliſcher Geiſtlicher wider[nach Uſingen im Herzogthum Naſſau zur Uebergangsſtraße für über⸗ * ſeinen Willen, jedoch nicht zur Strafe, auf eine andere Stelle ver⸗ gangsſteuerpflichtige Gegenſtände erklärt worden iſt. IV. Aufbringung ſetzt, ſo ſoll ihm auf der neuen Stelle kein geringeres Einkommen der Mittel zur Beſtreitung der Bedürfniſſe der Landjudenſchaftskaſſe 45 überwieſen werden, als dasjenige ſeiner bisherigen Stelle beträgt. der Provinz Oberheſſen für 1856 741 fl. für die Israeliten im 220%¼ g§. 2. Ueber die Größe des Gehalts entſcheidet zunächſt der zur Zeit Rabbinate Gießen, oder 2,758 pf. auf den Gulden Normalſteuerca⸗ A e der Verſetzung beſtehende Anſchlag desſelben in der unter öffentlicher[pital, und 289 fl. oder 1,926 pf. desgl. im ehemal. Rab. Friedberg. Tare Autorität aufgeſtellten Beſoldungsnote, und zwar ſowohl bezüglich der V. Namens veränderung: am 12. Febr. wurde dem Ludwig 11 bisherigen, als auch in Anſebung der neuen Stelle des zu ver ſetzenden Braun zu Oppenheim geſtaktet, künftig den NamenSchröder 2. Geiſtlichen.§. 3. Beſteht zur Zeit der eintretenden Verſetzung zwiſchen zu führen. VI. ODienſtnachrichten. S. K. H. der Großherzog

dem vorſchriftsmäßigen Anſchlage und dem wirklichen Ertrage der betr. haben allergnädigſt geruht: am 17. Jan. den Steuerpfandmeiſter Stellen ein Unterſchied, ſo iſt dieſer Unterſchied in geeignete Berück.] Dietz zu Grünberg in die Obereinnehmerci Nidda zu verſetzen; Duß⸗ ſichtigung zu ziehen und es haben hierfür die kirchlichen Verwaltungs- 19. Jan. den Controleur und Aſſiſtenten bei der Ortseinnehmerei J. Kl. bach. behörden nach billigem Ermeſſen zu entſcheiden. F. 4. Den zu verſetzen⸗ und der Chauſſeegelderhebung zu Vilbel Kiefer zum Ortseinnehmer uf den Geiſtlichen ſollen, unter Anwendung der in den 88. 5 9 des und Chauſſeegelderheber und ſonach zum 1. Beamten bei der Orts⸗ Regulativs vom 31. Dec. 1836, die Vergütung der Ueberzugskoſten[einnehmerei Vilbel und den Finanzeandidaten Reuling zu Darm⸗ bei Verſetzung der Civilſtaatsbeamten betr., enthaltenen Normen, ſtadt zum 2. Beamten bei derſelben Ortseinnehmerei und Chauſſee 1 Ueberzugskoſten im Betrage von 9 fl., wenn ſie eigene Haushaltungen gelderhebung unter dem Amtstitel als Aſſiſtent; den außerordentlichen n haben, und von 4 fl. 30 kr., wenn ſie ohne eigene Haushaltungen Profeſſor bei der medielnſchen Facultät der Landes⸗Univerſität Dr. 8 8 ſind, für die gewöhnliche Wegſtunde von 2000 Klaftern Entfernung Eckhard zu Gießen zum ordentl. Profeſſor dabei zu ernennen; 22. vergütet und dieſe Vergütungen aus den Intercalar-Gefallen ihrer dem Aſpiranten des Gerichtsvollziehers⸗Dienſtes Hirter aus Mainz bisherigen Stelle, falls aber Letzteres nicht zuläſſig ware, gas dem die Stelle eines Gerichtsvollziehers mit dem Amtsſitze zu Pfedders 7 allgemeinen evang. Kirchenfonds geleiſtet werden. Doch fallt ein An- heim zu übertragen; 26. den Forſteandidaten Fabricius aus Arns⸗ ſpruch auf Vergütung von Ueberzugskoſten alsdann hinweg, wenn burg zum Oberförſter der Oberförſterei Eichelſachſen; 29. den Kreis⸗ nach dem Erachten der kirchlichen Behörden mit der Verſatzung eine diener in Bensheim Hiſſerich zum Kreisdiener in Vilbel und den J Gehaltsverbeſſerung verbunden iſt. 11. Bekanntmachung Gr. Minie] penſe Feldwebel Balſer, früher im 2. Inf.⸗Reg., zum Kreisdiener * ſteriums des Innern vom 12. Febr., welche zur offentlichen Keuntniß in Bensheim; 2. Febr. den Landgerichtsaſſeſſor Wirth zu Langen zum bringt, daß Allerhöchſter Entſchließung zufolge das Verbot dis An⸗ Landrichter daſelbſt; den Aeceſſiſten bei der Calculator der Oberforſt⸗ kaufs von Kartoffeln zum Brantweinbrennen und zur und Domänen⸗Direction Bitſch zum Calculator und den Gehülfen Stärkemehlfabrikation, ſowie überhaupt durch Brantweinbrenner bei diefer Calculatur Jom zum Akeeſſiſten dabei zu ernennen. VII. und Stärkemehlfabrikanten wieder a uf gehoben worden iſt und daß Characterertheilung: am 28. Jan. dem Rudolph Jacob Lauter ſomit die Beſtimmungen der Verordnung vom 9. Oct. 1854, den aus Aſſenheim zu Frankfurt a. M. alsKanzleiſecretär. VIII Ankauf von Kartoffeln zum Brantweinbrennen und zur Stärkemehl⸗][ Geſtorben: am 28. Octbr. 1855 Rentamtmann Neuſchäffer zu 25 Fabrikation betreffend, vom Tage des Erſcheinens gegenwärtiger Be⸗ Lindenfels; 5. Nov Rentamtmann Bernhard zu Reinheim; 2. Jan. 8 kanntmachung im Regierungsblatte an, außer Wirkſamkeit treten.] evang. Schullehrer Erb zu Schadenbach; 10. Militärpenſtonär Sohn J. 5 111. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 5. Febr., zu Dexheim; 15. Schullehrer Kuhl zu Grebenau; 22. penſ. Geh. 18 welche unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. Dec. 1841 Oberforſtrath Frhr. v. Wedekind zu Darmſtadt; 3. Febr. Gerichts⸗ zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß die bisherige üebergangsſtelle! vollzieher König zu Wörrſtadt.

Die Geſchichte Heſſens, in Biographien für das beabſſchtigt hatte, ſo kommt ſie doch hoffentlich nicht zu . Volk erzählt von G. Simon, Oberpfarrer zu ſpät, um die Leſer des Jutelligenzblattes, welche ſich für 47 Michelſtadt. Zweites Bändchen. Heinrich das die Geſchichte des heſſiſchen Vaterlandes intereſſiren, auf

2312 Kind, der erſte Landgraf von Heſſen daſſelbe aufmerkſam zu machen. Es reihet ſich würdig A* g 2 0 9 Fir dem erſten Bändchen, welches uns von der heil. Eliſabeth 1 Frankfurt* M. 1856. Druck und Verlag von und ihrem Gemahle erzählt, an. Die geſchilderte Zeit iſt Heinrich Ludwig Brönner. 12238 kl. 8. 36 kr. wegen der Kämpfe, welche die Mutter Oeiuriche zu be⸗

Kommt die Empfehlun i ichtli zolks- ſtehen hatte, um ihrem Sohne die rechtmäßige Erbſchaft buches auch etwas pier 155 s ee brei in Heſſen zu ſichern, intereſſant. Neben manchen Erſchei