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1) Die Korreſpondenz der inländiſchen Behörden uuter ſich in Angelegenheiten von Privatperſonen iſt, da ſie, wenn auch auf freiwillige Veranlaſſung von Privatperſonen, doch ſtets im Intereſſe des Dienſtes oder der öffentlichen
Verwaltung geführt wird, durchaus portofrei.
2) Die Korreſpondenz zwiſchen Behörden und inländiſchen Privatperſonen Leinſchließlich der Gemeinden), welche zwar das Intereſſe der Letzteren betrifft, jedoch im Intereſſe des Staats oder der öffenklichen Verwaltung ge⸗ führt wird, iſt Dienſtſache. Dieſes ergibt ſich ſchon daraus, daß dieſe Korreſpondenz nicht vom freien Willen der Einzelnen abhängt, ſondern der Staat will, daß etwas geſchehe, oder daß wenn es vorgenommen wird, es nur unter gewiſſen Formen und mit höherer Ermächtigung geſchehe. Dahin gehört insbeſondere die in Ge⸗ meindeſachen geſetzlich nothwendige Korreſpondenz, z. B. über die Wahl und Beſtätigung der Ortsvorſtände, über Gemeinde-Voranſchläge, über Theilung von Gemeindegütern u. ſ. w., ſodann bei Privatperſonen die
Korreſpondenz über Dispenſation, Heiraths⸗Conceſſion u. ſ. w.)
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3) Die Korreſpondenz der Behörden mit i
nländiſchen Privatperſonen i
n ſolchen Angelegenheiten, welche lediglich
das Privatintereſſe betreffen: wie z. B. Geſuche um Begnadigung, Schulderlaß, Unterſtützung u. ſ. w.(was ſich wohl unter die allgemeine Rubrik— Gnadenſachen— ſubſummiren läßt) iſt bis auf weitere Verfügung dem Poſtporto unterworfen, was jedoch lediglich von den Intereſſenten bei der Aufgabe ihrer Schreiben oder
bei dem Empfang der Reſolutionen zu bezahlen iſt.
4) Bei der Korreſpondenz der inländiſchen Behörden mit auswärtigen Behörden kann zwar der Fall vorkommen, daß in Dienſtſachen ausländiſches Porto zu zahlen iſt, da aber dieſe Fälle nur ſelten vorkommen, und daher bei einer gehörigen Aufſicht dieſe Aufgabe nur ſehr unbedeutend ſein kann, ſo iſt, um nicht wegen dieſes einzi— gen Gegenſtandes weitläufige Abrechnung pflegen zu müſſen, dieſes Porto aus den Kanzleikoſten zu beſtreiten.
5) Die Schreiben von auswärtigen Privatperſonen ſind von den inländiſchen Behörden nur frankirt anzunehmen.
Nach vorſtehenden Normen iſt von nun an zu verfahren, und haben Sie daher ſowohl hinſichtlich Ihrer eigenen
Korreſpondenz das Nöthige zu verfügen, als auch die Ihnen untergebenen Adminiſtrativbehörden hiernach zu inſtruiren, wobei wir noch bemerken, daß die Korreſpondenz der Behörden ſtets auf der Adreſſe mit Dienſtſache oder Parteiſache
bezeichnet ſein muß.
von Grolmann.
v. Zangen.
*) Dahin gebört demnach auch die ganze Korreſpondenz, welche die Bürgermeiſter als Lokalpolizeibehörden führen und zu führen baben. Nicht zu verwechſeln aber iſt hiermit die Korreſpondenz, welche die Bürgermeiſter, Ortsvorſtände, Gemeinderechner oder ſonſtige Gemeindebeamten als ſolche über Privat⸗Angelegenheiten der Gemeinden z. B. wegen Zahlung oder Beitreibung von Gemeinde ⸗Einkünften, wegen Pro⸗ zeſſen der Gemeinden, wegen Accorden und Lieferungen u. dgl. m. führen. Dieſe Korreſpondenz unterliegt vielmehr allerdings der Porto⸗ Zahlung. Portofrei iſt dagegen die Korreſpondenz wegen Beitreibung der Gemeindeumlagen, indem dieſe den Steuern gleichgeſtellt ſind.
Miſſionsfeſt in Butzbach.
Die Glocken Butzbach's hatten am letzten Montage um 3 Uhr Nachmittags mit herrlichem Geläute Feſttag auf den 19. d. M. angeſagt, und ſiehe zu den Gäſten, die geſtern bereits gaſtliche Aufnahme bei den Bewohnern der altevangeliſchen Stadt gefunden hatten, kamen heute viele aus der Näh' und Ferne, aus Stadt und Land. Als dann um halb 10 Uhr die gottesdienſtliche Feier in der feſtlich geſchmückten Stadtkirche begann, in die ſich von- dem 1. Pfarrhaus aus ein längerer Zug begeben hatte, waren die ſchönen, ehrwürdigen Räume des Gottes— hauſes von Andächtigen beinahe überfüllt, und tauſend— ſtimmig ſtieg im Geſang:„Komm heiliger Geiſt“ das Ge— bet der Verſammelten um die rechte Stimmung zu dem ſchönen Feſte zum Herrn des Himmels und der Erde auf. Darauf begann die von Oberpfarrer Klingelhöffer ge— leitete Liturgie mit Reſponſorien und Wechſelgeſängen, welche zum Theil von den Zöglingen der Blindenanſtalt ausgeführt wurden und als Bibellection die Stelle Eph. 4, 11—16 umſchloſſen. Dem Hauptliede:„Wach' auf, du Geiſt der erſten Zeugen“ folgte die ergreifende Feſtpredigt
des vormals ſchleswig-holſteiniſchen, jetzt preußiſchen Geiſt⸗
lichen Roderſen, die mit Zugrundlegung von Joh. 9, 4, an das Warum und das Wie der Miſſionswirkſamkeit mahnend, aus Dankbarkeit und Liebe, uns für die heilige Sache mit Gebet und Arbeit, mit Demuth und mit ſteter Sorge für das eigene Heil ſchaffen hieß. Richtete darauf Pfarrer Peter aus Baſel in ſeinem lebendigen kräftigen Vortrag über äußere Miſſion, den die Worte des Herrn Matth. 24, 14 leiteten, die Blicke der Verſammlung hin— aus auf die Heidenwelt und die Furcht, in der ſie ſchmach⸗ tet ohne das Licht des Evangeliums vom Reich, ſo führte Pfarrer Bertſch aus Maulbronn in Wurtemberg in ſei— ner herzlichen Anſprache, die ſich auf Joh. 6, 9 gründete, in kurzen, ſprechenden Zügen den reichen Segen vor, den
der Herr vom Anbeginn ſeiner Kirche an auf die im Klei⸗ nen begonnenen Werke der inneren Miſſion gelegt habe. Nachdem die verſammelte Feſtgemeinde aus dankerfüllten und darum heilsbegierigen Herzen geſungen hatte:„Ach bleib' mit deinem Segen bei uns, du reicher Herr!“ wurde der Gottesdienſt, der bis gegen 1 Uhr gewährt hatte, durch Hofkaplan Schloſſer von Schönberg mit Gebet und Segen geſchloſſen. Beim Ausgang aus der Kirche wurde eine Collekte für evangeliſche Miſſionszwecke erhoben.— Ein Mittagsmahl vereinigte darauf eine große Menge Feſtgäſte im Joutz'ſchen Gartenſaale, und bei demſelben erklangen die beiden Lieder:„Eine Heerde und ein Hirt“,„Eine feſte Burg iſt unſer Gott“, und wurden zwei Collekten erhoben, die ein reiches Ergeb— niß für die Blindenanſtalt und für das in dem heſſiſchen Hinterlande zu gründende Rettungshaus lieferten. Um 4 Uhr riefen die Glocken nochmals zur Kirche, in welcher Miſſionär Muller aus Baſel, der eine Reihe von Jah⸗ ren in Oſtindien gearbeitet hatte, Mittheilungen über die⸗ ſes Miſſionsgebiet machte. Pfarrer Bichmann von Lich ſchloß dieſe kürzere gottesdienſtliche Feier mit Gebet und Segen. Viele Gäſte eilten darauf wieder der Heimath zu, aber die ſcheidenden wie die bleibenden hatten einen Wunſch im Herzen: der Herr ſegne, was heute in Seinem Geiſte und zu Seiner Ehre gebetet, geredet und gehört wurde! 8
Verſchiedenes.
In Folge abgeſchloſſenen Contracts zwiſchen der peru⸗ aniſchen Regierung und einem gewiſſen Damian Schütz aus Naſſau, laut welchem letzterer 10,000 deutſche Colo⸗ niſten nach Peru überzuführen ſich verpflichtet, wird von Lima aus vor dem Auswandern nach Peru ausdrücklich gewarnt. Schütz ſoll in Naſſau, Baden, Heſſen und Bayern ſeine Anwerbungen vornehmen wollen.
Es werden daher ſprüche irgend wal des genannten Poi meinen, ene 0 Di 0— We Vorm! bei unterxeichnedem A zu machen, als die ſcheinenden von der ausgeſchloſſen werde Das Präclufioer auf der Gerichtsftu Homburg den Land 6 ——eê Mobiliar ⸗ [0388] Mittwoch d gens 9 Ut, wird Schreinermeiſters! rung des Nachlaſſe Schmalkülder fortge boten: Weiß zeug, dergleichen. Friedberg den In Auf Großherzog
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