Ausgabe 
1.1.1856
 
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Die an des Tanzes Luſt ſich freu'n, Wünſchen zunächſt wir auf alle Fälle Für dieſen Winter recht viele Bälle

uber den Inſtanzenzug und die Rechtsmittel, welches die in Rhein⸗ heſſen beſtehende peinliche Proceßordnung für die den einfachen Poli⸗ zeigerichten überwieſenen Straffälle vorſchreibt, tritt nunmehr bei den

2 nach gegenwärtigem Geſetze an die Friedensgerichte als Polizeigerichte Und, zu erhöh'n der Ballfreuden Glanz, 5 verwieſenen Uebertretungen ein. Auf die den Bezirksgerichten in Einen guten Nachwuchs von Lieutenants, 8 Rheinheſſen überwieſenen Uebertretungen dagegen findet das in jener Eine friſche Generation von Aſſeſſoren,

Acceſſiſten, Candidaten und Doctoren. Den holden Bräuten wollen wir gönnen, Daß ſie's nicht gar zu lange bleiben, Und, wenn wir 57 ſchreiben,

Wir ſie als Frauen begrüßen können. Den Hausfrauen wünſchen wir vor allen, Daß bald die hohen Preiſe fallen, Woblfeile Butter zu großen Broten, Treue und gefällige Dienſtboten, Freundliche Gatten und nicht minder Möglichſt wenig ungezogene Kinder.

Proceßordnung für die Vergehen im engeren Sinne des Worts(delits) vorgeſchriebene Verfahren(einſchlleßlich der Beſtimmungen über den Inſtanzenzug und die Rechtsmittel) Anwendung, Art 10. Das gegen⸗ wärtige Geſetz tritt mit dem nämlichen Tage in Kraft, mit welchem das Polizeiſtrafgeſetz in Wirkſamkeit tritt.(Schluß folgt.)

Verſchiedenes. Die Nummer 1 desBazar von 1856 bringt folgenden hu moriſtiſchen Neufahrswunſch an die Abonnentinnen: Hört, ihr Damen, und laßt euch ſagen: Die Glocke hat 56 geſchlagen!

Verwahrt das Feuer und das Licht Und zum Beſchluß unſerer Neujahrsverſe Am rechten Ort dann ſchadet's nicht: Wünſchen wir unſern Leſerinnen 1 Das Licht im Kopfe, daß hell und klar Viel Glück zu Allem, was ſie beginnen,

Ihr ſchafft und wirkt auch im neuen Jahr; Das Feuer im Herzen laßt nie erkalten, So bleibt ihr ſtets jung und doch die Alten. Das iſt das Erſte vor allen Dingen,

Das Andre wird die Zeit ſchon bringen. Dem alten Jahr ein ſeliges Ende

Dem neuen reichen wir froh die Hände;

Ein leichtes Herz, eine ſchwere Börſe, Und gute Rathgeber zu allen Zeiten In allen Staats⸗Angelegenheiten. Wer aber könnte beſſer ihnen

Als wir, in Allem was den Staat Betreffen mag, mit Rath und That Und eifrigerem Streben dienen?

Es ſei in ihm allſeitig beſcheert,

Was als das Liebſte das Herz begehrt! Den jungen Frau'n und Jungfräulein,

Drum empfiehlt ſich auch für's kommende Jahr Das Staats-⸗Miniſterium des Bazar.

Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.

Bekanntmachung. 1141 Montag den 7. Januar k. J., des Vor- mittags um 8 Uhr anfangend, ſollen in der Behauſung des hieſigen Bürgers Friedr. Jacob Schäfer nachfolgende Gegenſtände meiſtdietend gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden, als: 1) Ein Pferd mit vollſtändigem Acker- und Wagengeſchirr, 2) drei trächtige Kühe, 3) ein einſpänniger vollſtändiger Wagen mit eiſernen Achſen, 4) eine Egge mit Schleife, 5) zwei Pflüge, worunter ein neuer Schau- felpflug, 6) zwei einzelne vollſtändige Kühgeſchirre, 7) eine Parthie Ketten, 8) eine noch neue Fruchtfegemühle, 9) eine Strobbank, 10) mehrere Bütten und Fäſſer, 11) eine gute große Waage, 12) ein noch ganz neues Wagentuch, 13) eine eiſerne Pferdekrippe, 14) mehrere große und kleine Raufen, 15) ein Fuder Roggenſtroh, 16) ſechs Fuder Waizenſtroh, 17) vier Fuder Gerſtenſtroh, 18) vier Fuder langes Haferſtrob, 19) ein und ein halbes Fuder Wirrſtroh, 20) 35 Körbe Spreu, 21) 40 Körbe Kohlraben, 22) 90 Körbe Dickwurz, 23) 12 Centner Heu, 24) 10 Centner Grummet, und noch ſonſtige zur Oekonomie gehörige Ge genſtände. e Beſonders wird noch bemerkt, daß mit der Ver⸗ ſteigerung des Viehes der Anfang gemacht wird. Friedberg, den 29. Dec. 1855. 5 Der Vorſteher des Großherzoglichen Ortsgerichts Friedberg deere.

Frucht ⸗Verſtei gerung. 20] Mittwoch den 9. Januar 1856, Nachmittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe von dem Fruchtvorrathe des Auguſtiner⸗Schulfonds 50 Malter Korn, zweimalterweis, meiſtbietend verſteigert.

Friedberg, den 29. Dec. 1855.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg der.

Bekanntmachung.

116] Braunkohlenverkauf. Für die vom 1. Januar bis 30. Juni 1856 von dem Groß⸗ herzoglichen Braunkohlenbergwerk bei Dorheim gegen vorſchriftsmäßige Bürgſchaft und unter den ſonſt bekannten Bedingungen bezogenen Braunkohlen wird Credit zur Zablung bis Ende Septem ber 1856 geſtattet. Bemerkt wird jedoch, daß eine vollſtändige Abfuhr der in einem Bürgſchein aufgeführten Quantitäten Kohlen aus dem jetzt noch vorhandenega Vorrath nicht garantirt werden kann. Die Preiſe der Kohlen ſind pr. Centner 12 Kreuzer für die von Haufen und 13 Kreuzer für die aus Schoppen.

Die Geſchirre, welche auf dem Dorheimer Bergwerk Koblen laden find bei der Kurheſſiſchen Chauſſeegelderbebungsſtätte Nauheim und beladen auch auf allen Großherzoglichen Chauſſeen von der Entrichtung des Chauſſeegeldes befreit.

Dorheimer Bergwerk den 24. Dezember 1855.

Großherzogliches Bergamt Dorheim Jäger.

Braunkohlen⸗Verkauf.

[17] Vom 1. Januar 1856 an wird zur Bezahlung der durch Einlegung von Bürgſcheinen von der Braunkohlengrube Wilhelmshoffnung bei Dornaſſenheim käuflich bezogen werdenden Klötze Credit bis Ende September 1856 geſtattet.

Der Preis iſt der ſeitberige, pr. Centner 10 Kreuzer.

Auch wird das Oſſenheimer Brückengeld an diejenigen, welche bei Abholung von Klötzen von dem Dornaſſenheimer Bergwerk ſolches bezahlen müſſen, bei Einhändigung des Ladſcheins von Materlalſchreiber Weitz vergütet.

Reichelsheim den 27. Dezember 1855.

Schmid, proviſor. Bergcontroleur.

Unsere

Journal-Lese- Anstalt,

zu welcher jederzeit neue Theilnehmer beitreten können, bringen wir mit Beginn des neuen Jahres in empfehlende Erinnerung und laden zur gefälligen Betheiligung ein. Es zirkuliren jetzt in derselben 22 Zeitschriften, für deren präcisen und geregelten Umtausch wir angelegentlichst besorgt sind. 5 3

Die näheren Abonnements- Bedingungen wie das Verzeichniss der Zeitschriften stehen den Interessenten zu Diensten.

Friedberg. C. Bindernagel's Buchhandlung.