Ausgabe 
26.10.1855
 
Einzelbild herunterladen

Friedberger Intelligenzblatt.

6 123 5* erscheint wö⸗ 5 7 12* Einrückungsge 1 Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, 7 32 tag. Preis jährl. oder deren Raum N fl. 1. 12 kr.; durch 1 345* 2 2 kr.; die beiden 8 been Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. eee 1 daz e Nu 8.1. Freitag, den 26. Oktober. 1855. Butzbach Oftober. i nasblatt⸗ Auszüge. bindungen: am 14. Aug. den evang. Pfarrer und Decan Marchand e Negierung zuge zu Umſtadt auf ſein Nachſuchen von dem Amte eines Decans des rd. n Nr. 29 vom 18. September. 1. Bekanntmachung Großh.] Decanats Umſtadt, 18. Aug. den Kanzliſten bei der Bundestags⸗ g Miniſteriums des Innern vom 8. Sept., wodurch auf den Grund geſandtſchaft Bachmann von dem Amte eines Kanzliſten bei der

des Art. 11 des Geſetzes vom 11. Mai 1852, die den Eiſenbahn⸗ oder Telegraphen-Betrieb gefährdenden Verbrechen oder Vergehen betr. zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die in den Art. 6 bis 10 dieſes Geſetzes enthaltenen Beſtimmungen auch auf die mit Genehmigung der Gr. Regierung eingerichtete Telegraphenlinie von Worms nach Mainz und von Mainz nach Bingen An⸗ wendung finden. Ji. Bekanntmachung Gr Miniſteriums des Innern vom 13. Sept., welche mit Bezug auf§. 8 und 9 der Statuten der Staatsaſſecuranzſtalt für die Stellvertretung vom 16. Sept. 1851 zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß die Einlage, welche bei dem Eintritt in dieſe Anſtalt für das Muſterungs- und Ziehungs⸗ jahr 1856 zu zahlen iſt, 190 fl. beträgt, und daß die Einlagen vom 1. Oct. d. J. an zur Aſſecuranzeaſſe dahier bezahlt werden können. II. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection vom 4. Septbr: Nach einer berichtlichen Anzeige der Generaldirection der Großherzoglichen Poſten dürfen innerhalb Frankreichs auf einem andern Wege als mittelſt der Briefpoſten(Staatspoſten) bei Vermeidung einer Strafe von 150 bis 300 Franken und im Wiederholungsfalle von 300 bis 3000 Franken nicht verſendet werden a) verſiegelte oder unverſiegelte Briefe, wozu auch gerechnet werden: Schriften, Doku⸗ mente, und ſonſtige Briefe aller Art, alſo auch Werthpapiere(Pa⸗ piergeld, Banknoten, Wechſel), b) Journale, periodiſche Werke jeder Art, gedruckte, lithographirte oder authographirte Proſpecte, Cireu larien, Kataloge, Preiscurante, Lotteriegewinnſtliſten, Ankündigungen und ſonſtige Anzeigen. Ausnahmsweiſe dürfen mittelſt auderer Ver⸗ ſendungsgelegenheiten demnach auch mit den in Privatbetrieb ſtehen⸗ den Meſſagerien, welchen die in Deutſchland zur Fahrpoſt gegebenen Sendungen zur Weiterbeförderung in Frankreich überlieferk werden, Beförderung finden: 1) Regiſter, Planzeichnungen und Karten, 2) Proceßacten, 3) nichtperiodiſche Druckſachen, vorausgeſetzt, daß ſie keinerlei handſchriftlichen Zuſatz und überhaupt nicht die Natur einer Ankündigung, Benachrichtigung oder eines Circulars haben. Die Druckſachen, deren Verſendung mit den Meſſagerien zugelaſſen iſt, dürfen neben der Verpackung in Kiſten oder Balloten im Innern nicht noch durch verſiegelte Umſchläge verſchloſſen ſein. Da dieſe Vorſchriften in Frankreich ſtrenge vollzogen werden, ſo werden die⸗ ſelben hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. IV. Erhebung einer nachträglichen Umlage 2. Cl. von 137 fl. 12 kr. in der Ge⸗ meinde Offenthal, Kr. Offenbach, für 1855. V. Verzeichniß rechtskräftig gewordener in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgeſetz⸗ buchs bekannt zu machender Straferkenntniſſe der Gerichte der Provinz Oberheſſen. VI. Patentertheilung: am 24. Aug. dem Eichmeiſter Hamberger zu Heppenheim für die nächſten 5 Jahre das ausſchließliche Recht, die von ihm erfundene, durch Zeich⸗ nung und Beſchreibung näher erläuterte neue Conſtruction von Waa⸗ gen zum Auswägen des Kochſalzes in dem Umfange des Großherzog⸗ thums allein in Anwendung zu bringen. VII. Dienſtnachrichten: S. K. H der Großherzog haben allergnädigſt geruht: am 10. Aug. den Domänenpfandmeiſter Kramer zu Großgerau die Domänenpfand⸗ meiſterſtelle des Rentamts Darmſtadt, Berger zu Langen desgl. zu Langen, Müller zu Schotten desgl. zu Großgerau und Scharmann zu Lindenfels die zu Schotten, dem Pfarrer Clotz zu Hohenſülzen die evang. Pfarrſtelle zu Wallernhauſen zu übertragen; 14. Aug. den Gerichtsacceſſiſten Pauli aus Kettenheim zum Referendar am Bezirksgerichte Alzey, den erſten luth. Pfarrer zu Umſtadt Neuen⸗ hagen zum Decan des Decanats Umſtadt für die nächſten 5 Jahre zu ernennenz 18. Aug. dem Lehrer an der erſten höheren Mädchen⸗ ſchule zu Darmſtadt Müller die evang. Pfarrſtelle zu Schwanheim zu übertragen; den Oberkrankenwärter Sattler zu Darmſtadt zum Domänenpfandmeiſter bei dem Rentamte Lindenfels, den Kanzliſten bei der Oberſtudiendirection Ihm zum Kanzliſten bei der Großh. Bundestagsgeſandtſchaft zu Frankfurt; 3. Septbr. den Hülfslehrer Kiefer zu Mainz definitiv zum Lehrer an dem Gym⸗ naſium daſelbſt und am 5. Septbr. den Kanzliſten bei der Großh. Bundestagsgeſandtſchaft zu Frankfurt a. M. Bachmann zum Kanz⸗ liſten bei der Oberſtudiendirection zu ernennen; VIII. Dienſtent⸗

genannten Geſandtſchaft. IX. Verſetzungen in den Ruheſtand: am 24. Juli Kreisarzt Dr. Rheininger zu Großgerau auf ſein Nachſuchen, 30, Juli die Landgeſtütsdiener Mülwert und Bor muth zu Darmſtadt. X. Concurrenz für: die evang. Pfarr⸗ und Schulſtelle zu Wilsbach mit jährlich 500 fl. Gehalt; die Diſtricts⸗ einnehmerei Nierſtein(3000 fl. Caution, concurrenzfähige Bewerber haben ſich binnen 14 Tagen zu melden); die evang. Pfarrſtelle zu Homberg a. d. O. mit 683 fl. 51 kr.; die Diſtrictseinnehmereien Weſthofen(2500 fl. Caution) und Großgerau II.(3000 fl. Caution, Concurrenz für beide binnen 14 Tagen).

Nr. 30 vom 27. September. 1. Bekanntmachung Großh. Miniſteriums der Finanzen vom 24. Septbr., welche zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß die Regierungen der Zollvereinsſtaaten überein- gekommen ſind, die nach der Bekanntmachung vom 3. Nov. 1854 auf die Zeit bis Ende September 1855 ausgedehnte Einſtellung der Erhebung des Eingangszolls für Getreide und Hülſenfrüchte, Mehl daraus und andere Mühlenfabrikate, nämlich geſchotene und geſchälte Körner, Graube, Gries und Grütze, geſtampfte oder ge⸗ ſchälte Hirſe, weiter bis zu Ende September des Jahres 1856 fortdauern zu laſſen. II. Zuſammenſtellung der Ergebniſſe der Staatsſchuldentilgungskaſſe-Rechnung für 1852. 111. Bekannt⸗ machung Gr. Oberpoſtinſpection vom 11. Sept., daß der ſeither zwiſchen Alzei und Kirchheimbolanden beſtandene Poſtwagen mit dem 1. d. Mts., eingezogen und gleichzeitig eine Poſtverbindung zwiſchen Kirchheimbolanden und Worms hergeſtellt wurde(fol- gen die Beſtimmungen über Perſonen und Ueberfahrtstaxen.) IV. Bekanntmachung derſelben Behörde vom 4. Septbr., die Recomman⸗ dation der Briefe nach den Vereinigten Staaten von Nord amerika bei der Beförderung über Bremen betreffend: Nach einer berichtlichen Anzeige der Generaldirection der Großherzoglichen Poſten können in Gemäßheit einer Vereinbarung zwiſchen den Poſtverwal tungen der Vereinigten Staaten von Nordamerika und der freien und Hanſeſtadt Bremen vom 1. Aug. d. J. an die auf dem Wege über Bremen mittelſt der zwiſchen Bremen und New⸗ANork fahrenden Poſtdampfſchiffe Beförderung findenden Briefe nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika auf Verlangen der Abſender regiſtrirt(in die Briefkarte ſpeciell eingetragen) und dann erforderlichen Falls der Eingang ſolcher Briefe bei dem Poſtamt in New⸗Jork und deren Weiterbeförderung in das Innere durch daſſelbe, wie bei recomman⸗ dirten Briefen, nachgewieſen werden. Eine Garantie für ſichere Beförderung ſolcher regiſtrirten Briefe mittelſt der Poſtdampfſchiffe und für die Ueberlieferung an die Adreſſaten wird jedoch nicht über nommen. Briefe nach den Vereinigten Staaten, deren Regiſtrirung

gewünſcht wird, ſind unter Recommandation aufzugeben und zahlen

bei der Aufgabe außer der Recommandationsgebühr und dem Porto für gewöhnliche Briefe noch als Regiſtrirungsgebühr für Rechnung der Nordamerikaniſchen Poſtverwaltung den Betrag von 7 kr. V. Umlage von 2360 fl. in der israelitiſchen Religionsgemeinde zu Worms für 1855. VI. Umlagen zur Beſtreitung der Bedürfniſſe in den israelitiſchen Religionsgemeinden im Kreiſe Dieburg für 1855. VII. Dienſt nachrichten. Am 5. Juli wurde dem bisherigen Pfarr⸗ verwalter C. Fröhlich zu Budenheim die kath. Pfarrſtelle zu Buden heim, im Kreiſe Mainz, übertragen; am 20. der Dompräbendat Dr. Heinrich, von dem Herrn Biſchof von Mainz zum Domcapi⸗

tular ernannt; am 26. dem Pfarrverwalter Hubert Vierling zu Flonheim die kath. Pfarrſtelle zu Weiſenau; am 27. Aug. dem

bisherigen kath. Pfarrer zu Oſthofen Schumacher die kath. Pfarr⸗ ſtelle zu Flonheim übertragen. Markt Bericht.

Friedberg den 23. Oktober 1855. Waizen aufg. 327 Mltr., verk. 327 Malt., 18 fl. 31 kr.; Korn aufg. 31, verk. 29, 14 fl. 32 kr.; Gerſte aufg. 58 verk. 56, 9 fl. 30 kr.; Hafer aufg. 11, verk. 11, 4 fl. 28 kr.; Vorſchußmehl aufg. 9, verk. 9, 20 fl. 45 kr.; Waizen⸗ mehl aufg. 11, verk. 11, 17 fl. 15 kr.; Erbſen aufg 9, verk. 1, 11 fl.; Kartoffeln aufg. 52, verk. 29, 2 fl. 35 kr.