Ausgabe 
23.10.1855
 
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2 N 8 Friedberger Intelligenzblatt 60 l. 3 1e Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, b, Fe dc* 1;: e beiten Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ane

83.

Amtlicher Theil. lam, Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.

Betreffend: Die Verordnung über die Beſeitigung der bei Beförderung von Auswanderern beſtehenden Mißbräuche, insbeſondere die Ver⸗ proviantirung der Auswanderer für die Ueberfahrt. durch

Nachdem nach einer Mittheilung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 1. October d. J. eine unterm 3. März l. J. für die vereinigten Staaten von Nordamerika erlaſſene Acte zur Regulirung des Transports von Paſſagieren in Dampfſchiffen und anderen Fahrzeugen den Schiffscapitaͤnen genau die Quanitäten der Lebensmittel, zum ein. welche ſie für ihre Paſſagiere bei ſich zu führen haben, mit der Beſtimmung vorgeſchrieben worden ſind, daß die Capi⸗

1 täne dieſe Lebensmittel täglich zur beſtimmten Stunde gut und ordentlich gekocht an die Paſſagiere abzuliefern haben, und die 5 Schiffscapitäne, welche hiernach für das Vorhandenſein der vorgeſchriebenen Nahrungsmittel in guter Qualität verantwortlich und denen für den Fall der Nichtbefolgung in dem amerikaniſchen Geſetze ſehr ſchwere Strafen angedroht worden ſind, ſich nicht mehr dazu verſtehen werden, die Lieferung der Nahrungsmittel den einzelnen Auswanderern ſelbſt zu überlaſſen, die letz⸗ teren auch häufig an den Einſchiffungsplaͤtzen anlangen ohne mit den für die Ueberfahrt vorgeſchriebenen Lebensmitteln oder mit den zu ihrer Anſchaffung erforderlichen Geldmitteln verſehen zu ſein, iſt, wie Sie aus der im Regierungs

2256 blatt erlaſſenen Bekanntmachung vom 1. Oktober d. J. ſehen, mit Allerhöchſter Genehmigung verfügt worden, N daß in den vom Beginn des nächſten Jahres an abzuſchließenden Verträgen uber die Beförderung von Aus⸗ 1 wanderern nach den nordamerikaniſchen Freiſtaaten die Selbſtverköſtigung während der Seereiſe den Auswan⸗ n! derern nicht weiter überlaſſen werden darf, daß vielmehr in allen Fällen die Auswanderungs-Agenten für die Lieferung und Zubereitung der Lebensmittel während der Seereiſe und während zweier Tage nach Ankunft des Schiffs im Ausſchiffungshafen zu ſorgen und die Verpflichtung hierzu in den abzuſchließenden Contracten aus⸗

drücklich zu übernehmen haben.

Ich beauftrage Sie, hiernach den ſämmtlichen Haupt- und Unteragenten in Ihren Gemeinden geeignete Weiſung zugehen zu laſſen.

Nach dem erwähnten amerikaniſchen Geſetze ſind die Proviſionen, welche die Schiffe für jeden einzelnen Paſſagier mit ſich zu führen haben, in folgender Weiſe beſtimmt:Zum mindeſten 20 Pfund guten Schiffszwieback, 15 Pfund iefe Reis, 15 Pfund Hafergrütze, 10 Pfund Waizenmehl, 15 Pfund Erbſen und Bohnen, 20 Pfund Kartoffeln, eine Pinte

Dienſtag, den 23. Oktober. 1855.

(litre) Eſſig, 60 Gallonen ſüßes Waſſer, 10 Pfund geſalzenes Schweinefleiſch und 10 Pfd. geſalzenes Rindfleiſch ohne Knochen, alles von guter Qualität, die Quantität genannter Artikel kann vermehrt oder ein Artikel durch den andern ſubſtituirt werden. In Folge dieſer letzteren Beſtimmung haben mehrere Auswanderungshäuſer zu Havre mit Zuſtim⸗ mung des amerikaniſchen Conſuls daſelbſt und im Intereſſe der Auswanderer, welche die von dem amerikaniſchen Ge⸗ band. ſetze vorgeſchriebene Koſt nicht gewohnt ſind, ſich dahin verſtändigt, ſolche in folgender Weiſe abzuändern: 35 Pfund i Zwieback, 15 Pfund Reis, 10 Pfund Mehl, 70 Pfund Kartoffeln, 10 Pfund geräuchertes Schweinefleiſch und 10 Pfd. geſalzenes Rindfleiſch, ſowie 2 Pfund Butter und 2 Pfund Salz nebſt Eſſig und Waſſer, und für Kinder von 1 bis 8 a Jahren die Hälfte dieſer Quantitäten.

1855. Indem ich Sie hiervon in Kenntniß ſetze, bemerke ich noch, daß den Großherzogl. Conſulnu an den Einſchiffungs⸗ 5 plätzen noch beſonders zur Pflicht gemacht werden wird, darüber zu wachen, daß die erwähnte Lieferungsart der Lebens⸗ mittel den Auswanderern zu keinen Klagen Veranlaffung gibt. J B del Friedberg den 18. Oktober 1855. de Beauclair, Kreisaſſeſſor.

Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Friedberg.

Auguſt Feier von Grünberg. Heimliche Entfernung aus ſeiner Heimath. Alter 20 Jahre.

Verſchie den es. ö ſich eine etwa 3 Zoll hohe Schicht von guter trockner

.(Spargel für den Winter.) Ein in Leipzig bei

H. Luppe eben erſchienenes Büchlein:Allerlei Nütz⸗ liches aus Land⸗ und Hauswirthſchaft. 15 Ngr. bringt unter vielen andern für Hauswirthſchaften nützlichen Recepten auch folgendes:

Spargel, welcher im Frühjahr geſtochen iſt, bis zum nächſten Jahre zu erhalten. Die beſten Spargelſtangen, welche noch gegen das Ende des Stiches zu haben ſind, werden ſorgfälttg abgetrocknet und in ein gutes luftdichtſchließendes Faß gebracht, auf deſſen Boden

Kleie befindet, worunter etwas ſcharf getrocknetes Koch ſalz gemengt iſt; auf den Spargel kommt wieder eine ſolche 2 Zoll hohe Miſchung von Kleie und Salz und da⸗ mit wird ſo fortgefahren bis das Faß voll iſt. Auf die oberſte Schicht von Kleie oder Mehl und Salz wird Talg gegoſſen, welcher im Begriffe iſt zu erſtarren. Die Fäſſer werden an einem trocknen Ort aufbewahrt. Kleinere Fäſſer ſind zweckmäßiger als große, denn wenn eins davon ge offnet iſt, darf es nicht lange ſtehen bleiben.