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er tafel. Neigen Ilm. Oelliefe rung. Soummiſſionswege an die Wenigſtfordernden Um⸗ 11702] Montag den 26. d. M., Vormittags e berg on iter les L. Go l d, um 10 Uhr, ſoll die Lieferung des Oels und 80. f 3 der Talglichter für die hieſige Garniſon im 1. In Auftrag der Lazarethinſpection: Maler und Vergolder aus Gießen. Halbjahr 1856 in dem Bureau des Verwal⸗ Y o 80 ma n n,[1708] empfiehlt ſich während ſeines Aufent⸗ bes Bla tungsraths auf dem Soummiſſionsweg in Ac⸗ Lieutenant. haltes dahier im Anfertigen von Spiegel- und 1% Blatt, cord gegeben werden. Bekanntmachung. Gemälderahmen in allen verlangt werdenden wrnt und Friedberg den 17. November 1855.[1705] Donnerſtag den 22. d. M., Vormit⸗] Muffern, ſowie zur Herſtellung alter Rahmen. nchtet iſt 1A 0 tags 10 Uhr, werden von den zur Verſteige⸗ Gleichzeitig übernimmt derſelbe alte Oelgemälde 8 Nicola, Sberquartiermeiſter.] rung angekündigten, der Gemeinde Melbach zu retouchiren und alte Kupferſtiche zu reinigen, 8 r 5 gehörenden Hämmeln nur noch 15 Stück ver- ſowie er zu möglichſt hohem Preiſe alte Bilder 47 uf der 1679 Kü z ver ſt e i 9 23. 95 Vor- ſteigert werden, da die andern mittlerweile aus(Oelgemälde und Kupferſtiche) als auch Rahmen A bieten huſchen Freitag e G„der Hand verkauft worden ſind. käuflich annimmt. Die Arbeiten werden beſtens nicht be⸗— 0 8 Ubr, 1— baut a Melbach den 16. November 1855. und billigſt nach den neueſten Pariſer Deſſins e 1 Solms Aodelbeim' ſchen Vraupfableupergwer Großherzogliche Bürgermeiſterei Melbach ausgeführt und übernimmt ſowohl Herr Kauf- g bei Bauernheim i f ö B Stier. mann C. Diehl auf der breiten Straße, als
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er die
etliche 50 Stecken gemiſchtes Brennholz,
12 Haufen Zimmerſpähne,
80 Stück neue eichene Stammſchnitte 7 Fuß lang und 10-12“ Durchmeſſer, zu Wagnerholz geeignet, und
1 Birnbaumſtamm,
meiſtbietend verkauft. Oſfſenheim den 13. November 1855. Weis, Rentmeiſter.
Verlorener Pfandſchein.
[1680] Der Pfandſchein Nr. 23,591 iſt ab⸗ handen gekommen. Derjenige, welcher Rechts an⸗ ſprüche an denſelben machen zu können glaubt, wird aufgefordert dieſelben binnen 6 Wochen geltend zu machen, als ſonſt der ſelbe an den ſich ge⸗ meldet Habenden verabfolgt werden wird. Friedberg den 12. November 1855.
Für die Pfandhausverwaltung: Fa a tz.
Bekanntmachung. [1678] Der Weg von Oppershofen nach Stein⸗ furth links des Wetterfluſſes durch den Stein⸗ further Wald iſt wegen des begonnenen Weg⸗ baues daſelbſt zum Reiten, Fahren und Vieh⸗ treiben bei der geſetzlichen Strafe bis auf Weiteres verboten, was man hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntniß bringt, mit dem Anfügen, daß der Weg, welcher an beiden Orten über 5 Wetterbrücken geht, ſo lang benutzt werden ann.
Oppershofen am 13. November 1855. Großherzogliche i Oppershofen 2 1.
1200 Gulden [1715] ſind in Auftrag zu verleihen. Dee e
auch Herr Maler Lang dahier mit Vergnügen Aufträge entgegen.
Muſitk Unterricht.
[1709] Der Unterzeichnete wünſcht Unterricht auf folgenden Inſtrumenten zu ertheilen, als: Geige, Clarinette, Guitarre und Flöte und empfiehlt ſich geneigter Beachtung. Gleichzeitig erlaubt ſich derſelbe, ſich im Co⸗ piren von Muſikſtücken zu empfehlen. Friedberg.
P. Kämpfer, erſter Clarinettiſt vom Nauheimer Kurorcheſter.
Meine Wohnung iſt bei Wittwe Weckerling auf dem Haag.
Fruchtmarkt zu Altenſtadt.
11670] Obgleich durch allerhöchſten Erlaß vom 19. v. Mts. die§§. 1, 2, 3 und 6 bis 11 der Verordnung vom 27. September und die hierauf Bezug ha⸗ bende Bekanntmachung vom 23. Oktober v. J. aufgehoben worden ſind, wornach
Aufforderung.
117031 Das Eigenthum an nachbenanntem Grundſtücke:
u und zu⸗ n dieſer
1 Aelbundert
Fl. XIV, Nr. 296,
auch dieſe welches im Grundbuche der Gemeinde Bönfadt Früchte ꝛc. nicht mehr auf öffentlichen Märkten im Großherzogthum zum Ver⸗ Vegc, von auf den Namen des Jobannes Schreitz einge- kauf gebracht werden müſſen, ſo ſoll deſſen ungeachtet nach wie vor
. tragen iſt und verkauft werden ſoll, vermag 2 2 2
n urkundlich nicht nachgewieſen zu werden, und 8 a Freitag in jeder Woche
dech sell es ſind etwaige Eigenthumsanſprüche daran binnen ein freier öffentlicher Fruchtmarkt nach der beſtehenden höheren Orts genehmigten u, der ſic 4 Wochen Marktordnung dahier abgehalten werden.
Farmer und geltend zu machen, als ſonſt der Verkauf ge⸗
Nicht allein die günſtige Lage des Marktfleckens Altenſtadt, ſondern auch die Zuſicherung der ſeither den Markt beſucht habenden Kaͤufer, auch fernerhin ihren Bedarf an Früchten dahier ankaufen zu wollen, ſowie der Sitz von mehreren Großhändlern am hieſigen Orte, läßt auch für die Folge einen recht lebhaften Verkehr dahier erwarten. Indem man Käufer und Verkäufer von Früchten hier⸗ auf aufmerkſam macht, bemerkt man noch beſonders, daß die Verkäufer am hie⸗ ſigen Platze auf ſicheren und reellen Abſatz rechnen können, und außerdem von Seiten der Gemeinde für alle Bedürfniſſe eines öffentlichen Marktes, ſowohl für Käufer als Verkäufer beſtens geſorgt iſt.
Altenſtadt den 8. November 1855.
Großherzogliche Buͤrgermeiſterei Altenſtadt eu des k.
richtlich beſtätigt und der Eintrag im Muta⸗ tionsverzeichniß verfügt werden wird. Altenſtadt den 8. Nodember 1855. Großherzogliches Landgericht Altenſtadt Dr. Gilmer.
Bekanntmachung. [1704] Montag den 26. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen die Lieferungen des Maſtochſen⸗ fleiſches, des gemiſchten Brodes, des geläuter⸗ ten Brennöls und der Talglichter für das hie⸗ ſige Lazareth auf das 1. Halbjahr 1856 in dem Lazareth⸗Bureau, unter den daſelbſt zur Ein⸗ ficht bereit liegenden Bedingungen, auf 4455
In E. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg iſt zu haben:
Das Geſetz über die Verjährung der perſönlichen Klagen.
Preis 3 kr.
22 Formular zu Schuldſcheinen
das Buch zu 24 kr.
—
Der Druck und Debit von
Frachtbriefen für den mitteldeutſchen Eiſenbahnverband
enn. mit dem gültigen Stempel der Direction 1 6658. iſt für Friedberg nur C. Bindernagel's Buchhandlung geſtattet, woſelbſt ſolche ſtets zu 26 kr. per
Buch zu haben ſind.


