Je! ge. ſch, ſeinen nahem, daß Schneidermei⸗
Friedberger JIntelligenzblatt.
Erſcheint wö⸗. 2 72* Einrückungsge⸗ 8 Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, ae tag. Preis jahr oder deren Raum
deen Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ee
ſammen 7 kr.
z, 55. Dienſtag, den 17. Juli. 1855.
Amtlicher Theil. Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Friedberg.
Johannes Becker von Lumda, Kreis Grünberg. Heimliche Entfernung aus ſeiner Heimath. Alter: 19 Jahre. Größe: 6 Fuß 5½ Zoll. Haare: blond. Stirne: ſchmal. Augen: blau. Augenbraunen: blond. Naſe und Mund: mittelmäßig. Kinn: rund. Geſicht: oval. Geſichtsfarbe: geſund.
Bekanntmachung der Preisvertheilungen in der Provinz Oberheſſen im Jahr 1833.
Die Preisvertheilungen des landwirthſchaftlichen Provinzial-Vereins von 0 finden in dieſem Jahre ſtatt: 0 e am 7. Auguſt, 2) in Gladenbach am 9. Auguſt, 3) in Niederwöllſtadt am 13. ugu
Die zur Beförderung der Viehzucht ausgeſetzten Preiſe betragen auf jeder dieſer Stationen:
a) für die beſten Zuchtbullen von Gemeinden, oder ſolchen Privaten, welche ſie nicht zur ausſchließlichen eigenen
Zucht benutzen, 75 fl., zu Preiſen von etwa 815 fl. b) Für die beſten jungen Bullen mindeſtens 1 Jahr alt und ſeit/ Jahr Eigenthum des Beſitzers, 50 fl., in Preiſen von 5—10 fl.
c) Für ſelbſterzogene Rinder von 2—3 Jahren, die entweder ſichtbar trächtig ſind, oder kürzlich das erſtemal
gekalbt haben, 75 fl., in Preiſen von 5—12 fl. und eine Preisglocke für die ſchönſte Kalbin.
d) Für ausgezeichnete Schafböcke 16 fl. 40. kr. in Preiſen von 4—6 fl.
Von den Preiſen unter a—c ſollen in den Gegenden, in welchen die Vogelsberger, oder eine andere Landrace, vorzugsweiſe gezüchtet wird, alſo in dieſem Jahre auf den Stationen Lauterbach und Gladenbach, wenigſtens drei Vier— theile auf dieſe Race verwendet werden.
Eigenthümern von preis würdigem Vieh, denen wegen ſtarker Concurrenz keine Preiſe mehr zuerkannt werden können, wird auf Verlangen, wenn ſie zwei Stunden oder weiter hergekommen ſind, als Wegentſchädigung für Bullen und Rinder 12 kr. und fuͤr Schafböcke 6 kr. für jede Stunde der Entfernung zugeſichert.
Die ſonſtigen Beſtimmungen und:
Die Muſterung beginnt jedesmal um 8 Uhr Morgens und es haben die Preisbewerber Beſcheinigung ihres Burger— meiſters(auf ſtempelfreiem Papiere) beizubringen, worin bezüglich der Zuchtbullen bemerkt iſt, daß ſie auch wirklich zur Zucht verwendet werden, und ſich hierbei brauchbar erweiſen, daß ſie nicht mit weiblichen Zuchtſtieren zur Weide getrieben werden, daß deren Unterhaltung nicht mehr an den Wenigſtnehmenden verpachtet iſt, oder gar durch Reihumhalten geſchieht, — in Bezug auf junge Bullen, daß ſie ſeit/ Jahr dem Beſitzer eigenthümlich gehören, in Bezug auf die Rinder aber, daß ſie der Eigenthümer aus ſeinem Vieh nachgezogen hat.
Wer die Bedingung bezüglich des Beibringens dieſer Beſcheinigung nicht erfullt, kann zur Preisbewerbung nicht zugelaſſen werden.
Die Preisbewerbung an den Stationen iſt an keine Kreis- oder Bezirksabtheilung gebunden.
Als Experten ſind beſtimmt:
10 für die Station Lauterbach: Herr Oberverwalter Hainlein in Schlitz, Herr Oeconom Wagner in Rudlos, Herr Oeconom Waldſack in Grebenau.
2) Für die Station Gladenbach: Herr Poſtſtallmeiſter Kempf in Gießen, Herr Verwalter Krebs auf dem Neuhofe bei Gießen, Herr Poſthalter Stapp in Biedenkopf.
3) Für die Station Niederwöllſtadt: Herr Freiherr von Edelsheim in Büdesheim, Herr Oeconom Simon jun. in Vilbel, Herr Oekonom Grein in Wickſtadt.
Indem der Unterzeichnete, Vorſtehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet er die Vereinsmitglieder und alle Freunde der Landwirthſchaft zur Theilnahme an den Preisvertheilungen ein.
Weſentlich könnte das Intereſſe an denſelben erhöht werden, wenn unabhängig von der Preisverthetlung, ſchönes Vieh und intereſſante Gegenſtände der landw. Induſtrie dem größeren Publikum zur Anſicht ausgeſtellt würden.
Lanbach am 25. Juni 1855. Der Präſident des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen Otto, Graf zu Solms-Laubach.


