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Verfügung

1461]

in Sachen

des Jobaun Heinrich Deibel Jun. und Carl Simon Daibel zu Hanau als gerichtlich beſtellte Curatoren über die minderjährigen Auguſte und Wilhelm Grill von da, Kläger,

gegen 1) den Heinrich Melchior Zipf, 2) den Heinrich Zipf, 3) den Philipp Zipf, 4) den Philipp Kaspar Zipf und 5) die Dorothea Zipf, verwittwete Denhardt, alle von Schlüchtern, Verklagte,

Die Klage:

wegen Herausgabe von Pfandgegenſtänden.

Für die Kläger legitimire ich mich in der Anlage A. zum Prozeß und ſtelle ſodann vor:

Der Johann Siegmund Deibel zu Hanau hat: 55 ö 1) Dem Milbeklagten 4 und deſſen Frau Eliſabeth, geb. Baiſt im Dezember 1817 ein Darlehn

von 914% Thlr. und ſodann

2) den Beklagten in Gemeinſchaft mit der Henriette und der Eliſabethe Zipf ein weiteres Dar⸗ lehn von 342 Thlr. 25/ Sgr. im September 1849

vorgeſchoſſen.

Beide Darlehen haben die Schuldner ihrem Gläubiger jährlich mit 5 pEl. zu ver⸗

inſen und nach einvierteljähriger Kündigung zurückzuzahlen verſprochen, ihm auch zur Sicherheit derſelben mit den Zinſen und Koſten die in den Hypotheken B. und C. aufgeführten Immobilien verpfändet und ſich in jenen als Solidarſchuldner hingeſtellt. i

Der Johann Siegmund Deibel iſt geſtorben, mit Hinterlaſſung eines Teſtaments, in welchem er die Kläger, den Ferdinand Grill, die Marie, den Jean, den Ferdinand, die Mathilde und die Kathinka Deibel zu Erben eingeſetzt hat, welche Perſonen bieraüfhin die Erbſchaft des⸗

ſelben angetreten und unter einander vertheilt haben. Darlehn den Klägern auf ihr Erbtheil zugefallen.

Bei dieſer Theilung ſind die obigen beiden Dieſe haben jene den Schuldnern im April

v. J. aufgekündigt, worauf der Mitverklagte 4 als Solidarſchuldner durch die Beſcheide vom 9. Auguſt und 19. September v. J. zur Zahlung der Hauptbeträge mit den Zinſen und Koſten, ſowie der Liquidationskoſten in Sachen der Pfandgläubiger Orb, Ochs und Schomann, welche einen Theil der Pfandſtücke zum Zwangsverkaufe gebracht, und in deren Sachen meine Clienten ihre Forderungen anmelden mußten, verurtheilt worden, und welche Koſten in der Anlage D. zu⸗ ſammengeſtellt find. Der Mitverklagte 4, welcher früher alleiniger Eigenthümer der Pfandſtücke geweſen, hat dieſe inmittelſt an fünf ſeiner Kinder, und unter dieſen die in den Anlagen E., und F. bemerkten Pfänder an ſeine Töchter die Henriette und die Eliſabeth Zipf, eigenthümlich über⸗

geben.

Die beiden letzten find geſtorben und in Ermangelung von Deſcendenten vom Mitbe⸗

klagten 4, als ihrem Vater, und den übrigen Imploraten als ihren Geſchwiſtern nach dem Geſetz beerdt worden, in Folge deſſen dieſe Erben die Pfandſtücke in E und F in Beſitz genommen. In Ermangelung von Vermögensobjecten bei den Philipp Kaspar Zipf'ſchen Eheleuten bleibt den Klägern nichts anderes übrig, als die Beklagten qua possessoxes und qua heredes von Henriette Zipf und Eliſabethe Zipf anzugehen und da die Herausgabe der Pfandſtücke in E und F gütlich nicht geſchieht, zu klagen und zu bitten;

Die Verklagten unter Koſtenerſatz zu verurtheilen, daß ſie den Klägern die in E und F

verpfändeten Immobilien zwecks Befriedigung jener wegen der libellirten 914 Thlr.

8 Sgr. 7 hl. mit den Zinſen davon

zu 5 pet. ſeit dem 22. Oktober 1852, den be⸗

regten 342 Thlr. 25 Sgr. 9 hl. mit Zinſen von gleicher Zeit, der in D bemerkten Koſten ad 51 Thlr. 3 Sgr. 11 hl. und der Koſten dieſes Verfahrens herausgeben, oder

ſie wegen aller dieſer Beträge zu befriedigen.

Eventuell wird um ſolidariſche Verur⸗

theilung der Imploraten zu den letzteren, ref, exp. gebeten. Die Mitverklagten 1 und 2 ſind nach der Anlage G unbekannt wo, abweſend, es wird

deßhalb erſucht, dieſe beiden edictaliter ad terminum zu laden.

delation angetreten.

Beweis wird durch Eides⸗

Hochachtungsvoll ꝛc.

Hanau, 5. März 1855.

Kurfürſtlichen Juſtizamts gehorſamer der klägeriſche Anwalt Bauſcher.

Wird den unbekannt wo? abweſenden Mitverklagten 1 und 2 mitgetheilt um auf deren Inhalt und die beigefügten Urkunden, deren Einſicht im hieſigen Amts locale denſelben ge⸗ flattet iſt, eine vollſtändige Erklärung abzugeben. Dieſe Erklärung iſt entweder im Termin den 27. April d. J., Vormittags 9 Uhr, und ſpäteſtens bis Morgens 11 Uhr bei dem unterzeich⸗ neten Juſtizamte mündlich zu Protocoll zu geben, oder bis zu jenem Zeitpunkte in einer den ge⸗

ſetzlichen Vorſchriften entſprechenden Eingabe ſchriftlich dahier einzureichen.

Mit dieſer Erklärung

find zugleich die Beweismittel zu bezeichnen, welche die gedachten Mitverklagten für ihre Angaben geltend machen wollen, ſowie alle etwaigen Urkunden vorzulegen. Soweit dieſelben die geforderte Erklärung bis zu obigem Zeitpunkte gar nicht oder unvollſtändig erſtatten, wird angenommen,

daß ſie die Behauptungen der Kläger als wahr,

die vorgelegten Urkunden derſelben als ächt zu⸗

geſtehen und auch ſonſt keine Einwendungen gegen die Klage haben. 1 Zugleich dient den genannten beiden Mitverklagten zur Nachricht, daß alle weiteren Ver⸗ fügungen in dieſer Sache nur durch Anſchlag im Vorzimmer des unterzeichneten Gerichts ihnen

mitgetheilt werden. Schlüchtern am 9. März 1855.

Kurfürſtliches Juſtizamt Harkot. vdt. Thomas.

Zum Ausleihen. [484] 14/000 fl. ſind ſowohl im Ganzen wie getheilt, am liebſten in das Landgericht Fried⸗ berg und Vilbel, auf gute Einſätze zum Aus- leihen bereit. Friedberg, den 4. April 1855. In Auftrag J. Finker nagel.

Caroline Wild

525] empfiehlt ſich im Verfertigen aller Arten Putz⸗ und Modewaaren, als Damenhüte, Hau⸗ ben, Chemiſſetten, Mantillen ꝛc. nach den neue⸗ ſten Pariſer Modells zu den billigſten Preiſen. Frankfurt a. M. den 15. April 1855.

5 0 0 Gulden

[526] liegen den 1. Mal und 450 fl. den 26. Juni in der Kirchenkaſſe dahier gegen ge⸗ richtliche Sicherheit zum Ausleihen bereit. Dornaſſenheim den 2. April 1855. Der Kirchenvorſtand.

Fruchtverſteige tung. 1507] Donnerſtag den 19. April l. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſollen in der Wohnung des Unter zeichneten

60 Achtel Korn, 5 1 60 7 Gerſte öffentlich verſteigert werden. Münzenberg den 10. April 1855. Keller KR,

Anzeige.

14161 Vom 1. April d. Jahres wohne ich in dem Buchhändler Heyer'ſchen Garten zunächſt dem Neuenwegerthor. Gießen den 26. März 1835. Wolf, Hofgerichts⸗ Advokat

Als Lehrling [513] wird ein ſtarker Junge geſucht, der nebſt dem Welßbindergeſchäft die Malerei und Lacki⸗ rerei erlernen kann.

A. Weckerling, Hofmaler und Lackirer in Bad Homburg.

Verſteigerung. 15271 Montag den 23. April, Morgens 9 Uhr, werden bei dem Unterzeichneten folgende Gegen⸗ ſtände verſteigert: 1 große Quantität Floßholz zum Bauen ge⸗ eignet, 1 Tanzboden zum Auf⸗ und Ahichlagen, 1 große Partbie Faßreif von allen Sorten, 1 Figur nebſt vollſtändiger Vorrichtung zum Scheibenſchießen, 50 Pfund ſehr guter Hopfen und verſchiedene Hausgerätbſchaften. Leidhecken den 14. April 1855. H. Weil.

Ein Clavier von ſechs Octaven,

[528] in gutem Zuſtand, iſt zu verkaufen. Zu erfragen bei der Expedition d. Bl.

Rheumatismus.

1529] Nach genauer Prüfung der Goldber⸗ ger'ſchen galvano ⸗electriſchen Rheumatismus⸗ Kette) und Vergleichung derſelben mit mehreren ihr nachgemachten Apparaten hat der Gefertigte gefunden, daß die Goldber⸗ ger'ſche Kette vermöge ihrer richtigen, wiſſen⸗ ſchaftlich baſirten Conſtruction jede dem Gefer⸗ tigten bekannt gewordene Nachahmung derſelben in ihrem heilſamen Einfluſſe auf den menſchlichen Organismus bei weitem übertrifft und ſich weſentlich zu ihrem Vortheile unter⸗ ſcheidet. Wien. Dr. Carl Sterz,

K. K. Primararzt des allgemeinen Kranken⸗

bauſes zu Wien, ordentliches Mitglied der

Mediziniſchen Facultät und der K. K. Ge⸗

ſellſchaft der Aerzte.

*) Zu den feſtgeſtellten Fabrikpreiſen vorräthig bel P. F. Schmittner in Fried⸗ berg, ſowie bei Val. Wießler in Buß bach.