Ausgabe 
13.11.1855
 
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Starkenburg zu Virnheim und in Oberheſſen zu Battenberg und Schlitz weitere Viehſalzverkaufsſtellen errichtet worden ſind und daß bei denſelben der Viehſalzverkauf mit dem 1. Nov. d. J. beginnt. III. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgeſetzbuches bekannt zu machender Strafurtheile der Großherzoglichen Gerichte der Provinz Rheinheſſen. IV. Er⸗

hebung in den Adelſtand. S. K. H. der Großherzog haben

allergnädigſt geruht, durch Allerhöchſte Entſchließung vom 6. Sept. 1855 den Oberlieut. im Gencralqugrtiermeiſterſtab Carl Julius Gründler für ſich und ſeine eheliche Nachkommenſchaft in den Adel⸗

ſtand des Großherzogsthums zu erheben. V. Patentertheilun⸗

gen. Am 19. Septbr. der Firma Ferdinand Ihm und Burger zu Offenbach für die nächſten 5 Jahre das Recht, die in der übergebenen Beſchreibung näher erläuterten Cement⸗ und Steinmehl-Maſſen und Farben und damit getränkte Webſtoffe, ſowie die Verbindung dieſer TCement⸗Farben mit Kautſchuckauflöſung; dann desgl. dem Civil⸗ Ingenieur Dr. C. Schneitler in Berlin für den Architecten H. Ger⸗ ner aus New⸗Nork, den von dieſem erfundenen, durch Zeichnung und Beſchreibung näher erläuterten Schreib- und Zeichnen-Copir-Apparat im Umfange des Großherzogthums allein in Anwendung bringen zu dürfen. VI. Dienſtnachrichten. S. K. H. der Großherzog ha⸗ ben allergnädigſt geruht: am 5. Sept den Wagenwärter bei der Ei⸗ ſenbahn⸗Stati on Offenbach König zum Wagenwärter bei der Main Neckarbahn und den Metallarbeiter in der Centralwerkſtätte der Main⸗Neckarbahn zu Darmſtadt Venuleth zum Wagenwaärter bei der Eiſenbahnſtation Offenbach zu ernennen; 7. Sept. den von dem Ortsgeiſtlichen und dem Ortsvorſtande zu Mainflingen auf die erledigte erſte kath. Schullehrerſtelle daſelbſt, präſentirten Schullehrer

Schreiber zu Wackernheim zu beſtätigen; 12. Sept, den Prof. br. Schmid zu Gießen zum Reckor der Landes⸗Univerſität für die Zeit von Michaelis 1855 bis dahin 1856; den Oberſteuer⸗Regi⸗ ſtratur⸗Acceſſiſten Baur zu Darmſtadt zum Oberſteuerſecretär zu er⸗ nennen; den von dem Herrn Grafen von Schlitz genannt Görtz guf die 2. Pfarrſtelle zu Schlitz, präſentirten Pfarrverweſer Dieffen⸗ bach zu beſtätigen; dem Schulvicar Boller zu Eſſelborn, die evang. Schullehrerſtelle daſelbſt zu übertragen; den pract, Arzt. Dr. Weil zu Zwingenberg zum Kreisarzt des Medieinalbezirks Bens⸗ heim zu ernennen; 17. Sept. dem evang. Pfarrer Otto zu Frän⸗ kiſch-Crumbach die evang. Pfarrſtelle zu Alsfeld zu übertragen; den pract. Arzt Dr. Helwig zu Mainz zum Kreiswundarzt für den Medicinalbezirk Mainz; den Hofmuſikus Reitz zugleich zum Hof⸗ kantor zu ernennen. VII. Characterertheilungen. Am 25. Auguſt dem Bahn⸗Ingenieur und Bahnvorſtand der Bahnverwaltung Darmſtadt Lichthammer alsBaurath, den Oberzollinſpektor Rötzel zu Emmerich alsSteuerrath dem Kanzleiinſpector Netz zu Darmſtadt alsKanzleirath, am 17. Sept. dem 1. ref. Pfarrer zu Umſtadt, Marchand, alsKirchenrath. VIII. Dienſtent⸗ laſſung, Am 18. Auguſt Diſtrictseinnehmer Am endt zu Rüſſelsheim. IX. Verſetzungen in den Ruheſtand und Characterer⸗ theilung. Am 26. Aug Kreiswundarzt Dr. Schäfer zu Altenſtadt; 2. Sept Landgeſtütsdiener Kaiſer zu Darmſtadt; 7. Sept. Schullehrer Krapp zu Königſtätten; 12. Sept. Oberſteuerſecretär

Zeitz zu Darmſtadt, auf Nachſuchen, unter Verleihung des Charak⸗

ters alsSteuerrath; Kanzleidiener bei dem Kataſter-Bureau Hertzing zu Darmſtadt. 4

Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.

Verpachtung von Domanial-⸗Jagden und Fiſchereien in der Oberförſterei Oberros bach, Forſts Friedberg. [16681 Freitag den 23. November d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, ſollen zu Friedberg in dem

Fruchtmarkt zu Altenſtadt.

41670 Sogleich durch allerhöchſten Erlaß vom 19. v. Mts. die 98. 1, 2, 3 und 6 bis 11 der Verordnung vom 27. September und die hierauf Bezug ha⸗

5 f N bende Bekanntmachung vom 23. Oktober v. J. aufgehoben worden ſind, wornach Trapp'ſchen Gaſthauſe die nachbezeichneten Do⸗ 5 8 1. 7 1 5 e e e Sichern nne ver⸗ Früchte ꝛc. nicht mehr auf offentlichen Märkten im Großherzogthum zum Ver⸗

pachtet werden: a) die Domanialjagd in dem Diſtrikt Burg wald,

kauf gebracht werden müſſen, ſo ſoll deſſen ungeachtet nach wie vor

Freitag

in jeder Woche

v) die Domanialjagd in den Distrikten Weſter⸗Tein freier öffentlicher Fruchtmarkt nach der beſtehenden höheren Orts genehmigten feld'ſcher Wald, Mainzerhecken und Keller] Marktordnung dahier abgehalten werden.

berg, c) die Domanial-Fiſcherei in der Uſa, ſoweit

Nicht allein die günſtige Lage des Marktfleckens Altenſtadt, ſondern auch

ſolche die Gema kung Burg⸗Friedberg durchdie Zuſicherung der ſeither den Markt beſucht habenden Käufer, auch fernerhin

fließt, und 7

ihren Bedarf an Früchten dahier ankaufen zu wollen, ſowie der Sitz von mehreren

d) die Domanial Fiſcherei in der Flachsbach Großhändlern am hieſigen Orte, läßt auch für die Folge einen recht lebhaften

in der Gemarkung Ober- und Niederros⸗

bach Verkehr dahier erwarten. Indem man Käufer und Verkäufer von Früchten hier. Bei dieſen Verpachtungen, können nur be⸗[auf aufmerkſam macht, bemerkt man noch beſonders, daß die Verkäufer am hie⸗ kannte rechtliche Leute als Pächter zugelaſſen]ſigen Platze auf ſicheren und reellen Abſatz rechnen können, und außerdem von werden, von denen eine vorſchriftsmäßige Be. Seiten der Gemeinde für alle Bedürfniſſe eines öffentlichen Marktes, ſowohl für

nutzung der Jagd und Fiſcherei zu erwarten ſteht; keine ſolche, die ſich bereits Jagdvergehen haben zu Schulden kommen laſſen, keine Fiſch⸗, Krebs- oder Waldfrevler, keine Leute ohne Ver mögen oder ſolche, welche durch die Jagd ihr Gewerbe vernachläſſigen und in ihrem Nah⸗

Käufer als Verkäufer beſtens geſorgt iſt. Altenſtadt den 8. November 1855.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Altenſtadt nne

rungsſtande zurückkommen würden.

Main⸗Weſer⸗ Bahn.

Bekanntmachung.

Diejenigen, welche Jagden oder Fiſchereien zu pachten beabſichtigen und deren Qualification hierzu nicht notoriſch vorliegt, haben ſich vor der Verpachtung hierüber bei unterzeichnetem Großherzoglichen Forſtamte genügend nachzu⸗ weiſen.

Nachgebote werden nach abgehaltener Verpach⸗ tung nicht angenommen.

Rodheim den 8. November 1855.

Großherzogliches Forſtamt Friedberg Rübſamen. Brod lieferung. 11669] Dienſtag den 20. d. M., Vormittags um 10 Uhr, ſoll die Lieferung des Brods für das 2. Bataillon 4. Infanterieregiments auf das 1. Halbjahr 1856 auf dem Soumiſſtons⸗ weg in dem Büreau des Verwaltungsraths, woſelbſt auch die Accordsbedingungen zur Ein⸗ ſicht offen liegen, vergeben werden.

Friedberg den 10. November 1855.

In Auftrag: Nicola, Oberquartiermeiſte r.

1671] Samstag den 17. d. Mts., Nachmit⸗ tags 2 Uhr, ſoll auf der Station Niederwöllſtadt das Reinigen der Banquette auf der nach dem Orte führenden Straße, ſowie das Kleinſchlagen und Einfahren von Baſaltſteinen zur Unterhal⸗ tung derſelben, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffent⸗ lich au den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg am 10. November 1855. Der Großherzogliche Bahn⸗Ingenieur des Bahnbezirks Friedberg Hochgeſan d. Bekanntmachung. [1672] Die Gemeinde Melbach hat 105 aus- gezeichnete vierzähnige und Jährlingshämmel, welche ſich ſowohl zur Zucht als zum Schlachten eignen, zu verkaufen. Hierauf Reflectirende wollen ſich an Groß⸗ herzogliche Bürgermeiſterei Melbach wenden. Melbach den 9. November 1855. ec ee Melbach tier.

[1628] Da die Zinsabſchnitte zu den Partial⸗ obligationen des von der hieſigen Gemeinde am 1. Januar 1845 eröffneten Anlehens abgelaufen ſind, ſo wird den Inbabern derſelben bekannt gemacht, daß gegen Rückgabe der Talons die neuen Zinsabſchnitte auf weitere zehn Jabre auf der Großherzoglichen Bürgermeiſterei dahier in Empfang genommen werden können.

Zugleich wird bemerkt, daß bei der dießjäh⸗ rigen Auslooſung die Nr. 5, 82, 104, 108, 121, 125 und 140 à 100 fl., 182 und 210 à 300 fl., 121. 223, 229 und 231 à 500 fl. zur Rückzahlung gezogen worden ſind, welches den Inhabern derſelben zur Kenntniß gebracht wird, mit dem Bemerken, daß der Betrag gegen Rück⸗ gabe der Schuldurkunde bei dem Gemeinde⸗ einnebmer dahier am 1. Januar 1856 erhoben werden kann, indem von dieſem Tage an die Verzinſung aufhört.

Obermörlen am 30. Oktober 1855. Großherzogliche Bürgermeiſterei Obermörlen

Nicolai.

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