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Verfügung

[4611 des Johann Heinrich Deibel jun.

in Sachen und Carl Simon Deibel zu Hanau als gerichtlich beſtellte

Curaſoren über die minderjährigen Auguſte und Wilhelm Grill don da, Kläger,

gegen g 33 1) den Heinrich Melchior Zipf, 2) den Heinrich Zipf, 3) den Philipp Kaspar Zipf und 5) die Dorothea Zipf, verwitwete Denhardt, alle von

Die Klage:

ipf, 4) den Philipp chlüchtern, Verklagte, wegen Herausgabe von Pfandgegenſtänden.

Für die Kläger legitimire ich mich in der Anlage A. zum Prozeß und ſtells ſodann vor; Der Johann Siegmund Deibel zu Hanau hat: 5 d 1) Dem Mitbeklagten 4 und deſſen Frau Eliſabeth, geb. Baiſt im Dezember 1817 ein Darlehn

von 914 ¼ Tylr. und ſodann

2) den Beklagten in Gemeinſchaft mit der Henriette und der Eliſabethe Zipf ein weiteres, Dar⸗ lehn von 342 Thlr. 25 Sgr. im September 1849

vorgeſchoſſen.

Beide Darlehen haben die Schuldner ihrem Gläubiger jährlich mit 5 pCt. zu ver⸗

zinſen und nach einvierteljähriger Kündigung zurückzuzahlen verſprochen, ihm auch zur Sicherheit derſelben mit den Zinſen und Koſten die in den Hypotheken B. und C. aufgeführten Immobilien verpfändet und ſich in jenen als Solidarſchuldner hingeſtellt. f 5

Der Johann Siegmund Deibel iſt geſtorben, mit Hinterlaſſung eines Teſtaments, in welchem er die Kläger, den Ferdinand Grill, die Marie, den Jean, den Ferdinand, die Mathilde und die Kathinka Deibel zu Erben eingeſetzt hat, welche Perſonen hieraufhin die Erbſchaft des⸗

ſelben angetreten und unter einander vertheilt haben. Darlehn den Klägern auf ihr Erbtheil zugefallen.

Bei dieſer Theilung find die obigen beiden Dieſe haben jene den Schuldnern im April

v. J. aufgekündigt, worauf der Mitverklagte 4 als Solidarſchuldner durch die Beſcheide vom 9. Auguſt und 19. September v. J. zur Zahlung der Haupkbeträge mit den Zinſen und Koſten, ſowie der Liquidationskoſten in Sachen der Pfandgläubiger Orb, Ochs und Schomann, welche einen Theil der Pfandſtücke zum Zwangsverkaufe gebracht, und in deren Sachen meine Clienten ihre Forderungen anmelden mußten, verurtheilt worden, und welche Koſten in der Anlage D. zu⸗

ſammeengeſtellt find.

Der Mitverklagte 4, welcher früher alleiniger Eigenthümer der Pfandſtücke

geweſen, hat dieſe inmittelſt an fünf ſeiner Kinder, und unter dieſen die in den Anlagen E. und F. bemerkten Pfänder an ſeine Töchter die Henriette und die Eliſabeth Zipf, eigenthümlich über⸗ geben. Die beiden letzten ſind geſforben und in Ermangelung von Deſeendenten vom Mitbe⸗ klagten 4, als ihrem Vater, und den übrigen Imploraten als ihren Geſchwiſtern nach dem Geſetz deerbt worden, in Folge deſfen dieſe Erben die Pfandſtücke in E und F. in Beſiz genommen, In Ermangelung von Vermögensobfecten bei den Philipp Kaspar Zipf'ſchen Eheleuten bleibt

den Klägern nichts anderes übrig,

als die Beklagten qua possessores und qua heredes von

Henriette Zipf und Eliſabethe Zipf anzugehen und da die Herausgabe der Pfandſtücke in E und

F gütlich nicht geſchieht, zu klagen und zu bitten:

Die Verklagten unter Koſtenerſatz zu verurtheilen, daß ſie den Klägern die in E und F verpfändeten Immobilien zwecks Befriedigung jener wegen der libellirten 914 Thlr. 8 Sgr. 7 hl. mit den Zinſen davon zu 5 pCt. ſeit dem 22. Oktober 1852, den be⸗ regten 342 Thlr. 25 Sgr. 9 hl. mit Zinſen von gleicher Zeit, der in D bemerkten Koſten ad 51 Thlr. 3 Sgr. 11 hl. und der Koſten dieſes Verfahrens herausgeben, oder

ſie wegen aller dieſer Beträge zu befriedigen.

Eventuell wird um ſolidariſche Verur⸗

iheilung der Imploraten zu den letzteren, ret. exp. gebeten. Die Mitverklagten 1 und 2 ſind nach der Anlage unbekannt wo, abweſend, es wird deßhalb erſucht, dieſe beiden edictaliter ad terminum zu laden. Beweis wird durch Eides⸗

delgtion angetreten.

Hochachtungsvoll ꝛc.

Hanau, 5. März 1855,

Kurfürftlichen Juſtizamts gehorſamer der klägeriſche Anwalt Bauſcher.

Wird den— unbekannt wo?— abweſenden Mitverklagten 1 und 2 mitgetheilt um auf deren Inhalt und die beigefügten Urkunden, deren Einſicht im hiefigen Amtslocale denſelben ge⸗

ftattet iſt, eine vollſtändige Erklärung abzugeben.

Dieſe Erklärung iſt entweder im Termin den

27. April d. J., Vormittags 9 Uhr, und ſpäteſtens bis Morgens 11 Uhr bei dem unterzeich⸗ neten Juſtizamte mündlich zu Protocoll zu geben, oder bis zu jenem Zeitpunkte in einer den ge⸗

ſetzlichen Vorſchriften entſprechenden Eingabe ſchriftlich dahier einzureichen.

Mit dieſer Erklärung

ſind zugleich die Beweismittel zu bezeichnen, welche die gedachten Mitverklagten für ihre Angaben geltend machen wollen, ſowie alle etwaigen Urkunden vorzulegen. Soweit dieſelben die geforderte Erklärung bis zu obigem Zeitpunkte gar nicht oder unvollſtändig erſtatten, wird angenommen, daß ſie die Behauptungen der Kläger als wahr, die vorgelegten Urkunden derſelben als ächt zu⸗ geſtehen und auch ſonſt keine Einwendungen gegen die Klage haben.

Zugleich dient den genannten beiden Mitverklagten zur Nachricht, daß alle weiteren Ver⸗ fügungen in dieſer Sache nur durch Anſchlag im Vorzimmer des unterzeichneten Gerichts ihnen

mitgetheilt werden. Schlüchtern am 9. März 1855,

Kurfürſtliches Juſtizamt Harkot. vdt. Thomas.

Bekanntmachung.

[504] Mittwoch den 18. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen im Gräfl. Solms⸗Rödelheimi⸗ ſchen Beinhardswalde verſteigert werden; 65 Stecken Buchen⸗Prügelholz, 40„„ Stockholz, 90„„ Reisholz. Forſthaus Beinhards, 11. April 1855. Der Gräfl. Revierförſter Hartmann.

Faſelochs⸗Verkauf. [505] Ein ſchwerer, gut erhaltener, der Ge⸗ meinde Rödgen gebörender Faſelochs ſoll Mittwoch den 18. April d. J., Vormittags 10 Uhr, bei dem Gaſtwirth Georg Krauch daſelbſt meiſtbietend verkauft werden. Rödgen im April 1855. Der Kurfürſtl. Heſſ. Bürgermeiſter Krauch.

Holzner ſtej gerung. [506] Montag den 23. April wird in dem Michelbacher Gemeindewald, Morgens 10 Uhr anfangend, nachſtehendes Gehölz an die Meiſt⸗ bietenden verſteigert:

1) Diſtrikt Eichen⸗ und Buchenhardt:

30 Eichen⸗Bauſtämme von 1800 Cubikfuß,

10 Klafter Eichen⸗Scheitholz,

2„ Buchen⸗Prügelholz,

15„ Erdſtöcke,

2) Diſtrikt Lehmkaut:

50 Stück tannene Leiterbäume,

500„ Hopfenſtangen, 3000„ Bohnenſtangen. Michelbach dei Ufingen

den 2. April 1855.

Der Bürgermeiſter Maurer.

Holzverſteigerung. [460] Donnerſtag, den 26. April l. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr anfangend, ſoll in dem Frei⸗ herrlich von Ritter'ſchen Walde bei Hof Haſſel⸗ heck nachſtehendes Holz öffentlich an den Meiſt⸗ bietenden unter den vorher bekannt gemacht werdenden Bedingungen verſteigert werden:

1% Stecken Eichen⸗Scheitholz,

28„ Eichen- u. Birken⸗Prügelholz,

28„ Aspen⸗ n. Nadel⸗*

5050 Stück Elchen⸗ u. Birken⸗Wellen, 4800„ Aspen⸗ u. Nadel⸗„ Die Zuſammenkunft iſt auf Hof Haſſelheck. Friedberg, den 2. April 1855. In Auftrag Faatz.

Frucht verſei gerung. 15071 Donnerſtag den 19. April l. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſollen in der Wohnung des Unterzeichneten

60 Achtel Korn, 1 60„ Gerſte öffentlich verſteigert werden. Münzenberg den 10. April 1855. Kei Frs Fein

Fäſſer, [508] ſtark in Eiſen gebunden und in verſchie⸗ denen Größen, bei

Jean Hu ber.

Fertige Nanape! 1509] ſehr ſchön und dauerhaft gearbeitet, än⸗ ßerſt billig bei

Friedberg. Konrad Walther, Schreinermeiſter, am Bahuhofe wohnhaft. Zwei Geſellen

[510] können in Arbeit treten bei Friedberg, den 12. April 1855. e Died Schneidermeiſter.

Zur Beachtung!

[5111 Um der immer mehr zunehmenden Bet⸗ telei zu ſteuern, hat ſich dahier ein Verein ge⸗ bildet, deſſen Aufgabe iſt:„zu verhüten, daß die hieſigen Ortsarmen in andere Orte betteln gehen.“ Im Namen des Armenvorſtandes er⸗ ſuche ich deshalb alle Herren Bürgermeiſter, in ihrer Gemeinde bekannt machen zu laſſen,„an Gambacher Arme keine Almoſen zu geben, ſo⸗ wie in hieſiger Gemeinde an Fremde keine Almoſen verabreicht werden.“ Gambach, am 10. April 1855. In Auftrag: Schneider, Gemeinde⸗Einnehmer.

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