Ausgabe 
2.11.1855
 
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0 iedb Jutelligenzbl Friedberger Intelligenzblatt. 15 Erſcheint wö⸗ 2 2 2* Einrückungsge 0 1 Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, g

fl. I. 12 kr.; durch ö

2 ante Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg.

ſammen 7 kr. N 86. Freitag, den 2. November. 1855. * Amtlicher Theil. * Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg * an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.

Betreffend: Die Muſterung des Jahres 1856. Höchſter Beſtimmung zu Folge, ſoll bis auf Weiteres das jährliche Recrutirungsgeſchäft in der Weiſe beſchleunigt 12 werden, daß die Ergänzungsmannſchaft, anſtatt am 1. April ſchon Anfangs Januar einberufen werden könne und ſoll eh demgemäß die Muſterung ſchon gleich nach Oſtern beginnen. Es erſcheint hiernach erforderlich, daß alsbald die Orts 13 muſterliſten aufgeſtellt und die weiter vorgeſchriebenen Vorbereitungen für das Muſterungsgeſchäft getroffen werden. Ich 4* beauftrage Sie daher: f 1) ſchleunigſt von den Herrn Geiſtlichen den vorgeſchriebenen Auszug aus dem Geburtsprotokoll über die im Jahr 1836 gebornen, in 1856 alſo militärpflichtig werdenden Leute mannlichen Geſchlechts zu erwirken; 2) auf den Grund deſſelben die Ortsliſten in ſtreng alphabetiſcher Ordnung der Pflichtigen doppelt aufzuſtellen; 210007 3) bei Anfertigung dieſer Liſten die Vorſchriften der§8 6 14 der Verordnung vom 30. April 1831 die Vollziehung 1 des Recrutirungsgeſetzes betreffend, ſowie die ſich hierauf ſtützenden ſeither erlaſſenen Ausſchreiben genau zu be 26092 folgen; 4) für ſolche Militärpflichtige, welche in der Gemeinde geboren ſind, derſelben aber nicht mehr angehören, die vor 27 geſchriebenen Ueberweiſungsliſten aufzuſtellen und diejenigen, welche in Gemeinden innerhalb des Kreiſes 27 2 gehören, den betreffenden Großherzoglichen Bürgermeiſtereien direct, diejenigen dagegen, welche in andere Kreiſe 8 gehören, alsbald an mich einzuſenden; . 5) bei denjenigen Militärpflichtigen, welche in das Ausland übergezogen ſind, iſt nicht zu vergeſſen, anzumerken, ob die Auswanderung mit oder ohne Dimiſſorialien erfolgt iſt; 22 6) in die RubrikBemerkungen der Ortsliſte iſt, falls einer der im§ 10 der allegirten Verordnung erwähnten 6 232 2 Umſtände, als: 113 2 a) Bei den ſchon freiwillig im Militärdienſte ſtehenden Leuten deutlich anzugeben, in welchem Regiment oder 11 Corps, in welchem Bataillon und in welcher Compagnie ꝛc. ſie dienen. dirgermtiftt b) Auch bei denjenigen, welche früher als Freiwillige im Militärdienſte geſtanden haben, daraus aber wieder entlaſſen worden ſind, iſt dieſes Verhältniß anzuführen.

9 c) Bei denjenigen, welche nach Art. 16 des Recrutirungsgeſetzes der Aufnahme in den Militärdienſt unwürdig 55 ſind, wird hierüber das Naͤhere in der Liſte bemerkt, und zugleich derſelben eine Beſcheinigung uber ihr Ver 3 mögen beigelegt.

27 d) Befinden ſich Militärpflichtige in Unterſuchung oder in gefänglicher Haft, ohne daß ſie des Militärdienſtes unwürdig ſind, ſo wird in der Liſte angeführt, wegen welches Vergehens ſie angeſchuldigt oder verurtheilt ſind, ſeit wann ſie ſich in Unterſuchung oder Haft befinden, und(ſo weit möglich) wie lange ſie ſich noch darin befinden werden.

e) Hinſichtlich derjenigen, welche das Depot anſprechen, wird blos das Wort:Depotanſpruch⸗ eingeſchrieben. Mutel 1) Diejenigen Leute, welche wegen eines durch die Sinne nicht wahrnehmbaren Fehlers(z. B. Schwerhörigkeit, . Kurzſichtigkeit, fallende Sucht ꝛc.) untauglich zu ſein behaupten, hat der Bürgermeiſter anzuweiſen, die 2 deßfallſigen Zeugniſſe(worüber im 14. Kapitel das Nähere vorgeſchrieben iſt) unfehlbar bis zur Muſterung , beizubringen. Auch hat er ſich durch Erkundigungen über den Grund oder Ungrund ſolcher Angaben mög

lichſt zuverläſſigen. In der Ortsliſte wird hierüber eine kurze Bemerkung gemacht. 1% bei einem Militärpflichtigen vorliegt, dieſer vollſtändig und in der ausdrücklich vorgeſchriebenen Weiſe einzutragen; 43 7) diejenigen Leute, welche von der Muſterung 1855 zu der von 1856 verwieſen worden, und in die Ortsmuſterliſte

75 von 1856 aufgenommen werden müſſen, ſind in dem nachſtehenden Verzeichniß aufgeführt;

8) nach Aufſtellung der Ortsliſten werden Sie ſolche dem Gemeinderath zur vorgeſchriebenen Prufung vorlegen; in dem hierüber nach dem bekannten Formular aufzunehmenden Prüfungsprotokoll iſt außer Anführung derjenigen

30 Mitglieder des Gemeinberaths, welche jener Prüfung beiwohnen, noch hauptſächlich anzugeben, wem der Auftrag zur Bekanntmachung der Offenlegung der Ortsliſten von Ihnen gegeben worden iſt, wann ſolche er 6, val, folgt iſt und wo letztere erfolgen ſoll;

9) hierauf iſt die vorher erwähnte Offenlegung der in Folge ihrer Prüfung durch den Gemeinderath feſtgeſtellten Li ſten dergeſtalt in Vollzug zu ſetzen, daß ſolche am 12. November l. J. Morgens angeheftet und am 25, des ſelben Monats Abends wieder abgenommen, ſofort

10) mit dem Offenlegungs protokoll, und nachdem die im§ 14, der bereits angezogenen Verordnung wortlich vor