Friedberger Intelligenzblatt.
18 N. atkirche.
Einrückungsge⸗ bühren für dle ge⸗ ſpaltene Petit zeile oder de ren Raum 2 kr.; die beiden erſten Zeilen zu⸗
ſammen 7 kr.
1851.
Erſcheint wo⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch die Poſt 1
fl. 1. 30 kr.
Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg.
Ny 338. Dienſtag, den 11. Juli.
Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an ſämmtliche Großherzogliche Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Die Friſt zu Reklamationen gegen die Anforderungen von Beiträgen zu Gemeindeumlagen.
Sie werden, da Ihnen nunmehr die Communalſteuerregiſter unter Couvert übermacht worden ſind, mit Bezug auf das Ihnen unterm 26. März v. J., Intelligenzblatt Nr. 27, mitgetheilte höchſte Ausſchreiben Großherzoglichen Mini— ſteriums des Innern vom 3. September 1852 alsbald bekannt machen laſſen, daß die Communalſteuerregiſter vom 15. Juli l. J. an zu Jedermanns Einſicht 8 Tage offen liegen unter dem Anfügen, daß Beſchwerden gegen die in den Hebregiſtern enthaltenen Anſätze binnen der erſten vier Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfriſt entweder ſchriftlich oder mündlich zu Protokoll bei mir angebracht werden müßten, und daß ſpäter vorgebrachte Beſchwerden keine Berück—
ſichtigung finden konnten.
Ueber die erfolgte Bekanntmachung werden Sie eine Notiz in die Regiſtratur niederlegen.
Friedberg am 9. Juli 1854.
PI
Regierungsblatt⸗ Auszug.
Nr. 22 vom 26. Juni: 1. Gr. Verordnung vom 19. Juni, welche in Folge einer unter den Regierungen der Zollvereinsſtaaten getroffenen Verabredung, mit Bezugnahme auf den§ 4 des Finanz- geſetzes vom 29. Dez. 1852 verfügt, daß vom 1. Auguſt d. J. an der Eingangszoll von Hefe aller Art, mit Ausnahme der Bier- und Weinhefe, nicht mehr, wie bisher, mit 8 Thlr. oder 14 fl., ſondern mit 11 Thlr. oder 19 fl. 15 kr. vom Centner erhoben werden ſoll — II. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Hauſes und des Aeußern vom 6. Juni, daß die Großherzoglich badiſche Regierung dem zwiſchen mehreren deutſchen Regierungen wegen gegenſeitiger Verpflichtung zur Uebernahme von Aus zuweiſenden am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeſchloſſenen, im Großh. Reg-Bl. Nr. 2 von 1852 verkündeten Vertrage vom 28. Jan. d. J. an beigetreten iſt.— III. Bekanntmachung Großh. Miniſteriums des Innern vom 15. Juni, daß mittelſt Allerhöchſter Entſchließung vom 8. April l. J. des Großherzogs K. H. zu genehmigen geruht haben, daß der Weiler O es zu einer eigenen Gemeinde erhoben werde. Die neue Gemeinde Oes iſt zu einer Bürgermeiſterei mit der Gemeinde Hauſen ver— einigt.— IV. Bekanntmachung Großh. Miniſteriums der Finanzen vom 14. Juni, die für den Großherzoglichen Forſtdienſt erforder- liche körperliche Qualification betreffend: Nachdem mehrfache Erfahrungen ergeben haben, daß Forſtdienſtaspiranten die den Forde— rungen des Dienſtes entſprechende körperliche Qualification nicht be— fitzen, und es daher im Intereſſe derjenigen, welche ſich dem Forſt— fache widmen wollen, ſelbſt nöthig erſcheint, dieſe im voraus von den Anforderungen in Kenntniß zu ſetzen, welche in Beziehung auf kör— perliche Qualification für den Fall einer Anſtellung im Staatsdienſte an ſie gemacht werden müſſen, ſo wird, zur geeigneten Berückſichti— gung, hiermit bekannt gemacht, daß im Allgemeinen als körperliche Qualification für den Forſtdienſt erfordert wird: 1) allgemeine ge— ſunde und kräftige Leibesbeſchaffenheit;— 2) ungehinderter Gebrauch der Arme und Hände;— 3) Befähigung zum Reiten, Bergſteigen und anhaltenden Gehen bei jeder Witterung;— 4) gutes Geſicht mit Ausſchluß von Augengläſern;— 5) gutes Gehör,— ſowie daß man ſich vorbehält in geeigneten Fällen oder bei entſtehenden Zweifeln zur Conſtatirung körperlicher Qualification, ſowohl in den angegebenen Beziehungen, als auch hinſichtlich der ſonſtigen körperlichen Beſchaffen— heit oder Geſundheitsumſtände, Forſtdienſtaspiranten zu jeder Zeit vor der Anſtellung einer Prüfung durch eine von Großherzoglicher Oberforſt⸗ und Domänen ⸗Direction zu beſtellende techniſche Commiſ— ſion zu unterwerfen. Das Nichtbeſtehen einer ſolchen Prüfung wird die Nichtberückſichtigung von Geſuchen um Anſtellung zur Folge haben. — Die Wirkſamkeit dieſer Beſtimmungen tritt mit dem Erſcheinen der gegenwärtigen Bekanntmachung hinſichtlich aller derjenigen ein, welche bis dahin in den für das Forſtfach angeordneten Prüfungen weder ganz, noch theilweiſe beſtanden ſind. Dieſelben finden ebenwohl geeig—
nete Anwendung auf die Aspiranten für den Dienſt der Forſtwarte.— V. Umlagen zur Beſtreitung von Communalbedürfniſſen in den Ge— meinden des Kreiſes Friedberg.— VI. Ordensverleihungen: am 21. April dem Arreſthausgefangenwärter Wolf und am 13. Mai dem Schullehrer Allgaper zu Darmſtadt das ſilberne Kreuz des Ver— dienſtordens Philipps des Großmüthigenz am 9. Juni dem wirkl. Geh. Rath Frhrn. v. Breidenbach zu Breidenſtein das Großkreuz des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen; dem Präſidenten des Staatsminiſteriums ꝛc. Frhrn. v. Dalwigk das Commandeurkreuz 1 Cl. des Ludewigsordens; dem Präſidenten des Miniſteriums der Finanzen Frhrn. v. Schenck zu Schweinsberg das Comthurkreuz 1 Cl. des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen; dem Präfi— denten des Miniſteriums der Juſtiz Dr. v. Lindenlof und dem Ober⸗ ſtudiendirector Ur. Breidenbach das Commandeurkreuz 2. Cl. des Ludewigsordens; dem Prälaten Dr. Zimmermann das Comthur- kreuz 2. Cl. des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen; dem Geh. Oberdomänenrath Günther das Ritterkreuz 1 Cl. des Lude⸗ wigsordens; dem Miniſterialrath Frhrn. v. Rieffel, Kreisrath Müller zu Friedberg, Oberconſiſtorialrath Frey, Landrichter Strecker zu Offenbach, Bürgermeiſter Kahlert zu Darmſtadt, Obermedieinal⸗ rath Merck, Lederfabrikanten Cornelius Heyl zu Worms, Tabaks und Wollengarnfabrikanten Philipp Gail zu Gießen, Tabaksfabri⸗ kanten Peter Georg d' Orville zu Offenbach, Präſidenten der Han⸗ delskammer zu Offenbach Eduard Gölzenleuchter und der Frau Dr. Heidenreich, geb. v. Siebold, zu Darmſtadt das Ritterkreuz; dann dem Gerichtsvollzieher Sieglitz zu Mainz und Canzleidiener Hertzing zu Darmſtadt das filberne Kreuz des Verdienſtordens Phi⸗ lipps des Großmüthigen.— VII. Namens veränderungen: am 15. Mai wurde dem Adoptivſohne des Decorateurs Walger zu Offen- bach, Heinrich Berner aus Halberſtadt, geſtattet, künftig den Fa⸗
miliennamen„Walger,“ und am 6. Juni den Töchtern der Wittwe
des Garde du Corps Siegfried von Darmſtadt, Wilhelmine und Jo— hanna Bernhard den Familiennamen„De Mark“ zu führen.— VIII, Ertheilung eines Erfindungspatents: am 13. Juni dem George Spencer von London das Recht, die von ihm erfundene, durch Zeichnung und Beſchreibung näher erläuterte Verbeſſerung in der Unterſtützung der Eiſenbahnſchienen für die Dauer der nächſten fünf Jahre im Umfange des Großherzogtbums allein in Anwendung bringen zu dürfen.— IX. Dienſt nachrichten: am 28. April wurde der Privatpoſtgehülfe März zu Fürfeld zum Poſtexpeditor daſelbſt, 14. Mai Hofmuſikus Weigandt zum Kammermuſikus ernannt,— 31. Mai dem Pfarrer Wolf zu Leihgeſtern die ev. Pfarrſtelle zu Badenheim übertragen; der Reviſionsgehülfe C. Bonhard zum Acceſſiſten bei der 2. Juſtificatur-Abtbeilung der Oberrechnungs—
kammer,— 1. Juni die Gräfin Anna v. Seinsheim zur Hofdame J. K. H. der Großherzogin ernannt;— 6. Juni dem Schullehrer
Schreiber zu Fehlheim die 1. kath. Schullehrerſtelle zu Zornheim, und dem Schullehrer Baumbach zu Altenbuſeck die 1. evang. Mädchen⸗


