Ausgabe 
3.10.1854
 
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343 An Dieſelben.

Betreffend: Die Muſterung des Jahres 1855.

Von Großherzoglichem Miniſterium des Innern iſt verfügt worden, daß bis auf weitere Beſtimmung das jährliche Rekrutirungsgeſchäft dergeſtalt beſchleunigt werden ſolle, daß die Ergänzungsmannſchaft, anſtatt am 1. April ſchon An fangs Januar einberufen werden könne. Die Muſterung ſoll demnach gleich nach Oſtern vorgenommen werden. Zu dem Ende weiſe ich Sie hierdurch an, alsbald die Vorarbeiten zu beginnen und bis zum 15. November d. J. die ganz vollſtändig aufgeſtellten Liſten hierher einzuſenden. Ich muß um ſo mehr pünktliche Einhaltung dieſes Termins erwarten, als ſonſt das ganze Geſchäft eine Störung erleiden würde.

Sie werden bei dieſem Geſchäfte genau nach den Vorſchriften der Verordnung über Ausführung des Recrutirungs⸗ geſetzes vom 30. April 1831, So. 6 14 verfahren. Zu den Auszügen der Geiſtlichen über die 1835 gebornen Dienſt⸗ pflichtigen ſind nur die vorgeſchriebenen gedruckten Formularien, welche Sie den Geiſtlichen zuzuſtellen haben, zu gebrauchen; auch haben Sie darauf zu ſehen, daß hinſichtlich dieſer Auszüge die unter dem Formular II. zur Verordnung vom 30. April 1831 in den Bemerkungen unter ſolchen gegebenen Vorſchriften genau beachtet und das Pfarramtsſiegel dieſen Auszügen beigedruckt werde; bei ſich ergebenden Mängeln haben Sie die Auszüge alsbald zur Verbeſſerung zurückzugeben.

Ueber die bei Ihnen angebracht werdenden Anſprüche auf Depotverſetzungen haben Sie die Protokolle genau nach dem Formular V. aufzunehmen und ſich nur gedruckter Formularien, Intelligenzblatt Num. 6 von 1854, zu bedienen, die Vorſchriften der§o. 1831 der Verordnung ſorgfaltig zu beobachten, auch dahin zu ſorgen, daß den auf Seite 4 des Protokolls von den Geiſtlichen auszuſtellenden Beſcheinigungen über die Familienverhältniſſe der das Depot Anſprechenden das Dienſtſiegel beigedruckt werde. Dieſe Protokolle über Depotanſprüche ſind nach§. 28 vor deren Offenlegung und noch vor der Einſendung der Ortsliſten zur Prüfung an mich ernzuſenden.

Die Summe, welche der Ortsvorſtand bei Beurtheilung der Frage: ob der Depotanſprechende zur Stellung eines Einſtehers vermögend genug iſt, zu Grunde zu legen hat, iſt auf 190 fl. beſtimmt worden.

Ich mache Sie auf die Beſtimmung des§. 10 pos. 6 beſonders aufmerkſam, wonach Sie diejenigen Dienſtpflich tigen, welche durch die Sinne nicht wahrnehmbare Fehler angeben, wie z. B. Schwerhörigkeit, Kurzſichtigkeit, fallende Sucht u. ſ. w. beſonders anzuweiſen haben, ſich deßfalls genügende Zeugniſſe von Schullehrern, Geiſtlichen, Gemeinde vorſtänden u. ſ. w. zu verſchaffen und dieſe bei der Muſterung mitzubringen.

Nach§. 40 der Verordnung müſſen alle Conſcriptionspflichtigen bei der Muſterung perſonlich erſcheinen, gegenfalls ſie als dem Geſetze ausgewichen angeſehen und zum Zuerſtmarſchieren beſtimmt werden.

Außer den im Jahr 1835 Gebornen ſind auch alle Diejenigen, welche bei der vorigen Muſterung als temporär untauglich, als unterm Maas oder aus anderen Gründen zur nächſten Muſterung verwieſen wurden in die vorerwähnten Liſten aufzunehmen, zu welchem Ende Ihnen alsbald, nach abgehaltenem Rekrutirungsrath die erforderliche Mittheilung gemacht werden wird. Damit übrigens die Conſeriptionspflichtigen bei Zeiten davon Kenntniß erhalten, daß die Muſterungen in der nächſten Zeit früher abgehalten werden als ſeither, weiſe ich Sie an, die auswärts ſich befindenden Conſeriptionspflichtigen alsbald von dem Muſterungs⸗

termin in Kenntniß zu ſetzen und daß es geſchehen, Notiz zu Ihren Akten zu nehmen.

Sodann bemerke ich Ihnen, zu Ihrem eignen Bemeſſen weiter, daß nach der getroffenen Beſtimmung der 8. 94 der oben angezogenen Verordnung vom 30. April 1831 eine Modification dahin erleiden muß, daß die hier erwähnten Leute nicht bis zum Monat März des folgenden, ſondern nur bis dem der Muſterung vorausgehenden Monat Dezember Wandererlaubniß erhalten. Bei der Erſtattung von Paßberichten werden Sie hierauf Rückſicht nehmen.

Friedberg den 1. Oktober 1854.

Müller.

Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen.

Fruchtmarkt zu Friedberg.

JL1530] Gemäß der allerhöchſten Verordnung vom 27. September d. J., betreffend den Ver⸗ kehr mit Getreide, Mehl und Kartoffeln, ſowie Brod, wird hiermit im Intereſſe des handelnden Publicums zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß, da die Stadt Friedberg unter die Zahl derjenigen Orte gehört, an welchen Fruchtmärkte bereits beſtehen, nächſten

Mittwoch den A. Oetbr. d. J.

der erſte Fruchtmarkt pro 1854 dahier ſtattfindet und daß auch für die Folge in jeder Woche Mittwochs Fruchtmarkt dahler abgehalten wer⸗ den ſoll. Friedberg am 2. October 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.

(Butzbach.) Fohlen verkauf. [1531] Freitag den 6. dieſes Monats, des Vormittags um 10 Uhr, ſoll in der hieſigen Caſerne ein 6 Wochen altes Fohlen meiſtbietend gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden. Dies den Intereſſenten zur Nachricht.

Butzbach den 1. Oktober 1854. In Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter.

Mobiliar Verſteigerung. 1513] Donnerſtag den 5. Oktober d. I., Vormittags 9 Uhr anfangend, werden die zum Nachlaſſe der verſtorbenen Caspar Werners Ehefrau dahier gehörenden Mobilien, beſtehend in Bettung, Kleidern, Weißzeug, Tiſchen, Stühlen, Kommoden, Sophas, Bettſtellen, Kleiderſchränken, Glas, Porzellan, Küchengeräth und ſonſtigen Hausgeräthſchaften in der zur Verlaſſenſchaft gehörenden Hofraithe erbabtheilungshalber öffent lich meiſtbietend verſteigert.

Friedberg den 27. September 1854. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg: Bender, Ortsgerichtsvorſteher.

(Butzbach.) Ankauf von Lebens mitteln.

[1509] Donnerſtag den 5. Oktober d. J., des Vormittags um 10 Uhr, ſoll in der hieſigen Neitercaſerne die Lieferung bedeutender Quan titäten von Kartoffeln, Bohnen, Erbſen, Linſen und Sauerkraut für die Menagen der hieſigen Garniſon mittelſt Verſteigerung an den Wenigſt⸗ nehmenden in Accord gegeben werden. Dies den Intereſſenten zur Nachricht. Butzbach den 26. September 1854. In Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter.

Verlegung

des ſ. g. Herbſtmarktes zu Rodheim v. d. H.

11510] In Berückſichtigung der Bekanntmachung vom 10. October v. J. bringt man hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der im Land⸗ kalender auf den 31. October d. J. für die Gemeinde Rodheim angezeigte Markt nicht an dieſem Tage, ſondern ſchon den 9. Oetober abgehalten wird. Rodbeim am 25. September 1854, Großherzogliche Bürgermeiſterei Rodheim Jacobi.

Offen liche Ladung. 11532] Anſprüche an das von Chriſtian Eisners Erben zu Dorbeim an Wilbelm Bingel daſelbſt verkaufte Grundſtück in Melbacher Gemarkung: XII. 242. 5. 292 Klftr. im Bogelsgeſang, worüber das Eigenthum urkundlich nicht nach⸗ gewieſen werden kann, find binnen 6 Wochen, bei Meidung der Nichtberückfichtigung, dahier geltend zu machen.

Friedberg den 21. September 1854. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann, v. Preuſchen, Landrichter. Landgerichts ⸗Aſſeſſor.