Ausgabe 
1.9.1854
 
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bekannt gemacht werde, damit er in der Lage iſt, ſich vor der Krankheit zu bewahren oder vorkommenden Falles deren weitere Entwickelung zu verhindern. Man ſieht ſich deßhalb veranlaßt, die nachſtehende, von der Großher⸗ zoglichen Sanitätscommiſſion entworfene Anleitung zur offentlichen Kenntniß zu bringen: Um ſich bei der An näherung der aſiatiſchen Brechruhr möglicherweiſe gegen dieſelbe zu ſchützen, hat man im Allgemeinen dieſelden Regeln zu beobachten, welche die Geſundheitspflege über haupt vorſchreibt. Wer daher eine dieſer entſprechende Lebensweiſe führt, fahre damit fort, weil das plötz liche Unterlaſſen alter, unſchädlicher Gewohnheiten nicht immer ohne nachtheilige Folgen bleibt und leicht zum Er kranken beiträgt. Eine angemeſſene Uebung der körper lichen wie der geiſtigen Kräfte iſt ebenſoſehr anzuem pfehlen, als vor dem Uebermaße dieſer Thätigkeiten zu warnen iſt, weil ſie durch Erſchöpfung der Kräfte nach theilig wird; beſonders ſchädlich wirkt die Furcht, weß halb es dringende Aufgabe iſt, nach Möglichkeit einen Gleichmuth zu erhalten, der, wie ein heiterer Sinn und frohe Zuverſicht den Menſchen weniger leicht zum Er kranken geneigt macht. Man beobachte ein angemeſſenes Verhältniß zwiſchen Schlaf und Wachen, um dem Körper ſeine Kräfte zu erhalten. Bei der Wahl der Nahrungs mittel ſind alle ſaure, leicht in Gährung übergehende, blähende, fette und ſchwer verdauliche, oder den Magen leicht erkältende Speiſen, wie wäſſeriges Obſt, Melonen, Gurken, Kohl, Hülſenfrüchte, Käſe, fettes Backwerk ꝛc. zu vermeiden, am zweckmäßigſten werden Fleiſch, Suppe mit Gerſte, Reis, Gries ꝛc., Kalbfleiſch, Ochſenfleiſch, nicht fettes Hammelfleiſch, friſches nicht gebeiztes Wildpret, Geflügel, Wurzelgemüſe ꝛc. genoſſen. Zum Getränke eignet ſich etwas guter weißer oder rother Wein; Berau ſchungen ſind, wie Ausſchweifungen überhaupt höchſt nach theilig. Bei der Bekleidung ſuche man beſonders den Körper vor Erkältung zu ſchützen, und namentlich die Füße und den Unterleib warm zu halten, wozu wollene Leibbinden und Strümpfe oder Socken zu empfehlen ſind. Endlich iſt auf Reinlichkeit des Körpers nicht allein, ſondern der ganzen Umgebung, der Zimmer, des Hauſes, der Hofräume ſtreng zu halten. Bei der Beachtung dieſer allgemeinen Geſundheitsregeln wird die Krankheit nicht leicht eine große Verbreitung gewinnen. Fühlt ſich jedoch Jemand unwohl, ſo ſäume man nicht, einen Arzt um Rath zu fragen. Iſt dieß nicht ſofort möglich, und deuten die ſich darbietenden Erſcheinungen auf die Cho lera, wie z. B. große Abſpannung, Eingenommenheit des Kopfes, Schwindel, Ziehen in den Gliedern, Mangel an

Appetit, Unbehaglichkeit im Unterleibe, Diarrhöe, Er brechen, Kälte in den Gliedern, krampfhafte Beſchwer den ꝛc., ſo lege man ſich zu Bette, befördere die körper liche Wärme durch einen leichten aromatiſchen Thee von Camillen, Pfeffermünze, lege Senfteige auf den Magen und Unterleib, und rufe durch Reiben, Bähen, die Waͤrme in den Gliedern zurück, nehme ein warmes Bad, beſonders aber ſuche man die moraliſche Kraft rüſtig zu erhalten. Energiſcher wirkende Mittel, wie Aderlaͤſſe, Opium ꝛc., erfordern ärztliche Anordnung, die ſich nach der Eigen⸗ thümlichkeit des Falles zu richten hat.

Miszellen.

Einſt wettete der Pater Abraham a Santa Clara, er wolle den Grafen Trautmannsdorf in der Hofka pelle zu Wien von der Kanzel herab einen Eſel heißen. In der nächſten Predigt nun ſprach er von den Dorfrich tern(Schultheißen) unter Anderem:Sie ſind öfter hoch müthig, aufgeblaſen und grob; rühmen ſich ihrer vielen und wichtigen Geſchäfte, die ſie doch zum wenigſten Theil recht verſtehen; ihre größte Auszeichnung beſteht in ihrer Un wiſſenheit, und einem ſolchen Eſel traut man's Dorf an!

Herr:Reizende Sophie, werden Sie auch meine längere Abweſenheit ertragen koͤnnen?

Dame: Seien Sie ganz ruhig, wer im Stande iſt Ihre Gegenwart zu ertragen, erträgt auch gewiß Ihre Ab weſenheit!

Für die nothleidenden Israeliten zu Paläſtina (Jeruſalem)

find nachfolgende Gaben weiter eingegangen und werden hiermit dankbar beſcheinigt:

f Von Hrn. Hauptmann v. Runkel 5 fl.; R. 1 fl. S. Sund⸗ heimer in Münzenberg 1 fl; der israel. Religionsgemeinde Bönſtadt 2 fl. 42 kr.; aus der Sparbüchſe der kleinen Anna 24 kr.; Simon Roſenthal aus Rockenberg 1 fl.; H. Simon in Aſſenheim 1 fl.; S. Hirſch 36 kr.; K. Rülb's Wtw. 36 kr.; Jacob Simon 30 KR Grünebaum 30 kr.; J. Stern in Bruchenbrücken 1 fl.; D. Reichen⸗ berg 30 kr.; im Ganzen 15 fl. 48 kr., dazu die in Nr. 58 dieſer Blätter beſcheinigten 44 fl. 30 kr, ſomit im Ganzen 60 fl. 18 kr., wovon, außer den bereits früher abgeſandten 20 fl. 35 kr. abermals unterm 31. v. M. durch Vermittelung des hierzu beſtellten Comité's zu Amſterdam 30 fl. an den Beſtimmungsort befördert wurden.

Den edlen Gebern den herzlichſten Dank. Friedberg den 29. Auguſt 1854.

Mayer Hirſch, Kaufmann. J. P. Schäfer, Vorſteher der Blindenanſtalt.

Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen.

Hofraithe-⸗Verſteigerung. [13291 Montag den 4. September d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, wird auf freiwilligen Antrag der Curatoren der Chriſtoph Fiſchers Kinder dahier die den Letztern zuſtehende Hofraithe:

Gemarkung Friedberg: Pag. No. Flur No. Klftr. 54 322 J. 231 23,2 Hofraithe auf dem Haag, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 23. Auguſt 1854. In Auftrag Großherzogliches Ortsgericht Friedberg: Bender, Ortsgerichtsvorſteher.

Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn. [1354] Montag den 4. September, des Vor⸗ mittags um 9 Ühr, ſollen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Anlage eines Weges in hie⸗

Bahnhofe: 55 Chauſſirarbeiten, veranſchlagt zu 554 fl.

b) Pflaſterarbeiten, einſchließlich der Lieferung der Materialien, veran ſchlagt zu 1837 fl c) die Lieferung von 22 Cubikklafter Chauſſirſteinen, durch öffentliche Verſteigerung in Accord gegeben werden. Voranſchläge und Steigbedingungen liegen zur Einſicht offen. Gießen am 24. Auguſt 1854. Der Großherzogliche Sections-Ingenieur der Section Gießen Eickemeyer.

dung.

1364] Die Vormünder der Kinder des Ludwig Fiſcher von Aſſenheim haben die ihren Curanden deferirte Erbſchaft ausgeſchlagen und genehmigt, daß der geſammte Nachlaß den Erben des En gelhard Bechſtein dahier zu Tilgung deſſen hypo⸗ thekariſchen und anderen Forderungen, welche

jenen weit überſteigen, überwieſen werde. Son ſtige Glaͤubiger des L. Fiſcher ſind zwar nicht bekannt, indeſſen werden, ehe jene Ueberweiſung beſtätigt wird, alle, welche dieſelbe beanſtanden und noch ſelbſt Anſprüche an die Maſſe bilden wollten, zu deren Anzeige bis zum Donnerſtag den 12. Oktober bei Vermeidung Ausſchluſſes und der Folge, daß ſonſt den Bechſtein'ſchen Erben die gebetene Eigenthumsurkunde über die Hofraithe des L. Fiſcher ertheilt wird, hiermit aufgefordert. Friedberg den 26. Auguſt 1854. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann.

Hofraithe-Verſteigerung. [1365] Mittwoch den 6. September d. J., Nachmittags 3 Uhr, wird in hieſigem Ratbhauſe die dem Bürger und Maurermeiſter Wilhelm Reuß III, dahier zuſtehende Hofraithe mit Haus⸗