Amtsverkündigungsblati
29. Dezember
2lur durch die Post zu beziehen.
1933
zu
Bekanntmachung.
Setr.: Weihnachtsveranstaltungen.
Die von einigen Kreisleitungen der NSDAP, in der Presse ,,^/^utlrchten Anordnungen über die Verbindung von Weih- mtt Tanzbelustigungen, Tombolaveranstaltungen und oergielchen entsprechen nach Mitteilung der Ministerialabteilung la ö!n Anordnungen des Herrn Gauleiters und Reichs- Ehalters und smd deshalb verbindlich. Danach ist die Berbin- mtfrAr?011 Weihnachtsfeiern mit Tanzbelustigungen, Tombolaver- finh tt6tttrUF^ dergleichen nicht gestattet. Nicht verboten dagegen elustigungen usw. ohne Weihnachtsfeiern oder Weih- achtsferern ohne Tanzbelustigungen usw.
Gießen, den 23. Dezember 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Die Feierabend stunde an den Weihnachtsfeiertagen und an ^rwester.
Die Ministerialabteilung la — Polizei — des Hessischen Staats- u^u terrums^ hatöie Polizeistunde für den 2. Weihnachtsfeiertag Neuiahrstag auf 2 Uhr und für Silvester auf 6 Uhr fest-
Gießen, den 22. Dezember 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Br. Krüger.
.Am öie Schuldner der früheren Rechtsträger ergeht die Aufforderung, unverzüglich die hiermit eingezogenen Forderungen vorgenannter Vereine und Organisationen o
Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3? zu zahlen e ^'^aße
Bekanntmachung.
Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchengemeinden für das Rechnungsjahr 1934. n
An die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises.
IS1 Rückstand sind, erinnern wir an die alsbaldige Vorlage der Voranichläge für 1934 Rj. bzw. 1934/36 Rj.
Gießen, den 21. Dezember 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.
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Gießen, den 21. Dezember 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
8e"': SS »ÄMSS“«
1. des Arbeiter-Gesangvereins in Heuchelheim,'
2. des Arbeiter-Sportvereins in Trohes
3. des Radfahrervereins „Edelweiß" in Großen-Buseck,-
41 Ortsgruppen der Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands ttt den Landgemeinden des Kreises, einschliest- lrch ihrer Nebenorganisationen, soweit sie nicht in der eiu- aeKtCfStttett Bekanntmachung im einzelnen bereits an- fUlu /
Bekanntmachung.
Betr.: Inventur- und Saisonschlußverkäufe.
Gemäßi § 9 Absatz 2 der Verordnung vom 30. Mai 1932 mirh für ^e Durchführung der nächstjährigen Inventur- und Saisonscülun- verkaufe die Zert vom 15. Januar bis 5. Februar 1934 bestimmt Außerhalb dieses Zeitraumes dürfen Saisonschlußverkäufe nickt
Gießen, den 22. Dezember 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt.
Bekanntmachung.
L Srg,^ieScn;SjtuSfcf)u6 unö Obmann: Professor Dr.Henne-
2. Vertrauensleute:
a) Dr. 5k. R. Fischer, Gießen,'
b) Studienrat Hölzel, Gießen:
cJ Stuöienrat Schaaf, Gießen.
Gießen, den 20. Dezember 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: S ch m i ö t.
0' , i£,n4Iil®er Ortsvereine des Reichsbanners
^>chwarz-Rot-Golö in den Landgemeinden des Kreises, und
6. sämtlicher Ortsgruppen der Kommunistischen Partei Deutick- lands einschließlich etwaiger Nebenorganisationen
Gunsten öeo ^anöes Hessen beschlagnahmt unö eingezogen.
Alle Personen, die Bestandteile des eingezoqenen Vermöaens vorgenannter Vereine unö Organisationerl im Besitz haben ober
Bekanntmachung.
SJetr.: Die Errichtung von Gebäuöen außerhalb öes Ortsbauplans.
Die Errichtung von Gebäuöen außerhalb öes OrtsboiiüiMira
1UV* oeoeuret. ^venn es auch •— schon aus Gründen swvfiou? beichaffnrig heute als vorörinqlichste Aufgabe zu betrackten iü
Gießen, Öen 21. Dezember 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.


