Ausgabe 
29.12.1933
 
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Amtsverkündigungsblati

29. Dezember

2lur durch die Post zu beziehen.

1933

zu

Bekanntmachung.

Setr.: Weihnachtsveranstaltungen.

Die von einigen Kreisleitungen der NSDAP, in der Presse ,,^/^utlrchten Anordnungen über die Verbindung von Weih- mtt Tanzbelustigungen, Tombolaveranstaltungen und oergielchen entsprechen nach Mitteilung der Ministerialabteilung la ö!n Anordnungen des Herrn Gauleiters und Reichs- Ehalters und smd deshalb verbindlich. Danach ist die Berbin- mtfrAr?011 Weihnachtsfeiern mit Tanzbelustigungen, Tombolaver- finh tt6tttrUF^ dergleichen nicht gestattet. Nicht verboten dagegen elustigungen usw. ohne Weihnachtsfeiern oder Weih- achtsferern ohne Tanzbelustigungen usw.

Gießen, den 23. Dezember 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Die Feierabend stunde an den Weihnachtsfeiertagen und an ^rwester.

Die Ministerialabteilung la Polizei des Hessischen Staats- u^u terrums^ hatöie Polizeistunde für den 2. Weihnachtsfeiertag Neuiahrstag auf 2 Uhr und für Silvester auf 6 Uhr fest-

Gießen, den 22. Dezember 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Br. Krüger.

.Am öie Schuldner der früheren Rechtsträger ergeht die Auf­forderung, unverzüglich die hiermit eingezogenen Forderungen vorgenannter Vereine und Organisationen o

Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3? zu zahlen e ^'^aße

Bekanntmachung.

Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchen­gemeinden für das Rechnungsjahr 1934. n

An die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises.

IS1 Rückstand sind, erinnern wir an die als­baldige Vorlage der Voranichläge für 1934 Rj. bzw. 1934/36 Rj.

Gießen, den 21. Dezember 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.

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Gießen, den 21. Dezember 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

8e"': SS »ÄMSS«

1. des Arbeiter-Gesangvereins in Heuchelheim,'

2. des Arbeiter-Sportvereins in Trohes

3. des RadfahrervereinsEdelweiß" in Großen-Buseck,-

41 Ortsgruppen der Sozialdemokratischen Partei

Deutschlands ttt den Landgemeinden des Kreises, einschliest- lrch ihrer Nebenorganisationen, soweit sie nicht in der eiu- aeKtCfStttett Bekanntmachung im einzelnen bereits an- fUlu /

Bekanntmachung.

Betr.: Inventur- und Saisonschlußverkäufe.

Gemäßi § 9 Absatz 2 der Verordnung vom 30. Mai 1932 mirh für ^e Durchführung der nächstjährigen Inventur- und Saisonscülun- verkaufe die Zert vom 15. Januar bis 5. Februar 1934 bestimmt Außerhalb dieses Zeitraumes dürfen Saisonschlußverkäufe nickt

Gießen, den 22. Dezember 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt.

Bekanntmachung.

L Srg,^ieScn;SjtuSfcf)u6 unö Obmann: Professor Dr.Henne-

2. Vertrauensleute:

a) Dr. 5k. R. Fischer, Gießen,'

b) Studienrat Hölzel, Gießen:

cJ Stuöienrat Schaaf, Gießen.

Gießen, den 20. Dezember 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: S ch m i ö t.

0' , i£,n4Iil®er Ortsvereine des Reichsbanners

^>chwarz-Rot-Golö in den Landgemeinden des Kreises, und

6. sämtlicher Ortsgruppen der Kommunistischen Partei Deutick- lands einschließlich etwaiger Nebenorganisationen

Gunsten öeo ^anöes Hessen beschlagnahmt unö eingezogen.

Alle Personen, die Bestandteile des eingezoqenen Vermöaens vorgenannter Vereine unö Organisationerl im Besitz haben ober

Bekanntmachung.

SJetr.: Die Errichtung von Gebäuöen außerhalb öes Ortsbauplans.

Die Errichtung von Gebäuöen außerhalb öes OrtsboiiüiMira

1UV* oeoeuret. ^venn es auch schon aus Gründen swvfiou? beichaffnrig heute als vorörinqlichste Aufgabe zu betrackten

Gießen, Öen 21. Dezember 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.