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2 die für die Lösung einer Jahreskarte Nr. 53 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 vorgeschriedene Stempelabgabe zu entrichten.
Diese Abgabe betrügt jährlich für jeden Luxuswagen 60 Reichsmark, jedes Reitpferd 60 Reichsmark, jeden Federwagen 4 Reichsmark.
II Als Federwagen gelten Breaks, Jagdwagen, Halbverdecke. Alle übrigen Wagen gelten als Luxuswagen. Für Wagen, die nicht auf Federn ruhen, ist keine Abgabe zu entrichten.
Dem Polizeiamt Gießen
und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 3. März 1933.
Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.
Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 3 der obengenannten Polizeiverordnung der Rundgang der Kommission nunmehr alsbald stattzustnden hat. Bis spätestens 1. Juni 1933 erwarten wir Ihren Bericht, ob der Polizeiverordnung entsprochen wurde und welche Beobachtungen gemacht wurden.
Gießen, den 18. März 1933.
Kreisamt Gießen. I. W.: S ch m i d t.
Betr.: Die Bekämpfung der Schnakenplage.
An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach § 3 der Polizeiverordnung, betreffend die Bekämpfung der Schnakenplage vom 28. November 1911, hat jeder Grundstückseigentümer
in den Monaten April bis September einschließlich mindestens einmal monatlich die auf seinem Grundstück befindlichen, den Schnaken zur Brut dienenden stehenden Gewässer (Wasfertümpel, Regenfasser, Bassins, Wasserlachen, Jauchegruben, Abortgruben usw.) mit einem zur Vertilgung der Brut geeigneten Mittel (Saprol, Petroleum usw.) zu übergießen. , m
Wir empfehlen Ihnen, durch ortsübliche Bekanntmachung dre Grundstückseigentümer auf diese ihnen obliegende Verpflichtung aufmerksam zu machen.
Gießen, den 18. März 1933.
Kreisamt Gießen. I.B.: Schmidt.
Betr.: Die Auszahlung der laufenden Gehalts- ufw. Bezüge; hier: die unmittelbare Zahlung durch die Hauptstaatskasse.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Mit gleicher Post lassen wir Ihnen einen Abdruck der Verfügung des Gesamtministeriums vom 4. März 1933 zu Nr. F. M. I 12961 zugehen mit dem Empfehlen, ihn allen Lehrkräften zur Einsichtnahme vorzulegen.
Gießen, den 17. März 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Fischer.
Dienstnachcichlen des Lreisamtes.
Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschs im Volksstaat Hessen gestattet:
Geldlotterie zugunsten der Restaurierung des Münchener Dome$, Ziehungstermin: 20. Mai 1933.
Geldlotterie des Zentraloerbandes der Württembergischen Gemeinde- und Körperschastsbeamten e. V., Stuttgart, Ziehungstermin: 6. Mar 1933.
Leopold Nakhes in Lich wurde zum zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lich gewählt.
Friedrich Schweitzer aus Odenhausen wurde als Rechner der Gemeinde Odenhausen ernannt und verpflichtet.
Druck der Drühl'fchen Aniverlitä ts. Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


