Ausgabe 
31.10.1921
 
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AmtzverküMgungMatt

für die Provinzialdirektion Gberhessen und für das Ureisaint Gietzen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 154 »r. Oktober ~~* 1 11 1921

Jnhalts-Aebersicht: Verbote periodischer Druckschriften. Ergänzung des Artikels 181 der Landgemeindeordnung. - Aufhebung der Bekannt­machung über den Verkehr mit Nutz- und Brennholz. Landtagswahl. Schulbesuch der jüdischen Kinder an jüdischen Festtagen. Ein­sendung der Kirchenrechnungen. Viehmarkt zu Hungen. Feldbereinigung Beltershain.

A«sfülirttttgs°Bcstimm»ttgen

zur Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. September 1921 (Reichs-Gesetzbl. S. 1271).

Auf Grund des § 9 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. September 1921 Reichs-Gesetzbl. S. 1271 bestimme ich hierdurch folgendes:

1. Die Verbote periodischer Druckschriften sind unter Angabe der Aummern, die zu dem Verbot Anlast gegeben haben, und der Dauer des Verbots durch die Vehörde, welche das Ver­bot erlassen hat, sofort im Reichsanzeiger zu veröffentlichen. Wird das Verbot vor Ablauf der ursprünglichen Frist auf­gehoben, so ist die Aufhebung in gleicher Weise durch die auf­hebende Vehörde im Reichsanzeiger bekanntzugeben.

2. Don jedem Verbot und jeder Beschlagnahme, die aus Grund der Verordnung vom 28. September 1921 stattsindet, sowie von jeder Aufhebung einer derartigen Maßnahme, hat die Behörde, die die Anordnung erlassen hat, sofort dem Reichs­minister des Innern unter Begründung der von ihr getroffenen Maßnahmen Mitteilung zu machen. Bei einem Verbot oder einer Beschlagnahme von Druckschriften ist zugleich ein Stück der Druck­schrift, die Grund zu der betreffenden Maßnahme gegeben hat, dem Reichsminister des Innern zu übersenden.

, Wird Beschwerde beim Reichsratsausschuß erhoben, so sind der Stellungnahme zu dieser Beschwerde acht weitere Stücke der Druckschrift beizufügen.

3. Don Vergehen gegen §§ 5 und 6 der Verordnung vom 28. September 1921 haben die zuständigen Polizeibehörden als­bald dem Reichsminister des Innern und der Staatsanwalt­schaft Anzeige zu erstatten.

Berlin, den 1. Oktober 1921.

Der Reichsminister des Innern, gez. Dr. Gradnauer.

Gese i?

über die Ergänzung des Artikels 181 des Gesetzes, die Land- gemeindevrdnung betreffend, vom 8. Juli 1911.

Vom 5. Oktober 1921.

I. Der Artikel 181 des Gesetzes, die Landgemeindeordnung be­treffend, vom 8. Juli 1911 wird wie folgt ergänzt:

In Absatz 1 werden zwischen den WortenAbgaben" und sowie" die Worte eingesügt:indirekten Steuern".

II. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung im Regierungs­blatt in Kraft.

Darmstadt, den 18. Oktober 1921.

Hessisches Gesamtministerium.

LIlrich. v. Drentano. . Reumann. Raab. Ll e b e l.

Ll r st a d t.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen Sie auf die Bestimmungen des vorstehend ab­gedruckten Gesetzes. Sollen indirekte Steuern eingeführt werden, so sind gemäß Artikel 192 der Landgemeindevrdnung die erforder­lichen Vorschriften durch Ortssatzung zu treffen. Bestehen über die Zulassung bestimmter Steuern irgendwelche Zweifel, so empfiehlt es sich, diese durch Vorlage an uns zu klären, bevor Satzungs­entwürfe vorgelegt werden.

Gießen, den 25. Oktober 1921.

Kreisamt Giehen. Dr. Llsinger.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 7. Rovember 1918 (Deichs- Gesetzblatt S. 1292) und des Äusschreibens des Reichsmiinsters des Innern vom 28. Mai 1920 hebe ich ab 1. Rovember 1921 bis auf weiteres hiermit meine Bekanntmachung über den Ver­kehr mit Ruh- und Brennholz vom 26. Januar 1920 abge­drucktDarmstädter Zeitung" vom 31. Januar 1920 rm Ein­vernehmen mit dem hessischen Ministerium der Finanzen, Ab­teilung für Forst- und Kameralverwaltung, auf. .

Vezugsmöglichkeiten von Bauholz sowie der übrigen Bau­stoffe kann die .,, , ,.

Staatlich Hessische Baustoffbeschaffungs- stelle, Sih Frankfurt am Main, Obermarn- st raße 51, Fernruf Amt Hansa.7734, Sprech­stunden vormittags von 8 bis 1 Llhr, jederzeit Interessenten kostenlos vermitteln.

Darmstadt, den 21. Oktober 1921.

Der Staatskommissar für die wirtschaftliche Deniobilmachung in Hessen. 3. V.: Dr. Bernheim.

Betr.: Landtagswahl 1921; hier: die Wahlräume und Wahl­vorsteher.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Einteilung der Wahlbezirke, die Wahlräume, die Wahl­vorsteher und ihre Stellvertreter bringen wir hiermit zur öffent­lichen Kenntnis.Die Bekanntmachung der Wahlbezirke, Wahl­räume, Wahlvorsteher und Stellvertreter hat durch Sie spätestens am 21. Rovember 1921 zu erfolgen.

Gießen, den 25. Oktober 1921.

Kreisamt Gietzen. 3. D.: Welcker.

1. Albach. Wahlraum: Alter Schulsaal: Wahlvorsteher: Bürgermeister Arnold, Stellvertreter: Beigeordneter Brück.

2. Allendorf a. d. Lahn. Wahlraum: Alter Schulsaal; Wahlvorsteher: Bürgermeister Volk, Stellvertreter: Beig. Binz.

3. Allendorf a. d. Lumda. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Bürgermeister Rein, Stellvertreter: Beig. Welcker.

4. Allertshausen. Wahlraum: Rathaus; Wahlvor­steher: Bürgermeister Reinhardt, Stellvertreter: Beig. Hillgärtner.

5. Alten-Buseck. Wahlraum: Gemeindehaus; Wahl­vorsteher: Bürgermeister Rau, Stellvertreter: Beig. Becker.

6. Annerod. Wahlraum: Alter Schulsaal; Wahlvorsteher: Bürgermeister Horn, Stellvertreter: Beig. Hahn.

7. Bellersheim. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Bürgermeister Müller, Stellvertreter: Beig. Göbel.

8. Beltershain. Wahlraum: Schulsaal; Wahlvorsteher: Bürgermeister Zimmer, Stellvertreter: Beig. Kautz.

V B e r s r o d m i t W i n n e r o d. Wahlraum: Alte Schule; Wahlvorsteher: Bürgermeister Decker, Stellvertreter: Beig. Bötz.

.10. Bettenhausen. Wahlraum: Rathaus; Wahlvor­steher: Bürgermeister Roth, Stellvertreter: Beig. Leidner.

11. Beuern. Wahlraum: 1. Schulsaal; Wahlvorsteher: Bürgermeister Walther, Stellvertreter: Beig. Arnold.

12. Dirkla r. Wahlraum: Alter Schulsaal: Wahlvorsteher: Bürgermeister Müller, Stellvertreter: Beig. Müller.

13. D u r l h a r d s s e l d e n. Wahlraum: Reue Schule; Wahl­vorsteher: Bürgermeister Schmidt, Stellvertreter: Beig. Damm.

14. Climbach. Wahlraum: Schulsaal: Wahlvorsteher: Bürgermeister Stein, Stellvertreter: Beig. Leyerer.

15. Dau bring en. Wahlraum: Alte Schule; Wahlvor­steher: Bürgermeister Preis, Stellvertreter: Deig. Jahres.

16. Dorf-Gill. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Bürgermeister Schmidt, Stellvertreter: Deig. Knopper.

17. Eberstadt mit Arnsburg. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Bürgermeister Löbrich, Stellvertreter: Deig.Müller.

18. Ettingshausen. Wahlraum: Rathaus; Wahlvor­steher: Bürgermeister Keil, Stellvertreter: Beig. Opper.

19. Garbenteich. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Bürgermeister Kissel, Stellvertreter: Beig. Mohr.

20. Geilshausen. Wahlraum: Reue Schule; Wahlvor­steher: Bürgermeister Wagner, Stellvertreter Deig. Hilberg.

21. Göbelnrod. Wahlraum: Standesamtszimmer in der Schule; Wahlvorstehern Bürgermeister Weber, Stellvertreter: Deig. Wilhelm.

22. G ^o tz e n - Du s e ck. Wahlraum: Schulsaal Oberpsortell; Wahlvorsteher: Dürgeimieister Gans, Stellvertreter: Deig. Harbach.

23. Grvßen-Linden. Wahlraum: Rathaus; Wahlvor­steher: Bürgermeister Lang, Stellvertreter: Beig. Weigand.

24. Grünberg. Wahlraum: Rathaus; Wahkvorfleher: Bürgermeister Ranft, Stellvertreter: Beig. Fulöat.

25. ©rün in gen. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Bürgermeister Dingel, Stellvertreter: Beig. Jsheim.

26. Harbach. Wahlraum: Schulsaal; Wahlvorsteher: Bür­germeister Münch, Stellvertreter: Deig. Albert.

27. Hattenrod. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Bürgermeister Reeb, Stellvertreter: Beig. Wilh. Stein.

28. Hausen. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Bür­germeister Happel, Stellvertreter: Deig. Müller IV.

29. Heuchelheim. Dez. I Anfangsbuchstaben AK. Wahl­raum: Schulhaus, Marktstrahe; Wahlvorsteher: Bürgermeister Kreiling, Stellvertreter: Beig. Kreiling. Bez. II Anfangs­buchstaben LZ. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Gemeinde­rat Schmidt IV., Stellvertreter: Gemeinderat Mandler II.

30. Holzheim. Wahlraum: Rathaus; Wahlvorsteher: Bürgermeister Wetz, Stellvertreter: Deig. Kuhl.