Ausgabe 
29.12.1921
 
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AmtsverliindigungMatt

für die Provinzialdirektion Gberhesien und für das Kreisamt Gietzen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 187 " ' 29 Dezember 1921

Jnhalts-Aebersicht: Ausführungsbestimmungen zu Artikel 91 des Vertrags von Versailles (Optionsordnung). Maßnahmen gegen Wohnungs­mangel. - Bezeichnung der Bezirkskulturbehörden (Kulturinspektionen). - Vollstreckung von Räumungsarbeiten. - Erwerbslosenfürsorge. Ausstellung von Leumundzeugnissen. - Bildung einer öffentlichen Wassergeuossenschaft zu Albach. - Viehseuchen Dienstnachrichten. Ergebnisse der Hauptkörungen im Dienstbezirke der Amtsveterinärarztstelle Grünberg (Fortsetzung und Schluff).

Bekanntmachung, die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 91 des Vertrags von Versailles (Optionsordnung) betreffend.

Dom 21. Dezember 1921.

Aach Artikel 91 des Vertrags von Versailles sind die über 18 Jahre alten deutschen Deichsangehörigen, die in den an Polen abgetretenen Gebieten ihren Wohnsitz haben, 2 Jahre lang nach Inkrafttreten des Friedensvertrags, also bis 10. Ja­nuar 1922, berechtigt, für die deutsche Reichsangehörigkeit zu optieren. Entsprechendes gilt umgekehrt für Polen deutscher Reichsangehörigkeit.

Die näheren Vorschriften über die Ausübung des Options­rechts enthalten die Ausführungsbeslimmungen zum Artikel 91 des Vertrags von Versailles (Optionsordnung) vom 3. Dezem­ber 1921, die in den nächsten Tagen im Reichsgesehblatt zur Ver­öffentlichung gelangen. Nähere Auskunft hierüber erteilen die Kreisämter.

Auf Grund von § 2 Absatz 1 dieser Ausführungsbestimmun­gen und Artikel 10 des älrknndenstempelgesetzes vom 24. März 1910 ordnen wir an:

1.Höhere Verwaltungsbehörde" im Sinne der Opiions- vrdnung - sind die Kreisämter.

2. Sämtliche mit der Option verbundenen Amtshandlungen . (Entgegennahme der Optivnserklärung, Beglaubigung der Unterschrift unter der in schriftlicher Form abgegebenen Optivnserklärung durch die O> tspolizeibehörde, Bestätigung der Abgabe der Optivnserklärung, Ausstellung der Op­tionsurkunde) sind slempelfrei.

Darmstadt den 21. Dezember 1921, Hessisches Ministerium des Innern. I. D.: Matthias.

Verordnung

über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel: hier: die Verwen­dung von Hotels zu anderen Zwecken. Vom 20. Dezember 1921.

Auf Grund des §9 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23. September 1918, in der Fassung des Gesetzes vpm 11. Mai -1920 (Reichs-Gesehbl. S. 949), wird mit Zustimmung des Herrn Aeichsarbeitsministers folgendes bestimmt:

§ 1. Die Verwendung von Hotels zu anderen Zwecken als denen des Hotelbetriebes, insbesondere zu Geschäfts- und Du- reauzwecken, ist nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde­behörde zulässig.

§ 2. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Darmstadt, den 21. Dezember 1921.

Hessisches Arbejts- und Wirtschaftsministerium. Raab.

Bekanntmachung, die Bezeichnung der Bezirkskulturbehörden (Kulturinspektionen) betreffend. Dom 3. Dezember 1921.

In Abänderung des § 2 der Verordnung vom 30. April 1895. die Organisation des landeskulturtechnischen Dienstes be­treffend (Reg.-Dl. Ar. 11 von 1895), wird hierdurch bestimmt:

§ 1. Die - Dezirkskulturbehörden (Kulturinspektionen) in Darmstadt, Friedberg, Gießen und Mainz erhalten die Bezeich­nungKulturbauamt".

. Darmstadt, den 3. Dezember 1921.

Hessisches Landes-Ernährungsamt. Lle b e l. .

, Bekanntmachung.

Be t r.: Vollstreckung voir Aäumungsarbeiten.

. Mit Genehmigung des hessischen Landes-Arbeits- und Wirt­schaftsamts vom 13. Dezember 1921 Zu Ar. L. A. u. W. 22 230 wird die Gültigkeitsdauer der Anordnung vom 27. Mai 1921 Amtsverkünk igungsblatt Ar. 77 vom 31. Mai 1921 bis zum 31. März 1922 erstreckt.

Gieße n,d en 21. Dezember 1921.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. H e tz.

Betr.: Erwerls'oscnsürsorge: hier:. Aachweisung für den Monat Dezember 1921.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Ollover 1920, Amtsverkündigungsblatt Qlri 156 vom 28. Oktober 1920,

sehen wir der Einsendung der Aachweisung bis spätestens 6. Ja­nuar 1922 entgegen.

Gießen, den 27. Dezember 1921.

____Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.____________ Betr.: Die Ausstellung von Leumundzeugnissen, die Erteilung von Auskunft aus den polizeilichen Straflisten und die Führung dieser Listen.

An die Ortspolizeibehörden der Landgemeinden des Kreises.

Mit äleberdruck vom 7. Oktober ds. Js. ist Ihnen die Ver­fügung des Ministeriums des Innern vom 23. September ds. Js. Ar. 26 879 übermittelt worden. In Ziffer I 2 c der Minislerial- derfügung ist statt 100 Mk. zu lesen 15 0 M k.

Wir empfehlen, die Abänderung handschriftlich vvrzunehmen. Gießen, den 23. Dezember 1921.

____________Kreisamt Gießen. 3. V.: H e m m e r d e.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Die Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren II, III, VI und VIII der Gemarkung Alba ch, Kreis Gießen.

Das mit den gewählten Bevollmächtigten beratene Genossen­schaftsstatut liegt gemäß Artikel 77 des Gesetzes, die Bäche und nicht ständig fließenden Gewässer betreffend, vom 27. Dezember 1921 bis zum 9. Januar 1922 einschließlich, zur Einsicht der Beteiligten auf der Bürgermeisterei Albach offen.

Gießen, den 17. Dezember 1921.

_____________Kreisamt Gießen. 3. V.: S ch m i d t._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

3n D i n g e l s h a u s e n ist die Seuche erloschen. Die Ge­markung Dingolshausen wird aus dem Sperrgebiet, die Gemar­kungen Rabertshausen, Rodheim, Langd werden aus dem Be- vbachtungsgebiet ausgeschieden. Das gefährdete Gebiet Gemar­kung Steinheim wird als solches aufgehoben.

Gießen, den 21. Dezember 1921.

____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Ansteckender Scheidekatarrh in Bellersheim und Rabertshausen.

Da die Seuche in Bellersheim und Rabertshausen erloschen istJwerden die angeordneten Sperrmaßregeln hiermit ausgehoben

Gießen, den 24. Dezember 1921,

_____________Kreisamt Gießen. 3. V.: W e l ck e r._____________

Dienstuachrichtcn des Krcisamtes.

3n der Gemeinde Wisselsheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Wisselsheim bilden einen Sperrbezirk. Die Orte Rödgen, Bad- Aauheim und Steinfurth einschließlich ihrer Gemarkung, bilden ein Beobachtungsgebiet.

Ergebnisse der Harrptkrörungen

im Jahre 1921 im Dienstbezirke der AmtsveLerinärarztstelle Grünberg.

Zu § 25 Absatz 2 der Anweisung zur Ausführung des Gesetzes, das Faselwesen betreffend, vom 20. August 1920.

(Fortsetzung und Schluß.)

20. Aonnenroth. Karl Stephan (Gemeinde), Bulle, Simment. Reinz., gelbscheckig, 33/, Jahre, Alexander, Aährzu- stand: genügend, Hautpflege: gut, Gesundheitszustand: gut, Kör­perbau: i. g. gut. Karl Metzger (Gemeinde), Bulle, Simment. Reinz., gelbscheckig, 13/1 Jahre, Cäsar, Aährzusland: gut, Haut­pflege: gut, Gesundheitszustand: gut, Körperbau: gut. Johs. Heß II. (Gemeinde), Eber, Vered. Landschwein, weiß, 13/, Jahre, Cäsar, Aährzusland: i. g. gut, Hautpslege: gut, Gesundheitszu­stand: gut, Körperbau: i. g. gut. Chr. Hedrich Witwe (Ge­meinde), Ziegenbock, Saaner Reinz., weiß, l1/» Jahre, Alex, Aährzusland:. i. g. gut, Hautpflege: gut, Gesundheitszustand: gut, Körperbau: gut.

21. Ober-Bessingen. Johann Samer (Gemeinde), Bull e, Simment. ohne Abstnw., gelbscheckig 2 - j Jahre. M.i-, Aährzusland: gut, Hautpflege: gut, Ee'u PJ.üt: '"stund gni. Körperbau: gut. Johs. Schäfer ü. (Gemeinde), Bulle,