AmtsverküMgungrblatt
für die Provinzialdirektion Gberheßen und sür dar Ureiraint Eietzen.
Erscheint nach Bedarf: Montack, Dienslaa, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Dost zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährl. Postzeitungsliste Nr.
Nr. 8 >7. Januar
Znhaltr-Ucbcrsicht: Entrichtung der Kapitalertragssteuer. - Festsetzung der Ortslöhne. - Erlöse aus versteigertem Heeresgut. - Einsendung der Gemeinde-, Marit- und Stiftungsrechnungen. —Viehseuchen.-Feldbereinigung Dünster, Lich und Ober-Bessingen.-Dienstnachrichten.
Betr.: Die Entrichtung der Kapitalertragssteuer für die Erträge aus staatlichen Anleihen.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Vurger- mriitcrrtcn der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen darauf hin, daß nach Nr. 7 Absatz 2der vorläufigen Vollzugsanweisung zum Kapitalertragsstene.gesetz vom 31. März 1 £23 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 545) idie Kapltak- ertragSsteuer unmittelbar. an die Reichshaupttasse abzuführen ist, sofern das R e i ch o d e r d i e L ä u d e r S ch u l d n e r s t n d. Alle übrigen Kapitalertragssteuern sind an die sür die .Fmanz- ärnter zuständigen Bezirkskasseu abzulr.fern.
Gießen, den 13. Januar 1121.
Kreisamt Gießen.
Dr. Ufinger.
Bekanntmachung.
tveiblich
6
10.50 Mk.
8.50 Mk.
5 23 Mk.
des Jahres 1921. *
Darmstadt, den 28. Dezember 1920.
Hessisches Oberverjicherungsamt. von Krug.
11,50 Mk.
10,- Mk.
Mk.
IG— Mk.
14 — Mk.
8,50 Mk.
14 — Mk.
12 50 Mk.
7,50 Mk.
Betr.: Wie oben. <
An Die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Wir fordern Sie auf, obige Bekanntmachung alsbald, nneder- holt in Ihren Gemeinden zu veröffentlichen Di: auste.k.asttreten- den Festsetzungen sind ie ner Zeit im chmtsverkündrgungsülatt Nr 40 vcm 25. März 1920 veröffentlicht worden.
Gtesten, den 12. Januar 1921.
Krechamt Gießen (Vergchernngsamt). I. B.: vr. He st. ,
Betr.: Erlöse aus versteigertem Heeresgut.
An Den £brrbürflennei{ter zu Gießen und die Bürgermeistereien der Laildgemeinden des Kreises.
Von verschiedenen Gemeinden gehen immer noch Erlöse für das anlästlich 'der .Demobilmachung bzw. des Nückmar,ches von den Gemeinden versteigerte Heeresgut, insbesondere für Pferde, Geschirre, Wagen usw. hier ein, die schon längst Ubgesuhrt ,em müßten. , .
Tie Verspätung ist merstens darauf zuruckzusühreu, dast den Gemeinden usw. vielfach nicht bekannt war, an welche Stelle Ine Ueberweisung der Erlöse zu erfolgen hatte.
Da anzunehmen ist, daß auch jetzt noch einzelne Stellen mnt der Abführung der Erlöse im Rückstände sind, wird gebeten, vte Gemeinden usw. in geeigneter Weise zu veranlassen, die 'noch,m ihr.m Besitz befindlichen Beträge an die Deutsche Pank, Finale Frankfurt a. Bst auf das Konto der Reichstreuhandge>ellscha»t A -G. Zweigstelle Frankfurt a. M. abzusühren. Gleichzeitig würde die Korpsbezirksregrerung (Abw.) in Frankfurt a. M., Hedderich- straße 59, unter Be sügnng der vorhandenen Berkaufsunter- lagen zu benachriclstigen sein. t 2 „
Einer Mitteilung über das Veranlaßte darf bte Korpsbezrrks- rcgierung entgegensehen.
Giestett, den 14. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. 6 e st.
Betr.: Festsetzung der Ortslöhne. .
Mit Rücksicht auf bte seit der letzten Festsetzung Mttgchabte weitere Steigerung der Löhne haben wrc gemäß § lolherRVO den Ortslohu mit Wirkung vom 1. März 1921 um <o Prozent erhöht, so daß der Ortslohn wie folgt festgesetzt ist:
Der Ortslohn gewöhnlicher Tagarbeiter beträgt:
minnl iaji
in der Stadt Gießen
für Versicherte über 21 Jahre . . für Vrpicherte von 16—21 Jahren f. r Versiche.te unter 16 Jahren .
in den Landgemeinden des Kreises Gießen für Versicherte über 21 Jahre . .
für Versicherte von 16—21 Jahren für Versiche.te unter 16 Jahren .
Die in unserer Bekanntmachung vom 21. Februar 1929 enthaltene Festsetzung tritt ml W rtiing vom 1. Müz 1921 außer Kraft.
Die neue Festsetzung hat auf Grund der Bekanntmach ng^des Reichskanzlers, betreffend Festsetzung des Ortslohns vom 3 jsult 1916 — Recchs-Gesetzbl. S. 658 — Gultrgkert bts 'zum .schluste
Betr.: Einsendung der Gemeinde-, Mark- und Stistungsrech- ■ innigen sür 1919.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden nutz Mark- uns Stlftnngsvoriliinsc des Kreises.
Soweit nockz nicht geschehen, empfehlen wir innerhalb 3 Tagen zu berichten, ob obige Rechnung an Sie ubgelicsert list.
Gießen, den 12. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dem werde._________
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche. >
Ju Queckborn.ist die Seuche erloschen. Di: Gemarkung Queckborn wird aus dem Sperrgebiet ausgeschicden nnv, dem Beobachtungsgebiet für das Sperrgebiet Etti.:gshauseu angeglicdert.
Gießen, den 11. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In Ober-Bessingen und Villingen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkungen Ober-Bestingen und Vstling.it werden aus ' den Spec.gebieten ausgeststneu imo den Beobach- tuiigsgebieten angegliedert.
Gießen, den 11. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welche r.
Bekanulmachung.
Betr.: Feldbereinigung Münster; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
Mit Entscht.eßung vom 21. Dezember 1923 hat das Hessische Landesernahrungsamt, Mieilung sür Landw.rtschast, den Zutei- lungsplan der Gcmarkmtg Münster auf Grund von Artikel!36,des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 sür vollziehbar erklärt. t
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- ti msübergang) den 25. Januar 1921. und üb er weise hiermit 'mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die 'neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen, sind.
Tie Ueberweisung erfolgt unter sotgeuden Bedingungen:.
1. Meliorationen können aus den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Tie beteiligten Grundeigeiitümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben ober aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. .
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zuzang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem SBonitätSroert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 10. Januar 1921.
Ter Henische Feldbereinigungskommissür.
Dr. Iann, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lich; hier: Eeldausgleich.
In der Zeit vom 17. bis einschließlich 25. Januar 1921 liegen die nachbezeichneten Akten aus der Bürgerin.isterci Lich zur Einsicht der beteiligten offen: 1
1. Das Pachtentschädigungsverzeichnis für 1920 nebst dem dazugehörigen Beschluß der Vollzugskommis,ion vom 23. November 1920 über die Höhe der Pachten tschädiguitgn.
2. Das Verzeichnis über die Entschädigungen sür das Versetzen von Zäunen und sonstigen Einfriedigungen nebst dem dazugehörigen Beschluß der Vollzugslommistwn tiont 7. De- zcmber 1920 über die Höhe der Zaunentschädigungen.
Einwendungen können bei Meldung des Ausschlußes nur während der Offeuiegun.gsf.ist bei der Bürgermeisterei Lich sch.iftlick eingereicht werden. 1 *'
Friedberg, den 8. Januar 1921.
Der Hes.i'che Felukereinigungsvommissär:
S ch n i t t s p a h n, Regieruugsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereutigung Ober-Bessingen.
In der Zeit vom 17. bis ei 'schließlich 30. Januar 1921 liegt auf der Bürge.meistere: Ober-Bessingen


