Ausgabe 
27.6.1897
 
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Nr. 148

Gießen, Sonntag, den 27. Juni

1897.

Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.

Hessische

Ausgabe

Gießen.

andeszeilung

Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.

Medaktion: Kreuzplatz Nr. 4.

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Lokales und Provinzielles.

Gießen, 26. Juni. Als Beisitzer des Gewerbegerichts werden pro Monat Juli fungieren für die Arbeitgeber Bauunter⸗ nehmer Winn, für die Arbeitnehmer Julius Präutigam.

* Gietzen, 26. Juni. Am Donnerstag, den 1. Juli, vormittags 11 Uhr, findet in der 75 Aula des Kollegtenhauses an- läßlich des Stiftungsfestes unserer Landes ⸗Universität, ein Fest⸗Aktus statt, bei welchem der derzeitige Rektor

Geheimer Kirchenrat Professor Dr. Stade die

FJestrede halten wird. Hieran schließt sich die Verkündung der Preise für die vorjährigen Preisaufgaben, sowie die Mitteilung der neu sstelten Preisaufgaben. Nachmittags zwischen 6 ½ Uhr ist in Steins Garten Konzert an⸗ jesetzt, wonach um 8 Uhr abends ein Kommers suttfindet

* Gießen, 26. Juni. Zu dem Sommer fest des Hessischen Fechtvereins Waisen⸗ schutz, welches morgen auf der Liebigs⸗ höhe stattfindet, sind alle Vorbereitungen so getroffen, daß die Besucher desselben sich gut tmüsieren werden. Ist schon der Aufenthalt auf der schattigen Liebigshöhe ein angenehmer, so wird das vorzüglich gewählte Programm der Militärkapelle seine Anziehungskraft nicht ver⸗ sehlen. Dazu kommen noch die sonstigen mannigfachen Veranstaltungen, die der Verein 0 hat. Der humane Zweck, dem die

eranstaltung zu Grunde liegt, läßt hoffen, daß die Liebigshöhe morgen ein vielbesuchter Ver⸗ gnügungsort wird.

Gießen, 26. Juni. In dem wundervoll gelegenen Klein⸗Linden feiert der Gesang verein Arion morgen, Sonntag, in der Hinter⸗ langschen Wirtschaft sein 7jähriges Stif⸗ tung sfest durch ein Gesangskonzert mit harauffolgendem Tanzvergnügen. Freunden

guten M a e en können wir die Veran⸗ ltung aufs beste empfehlen.

Gießen, 26. Juni. Der hier bereits hestens bekannte Grand Zirkus Immans, der als Cirque Varieté als das größte und leganteste Unternehmen dieses Genrees in ganz Deutschland gilt, erfreut sich seit etwa 14 Tagen n Mainz der glänzendsten Erfolge und trifft Dienstag, den 29. Juni, mittelst Sonderzuges bon dort hier ein, um bereits Dienstag abends 9% Uhr einen kurzen Cyklus von, wie wir Kan ebenso interessanten, wie amüsanten Vor⸗ ellungen mit einer großen Eröffnungs⸗Gala⸗ Jorstellung zu beginnen. Das aus ca. 80 Per⸗ spnen aller Nationalitäten bestehende Künstler⸗ Ensemble soll ganz außerordentliches und zwar keuartige, wirklich sehenswerte Leistungen bieten. DerMainzer Anz. schreibt über die dortige

remiere des Zirkus Immans wie folgt: Zirkus

Immans. Die ersten Vorstellungen waren recht gut besucht, ein Beweis, daß das gute Renommee, helches sich der Zirkus vor zwei Jahren hier worben, ein großes war. Die Künstlerschar it eine auserlesene, denn solche Leistungen wie de des Fuß ⸗Equilibristen Almado, der Ge⸗ 17 0 Vorlop und des Gentleman⸗Jongleurs antrell find hier noch nicht gesehen worden. gerr Direktor Immans hat sein Repertoir und de Zahl seiner Künstler ganz bedeutend ver⸗ ehrk. Die unübertrefflichen Leistungen der 0 sgoͤnen Hunde wurden wieder mit großem Bei⸗ fill aufgenommen. Wir werden in diesen Tagen such auf die einzelnen Kunstdarbietungen ein⸗ 55 5 zurückkommen. Die Einrichtung des irkus für das Publikum ist recht bequem, die lektrische Beleuchtung funktioniert tadellos, Ko⸗ me und Einrichtung sind prachtvoll, kurz, der Arkus Immane kann für sich die Bezeichnung estes Etablissements ersten Ranges in Anspruch ahmen. Wer sich für die kunstvoll vollendeten Uistungen interesstert, dem empfehlen wir den such auf das angelegentlichste.

* Eießzen, 26. Juni. Auch nach dem dode 14175 scheint derfürsorgliche Geist u der Po tverwaltung, der so häufig Ver⸗ baasung zu heftigen Angriffen im Reichstage

t, weiter zu spuken. Die kaiserliche Oberpost⸗

dektlon in Darmstadt hat nämlich an die all r der Verkehrsanstalten ihres Bezirkes 97 rlaß gerichtet. Es sei, so heißt es in n Erlaß, die Wahrnehmung gemacht worden, 5 die Beteiligung der Postbeamten um Radfahren schr groß sei und täglich zu⸗ 0 So wenig nun gegen die Benützung des weirads etwas einzuwenden sei, wenn den Be⸗ 1 5 77 ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine solche

Mccaberei gestatten, ebenso scharf sei es zu miß⸗

en, wenn Beamte, die für ihren Unterhalt

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn⸗ und Feiertagen.

Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.

lediglich auf ihr Diensteinkommen an gewiesen seien, sich zu ihrem Vergnügen Fahrräder anschafften. Diese Beamte ließen die Leichtfertigkeit ihres Handelns offenbar ganz außer Acht, denn bei mangelnder Barzahlung entständen mitunter nicht unerhebliche Schwierig⸗ beiten. Dazu komme die Instandhaltung des Rades, Ausgaben für kleine Unfälle, womöglich die Neigung, im Sportanzug zu fahren, Rad⸗ fahrervereinen sich anzuschließen ꝛc. Daß der⸗ artige an sich überflüssige Ausgaben die wirt⸗ schaftliche Zerrüttung unbemittelter Be⸗ amten zur Folge haben müsse, liege auf der flachen Hand. An die Vorsteher der Verkehrs⸗ anstalten sei deshalb die dringende Mahnung gerichtet, das Gesagte nicht nur selbst zu beachten, sondern auch ihre Beamten von der An- schaffung von Fahrrädern nach drück⸗ lich abzuraten.Beamte, so schließt der Erlaß wörtlich,welche sich Fahrräder beschaffen, haben, falls sie später in Not geraten, auf Unterstützung seitens der Verwaltung in keinem Fall zu rechnen und diesbezügliche Anträge von Beamten sind gar nicht einzureichen.

* Gießen, 26. Juni. Eine ebenso wichtige wie interessante Enscheidung hat das großh. Oberlandesgericht in Darmstadt gefällt. DieD. Ztg. berichtet darüber:

Der X., welcher auf einem Bauplatz als Maurer be⸗ schäftigt gewesen war, erhob den Anspruch auf Unfall⸗ rente, der, und zwar namentlich auch in der bei dem Schiedsgericht eingereichten Berufungsschrift, auf die Be⸗ hauptung gegründet war, daß Angeklagter während jener Beschäftigung beim Transport von Steinen einen Leisten⸗ bruch sich zugezogen habe. Diese Behauptung war eine wissentlich unwahre, indem festgestellt wurde, daß An⸗ geklagter zur Zeit des fraglichen Unfalls bereits einen Bruch gehabt, dies auch gewußt und trotz Kenntnis seines Bruchleidens bei Geltendmachung der Unfallrente in seiner die Berufung auf schiedsgerichtliche Entscheidung begründen⸗ den Eingabe behauptet habe, daß er vor dem Unfall keinen Bruch gespürt habe. Der dieserhalb in Anklagezustand versetzte K. wurde durch Urteil des Schöffengerichts wegen Betrugsversuchs in Gefängnisstrafe verurteilt und die hiergegen verfolgte Berufung zurückgewiesen. Auf ein⸗ gelegte Revision wurden indes diese Erkenntnisse auf⸗ gehoben und der Angeklagte freigesprochen. Aus den Gründen ist folgendes hervorzuheben.

Nach dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 steht das Schiedsgericht beiden Parteien als Verwaltungs⸗ gericht gegenüber. Vor demselben findet die Verhandlung und Entscheidung über den Anspruch statt in einem ge⸗ ordneten gerichtlichen Verfahren. Die durch das Unfall⸗ versicherungsgesetz geschaffene Fürsorge ruht allerdings auf dem Boden der öffentlich rechtlichen Versicherung, allein der Streit um die Entschädigung stellt sich doch als ein Rechtsstreit um ein reines Geldinteresse für beide Parteien dar. Es handelt sich also immer um einen Rechtsstreit, der sich in ähnlicher Weise, wie ein solcher vor den ordent⸗ lichen Zivilgerichten abspielt, wie dies aus der das Ver⸗ fahren näher regelnden Verordnung vom 2. November 1885 hervorgeht, welche noch speziell auf Bestimmungen des G.⸗V.⸗G. und der Z.⸗P.⸗O. verweist.

In einem Prozeßverfahren kann nun aber nicht jedes Vorbringen einer unwahren Behauptung, selbst wenn es im Bewußtsein der Unwahrheit erfolgt, als Vorspiegelung einer falschen Thatsache im Sinne des§ 263 des St.⸗G.⸗B. aufgefaßt werden. Denn der Richter schenkt einseitigen Parteibehauptungen als solchen nicht Glauben, sondern thut dies nur bezüglich derjenigen, welche bewiesen oder im kontradiktorischen Verfahren nicht bestritten worden sind. Das einseitige Vorbringen wirkt in einem solchen Falle nicht als Ursache der richterlichen Ueberzeugung. Diese beruht viel⸗ mehr auf der Thatsache, daß die Behauptung bewiesen oder nicht bestritten wurde. Nur dann ist eine Täuschung des Richters möglich, wenn die Falsches wissentlich be⸗ hauptende Partei, dem unwahren Vorbringen durch Be⸗ weismittel den Anschein der Wahrheit giebt und der Richter bei Prüfung des Beweismatertals zur Ueberzeugung gelangt, das wissentlich falsche Vorbringen einer Partei sei wahr. In einem solchen Falle ist die unwahre Be⸗ hauptung und das Vorbringen falscher oder gefälschter Beweismittel als den Irrtum des Richters bewirkende Ursache anzusehen. In diesem Sinne hat sich das Reichs⸗ gericht wiederholt ausgesprochen. Vgl. R.⸗G.⸗E. XX. 302 und die dort erwähnten Urteile. Vorliegend handelt es sich aber nicht um einen Fall der zuletzt erwähnten Art.

Mainz, 25. Juni. Heute Vormittag kurz nach 10 Uhr, als Mannschaften der hier garni⸗ sonierenden Infanterieregimenter die am alten Hinterhafen liegende Militärbadeanstalt verließen und neue Mannschaften eintrafen, ent⸗ stand am Eingang eine solche Ueberlastung, daß ein Ponton Wasser schöpfte und sank. Infolge des Hochwasserdruckes sanken in wenigen Minuten sämtliche 20 Pontons, auf denen die Badeanstalt ruhte. Der Oberbau riß los und trieb direkt gegen die thalwärts liegende Bade⸗ anstalt. Zum Glück erfolgte der usammenstoß in schräger Linie. Ein Teil des Oberbaues der Militärbadeanstalt zerschellte, der größere Teil trieb stromabwärts und wurde am Zollhafen Land bugsiert. Die Maunschaften, die sich in dem Augenblick der Katastrophe in dem Bade⸗

[haus befanden, retteten

sich teils durch Schwim⸗ men ans Ufer, teils wurden sie mit den Kähnen mehrerer vor Anker liegender Schiffe gerettet.

Wetzlar, 26. Juni. Am Donnerstag Nachmittag fiel ein etwa dreijähriges Kind beim Garten des Herrn Karl Luy in der Neustadt in die Dill. Das Kind, welches dem Tode schon sehr nahe war, wurde glücklicherweise noch rechtzeitig durch Herrn Luy gerettet.

Vermischtes. f

Wer kann und wer soll radfahren? Diese Frage beantwortet ein rad fahrender Arzt, Dr. J. Hoffnung in Luckenwalde, in einem alles Wissens⸗ werte für Radfahrer enthaltenden Handbüchlein(Für Radfahrer, Verlag von Albert Goldschmidt, Berlin) fol⸗ gendermaßen: Jedem gesunden Menschen ist das Radfahren unbedingt zu gestatten, vorausgesetzt, daß er es in ver⸗ nünftiger Weise handhabt und sich vor Uebertreibungen hütet. Ganz besonders zu empfehlen ist es allen denen, die ihr Beruf den größten Teil des Tages an das Zimmer fesselt, und die zu einer sitzenden Lebensweise ge⸗ zwungen sind. Es giebt aber noch eine Reihe direkter medizinischer Anzeichen für das Radfahren. Hierher gehört zunächst die Neigung zur Fettleibigkeit. Es ist beobachtet worden, daß durch das Radfahren ein außerordentlich gesteigerter Stoffumsatz im menschlichen Körper stattfindet, daß speziell die Muskelarbeit Substanzen aus dem Blut entnimmt und dafür verbrauchte wieder an das Blut abgiebt. Dazu gehört namentlich das Fett, das durch die Lunge und die Nieren in Gestalt feiner Spaltungsprodukte aus dem Körper ausgeschieden wird. Diese Körperübung ist daher sehr geeignet, übermäßigen Fettansatz zu verhüten und schon vorhandenes Fett zum Schwinden zu bringen. Ferner ist das Radfahren für diejenigen dienlich, welche an Stuhlverstopfung leiden und über Hämorrhoidal-Leiden zu klagen haben, weil der mechanische Einfluß der Tretbewegung einer Bauchmassage ähnlich, günstig auf die Bewegung des Darminhalts sowie des Blutes in den Venen des Darms und den großen Unterleibsdrüsen, wie Leber und Milz, wirkt. Wohlthätig wirkt das Radfahren desgleichen auf verschiedene Nervenkrankheiten, sofern diese lediglich Folgen von geistiger Ueberarbeitung und Mangel an körperlicher Bewegung sind. Endlich hat es Einfluß auf die Anlage zu gichtischen Erkrankungen, indem beim Radfahren eine Zunahme der Harnsäure⸗Ausscheidung durch den Urin stattfindet, allerdings nur bei nicht zu langem Radfahren. Auch für Damen hält der Verfasser das Radfahren für gesundheitsdienlich, namentlich sind bleichsüchtige Personen mehrfach dadurch von ihrem Leiden geheilt worden; nur ist hier eine sachgemäße Kleidung Voraussetzung. Für Alle gleichmäßig kommt in Betracht das Stählen der Körpermuskeln, Kräftigung des Herz⸗ schlags, Erstarkung der Lungen durch deren ausgiebigere Thätigkeit, Förderung des Appetits und der Verdauung und endlich Stärkung des Gesichtssinnes durch die Ge⸗ wohnheit, stets weitaus zu schauen. Es giebt aber auch eine Reihe von Fällen, wo das Radfahren entschieden zu widerraten ist. Das ist in erster Reihe der Fall bei organischen Erkrankungen des Herzens, wie Herz⸗ klappenfehlern oder Herzerweiterung; ferner bei vor⸗ geschrittener Erkrankung der Lungen, sodaß das Radfahren Schwindsüchtigen, Asthmatikern und Leuten, die wiederholt Brustfellentzündungen überstanden haben, zu widerraten wäre. Das gleiche gilt von fieberhaften Erkrankungen, akuten Entzündungen, Erkrankungen des Hirnes oder Rückenmarks. Vorsicht ist geboten bei Anlage zu Gelenkentzündungen, bei Reizung des Darmes. Eine Altersgrenze für das Radfahren ist nicht zu ziehen; alten Leuten ist es generell nur zu verbieten, wenn bereits Verkalkung der Arterien sich bemerkbar macht.

Standesamtliche Nachrichten.

Geburten. Am 16. Juni. Dem Schutzmann Wilhelm Gemmecker eine Tochter. Dem Schlossermeister Ludwig Haubach II eine Tochter, Anna Luise Mathilde. Dem Gärtner Fritz

Schmitz ein Sohn. Am 17. Juni. Dem Metzger Georg Müssing ein Sohn, Georg. Dem Maurer Heinrich Nikolad ein Sohn. Am 18. Juni. Dem

Küfer und Wirt Karl Schmid ein Sohn, Karl Georg.

Am 19. Juni. Dem Dachdecker Heinrich Christian Panz

eine Tochter, Anna Marie Josephine. Am 20. Juni.

Dem Tagelöhner Wilhelm Hofmann ein Sohn, Heinrich

Ludwig. Dem Lokomotivheizer Karl Ohr eine Tochter. Aufgebote.

Am 22. Juni. Karl Theodor Julius Martin Bach⸗ mann, Kondukteur zu Köln, mit Anna Louise Beil hier⸗ selbst. Georg Karl Haupt, Sergeant dahier, mit Mar⸗ garethe Henriette Volk hierselbst. Heinrich Schmidt, Fuhr⸗ mann zu Frankfurt a. M., mit Anna Wenzel daselbst.

Eheschließungen. b

Am 21. Juni. Hermann Randerath, Kaufmann zu

Hersfeld, mit Rosalie Meyerhoff hierselbst. Sterbefälle.

Am 18. Juni. Berthold Eichelmann, Jahre alt, Sohn vom Kaufmann Ferdinand Eichelmann zu Berstadt. Otto Friedrich Schnorr, 23 Jahre alt, Zimmermann von Danzig. Am 21. Juni. Luise Kümmel, Fabrikar⸗ beiterin von Wieseck. Anna Marie Schwalb, geb. Mus⸗ kulus, 84 Jahre alt, Witwe vom Tagelöhner Kaspar Schwalb dahier. Luise Wilhelmine Schäfer, 20 Jahre alt, ledig, dahler. Karoline Weidig, geb. Lony, 64 Jahre alt, Witwe vom Rentner Adolf Weidig dahier. Anton

. 8.

Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.

Rüsing, 73 Jahre alt, Zugführer i. P. dahier. Am 22. Juni. Wilhelm Stede, 46 Jahre alt, Zigarrenmacher dahier. Am 24. Juni. Elisabeth Isterling, etwa 70 bis 80 Jahre alt, ledig, von Muschenheim. Marie Lux, 26 Jahre alt, Näherin von Nieder⸗Florstadt.

Auszug aus den Kirchenbüchern der evangelischen Gemeinde.

Matthäusgemeinde. Taufen.

Am 22. Juni. Dem Tagelöhner Friedrich Nill eine Tochter, Auguste Anna Elisabethe, geboren den 6. November.

Beerdigte. Am 23. Juni. Luise Wilhelmine Schäfer, 20 Jahre

alt, starb den 21. Juni. Wilhelm Stede, Zigarrenmacher, verheiratet, 46 Jahre alt, starb den 22. Juni.

Markusgemeinde. Taufen. Am 20. Juni. Dem Schuhmacher Theodor Eisfeller eine Tochter, Tilli, geb. 30. Mai. Trauungen. Am 20. Juni. Peter Schneider, Fuhrmann zu

Gießen, mit Margarethe Gilbert, Tochter von dem Zim⸗ mermann Jakob Gilbert zu Heuchelheim.

Neueste Telegramme.

Hd. München, 26. Juni. Vom 1. Juli l. J. werden für den Telephon⸗Ver kehr in Baiern wesentliche Gebühren-Ermäßi⸗ gungen eintreten. Bei einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer betragen die Ge⸗ bühren für ein einfaches Gespräch nur noch 25 und bei Entfernungen über 50 Kilometer 1 Mark.

Hd. Hamburg, 26. Juni. DemHamb. Korresp. wird aus Berlin geschrieben. Alle Meldungen über den Modus der nächstjährigen Etat⸗ Forderungen beruhen auf leeren Ver⸗ mutungen. Eine Entscheidung sei in dieser Frage noch nicht getroffen.

Hd. Wien, 26. Juni. In Baden bei Wien wurde der Gemeinderat wegen systema⸗ tischem Streik der antiliberalen Gemeinderäte aufgelöst und ein Regierungs-Kommissar zum Vertreter der Stadt eingesetzt.

Hd. Paris, 26. Juni. Gestern herrschten hier 40 Grad Hitze. 10 Personen sind an Hitz⸗ schlag gestorben.

Hd. Paris, 26. Juni. Große Erregung hat hier die Nachricht hervorgerufen, daß der Abgeordnete Lesseps darin eingewilligt hat, dem französischen Konsul Mitteilungen über die Korruption der Parlamentarier zu machen.

Hd. London, 26. Juni. Ein furcht⸗ barer Cyclon verbunden mit Hagel und Gewitter ging gestern über unserer Stadt hernieder. Mehrere Personen wurden vom Blitz erschlagen. Der Ballon Caytif riß sich los, stieg etwa 1000 Meter hoch und platzte.

Hd. Verona, 26. Juni. Ein Geschäfts⸗ reisender feuerte während der Eisenbahnfahrt auf eine mit ihm zweiter Klasse fahrende Rentiersgattin einen Revolverschuß ab und richtete die Waffe dann gegen sich selbst und erschoß sich. Die Frau wurde tötlich verletzt. Augenscheinlich handelt es sich nur um ein Sitt⸗ lichkeits⸗Attentat.

Hd. Mailand, 26. Juni. Die Streikenden haben einen vollständigen Sieg zu verzeichnen. In den Po-Niederungen wird die Agitation in größerem Maßstabe betrieben. In Argenta, wo die Haltung der Streikenden bereits einen drohenden Charakter angenommen hat, ist Militär eingetroffen.

Marktpreise.

Gießen, 26. Juni. Auf dem heutigen Wochen⸗ markt kostete: Butter p. Pfd. 85 100 Pfg., Hühnereier 1 St. 6, 2 St. 11 Pfg., Enteneier 6 Pfg., Gänseeier 11 Pfg., Käse 58, Käsematte 3, Erbsen per Liter 18, Linsen 27 Pfg., Tauben per Paar 0,70 0,90, Hühner p. St. 1,20 1,40, Hahnen 1,30 1,50, Enten 1,70 2,00, Gänse per Pfund 48 54, Ochsenfleisch 66 74, Kuh⸗ und Rindfleisch 60 bis 66, Schweinefl. 56 66, Schweinefl., gesalz. 70 72, Kalbfleisch 56 60 Pfg., Hammelfleisch 50 69, Kartoffeln pro 100 Kilo 5,50 6,50, Zwiebeln per Zentner 89 Mk., Kirschen per Pfund 2025 Pfg., Milch per Liter 16 Pfg. Spargel per Pfd. 40 50 Pfg.

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Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Redak⸗ teur: Wilhelm Sell in Gießen; Druck der E. Ottmannschen Buchdruckerei, Gießen, Schloßgasse 18.