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Gießen, Mitwoch,
den 24. November
1897.
Postztg. Nr. 3819. Telephon⸗Nr. 112.
Ausgabe
Gießen.
ische Landeszeitung
Poftztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Das Abounement beträgt durch die Post bezogen: für die Ausgabe Gießen 1,90 resp. 2.0 Mk. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die öspaltige Petitzeile.
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Lokales und Provinzielles.
* Gießen, 23. November. Gestern hielt Professor Frank⸗Gießen vor einem zahlreichen Auditorium im Vereinshause des Kaufmännischen Vereins einen hoch⸗ interessanten Vortrag über das Laienelement in der Rechtspflege. Der Redner wies darauf hin, daß auf allen Gebieten mehr und mehr das Spezialistentum zu Ehren gekommen sei. Ein Gebiet jedoch gebe es, auf dem man von diesem Spezialistentum nichts wissen will, dles sei die Rechtspflege, bei der man den Laien immer breiter die Pforten öffnet. Diese Entwickelung nahm ihren Anfang mit Einführung der Geschworenen⸗Gerichte, es solgten die Handelsgerichte, die Gewerbegerichte usw., und in neuerer Zeit plant man die Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte. Woher kommt und erklärt sich die Schaffung von Instituten, worin gerade der ungeschulte und ungelehrte Richter hineingezogen wird? Es könnte schelnen, als ob gegen früher die Findung des Rechts einfacher, das Recht selbst populärer geworden sei. Dies sst aber nicht der Fall. Allerdings ist es richtig, daß das Recht gegen früher besser geordnet ist, daß man sich nun auch besser darin informieren und zurechtfinden kann. Leichter zugänglich sei unser Recht geworden, keinesfalls aber einfacher. Urkräftig und einfach könne unser Recht nicht sein, denn unsere modernen Verhältnisse seien so uomplizlerter Art, daß man mit einfachen und urkräftigen Gesetzen nicht weit kommen würde. Unsere Gewerbe⸗ und Handelsrichter sind die Spezialisten der Lebensgebiete, in denen sie Recht zu sprechen haben, und eine zeitgemäße Rechtspflege kann ihrer nicht mehr entraten. Der gelehrte Richter soll ja der Idee nach alles wissen, er soll nicht nur das Recht kennen, sondern auch die Lebensverhält⸗ ulsse, die er bei seinem Richterspruch in Erwägung zu ziehen hat, kennen. Aber diese Anforderung übersteigt die Fähigkeit des Einzelnen. Mit demselben Rechte, mit dem der Jurist z. B. den Handelsrichter als Laien bezeichnet, kann der Letztere herkommen und den gelehrten Richter als einen solchen in praktischen Fragen des Handels be⸗ zeichnen. Darum ist die Bezeichnung dieses und ähn⸗ licher Gerichte als Laiengerichte vollständig unrichtig, passender wäre deren Bezeichnung als Sachverständigen⸗ Gerichte. Zur Strafrechtspflege übergehend, bemerkt Professor Frank, daß das Mißtrauen gegen die reine Beamtenjustiz das Eindringen des Laien⸗ elementes auch auf diesem Gebiete der Rechtsprechung ge⸗ zeitigt habe. Bis zu Karl dem Großen war das Gericht zusammengesetzt aus allen wehrfähigen Männern eines Bezirks. Selbstverständlsch war diese Justiz ungeheuer schwerfällig und man vereinfachte sie, indem von der Gemeinde die angesehensten Männer als Schöffen gewählt wurden, welche, sieben an der Zahl, an ihrer Spitze den Richter oder Vorsitzenden hatte. Dieser urteilte selbst nicht mil. Diese Rechtsinstitution der Schöffengerichte bestand, bis man anfing, fremdes, römisches Recht, bei der Recht⸗ sprechung anzuwenden. Da änderte sich die Sache all⸗ mählich. Es wurde üblich, sich in Rechtshändeln an gelehrte Richter, an Verwaltungsbeamte zu wenden. Die Gerichtsgemeinde oder deren Vertreter, die Schöffengerichte, lamen außer Geltung, und die Beamtengerichte maßten sich das Recht an, Recht zu sprechen. Die Schöffengerichte wurden zwar nicht abgeschafft, aber sie stechten dahin. So kam es, daß Ende des dreißigjährigen Krieges die Jwil⸗ und Strafrechtspflege ganz in den Händen der Beamten ruhte, Mancher gelehrte Richter ist im Irrtum, wenn er glaubt, daß das Lalenelement ihm ein Gebiet
Forscher biete sich ein trübes Bild, wenn er die Jahr⸗
hunderte überblicke, wo das reine Beamtengericht in Blüte stand. Das Ansehen des Gesetzes war gesunken. Auch die angewandten Strafarten waren barbarisch, das Rädern, Spießen und Foltern, selbst um Geständnisse zu erlangen, war noch im vorigen Jahrhundert in Uebung, die rohe Abschreckungsthesrie hatte noch Geltung, man schärfte und milderte die Strafe, je wie es der Willkür des Richters behagte. Die Vorherrschaft der theologischen Wissen⸗ schaft trug u. a. die Schuld, daß damals sogar das mosaische Recht in Deutschland Anwendung fand. Diese traurigen Zustände wurden durch die litterarlsche Periode des 18. Jahrhunderts fortgesetzt. Dieselben Zustände herrschten auf dem ganzen europäischen Festland. Justiz⸗ morde kamen in Frankreich(nicht nur in Frankreich!) häufig vor, und da wandten sich die französischen Auf⸗ klärer nach England, dem Land der Freiheit, und accep⸗ tierten als Mittel, auf dem Gebiet der Rechtspflege Wandel zu schaffen, das Schwurgericht, welches dort in Geltung war. Professor Frank weist darauf hin, daß diese Rechtsinstitution resp. deren erste Wurzeln nach einer Darlegung des Rechtshistorikers Professor Brunner⸗ Berlin im Frankenreiche liegen. Als die Franzosen gegen Ende des vorigen Jahrhunderts das linle Rhein⸗ ufer occupirten, brachten sie das Schwurgericht nach Deutschland und der helle Jubel wird begreiflich der am Rheine damals herrschte, über das„französisch wer⸗ den“, wenn man die traurigen Verhältnisse auf dem Ge⸗ biete der Rechtspflege ansieht. Als 1815 das linke Rheinufer wieder frei wurde von der französischen Herr⸗ schaft, wollte man auch dort das Schwurgericht wieder abschaffen, aber die Opposition in der Bevölkerung hier⸗ gegen war so mächtig, daß man dann davon absah. In der sogenannten Demagogenzeit wurde eifrig der Boden geebnet für das Schwurgericht, so daß 1848 in den meisten deutschen Staaten diese Rechtsinstitution dauernd eingeführt wurde, bis endlich 1877 durch das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz diese Frage für ganz Deutsch⸗ land erledigt wurde. Das Schwurgericht hat in Deutsch⸗ land immer noch Gegner und zwar solche, die im Prinzip dagegen sind und solche, welche dasselbe ausgestalten wollen zu einem, dem ehemaligen alten Schöffengericht ähnlichen Rechtsinstitut. Unser bestehendes Schöffengericht hat thatsächlich, wie Professor Frank ausführte, mit seinem Vorgänger nichts weiter gemein, wie den Namen. Diese Rechtsinstitution wurde zuerst 1850 im ehemaligen Königreich Hannover eingeführt und dann von mehreren Staaten nachgeahmt. Er(Redner) wolle bekennen, daß er jederzeit mit Entschiedenheit für die Laien⸗ gerichte eintrete. Der Laie habe als Richter den unmittelbaren Vorzug des Interesses für den einzelnen Fall, es gebe dies Sicherheit für die individuelle Behand⸗ lung des Rechtsfalles. Bei dem gewerbsmäßigen Aburtheilen stelle sich sehr leicht Ermüd ung ein und in der Behandlung durch den ge⸗ lehrten Richter sei die Rechtsprechung sehr leicht der Schablone ausgesetzt. Wenn wir so, meinte Professor Frank, dem ernsten Vorschlag, die Be⸗ seitigung des Schwurgerichts betreffend, in Deutschland nachgeben, so würde dies in den weitesten Kreisen des Volkes ein Mißtrauen gegen die Handhabung unserer Rechtspflege hervorrufen, welches für die weitere Ent⸗ wickelung unseres politischen Lebens von größtem Nach⸗ theile sein würde. Denn das Vertrauen auf die Straf⸗ justiz sei einer unserer bedeutendsten Factoren. Die Frage, ob die Gesetzgebung den Geschworenen nicht eine für die⸗ selben schwer zu lösende Aufgabe gestellt, bejaht der Red⸗
Redaktion und Expedition: tz Nr. 4.
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lialen: Alten⸗Buseck, Daubringen, Fellingshausen, Flensungen, r.-Linden, Grünberg, Hausen, Heuchelheim,
Garbenteich, Gr.-Buseck, „Linden, Krofdorf, Lang-
Hochelheim, Kinzenbach, Kl Rodheim, Stangen⸗
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ner, denn die Geschworenen entscheiden nach dem Gesetz nicht über die Thatfrage, sondern allein über die Schuld⸗ frage und in dieser steckt auch die Rechtsfrage, die zu lösen manchesmal unter Juristen seine Schwierigkeit hat. Der Geschworene ist auf sein Gedächtniß, auf seine Ur⸗ teilskraft allein angewiesen, der gelehrte Richter hat bet Prüfung aller Fragen Commentare zur Hand. Hierzu kommt, daß der Geschworene die Gründe, aus denen er zu seinem Schluß gekommen, nicht angiebt, nicht angeben darf und daß man daher diese nicht nachprüfen kann. Das Urtheil des Schwurgerichts ist unanfechtbar, es sei denn wegen falscher Rechtsanwendung im Verfahren selbst. Der Vortragende wies darauf hin, daß wir in Deutsch⸗ land drei Sorten von Gerichte haben, nämlich gemischte Gerichtshöfe, Gelehrten⸗Gerichtshöfe und reine Laien⸗Ge⸗ richte. Der Vorschlag, den s. Zt. eine starke Opposition, besonders in Süddeutschland, zum Scheitern gebracht, halte er für den richtigsten, nämlich zu schaffen: Große Schöffengerichte an Stelle des Schwurgerichts, mittlere Schöffengerichte an Stelle der Straf⸗ kammern und die jetzt bestehenden kleinen Schöffen⸗ gerichte, also eine Beteiligung des Laien⸗Elements im weiteren Umfang. Ein gutes Prognoftikon, daß sich diese Idee bei uns einmal früher oder später verwirklichen wird, sei darin zu erblicken, daß die Handelsgerichte, die Gewerbegerichte und Verwaltungsgerichtshöfe, sämtlich nach dem System der Schöffengerichte gebildet seien. Der Einwand und die Furcht, daß der gelehrte Richter hierbei mit seinem Urteil das der Laien überwiegen, dasselbe gar unterdrücken würde, sei nicht stichhaltig, dagegen schützt uns der gesunde Sinn der Bevölkerung. Groß allerdings sei das Opfer, welches das Volk einer gesunden Rechts⸗ pflege im Staate bringen müßte, falls eine Organisation in dem von ihm gewünschten Sinne zur Durchführung käme. Aber der moderne Staat könne als Beamtenstaat nicht bestehen. Die zeitgemäße Parole müsse sein:„Alles für das Volk und dessen Mitwirkung überall da, wo sie der historischen Vergangenheit und dem Bildungsgrad des Volkes entspricht.— Dem Redner wurde reicher Beifall für seine interessanten Ausführungen gespendet.
* Gießen, 23. November. Parlamen⸗ tarisches. Der Bericht des dritten Aus⸗ schusses der Zweiten Kammer über die Vorstellung der Schuldiener an den Gym⸗ nasien und Realschulen um Erhöhung ihrer Gehalte, den der Abgeordnete Bähr erstattete, läuft in den Antrag aus, die Kammer wolle das Ersuchen der Schuldiener für vorläufig er⸗ ledigt erklären. Auf eine Anfrage seitens des dritten Ausschusses in fraglicher Angelegenheit hatte die großh. Regierung folgendes geant⸗ wortet:„Dem Herrn Vorsitzenden des dritten Ausschusses der zweiten Kammer der Stände beehrt sich das unterzeichnete Ministerium auf
das geschätzte Schreiben vom 1. Juni d. J., be⸗ treffend Vorstellung der Schuldiener an den
Gymnasien und Realschulen um Erhöhung ihrer Gehalte ergebenst zu erwidern, daß in der einen Bestandreil des von der Regierung den Ständen zur Beratung und Beschlußfassung unterbreiteten Gesetzentwurfs, die Besoldungen der Staatsbe⸗ amten betreffend, bildenden Besoldungs-O dnung
rod, Staufenberg, Steinbach, Steinberg, Ulrichstein, Watzenborn, Wetzlar,
ihre Erledigung gefunden haben dürfte.“— Bei der zweiten Kammer der Stände sind einge⸗ gangen: J) ein Gesuch des Vorstandes des Vorstandes des Katholischen Lehrerver⸗ eins im Großherzogtum Hessen, a. Erhöhung der Witwenpensionen und Waisengelder Volks⸗ schullehrer, b. Erlaß der Beiträge zur Witwen⸗ und Waisenkasse, und c. Verleihung der defini⸗ tiven Rechte an Schulverwalter und Schulver⸗ walterinnen betreffend; 2) eine Vorstellung der Hilfsgerichtsschreiber des Großherzogtums, ihre Gehaltsverhältnisse betreffend; 3) ein Gesuch der Amtsgerichtsdiener der Provinz Rhein⸗ hessen um Gleichstellung ihrer Gehaltsverhält⸗ nisse mit den Kanzleidienern des Landes; 4) eine weitere Eingabe des Karl Walter zu Friedberg, die Verunreinigung der Usa be⸗ treffend; 5) Vorstellung des Heinrich Steiger, Werkmeister im Arbeitshause zu Dieburg, seine Gehaltsverhältnisse betreffend.
* Gießen, 23. Nov. Die Angelegenheit der städtischen Lagerhäuser und Lager⸗ plätzeanlage ist in der vergangenen oche um einen Schritt weiter gediehen. Es hat nämlich an der Stelle, wo deren Anlage beab⸗ sichtigt ist, ein Geländeaustausch zwischen der Stadt und dem Architekten Seuling stattgefunden, Und ist diesem daraufhin die Anlage eines Fabrik⸗ gebäudes auf seinem Gelände in der Nähe der Margarethen-Hütte seitens der Stadtverordneten⸗ versammlung genehmigt worden.
* Nidda, 21. Nov. Heute früh starb hier plötzlich der praktische Arzt Herr Dr. Otto Prinz. Als er trotz wiederholten Klopfens an sein Zimmer keine Antwort gab, sah man nach und fand ihn tot. Tags vorher war er noch munter und wohlauf. Von seiner Familie weilte gerade niemand hier als seine jüngste Tochter. Die übrigen Hausgenossen waren Tags zuvor verreist. Herr Dr. Prinz stand im besten Mannesalter.
* Darmstadt, 22. Nov. Bei den heutigen Ersatzwahlen zur Handelskammer wurden die Kandidaten des Handelsvereins gewählt, und zwar die Herren Georg Kaiser, Wilhelm Langen⸗ bach, Dr. Louis Merck, Louis Rueder, Friedrich Schombert.
* Darmstadt, 22. Nov. Am 18. ds. Mts. fand im großen Saale der Turngesellschaft eine zahlreich besuchte Studentenversammlung unter dem Präsidium des ersten Vorsttzenden, cand. Herrmann statt. Beim Punkte: Kommers zur Feier des Geburtstages des Landesfürsten⸗ paares kam es zu stürmischer Debatte. Sämt⸗ liche Korporationen erklärten dem Kommerse nur dann beiwohnen zu wollen, wenn die katholische Studenten verbindung „Nassovta“ demselben fernbleibe. Schließlich wurde der Antrag:„Soll ein
eine entsprechende Erhöhung der Gehalte der Gymnasial- und Realschulpedellen vorgesehen ist und damit die oben erwähnte Vorstellung vorerst
Kommers zur Feier des Geburtstages Ihrer i Hoheiten abgehalten werden, unter den Umständen, daß„Nassovia“ teilnimmt?“— ein⸗
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streitig macht, welches ihm eigentlich nicht gehöre. Dem
Der Handschuh. 8
Von Heinrich von Lautern. (Nachdruck verboten.) (Schluß.) 5 e „Mit Verlaub, Herr Ritter“, fragt ihre weiche, anmutende Stimme,„darf man fragen, was der Handschuh auf eurer Brust bedeutet? Ihr gebt aller Welt ein Rätsel auf, indem Ihr Eure mittelalter⸗ liche Tracht mit der modernsten Handschuhmode schmückt.“ 7 „Der Ritter vom weißen Handschuh dankt für die Beachtung, die Ihr ihm schenkt, edle Desdemona.
Es 5 5 5* Ske ni t als der ist das Willkürliche der Ma 0 chen für
tie ich dem Zufall
Einfall einer fürwitzigen Laune, ein Fragezei das Schicksal und eine Falle, gestellt habe.“ ö
„Ihr sprecht ebenso wunderlich, als Euer Aufzug sich anläßt. tragen die streitbaren als Liebeszeichen, als Schönen.“
„Schöne Desdemona, zarte Bedeutung nicht, die Ihr ist— mein Gott ja— er ist nur 0„Gefunden— wirklich? 15
nung, wer seine Besitzerin i 555 1
„Nicht die geringste; nur so viel weiß ich be siimmt, daß die Trägerin eine zarte Hul muß. Wollet nur die Zierlichkeit und die Form der Finger einmal recht betrachten.
„Ja, ja— allerdings. — verzeiht meine Neugier wo ihr ihn gefunden habt,
„Weder in einem Burghof,
Angedenken an ihre mi
der Handschuh hat ihm beilegt. gefunden.“
— varf ich erfahren Herr Ritter?“ noch
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Herr Ritter, Soviel ich weiß, Ritter derartige Gegenstände nnigen die Er
habt Ihr keine Huldin sein schöne
Aber es ist seltsam
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in der Sommerfrische, da hinten im
Jahre erst, 5 Tannenhof ein Zug sauste
Walde bei vorüber—“ 7„hahaha,
köstlich! Und da stand der Herr Ritter mit der roten Fahne vor der geschlossenen Schranke. Hahaha pst, f stillgehalten! Und jemand lag im Koupeefenster, jemand verlor dabei diesen Handschuh und dieser jemand bin ich— Pavez-vous compris, Sie edler Bahuwärter?“ „Wärs möglich! Aber das ist ja wie im Märchen! Und bitte—“ Doch die Venetianerin ist verschwunden, unter⸗ getaucht im bunten wirbelnden Treiben, so schnell, daß er nicht einmal die Richtung wahrgenommen. Verwirrt, erregt beginnt Hans Cramer ein fieber⸗ haftes Suchen. Er sucht nach allen Seiten, er suchst im Gewühl, in den Lauben, in den Zelten, er suchl in den Nischen und in allen Nebenräumen. Umsonst! Nichts— nicht die geringste Spur von ihr. Hat sie den Saal verlassen 15 5 Da stößt er auf einen sizilianischen Bauern, der hinter einer reizenden Dalekarlierin her ist. Ein Kopf voll der prächtigsten, natürlichen raben⸗ schwarzen Locken und das südlich gebräunte Gesicht ganz ohne Maske. Angelo Friedmann ists, ein Halbitaliener der cavaliere ser vente aller Damen und in der„Mappe“ 15 115„lustige Engelchen“ . emein bekannt und beliebt. fals Grat Gott, Sizilien! Mensch, komm — ich muß Dich was fragen.“ 15 Obel Eee manierlicher, mein schwarzer Teufel. Du bist ja— hm— he ganz furiose.“ „Engelchen, aufgemerkt! Hast Du hier eine Venetianerin gesehen 76
einmal
U
Du meinst doch die
„Wer ist Hermine Schönberg?“
„Eh— das weißt Du nicht mal? Bist Du denn unter die Höhlenbären gegangen?“
„Zur Sache, Kleiner!“
„Na ja, warts doch ab. Dich hats ja klumpig! Also!— die Hermine Schönberg ziert seit zwei Monaten— etwa als Cloire de Dijon— das Blumenbeet der Gesellschaft und fängt an die Sai⸗ son so'n bischen mitzumachen! So'n bischen— verstehst Du? Vor Jahresfrist erst starb ihr Mann in Nizza.“
„Was— schon Witwe?“
S kaum zwei Jahre verheiratet ge⸗ wesen jetzt so an dreiundzwanzig. Schön⸗ berg war eben ein alter Knabe, der bereits einen Knax hatte, als er ihre Schönheit freite... aber natürlich, jedes graue Haar hundertmal vergoldet „ e ein steinreicher Fabrikonkel. Sie war seine dritte Frau.“
„Also eine Witwe— eine Witwe—
„Jerum, was stierst Du denn so dabei?— Sei doch nicht so kurios, Hans. Ist sie nicht ein prächtiges Weib? So schön konseroiert und ah!— so warm, so jung und so lebensfreh! Zur Hölle mit den Verurteilten Auch wirklich ge⸗ bildet und Moos, mein Alter, viel Moos! die ge— borene Künstlerfrau! In der Kaulbachstraße draußen eine reizende Villa Hänschen, das wär' so was für Dich!“—
Wieder ist ein halbes Jahr dahin und wieder hat sich Hans Cramer sinnend in die Palmenecke seines Ateliers gedrückt. Es ist ganz still um ihn ... und so heimlich dämmrig. Phantastisch wolkt sich der blaue Rauch seiner Cigarette bis hoch hinauf zum Glasdach.
„Natürlich. Eben fort.
Kemenate, schöne Desdemona.
Vor einem halben
Hermine Schönberg?“
Wie lieb war ihm sonst so ein Träumer⸗
stündchen; aber— merkwürdig!— Heute möchte er fast vergehen vor Ungeduld, vor Sehusucht, vor Wehmut— er weiß nicht was... und er springt auf und tappt lautlos über den Atelierteppich.
Am Fenster hält er inne. Am Fenster steht
ein kleiner Karton; in zarten Aquarellfarben schimmert das Bild einer Venetianerin durch die Dämmerung, Schlank, schmiegsaem gold⸗
blondes Gelock, und selbst in diesem ungewissen Lichte fällt der sprechende Blick der schönen blauen Augen auf Minchen!... sein Minchen!
„Hans, hatte damals das Engelchen g.sagt, „das wäre so was für Dich!“
Der gute Junge! Nun ist in acht Tagen Hoch⸗ zeit.... Hermine Schönberg in acht Tagen sein Weib... sein, ganz sein. Wer hätte das ge⸗ dacht, damals bei den weißgestrichenen Schranken, als der Zug vorübersauste, als.. 0 Minchen!
Die Rundreisehefte nach Italien find auch schon bestellt ja, und dann werden sie in der Kaulbachstraße wohnen auch das Atelier ist bereits fertig... oh, was meint ihr! ein prächtiges Atelier!— Er geht wieder auf und ab und schaut sich mit verschleierten Blicken um.
Hier wird er nun ausziehen, hier, wo er jahre⸗ lang so behaglich gewohnt hat ach Du trautes Nest, Du liebe alte Bude— leb wohl! Leb wohl, Junggesellenleben, Du heitere, sorgen⸗ lose Schlenderwirtschaft! Nun kriegt man einen goldenen Reif an den Finger, eine süße Frau dazu man wird vernünftig man wird Hausvater... vielleicht wird man auch Papa— o— oje! Der Handschuh, der Handschuh ist schuld daran!
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