Ausgabe 
5.6.1897
 
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Nr. 130

Gießen, Sonnabend, den 5. Juni

1897.

Poftztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.

hessische Land

Ausgabe

Gießen.

Jeitung.

Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.

Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.

*

Aus dem Jahresbericht der hessischen Fabrikinspektoren. 10 Gießen, 4. Juni 1897. Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Beschäftigung von Kindern, welche lominell nicht stattfindet, ist im abgelaufenen Jahre in mehreren Füllen durch die Gewerbe⸗ uffichtsbeamten und Polizeibehörden konsta⸗ ert worden, und in einigen Fällen ist Be⸗ srafung erfolgt. Leider ist manchmal die 5trafe eine derartig gelinde, daß dieselbe Us ein wirksames Vorbeugungsmittel nicht immer setrachtet werden kann. In einzelnen Fällen ind Geldstrafen von 3 Mark erkannt worden, koßdem wiederholte Uebertretungen konsta⸗ sert und auch anderweitige Verfehlungen gegen ie Arbeiterschutz⸗Gesetze nachgewiesen worden zaren.

Auch die ungesetzmäßige Beschäftigung von kindern infolge falscher Verbuchung als jugend⸗ sche Arbeiter kann nicht als vollständig beseitigt irachtet werden. Es sind im Berichtsjahre Aederholt derartige Fälle zur Bestrafung ge⸗ sracht worden, insoweit dieselben nicht bereits erjährt waren.

Weitere ermittelte Zuwiderhandlungen gegen lie Bestimmungen der Gewerbeordnung beziehen sch auf mangelhafte Führung der Arbeitsbücher, 4 das Fehlen von Aushängen über die Be⸗ ch 5 jugendlicher Arbeiter und die Ver⸗

eschnisse, sowie die bundesrätlichen Vorschriften für bestimmte Gewerbe, Beschäftigung von jugend⸗ ehen Arbeitern an Sonn⸗ und Festtagen und hergleichen mehr.

Ausnahme 14 5 des§ 139 Absatz 1 der Gewerbeordnung sind nicht gewährt worden, da ierzu keine Veranlassung vorlag. Neubewilli⸗ zungen aufgrund des§ 139 Absatz 2 sind nicht seantragt worden. Die vorhandenen Zugeständ itsse in dieser Hinsicht sind an die Bedingung geknüpft worden, daß entweder die Mittagspause im einen entsprechenden Zeitraum verlängert der die Gesamtarbeitszeit verkürzt wird.

Lehrlingswesen. Lehrlingszüchterei ist auch im abgelaufenen Jahre in den der Aufsicht unterstellten Betrieben licht vorgefunden worden. Näher untersucht wurden in dieser Hinsicht

die größeren Betriebe mit mindestens 20 Arbeitern.

Eon den 401 Fabriken, welche jugendliche Ar⸗ heiter beschäftigen, hatten 279 Betriebe Lehrlinge Angestellt. Im Durchschnitt kommen auf 10 Ge⸗ ellen 1 Lehrling. In den. Fällen lommen immer noch 3 bis 4 Gesellen auf einen Lehrling; ein Verhältnis, das nicht als ungesund 21055 werden kann.(Es ist eine bekannte Thatsache, daß die Lehrlingszüchterei nicht in ben großen, sondern in den kleinen Betrieben zuhause ist, die der Aufsicht der Fabrikinspektoren licht unterstehen. Wie viele Kleinmeister giebt 6 z. B. in Gießen, die gar keine Gesellen der Gehilfen, dafür aber mehrere Lehrlinge leschäftigen. Mit Hilfe der Lehrlingsarbeit hält ch mancher noch über Wasser; das ist nicht nur

Gießen, sondern wohl überall so. D. Ref.)

Die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter hat im

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn⸗ und Feiertagen.

Preis der Anzeigen t 10 Pfg. für die Bspaltige Petitzeile.

allgemeinen nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen stattgefunden, und eine Ueberschreitung der gesetz⸗ lichen Befugnisse hat nur in den Ziegeleien er⸗ mittelt werden können. Doch ist auch hier eine Besserung insofern eingetreten, als durch den Uebergang vom Klein- zum Großbetrieb (Dampfziegelei) die Verwendung der jugendlichen Arbeiter bei der geringen Körperkraft der letzteren möglichst beschränkt wird, und Arbeitskräfte heran⸗ fete werden, welche den körperlichen An⸗ trengungen besser gewachsen sind. Es tritt also auch für die Ziegeleien wie in der ganzen Industrie die Erscheinung zu Tage, daß mit der Zunahme der Größe des Betriebs und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens auch die Existenzbedingungen des Arbeiters sich günstiger gestalten. So wie sich in den kleineren Schlossereien ver hältnismäßig viel mehr Lehrlinge als in den größeren Betrieben dieser Branche befinden, so sind auch in den kleineren Ziegeleien hauptsächlich jugendliche Kräfte zu finden, die in übermäßiger Weise als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden und deren körperliche Entwickelung zweifellos durch die leider noch übermäßig ausgedehnte Arbeitszeit Not gelitten hat. Schlechte Ernäh⸗ rung, geringe Bezahlung, mangelhafte Bekleidung und Unreinlichkeiten aller Art erzeugen hier ein Proletariat der schlimmsten Sorte.

1 Hessischer Landtag. Darmstadt, 3. Juni.

Die zweite Kammer ist heute Vormittag zu einer Sitzung zusammengetreten. Der neugewählte Abgeordnete Rechtsanwalt v. Brentano⸗Offenbach wird verpflichtet und sodann definitiv die Präsidentenwahl vorge⸗ nommen. Unter 47 abgegebenen Stimmen für den ersten Präsidenten erhielt Haas⸗Offenbach 44; Metz Gießen erhielt 26 Stimmen als zweiter Präsident; bei des Letz⸗ teren Wahl wurden von nationalliberaler Seite 22 weiße Zettel abgegeben. Hechler wurde zum Sekretär wieder⸗ gewählt, ebenso zum Mitglied des Finanzausschusses; als Mitglied in den 4. Ausschuß wurde der Abgeordnete v. Koeth delegiert.

Vor Eintritt in die Beratung über diverse Wahl⸗ prüfungen beantragt Pennrich(Zentrum), dieselben bis nach Entscheldung über die Auslegung des§ 46 der Ge⸗ schäftsordnung abzusetzen. Osann erhob dagegen Wider⸗ spruch. Der Antrag sei nach der Geschäftsordnung un⸗ zulässig, die Tagesordnung habe der Präsident festzusetzen, die Kammer habe darauf keinen Einfluß. Schon bei der letzten Tagung sei genau dieselbe Reihenfolge eingehalten worden. Die Abgg. Ulrich(Soz.) und Dr. Schmitt (Zentrum) bestreiten, daß der Präsident entgegen den Wünschen des Hauses eine Tagesordnung aufdiktieren könne. Metz spricht in demselben Sinne, ebenso Penn⸗ rich, Hechler und Osann betonen, daß der Präsident der Kammer die Rechte eines Kollegialvorstandes habe; auf billige Wünsche werde der Präsident stets eingehen, so lange diesem nicht widersprochen werde. Nachdem noch Jöckel und wiederholt Pennrich und Ulrich gesprochen, erklärt Präsident Haas, daß er sich streng an die früher zustande gekommene Tagesordnung gehalten habe; das Recht, die Tagesordnung und die Reihenfolge festzusetzen, stehe dem Präsidenten zu. Eine Abänderung sei nur zulässig, wenn auf erhobenen Wunsch kein Widerspruch

erfolge.

(Nachschrift.) Die zweite Kammer sprach nach längerer Debatte in namentlicher Abstimmung mit 24 gegen 23 Stimmen die Giltigkeit der Darmstädter Landtagswahl

aus. Die Wahl des Abgeordneten Schönfeld für Grünberg⸗Gießen beantragt der Ausschuß für gültig zu erklären. Abg. Köhler beantragt, aufgrund eines an ihn gerichteten Briefes, auch diesen Gegenstand zurück⸗ zuverweisen. Dies wurde gegen 10 Stimmen abgelehnt und der Ausschußantrag gegen 3 Stimmen genehmigt.

0 f. ebkales und Provinzielles.

* Gießen, 4. Juni. Auf das heutige Extra-⸗Konzert unserer Regimentskapelle zum besten des Unterstützungsfonds hilfsbedürf⸗ tiger Militärmusiker der deutschen Armee und Marine machen wir unsere Leser ganz besonders aufmerksam.

* Gießen, 4. Juni. Unser verhältnismäßig noch junger Verein zur Züchtung reiner Hunderassen, welcher es im vergangenen Jahr bei seiner Schau auf 30 Hunde brachte, wird dank der überaus rührigen Vereinsleitung bei seiner am Sonntag, den 13. d. M. projek⸗ tierten Hundeschau den Besuchern mehr als die doppelte Anzahl reinrassiger Hunde vorführen. Der Anmeldetermin ist bis morgen Abend ver⸗ längert worden. Bis jetzt sind bereits 160 Tiere gemeldet, darunter die auf internationalen Aus⸗ stellungen höchst prämiierten deutschen Vorsteh⸗ hunde, Dachshunde, Foxterriers, deutschen Doggen, Bernhardiner, Collier, Neufundländer und Pinscher. Herr Juckel von der Wolfsmühle bei Braunfeld bringt sogar einen Maltheser Spitz zur Schau. Es sind auch die Schliefen gesichert. Der All⸗ gemeine deutsche Jagdschutzverein hat einen Ehren⸗ preis für den besten Teckel gestiftet. Weitere 25 Preise stehen bis jetzt zur Verfügung.

* Gießen, 4. Juni. Die Versicherungs⸗ anstalt Großherzogtum Hessen hat mit den Aerztevereinen des Großherzogtums im Jahre 1895 Verträge über Leistung eines Zuschußhono⸗ rars für Invalidenrentengutachten geschlossen. Danach erhält jeder den Vereinen angehörige Arzt für die vollständige, formularmäßige Aus⸗ fertigung des zu einem Invalidenrentenantrag erforderlichen Gutachtens von der Versicherungs⸗ anstalt ein Zuschußhonorar von 3 1 und Por⸗ tovergütung. Da es nun für die Kasse der Ver⸗ sicherungsanstalt eine große mit Schreiberei und Porto verbundene Last wäre, jedes einzeln ein⸗ laufende Gutachten alsbald zu bezahlen, so ist im Vertrag die Bestimmung vorgesehen, daß die Aerzte am Schlusse jeden Halbjahres im Januar oder Juli die von ihnen im abgelaufenen Halb⸗ jahr erstatteten Gutachten nach Datum und Namen des Begutachteten in einer Liquidation zusammenstellen und diese direkt bei der Ver⸗ sicherungsanstalt einreichen sollen. Erst darauf⸗ hin erfolgt die Zahlung des Honorars. Es ist also weder die Liquidation auf dem einzelnen Gutachten noch die Beifügung der Rechnung zu den Akten des betr. Rentenantrags genügend oder von Belang. Es scheint aber, daß diese Bestimmung nicht allgemein bekannt geworden ist, da viele Aerzte die Halbjahrliquidationen bisher noch gar nicht eingereicht und infolgedessen auch noch keine Zahlung erhalten haben. Hof⸗ fentlich tragen diese Zeilen dazu bei, daß dem abgeholfen wird. Zu bemerken ist noch, daß die Verträge mit den Kreisvereinen mit Wirkung vom 1. Oktober 1895 geschlossen sind: ausge⸗

Die Burgen und Schloösser

des Vogelsberges.

Von August Muhl. (Nachdrud verboten).

Daß der Vogelsberg nicht wie unsere Rhein- segend reich an Burgen jemals gewesen, dürfte als zumal das derrain desselben nicht die Aussicht auf Gewinn kingenden Burgbau jemals bieten konnte, welche Wsicht doch vornehmlich in jenem rohen Zeitalter ur Burgenerrichtung gewiß stets vorwiegend war. krotzdem dürfte deren Zahl wie zum Teil aus iech wirklich vorhandenen, zum Teil geschichtlich luchweisbar verschwundenen, und wenn bloße Be tennungen und freilich nur oberflächliche Spuren uf eh⸗mals hier geslandene Burgen einen Rück keluß gestatten eine nicht unerhebliche ge zesen sein.

Zählen wir also die noch bestehenden auf, so

berdlenen das Stammschloß der Freiherrn von

sniedesel, in sehr romantischer Lage, unweit des b tädichens Lauterbach sich befindliche Eisenbach, wie das von einer Seitenlinie dieser Freiherrn

Awohnte Schloß mit herrlichen weiten Gartenan⸗ lden zu Stockhausen und noch zwei weitere in

auterbach, von denen aber eines,das Burg⸗ bloß, im Jahre 1848 so hart mitgenommen

harde, daß die Spuren dieser Plünderung heute

noch zu deutlich sichtbar, und dasselbe von der Herrschaft auch nicht jeweilig mehr bewohnt wird, in die erste Reihe gestellt zu werden. Ein weiteres, von einer Linie der genannten Freiherrn ganz in der Nähe von Alsfeld belegene sehr schöne Schloß Altenburg paßte uns zwar schon, seiner Benen nung wegen, in den Rahmen unserer Mitteilung, aber wir fürchten die sehr industriellen Alsfelder, Schwalmgrundgrenzler, etwas herauszufordern, wenn wir diese Gegend noch zum Vogelsberg zählen. Sodann müssen noch das, nach oftmaligem Besitzwechsel, jetzt dem Staate gehörige zu Schotten und das Schloß Zwiefalten, der sogenannte Kirsch⸗ berg Stunden von Schotten und etwa Stunde von Eichelsachsen erwähnt werden.

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Von

dem, leider durch unerquickliche Zwischenfälle erst 3

Ende der 30er Jahre in Trümmer gelegten, ehe⸗ mals den Schloßberg bei dem Städtcheu Ulrichstein gezierten Schlosse kann nur angeführt werden, daß von demselben nur noch verunstaltete Steinhaufen und einzelne Steinwände düster und wie klagend zu den Wolken emporragen und der Harmonie dieser schon ihrer Fernsicht wegen interessanten Landschaft einen widrigen Mißklang geben. 5

Daß die ehemalige Bauart desselben schon ge⸗ wesen, zeigt uns noch eine Abbildung in dem Gast⸗ zimmer des Herrn Pfannstiel zu Ulrichstein; und daß dieses, ein so tragisches Geschick erlittene Schloß ehemals der Sitz des jetzt noch zu Ulrichstein be⸗

stehenden Amtes und später zur Gastwirtschaft her⸗ gerichtet war, können uns noch die Ulrichsteiner er⸗ zählen, welche damals zuweilen ein Tänzchen auf dieser luftigen, eine herrliche Fernsicht bietenden Höhe mitgemacht.

Zugleich wollen wir hier erwähnen, daß über die Entstehung des Namens dieser ehemaligen Burg man bier erzählte, daß der Gründer derselben Ulrich geheißen, welcher sich auf dem zahlreichen Steinen umgebenen Felsen wohnlich niedergelassen, und daherUlrich am Stein genannt worden sei, während das auf der nordöstlichen muldenförmigen Abdachung des Felsens wie angeklebte alte Städtchen den Namen Mulstein führte, welcher kaum noch heute Volkssprachgebrauch ift. Bis noch vor kurzer eit war der Anblick diefes alten Bergstädtchens mit seiner fast durchgehends vorhandenen Strohbe⸗ dachung ein trister, während jetzt die in demselben neu gebaute Kirche, sowie mehrere Neubauten und die allgemein gewordene Ziegelbedachung einen freundlicheren Anblick bieten. Auch ist dasselbe, sowohl durch seine sommerfreundliche gesunde Lage, durch seine gute Aufnahme bietende Gastwirtschaften und seinen weithin berühmten Jakobi-Markt eine Lieblingsstation für Touristen geworden, welche zugleich den nahen Oberwald besuchen wollen.

Nun zu unseren Altenburgen zurückkehrend, wäre anzuführen, daß außer der genannten Altenburg bei Alsfeld(übrigens nur drei Stunden dom

Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.

nommen derjenige mit Darmstadt, welcher bereits vom 10. Juni 1895, und von Oppenheim, welcher erst vom 1. Januar 1896 an gültig ist. Die vor diesen Terminen ausgestellten Gutachten werden nicht honoriert. Es kommt nun vor, daß ein in die Halbjahrsrechnung aufgenomme⸗ nes Gutachten noch nicht bei der Versicherungs⸗ anstalt eingegangen ist, weil die Akten noch unterwegs bei einer anderen Behörde sind; in diesem Falle wird die Zahlung desselben auf die nächste Liquidation, in welche es wieder aufzu⸗ nehmen ist, aufgeschoben. Bei Rentenanträgen, die zwar aus Hessen kommen, aber an eine fremde Versicherungsanstalt zur Entscheidung gehen, wird das Honorar von dieser anderen Anstalt ohne weiteres einzeln gezahlt. Mehr als ein formularmäßiges Gutachten darf zu einem Rentenantrag ohne die vorherige Ermächtigung der Versicherungsanstalt nicht ausgestellt werden. Erforderliche Ergänzung eines unvollständigen Gutachtens wird nicht besonders honoriert.

* Gießen, 4. Juni. Gegen den Grafen von Leiningen-Westerburg zu Ilbenstadt schwebt bereits seit dem Jahre 1895 ein Ver⸗ fahren wegen Verfehlungen gegen das Strafgesetz. Die Sache konnte deshalb bis jetzt noch nicht zum Austrag gelangen, weil über die Zuständig⸗ keit des Gerichtshofes, der hierüber zu entscheiden habe, Zweifel bestanden. Man war ursprünglich der Ansicht, daß die Aburteilung vor dem von Standesherren gebildeten Austrägalhof zu er⸗ folgen habe. Den Vyrsitz in diesem Gerichtshof führt aufgrund des Art. 12 des Gesetzes vom 18. Juli 1858, betreffend die Rechtsverhältnisse der Standesherren des Großherzogtums und den diesbezüglichen Bestimmungen des Ausführungs⸗ gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz, der Präsi⸗ dent des Oberlandesgerichts und ernennt der Großherzog sechs Standesherren zu beisitzenden Richtern, während zwei vom Präsidenten ge⸗ wählte Mitglieder des Oberlandesgerichts als Referent und Korreferent mit nur beratender Stimme fungieren. Dieser Gerichtshof hatte nun die Vorfrage zu entscheiden, ob der be⸗ schuldigte Graf als Standesherr im Sinne des erwähnten Gesetzes von 1858 anzusehen sei und hiernach der Austrägalgerichtsbarkeit unterstehe. Diese Frage war bekanntlich bereits vor einer Reihe von Jahren in der hessischen ersten Kammer erörtert worden, als der Graf den ihm als Haupt einer standesherrlichen Familie zustehenden Sitz in der Kammer einnehmen wollte. Auf rund des vom Staatsminister Freiherrn von Starck erstatteten Berichts wurde diese Frage damals von der Kammer verneint wegen der Ab- stammung des Grafen aus einer nicht standes⸗ gemäßen Ehe. Der Ausnahmegerichtshof ist nun, wie aus sicherer Quelle verlautet, zu der gleichen Ansicht gekommen und hat die Sache bereits an die Strafkammer des Landgerichts Gießen verwiesen, vor der sich demnächst der Graf zu verantworten haben wird.

* Bad Nauheim, 3. Juni. An der Zahl der abgegebenen Bäder ist am besten der Fort⸗ schritt eines Badeortes zu beobachten. Hier wurden vom 1. April bis 27. Mai 24 612 Bäder gefertigt, 5270 Bäder mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres. In der letzten Woche wurden 9373, pro Tag 1339 Bäder bereitet, obersten Vogelsberg) sich dieser Name noch zweimal bei Schotten und dann nech südlich des Dorfes Siechenhausen in dem Fürstlich Jseuburg⸗Birstein⸗ schen Forste wiederholt. Zwar findet man an letzterem Orte für die Annahme einer ehemaligen Burg keine weiteren Anhaltspunkte, als den Namen selbst und meist zerstreut liegende, teils lose, noch in der Erdoberfläche steckende Steinhaufen, an denen indessen keine Spur von Mörtel oder gebrannten Thon sichtbar ist, es sei denn, daß diese Urkunden durch den Jahrhunderte langen die Erdschichte ver⸗ deckenden Waldbestand tiefer liegen, wenn etwa die weitere Benennung der Herrenwiese hier, eine große Waldblöße an dem Fußwege zwischen Burkhards nach Herchen- resp. Hartmanns hain von welcher graufige Spukgeschichten in Menge kursieren, nicht als ein weiterer Anhaltspunkt für den einstigen Bestand einer Burg hier zu betrachten sei. Freilich sieht man ja auch an der Stelle, wo die Naxburg gestanden, von der doch geschichtliche Urkunden vor⸗ handen, keine Spur von solchen dinglichen Urkunden wie Mörtel und dergleichen, es sei denn, daß auch hier diese Urkunden tiefer liegen und die an der Oberfläche gelegenen durch die Jahrhunderte von derselben hinweggewischt worden sind.

(Schluß folgt.)