Ausgabe 
15.3.1896
 
Einzelbild herunterladen

unn. Meme

N und bel

Wel b. 12 10

ahn alt de Ber⸗

rant N. W. 5 Dian

ap,

zeilen, di feen, daß Ace mingt

wagen,

tomime,

He

10.

N

aaa AA

te en.

e ung

900 ain

Bibergusse

l/

e 13

bone

15

essegz

defcunken sit orch, Cickut, 900

in photo, sem frühe. den lelier

6 9 Uhr bis 23

2444444

fold,

Gießen, Sonntag, den 15. Mürz

1896.

Ausgabe

Gießen.

Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.

8

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen.

Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Zspaltige Petitzeile.

1 Erpedition: 2. Kreuzplatz Nr. 4.

Aus dem Verwaltungsbericht der Großh. Bürgermeisterei.

* Gießen, den 14. März 1896. IAA Knaben⸗ und Mädchenhort.

Der im Vorjahr errichtete Knabenhort war in Schuljahr 1894/95 an allen Schultagen ge⸗ fnet und von durchschnittlich 50 Knaben besucht; le Kosten des Hortes wurden mit 400 4 aus er Wilson⸗Stiftung, mit 200. aus der Spar⸗ lasse, des Weiteren aus den Leistungen der Eltern wöchentlich 20 pro Kind) und im Uebrigen Kamentlich insoweit es sich um persönliche Aus⸗ gaben handelt) mit 925 4 43 von der Stadt estritten.

Durch Bestimmung weiterer 400/ aus der Wilsonstiftung für einen Mädchenhort wurde sie nach Ablauf des Berichtsjahres erfolgte Gründung eines solchen veranlaßt.

Ein fakultativer Handfertigkeitsunter⸗ nicht für Schüler aller Lehranstalten wurde durch die Lehrer der Stadtknabenschule Schmidt und Corvinus im Winter 1894/5 in 3 Abteilungen abgehalten, und zwar in 1 Abteilung für Papp⸗ arbeiten, welche von 16 Schülern(darunter 12 15 der Volksschule) besucht war, und in 2 Ab⸗ wilungen für Kerbschnittarbeiten, welche von zu⸗ ammen 30 Knaben(darunter 14 aus der Volks⸗ schule) besucht waren. Neben einer Schulgeld⸗ annahme von 172 ¼ betrug der bare Zuschuß aus der Stadtkasse 331, 11&.

Lehrplan und Unterrichtszeit der Fort- bildungsschule sind im Winter 1894/95 die⸗ selben geblieben wie im Vorjahr: der Unterricht streckte sich auf Lesen, Briefschreiben, Geschäfts⸗

gufsätze, bürgerliches und kaufmännisches Rechnen,

Geometrie, einfache Buchführung, Wechsellehre,

Bersicherungswesen und Verfassungskunde. Die Schülerzahl betrug:. J. Gruppe: Kaufleute, Schreiber, Schrift⸗ setzer, Buchbinder, Geometer, Photo⸗ graphen, Sattler, Gärtner und Kellner, in 3 Jahresklassen zusmammen II. Gruppe: Bauhandwerker, desgleichen 1 zusammen III. Gruppe: desgleichen zusammen 9 Schwachbefähigte in 3 Klassen, zusammen 100 zusammen 369

Lokales und Provinzielles.

* Gießen, 14. März. Zuverlässigen Mit⸗ teilungen zufolge sind die Verhandlungen betreffs Errichtung einer Heilanstalt Seitens der Ver⸗ sicherungs-Anstalten des Großherzogtum Hessen nunmehr soweit gediehen, daß ein befrie⸗ bigender Abschluß in nächster Zeit zu erwarten steht und die Anstalt voraussichttich noch in diesem Jahre in den Dienst der Leidenden ge stellt werden kann.

* Gießen, 14. März. Sonntag den 22. d. M. beranstaltet der hessische FechtvereinWaisen⸗ schutz im Gießener Festsaal ein Vokal- und Instrumental⸗Konzert. Der Ueberschuß sommt dem Fonds zur Erbauung eines Waisenhauses in Hessen zu gut.

* Gießen, 14. März. Ein Leser unserer Zeitung sendet uns folgende Zeilen mit der Bitte im Veröffentlichung:Ihre gestrige Notiz, daß

70 100

Alle anderen Berufsarten,

eilell, sich von unsern Stadtverordneten keiner fand, 10(4 der bei der Beratung des Voranschlages den An⸗ ad lg. trag auf Beseitigung des Oktroi stellte, war sehr im Platze. Ich meine, wenn die Herren Stadt⸗ zäte alles für gut befinden, was im Voran⸗

cchlag steht, dann wäre es auch bei den Stadt⸗ berordnetenwahlen überflüssig gewesen, so viel

Geld für Annoncen auszugeben. Unter solchen

not) Umständen kann es ja den Wählern ganz egal Schoeln sein, wer im Stadtrat sitzt. Aber nicht nur l.(las das Oktroi kommt in Frage. In Mainz ist 0 teulich beschlossen worden, einen Schularzt 1.8 Anzustellen und den Kindern derjenigen Eltern, die nur wenig verdienen, alle Schulbücher

1 Jratis zu geben. Ist denn eine so zeitgemäße mall Einrichtung nicht auch in Gießen durchzuführen? 3 Wenn ich nicht irre, ist es auch eine hessische

g

. det Hel.

iel

0.

fach,

Asche Gebe 4 F dun

1

Stadt, die die Einrichtung getroffen hat, daß Die Beerdigung der Gestorbenen auf städtische Nosten geschieht. Das könnte auch hier ein⸗ geführt werden, denn bei einem Sterbefall er⸗ wachsen den Hinterbliebenen so viel Kosten, daß ein kleiner Handwerksmeister lange darunter zu Leiden hat. Gestern wäre die Gelegenheit für

unsere Stadtverordneten dagewesen, zu zeigen,

was sie im Interesse weiterer Kreise, die weniger

bemittelt sind, zu thun gedenken. Keiner hat etwas vorgebracht, den Zeitungsberichten zufolge. Ich freue mich, daß wir einen so tüchtigen Ober bürgermeister haben, aber der kann doch schließ lich nicht so einschneidende Anträge stellen. Durch führen würde er sie gewiß gerne, wenn sie be schlossen würden. Das was ich hier geschrieben habe, entspricht den Anschauungen vieler unserer Mitbürger. Sie können es ruhig veröffentlichen. Wenn ich mich nicht geschickt genug ausgedrückt habe, so können Sie ja nachhelfen. So der Einsender. Wir bringen die Zuschrift unver ändert zum Abdruck. Irgend eine Abänderung könnte sie nur abschwächeu.

Gießen, 14. März. Auf Wunsch des Herrn Rechtsanwalts Grünewald erklären wir hiermit, daß von den sämtlichen Artikeln, die wir in der Sache der Fernieschen Besteuerung brachten, kein Wort von Herrn Rechts- anwalt Grünewald geschrieben war. Herr Grünewald lehnte es s. Z. sogar ab, als wir ihn wegen eines uns zugeschickten Artikels in der Fernieschen Angelegenheit zu Rate ziehen wollten, sich irgendwie mit der Sache zu beschäftigen.

* Gießen, 14. März. Gestern verhandelte die Strafkammer als Berufsinstanz in der Sache gegen den Gerichtsvollzieher Geißler. Unsere Leser erinnern sich wohl der Schöffengerichts verhandlung, über die wir ja s. Zt. berichtet haben. Geißler wurde in erster Instanz zu Mk. 3. Strafe verurteilt, weil er eine ohne Einschußstempel versehene Schußwaffe, die er vorher gepfändet, versteigert hat. Die Straf⸗ kammer bestätigte gestern das verurteilende Er⸗ kenntnis des Schöffengerichts. Der Verurteilte wird die Revision verfolgen.

* Gießen, 13. März. Einen überraschenden Ausgang nahm gestern eine vor der Strafkammer wegen Körperverletzung gegen 4 Angeklagte von Oberwöllstadt verhandelte Sache. 3 der Ange⸗ klagten gestanden zu, ihre Gegner verhauen zu haben. Aber sie hätten in Notwehr gehandelt, die Gegner hätten sie überfallen und sie waren in der Meinung, daß diese in der Mehrheit waren. Die Balgerei fand in der Nacht auf offener Landstraße statt, nachdem die Parteien

99 sich auf der Kirchweib in Fauersdorf tagsüber

amüsiert und tüchtig getrunken hatten. Die beiden Verletzten machten, als Zeugen vernom⸗ men, einen sehr schlechten Eindruck. Erstens stimmten ihre Anschuldigungen nicht mit den in der Voruntersuchung abgegebenen überein und zweitens waren deren Aussagen nicht in Ueber⸗ einstimmung zu bringen. Trotzdem beschloß der Gerichtshof die nachträgliche Vereidigung der Zeugen. Staatsanwalt Koch, welcher die An⸗ klage vertrat, erklärte nach der Beweisaufnahme diese nicht aufrecht erhalten zu können. Es sei nicht erwiesen, daß mit einem Messer gestochen, auch glaube er den Angeklagten mehr als den Zeugen. Nach der Darstellung der Ersteren haben dieselben in Notwehr gehandelt und wenn sie bei ihrer Abwehr auch etwas zu weit ge gangen, so sei ihnen das weiter nicht zu ver⸗ übeln, wenn man erwägt, daß das Rekontre nachts passierte und die Angeklagten glauben konnten, von einer Uebermacht angegriffen zu sein. Der Verteidiger Rechtsanwalt Wind ecker schloß sich diesen Ausführungen an. Staatsanwalt und Verteidiger beantragten gemeinsam die Freisprechung aller vier Ange klagten. Die Strafkammer war aber anderer Meinung, sie fällte gegen 3 der Angeklagten aus § 223 und 223 a des R.⸗Str. G. ein verurteilen⸗ des Erkenntnis, dabei Strafen von je 1 Monat, 14 Tagen und 1 Woche aussprechend. Der vierte Angeklagte wurde freigesprochen. Ferner ver⸗ handelte die Strafkammer gegen den Lokomotiv⸗ führer Albach von der Main-Weser⸗Bahn wegen Vergehens aus§ 316 des R.⸗Str.⸗G. Es handelt sich um den Zusammenstoß des Hanauerzuges mit einem Güterzug in der Frühe des 26. Oktober 1895 auf Bahnhof Friedberg. Der Angeklagte, welcher 28 Jahre Führer ist und 12 Jahre als solcher den Bahnhof Friedberg kennt, hatte am fraglichen Morgen den Hanauer Zug rangiert und hielt auf dem zweiten Gleise des Bahnhofs. Er wollte vor der Abfahrt Kohlen einladen, aber auf der Fahrt zur Kohlenbühne war die Weiche 18 nicht gestellt. Ihn trifft das Verschulden, daß er sich vor der Abfahrt mit seiner Maschine nicht vom richtigen Stand der Weiche überzeugt hat. Der Zusammenstoß hat einen Materialschaden von 490/ verursacht. Die Staatsbehörde be⸗ antragte als angemesseue Sühne auf 8 Tage Gefängnis zu erkennen. Der Gerichtshof hielt

aber eine Strafe vou 3 Tagen Gefängnis angemessen.

Gießen, 14. März. Wie wir aus zu⸗ verlässiger Quelle erfahren, wird demnächst ein Wechsel in der Besetzung unseres Regiments Kommandos vor sich gehen.

Gießen, 14. März. Den Passanten des Brandplatzes mußte heute Vormittag ein dort stehender Leiterwagen auffallen, der vermut⸗ lich die Gestellungspflichtigen aus Treis d. L. hergeführt hatte. Auf den Leitern des Wagens war mittelst eines kunstgerecht gebauten Gerüstes eine prächtige Laube angebracht. Mit gärtnerischem Kunstsiun waren Wände und Dach dicht mit Fichtenzweigen belegt, vorn und hinten mit Thüröffnung, an den beiden Seiten mit je 2 Fensteröffnungen, geziert mit Kränzen und Papierrosetten, versehen, trug die Laube auf ihrem Dache 2 große schwarz⸗weiß⸗rote Fahnen und in der vordern Thüröffnung war in einem Kiefernkranz eingefaßt eine Inschrift in weißem Felde: Treis a. L.

Gießen, 14. März. Heute wurden die Mannschaften von Lollar, Oppenrod, Reis⸗ kirchen, Rödgen, Ruttershausen, Stau⸗ fenberg, Treis a. d. Oda, Trohe und Wieseck hierselbst gemustert. Von Mittag ab herrschte in den Wirtschaften in der Neustadt ein lebbaftes Get iebe. Gießen, 14. März. Zur Verstaat⸗ lichung der Hessischen Ludwigsbahn wird derFrankf. Ztg. aus Berlin geschrieben: Im Laufe dieser Woche sind die schon so lange in der Schwebe befindlichen Verhandlungen zwi⸗ schen der preußischen und der hessischen Regie- rung über die Frage einer Verstaatlichung der Hessischen Ludwigsbahn wieder aufgenommen und haben zu diesem Behufe Konserenzen statt⸗ gefunden. Aeußerem Vernehmen nach handelt es sich dabei immer um die zu vereinbarenden Grundlagen für den Gemeinschaftsbetrieb preu⸗ ßischer und hessischer Linien. Ohne eine solche Vereinbarung würde Hessen Gefahr laufen, das Interesse seiner staatlichen Eisenbahnlinien unter dem Uebergewichte der preußischen Staatsbahnen ins Gedränge geraten zu sehen; in der Gemein⸗ schaft würde freilich Preußen die Oberhand be halten müssen. Unter diesem Gemeinschafts betriebe hat man sich ein Netz vorzustellen, das mit der Ludwigsbahn und der Bingener An⸗ schluß die rechts- und linksrheinischen Staats⸗ bahnen Preußens gemeinsam zu betreiben hätte, sei es bis Koblenz oder selbst bis Köln. Auch die Main⸗Neckarbahn würde in die Gemeinschaft einbezogen werden. Ob die Mitheranziehung der Ober hessischen Bahnen jetzt noch beab⸗ sichtigt wird, ist nicht bekannt. Ueber das Er⸗ gebnis der gegenwärtigen Verhandlungen ver⸗ lautet hier nichts, es scheint aber, daß die Ver⸗ ständigung noch immer keine volle ist und ins⸗ besondere die Preisfrage gilt noch für eine offene.

* Gießen, 14. März. Der Winter siecht langsam dahin, und der Lenz rüstet sich allge mach zur fröhlichen Osterfahrt. Bald wird es sich auf den Dächern, im Gezweige und an den Gewässern regen; der Storch wird gravitätisch von seinem alten Platz auf die liebe Jugend herabblicken, die ihn jauchzend willkommen heißt, im Busche werden die Vögel Generalprobe zum ersten großen Frühlingskonzert halten, und aus Tümpeln und Teichen werden die Frösche mit anhaltendem Gequak die erfreuliche Thatsache begrüßen, daß Fluß und Bäche vom Eise befreit sind. Schon schwellen schüchtern an Bäumen und Sträuchern verfrühte Knospen und vorwitzige Blumen blicken hier und da verheißungsvoll in die neue Schöpfung hinein kurz, es wäre eine wahre Lust zu leben, wenn nicht der neckische März dem allgemeinen Wohlbehagen bisweilen einen gelinden Dämpfer aufsetzte, und in seiner Launenhaftigkeit es schier ärger triebe als sein berüchtigter Bruder, der April. Da fährt er bald unerwartet mit rauhen Winterstößen drein, daß die zarte Jungfrau, die schon arglos und vertranensvoll im luftigen Frühjahrsgewande einherstolziert, fich von der ominösen Gänsehaut überlaufen fühlt, da sendet er bald strömenden Regen herab und wäscht dem unbeschirmten Jüngling, der mit hoffnungsfreudigem Herzen und frischgebügeltem Zylinder zum ersten Früh⸗ lings-Rendezvous eilt, ganz gehörig den Kopf; ja ab und zu ist er sogar grausam genug, ängst⸗ lichen Gemütern einen tüchtigen Schreck einzu jagen, indem er ihnen schadenfroh ein paar Hände voll Schneeflocken ins Gesicht wirft oder ein ganzes Regiment Hagelkörner lustig auf ihrem Rücken herumtrommeln läßt. Solchen Schabernack darf man ihm freilich nicht übel

für

deuten, meint er es doch im Grunde nur gut mit uns, und trägt er doch mit seinen Regen⸗ schauern und Wirbelwinden nicht wenig dazu bei, gründlich Kehraus zu machen mit allen Ueberbleibseln des Winters, der keimenden Saat den Boden zu bereiten und alles im Verborgenen Knospende keck ans Tageslicht zu fördern. Und darum wollen wir nicht griesgrämig dem muntern Burschen sein Tagewerk verleiden, sondern gute Miene machen, wenn er manchmal böses Spiel mit uns treibt, und seine mutwilligen Streiche auf Rechnung einer überschäumenden Jugendkraft setzen, wie solche einem Lenzmonat recht wohl ansteht! Mainz, 13. März. Vor dem Landgericht stand heute die Ehefrau Katharina Eifinger von hier, angeklagt, durch Fahrlässigkeit den Tod ihres jährigen Sohnes herbeigeführt zu haben. Am 20. September v. J. war das Kind zum Fenster hinausgestürzt, während die Mutter sich im Nebenzimmer befand. Es ist an einem dabei erlittenen Schädelbruch gestorben. Der 995 dh 1 drei Wochen Gefängnis egen die Mutter, der Gerichtshof f. i 1520 5 chtshof sprach sie Mainz, 13. März. Die städtische Armen⸗ verwaltung beschäftigt sich augenblicklich mit der Frage, den Stadtarmen die Wahl des Arztes freizugeben, also das Institut der Armenärzte als solches eingehen zu lassen. Die Schweinepest schlimmen Andenkens tritt neuerdings wieder an verschiedenen Orten auf. Ihretwegen ist auch der Schweinemarkt in Alzey verboten worden.

Vermischtes.

Eine wahnsinnige Familie. außerordentliche Blutthat wurde letzte Woche in dem kleinen Weiler Lecarrow in der irischen Grafschaft Athlone verübt. Der Weiler besitzt nur zehn Häuser. In allen wohnen Cunning⸗ hams, welche sämtlich untereinander verwandt und Farmer sind. Nur einer ist Schuhmacher. Dieser zeigte vor etwa zwei Wochen eine seltsame

Geistesstörung. Das Merkwürdigste war, daß,

wenn er in Tobsncht ausbrach, diese sich, wenn auch in minderem Grade, den anderen Mitgliedern der Familie mitteilte. Letzten Freitag Abend, als die Andern die üblichen Fastengebete sprachen, sprang James Cunningham plötzlich auf seinen bejahrten Vater los. Es scheint, daß die übrigen Mitglieder der Familie alsbald auch von Mord⸗ sinn erfaßt wurden. Sie packten den Wütenden, brachten ihn in das anstoßende Schlafzimmer und bearbeiteten ihn mit Schustermessern und anderen Handwerkszeugen, sodaß er bald den Geist aufgab. Seine fast bis zur Unkenntlichkeit verstümmelte Leiche fand man auf dem Fußboden. Das Kinn war ihm fast abgeschnitten, in den Händen waren 11 5 Löcher, an Brust und Kopf hatte er furcht⸗ are Wunden. Darauf drang die Mörderbande durch Fenster und Thüren mit Gewalt in das Haus des nächst wohnenden Cunningham und verweilte die Nacht daselbst. Am Samstag be⸗ nachrichtigte der Bruder des Ermordeten die Polizei von dem Vorgefallenen. Auf der Polizei brach der Wahnsinn wiederum bei der ganzen Familie aus. Sie glaubte sich von bösen Geistern umgeben und griff die Schutzleute an. Es blieb nichts Anderes übrig, als den Rasenden Hand schellen anzulegen.

Patriarchalisch. Eine recht eigenartige Be⸗ lohnung für gute Führung am Musterungstage hat der Landrath des Kreises Beeskow-Storkow, von Gersdorff, in Aussicht gestellt. Die betr. Verfügung lautet:Aus Anlaß des bevorstehenden Militär⸗Ersatzgeschäftes werden voraussichtlich von Gestellungspflichtigen auch diesmal bei den Herren Amtsvorstehern des Kreises Gesuche um Er⸗ theilung vou Tanzerlaubniß für den betreffenden Gestellungstag angebracht werden. Ich behalte mir für diesen Fall ausdrücklich vor, über dergleichen Anträge selber zu befinden und bemerke hierbei, daß ich ihnen grundsätzlich nur dann Folge geben werde, wenn die Ge⸗ stellungspflichtigen an dem Musterungstage sich tadellos geführt haben.

Auf den Stufen des Pegasus. Herzbe⸗ wegend schreibt dieHannoversche Wirte⸗ZeitungUeber die Leiden des Wirtes sind schon die gellendsten Schmerzens⸗ schreie in den denkbar mannigfachsten Formen und Melo⸗ dien laut geworden, Erst kürzlich haben wir unsern Lesern indem wir uns auf den() Stufen des Pegasus schwangen gezeigt, welch' ein gequältes Individuum der Wirt ist.

Amerikanischer Humor. Eine amerikanische Zeitung stellt folgende Betrachtung über den Geldwerth

verschiedener Arbeitsleistungen an: Der Dichter Tennyson

brauchte nur ein leeres Blatt Papier zu nehmen und ein neues Gedicht darauf zu schreiben, so hatte das Papier einen Werth von 65000 Dollaren das ist ein Genie.

Eine

ö 0

ische Landeszeitung,