Ausgabe 
5.4.1896
 
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Gießen, Sonntag, den 5. April

che Landeszeitun

Ausgabe

Gießen.

5 2

Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.

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Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.

okales und Provinzielles.

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ug tragen wir heute die Auseinandersetzung Herren Stadtverordneten Grünewald und

2 Gutfleisch nach. Herr Grünewald äußerte i wie folgt: 5

In den Tagesblättern vom 14. März l. Is. findet hein Bericht über die am 12. März stattgehabte Sitzung Stadtverordneten⸗Versammlung, in welchem referiert daß in dieser Herr Stadtverordneter Dr. Gutfleisch zur

Aition Kommunalsteuer das Wort ergriffen hat. bon ihm abgegebene Erklärung enthält Betrachtungen 4 die Genehmigung des Fernie'schen Braunsteinbergwerks i Kommunal euer und beschäftigt sich mit einer im umar l. Js. stattgehabten Versammlung des Bezirks⸗ us Süd west. Auf den Inhalt der Erklärung komme noch zu reden; für den Augenblick genügt es festzu⸗ Flen, daß dieselbe mehrere verletzende Vorwürfe teils sen teils versteckt und in allgemeine Betrachtungen gehüllt enthält.

Ich will mich zunächst wenden zu der Art und Weise, ul welcher die Angriffe in die Oeffentlichkeit gebracht bunden sind. Ich habe noch niemals einem Parlament gehört, ich weiß aber, daß es in derartigen Körper⸗

saften Sitte ist, und unter diesen Gebräuchen steht 50 leßlich auch eine Stadtverordneten-Versammlung, man die nicht durch Tagesordnung angekündigte Be⸗ 1 6 schung einer Angelegenheit, insbesondere dann, wenn sie 18 persönliche Gebiet berührt, ankündigt, daß man amentlich einen Kollegen, den man angreifen will, von zn man weiß, daß er in der betreffenden Sitzung nicht awesend sein wird, Kenntnis und damit Veranlassung Abt, da zu sein und sich erklären bezw. wehren zu Annen.

Wird dies unterlassen, so entsteht der Schein, daß am gerade die Abwesenheit des Angegriffenen benutzen uullte. Ich muß ein solches Verfahren für ganz unzu⸗ ssig erklären; ich muß fordern, daß wer Hinschießen

l, auch das Herschießen auszuhalten bereit ist. Nach dem Bericht hat die Stadtverordneten⸗Versammlung iauf Anregung des Herrn Oberbürgermeisters mit nn Ausführungen des Herrn Dr. Gutfleisch einverstanden illärt.

Auch dieses Verfahren muß ich als ein unzulässiges leichnen; es ist damit gegen den Grundsatz der Ge⸗ chtigkeit verstoßen.

Eines Mannes Rede ist keines Mannes

ede, man muß sie billig hören Beede. Korrekt

lirtes äre jede Diskusston und jedes Urteil des Plenums ver⸗

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gt worden, bis man dem von den Angriffen betroffenen bollegen Gelegenheit zur Gegenrede gewährt hatte. 1 Jaum Mindesten müßte dieKonstatierung einer Zu⸗ ümmung der Versammlung insofern eine Unterscheidung 02 als sie betraf die allgemein sachlichen Bemerkungen nd als sie enthielt persönliche Vorwürfe. Den teren durfte der unparteiische Leiter der Versammlung der selbst zustimmen noch eine Zustimmung der Ver⸗ mmlung provozieren. 5

ImGießener Anzeiger steht aber geschrieben, daß

euer Wohung e Versammlung einstimmig mit sämtlichen Ausfüh⸗

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ungn des Herrn Dr. Gutfleisch einverstanden sei! Wende ich mich nun zu der Erklärung selbst, so lege zu Grunde das Referat desGießener Anzeigers, eil dieses Organ, wie ich Grund habe anzunehmen, die stzügliche Erklärung aus der Feder des Herrn Dr.

utfleisch selbst gebracht hat. Ich verkenne dabei icht, daß die Erklärung in diesem Blatte eine schärfere sassung aufweist, als in den anderen nicht von derselben der versorgten Organen.

Die Erklärung des Herrn Dr. Gutfleisch giebt an, im bezirksverein Südwest sei von dem Referenten die Meinung ertreten worden, das Bergwerk sei nur in Gießen zu Aästeuern. Das ist unwahr.

Die Erklärung giebt an, hiermit sei die Andeutung knüpft worden, die juristische Kommission sei, leider be⸗ flußt von Herrn Dr. Gutfleisch, anderer Ansicht. Das unwahr. Die Erklärung giebt an, der Referent 08 bin ich habe die Haltung der Stadt mißbilligt, AKtadelt, der Referent habe sich mit seinem Begehren eine öffentliche Volks⸗Versammlung gewendet. Beides unwahr.

Die Erklärung behauptet nicht, aber sie deutet an, laß ich das von mir erstattete Gutachten veröffentlicht d damit meine einseitige Auffassung zur allgemeinen knntniß gebracht hätte. Das ist unwahr.

Man wolle mir nicht entgegenhalten, daß eine solche hehauptung auch nicht einmal angedeutet sei. In weiten

eisen ist die Erklärung nicht anders verstanden worden, Is daß ich referiert, Kritik geübt, mißbilligt, das Gut⸗ Hten veröffentlicht und an der Preßpolemik, die darauf

gte, mich beteiligt hätte.

Herr Dr. Gutfleisch hat also zum mindesten so sich äußert, daß der Leser verstehen konnte, mir falle die bedauerliche Publikation zur Last.

Wahr ist nur Folgendes: Aufgefordert und mehrfach moniert zu einer Berich⸗

gung von Seiten des Vorstandes des Südwestvereins abe ich schließlich in der fraglichen Sitzung erklärt, daß b ein solches Referat ablehnen müsse; die Sache sei Awierig und enthalte zweifelhafte streitige Rechtsfragen, deren Erörterung nicht eingetreten werden könne. 4 Formell liege die Sache so, daß widersprechende Gut⸗ (ten erstattet seien und daß daraufhin die Stadtver⸗ 1 8

waltung beschlossen habe, die Sache vorerst beruhen zu lassen. Dies war zu vorgerückter Stunde mein Referat, nach welchem Herr Stadtverordneter Landgerichtsrat Dr. Schäfer das Wort ergriff, meine Angaben bestätigte und den Antrag stellte, es möge die Ver- sammlung den Vorstand beauftragen, mittelst einer Ein⸗ gabe an den Stadtvorstand die Angelegenheit wieder in Fluß zu bringen.

Das Protokoll über jene Sitzung, dessen Richtigkeit der Herr Schriftführer zu beschwören bereit ist, entspricht genau dieser Darstellung.

Der Vorstand des Südwestvereins hat mir folgende Auskunft erteilt:

Der Gegenstand unter 3 der Tagesordnung für die Generalversammlung vom 6. Januar d. J. lautete:

Eingabe an den Stadtvorstand wegen Inanspruch⸗

nahme der Steuer vom Braunsteinbergwerk.

Herr Rechtsanwalt Grünewald hat auf wiederholtes Bitten einige Mitteilungen gemacht, dahingehend, daß die Sache von zwei Gutachten widersprechend beurteilt und von der städtischen Vertretung daraufhin beschlossen worden sei, die Sache beruhen zu lassen. Ein Eingehen auf die schwierige Materie sei in der Versammlung nicht angängig. Herr Grünewald hat mit keinem Wort das Verfahren der Stadt mißbilligt. Herr Landgerichtsrat Dr. Schäfer be⸗ stätigte besagte Mitteilung und stellte den Antrag, die Versammlung möge den Vorstand beauftragen, ihm das Recht einräumend, nach Belieben andere Personen zuzu- ziehen, eine Eingabe im Sinne der Tagesordnung an die Stadtverordneten⸗Versammlung vorzubereiten und in der demnächstigen Generalversammlung vorzulegen, welcher Antrag einstimmig angenommen worden ist.

Weiter habe ich in dieser Sache nichts gethan, ins besondere kein Wort gefchrieben und das Ansinnen, das demnächst an mich herantrat, einen Artikel durchzusehen, abgelehnt.

Zu bemerken ist noch Eins. Es trat in jener Sitzung ein Herr an mich heran mit der Bitte, mein Gutachten durchlesen zu dürfen. Ich gab ihm das Konzept, er erschien nach einigen Minuten wieder und bat, da das Schriftstück zu umfangreich sei, um die Erlaubnis, dasselbe bis zum anderen Tag zu behalten.

Ich gestattete ihm dies gegen sein Versprechen, es nur zum Lesen zu benutzen. Als ich demnächst den wesentlichen Inhalt des Gutachtens veröffentlicht sah, for derte ich den Herrn brieflich auf, das Schriftstück sofort zurückzugeben, und ich verwies ihm ernstlich und scharf den Mißbrauch, den er sich erlaubt habe.

Gleichzeitig ersuchte ich ihn, den Herrn Dr. Gutfleisch von der Sachlage in Kenntnis zu setzen und ihm Ge⸗ legenheit zu geben, eine Erwiderung zu veröffentlichen.

Ein gleiches Ersuchen richtete ich an den Redakteur derHessischen Landeszeitung, wie dies aus dessen Brief vom 16. März d. J. hervorgeht.

Marburg i. H., den 16. März 1896.

Ihr Brief, wie das bei mir üblich, ist s. Zt. ver⸗ nichtet worden. Ich bestätige Ihnen aber gern, daß Sie keine Zeile des über die Ferniesche Angelegenheit in der Hess. Landesztg., Ausgabe Gießen, veröffentlichten Gut⸗ achtens geschrieben noch die Veröffentlichung direkt oder indirekt veranlaßt haben. Auf Ihren Rat habe ich mich durch meinen dortigen Herrn Vertreter Kleinschmit an Ihren Kollegen Dr. Gutfleisch um Ueberlassung seines Gutachtens gewandt. Weshalb dieser Schritt keinen Er⸗ folg gezeitigt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wie mir mitgeteilt wurde, ist auch ein Herr von der Hessischen Landeszeitung bei Herrn Dr. Gutfleisch ge⸗ wesen und hat denselben darüber aufgeklärt, daß das Gutachten wider meinen Willen veröffentlicht worden ist.

Man wird nun vielleicht sich darauf zurückziehen, daß die leihweise Ueberlassung des Gutachtenkonzepts an einen Dritten ein Fehler sei.

Aber wer begeht nicht einen solchen Fehler! Wer giebt nicht einmal gegen das Versprechen, daß kein unzu lässiger Gebrauch gemacht werde, ein Schriftstück einem Andern zu lesen! Gegen Vertrauensbruch und Untreue kann man so wenig sich schützen wie gegen Diebstahl und Unterschlagung.

Uebrigens enthielt das Schriftstück keine Staatsgeheim⸗ nisse, sondern nur meine überall der Stadt sehr günstigen Ansichtsäußerungen über die Aus legung von Steuergesetzen.

Dies der Thatbestand, aus dem die Vorwürfe ent⸗ nommen sind.

Zur Steuerfrage selbst will ich auch heute nichts äußern.

In dem Bericht desGießener Anzeigers ist im Anschlusse an die Erklärung des Herrn Dr. Gutfleisch referiert, daß Herr Stadtverordneter Petri in der Ver⸗ sammlung des Südwestvereins mir ungefähr dasselbe er klärt habe wie Herr Dr. Gutfleisch in der Stadtverordneten⸗ Versammlung.

Das muß auf Hypnose oder Suggestion beruhen. Ich habe alle Personen gefragt, die damals neben und gegen über Herrn Petri gesessen haben sie haben aus seinem Munde kein Wort gehört! Er habe den Mund nicht auf⸗ gethan, so berichten alle Komparenten einmütig. Nur bei einer späteren Diskussion über die Existenzberechtigung der Bezirksvereine hat sich Herr Petri beteiligt.

Ich muß demgemäß hautement bestreiten, daß er die Aeußerung gethan habe, die er sich selbst in den Mund legt, und bin erbötig, ihm das Gegenteil nachzuweisen.

Zum Schlusse noch Eins: Herr Dr. Gutfieisch läßt an verschiedeuen Stellen seiner Rede durchblicken, daß er mir Säumnis bezüglich der Anwesenheit in den Sitzungen der juristischen Kommission zum Vorwurf macht. Ich

lege auf den Tisch des Hauses ein ärztliches Attest nieder,

das mir Maßhalten in geistiger Arbeit, Teilnahme an langen Sitzungen ꝛc. auferlegt hat.

Ich bemerke ferner, daß meine Abwesenheit bis zum 1. April cr. durch Beschluß der Stadtverordneten-Ver⸗ sammlung als enschuldigt erklärt ist und erkläre endlich allerhand Ausstreuungen gegenüber daß ich mir den beinahe halbjährigen Urlaub erbeten habe nach Rücksprache mit Herrn Dr. Gutfeisch, der dies billigte und mir empfahl, nicht gerade ein halbes Jahr sondern nur 5 Monate zu beantragen. Ich fasse mich da⸗ hin zusammen.

Die in meiner Abwesenheit erhobenen, ohne meine Be⸗ antwortung und Rechtfertigung gebilligten Angriffe sind durchaus unbegründet und ich erwarte, daß Herr Dr. Gut⸗ fleisch die ohne genügende Unterlage gegen seinen Kollegen formierten Angriffe vorbehaltslos zurücknimmt.

Herr Dr. Gutfleisch erklärt, er habe nichts zurückzunehmen. Es sei seine Pflicht gewesen, bei der Beratung des Voranschlags die Ange legen heit zur Sprache zu bringen. Persönlich sei er nicht ge vorden, er habe im Gegenteil die Sache ganz objektiv behandelt. Herr Grünewald sei zweifellos indiskret gewesen, indem er Namen genannt habe, die verschwiegen hätten bleiben müssen. Ebenso wie die geheimen Sitzungen seien auch die Sitzungen der Kommissionen ver traulicher Natur. Unter keinen Umständen dürfe man doch Schriftstücke, die man geheim halten soll, einem Journalisten überlassen. Weiter habe Herr Grünewald der Stadtverwaltung den Vor⸗ wurf gemacht, sie habe die Angelegenheit der Besteuerung des Fernieschen Werkes zur Ver⸗ sumpfung kommen lassen. In ausführlicher Weise setzt Herr Dr. Gutfleisch die Behandlung dieser Frage seitens der Stadtverwaltung aus⸗ einander und weist die darauf bezügl. Vorwürfe des Herrn Grünewald zurück. Der Vorwurf müsse seinem Kollegen gemacht werden, daß er es unwidersprochen gelassen habe, daß in der mehr⸗ erwähnten Sitzung des Südwestvereins eine Ein gabe an die Stadt beschlossen wurde, welche verlangt, daß die Frage der Besteuerung des Fernieschen Werkes wieder in Fluß gebracht werde.

Herr Stadtverordneter Grünewald er widerte auf diese Darlegungen etwa folgendes:

Herr Dr. Gutfleisch sei wohl der Einzige gewesen, der sein, des angegriffenen Stadtverordneten, Erscheinen in der Sitzung vom 12. l. Mts. erwartet habe; es hätte nicht unterlassen werden dürfen, ihm von den bevor⸗ stehenden Angriffen Kenntnis zu geben. Gegen einen Abwesenden könne man alles Mögliche sagen. Die Sache sei bei den Haaren herbeigezogen.

Wenn Herr Dr. Gutfleisch ihm die Versäumung der Sitzung vom 29. Oktober 1895 zum Vorwurf mache, so hätte er daran denken sollen, daß er kurz vor dieser Sitzung Herrn Dr. Gutfleisch persönlich mitgeteilt habe, er fühle sich sehr krank und komme deshalb nicht zur Sitzung. Er habe und dies hätte Herr Dr. Gut⸗ fleisch unter keinen Umständen unterdrücken dürfen damals Herrn Dr. Gutfleisch gefragt, ob er Urlaub für zulässig halte und dieser habe ihm empfohlen, einen solchen von 5 Monaten zu beantragen! Derselbe Mann, der hinterher die Versäumung jener Sitzung tadle! Wenn Herr Dr. Gutfleisch sage, er habe die Sache nicht per sönlich behandelt und die Erklärung nach der Stadtver ordnetensitzung im Gießener Anzeiger sei nicht nötig ge⸗ wesen, so bekunde dies eine sonderbare Auffassung. Der Eindruck, den die Gutfleisch'schen Ausführungen im Pub⸗ likum gemacht hälten, sei der gewesen, daß Redner wie einige Leute gesagt hättenheruntergerissen, mit ihm umgegangen worden sei und dergl. mehr. Er, Redner, habe, um den Eindruck dieser feindseligen Aeuße⸗ rungen sich nicht festsetzen zu lassen und zunächst wenigstens einen Schritt zur Gegenwehr zu thun, rasch eine kurze Erwiderung veröffentlicht. Mittlerweile seien drei Wochen verflossen. Schon die bloße Thatsache, daß ein An⸗ gehöriger des Stadtverordnetenkollegiums in Frage stehe, hätte Herrn Dr. Gutfleisch abhalten sollen, gegen diesen Kollegen seine Pfeile zu entsenden; von anderen Bezieh⸗ ungen, die zwischen beiden beständen, wolle er ganz schweigen. Wenn nicht die planmäßige Absicht, eine Ge⸗ legenheit zu einem Ueberfall abzupassen, bestanden, wenn auch nur eine Spur von Wohlwollen die Gesinnung und die Handlungen des Herrn Dr. Gutfleisch beeinflußt hätte, dann würde er in zweieinhalb Monaten, während welcher er seit jener Bezirksversammlung unverändert mit ihm verkehrt habe, Gelegenheit zur Rücksprache genommen, dann würde zum Allermindesten aber er sich besser in⸗ formirt, er würde Umfrage gehalten haben bei den Teil⸗ nehmern an jener Versammlung, er würde nicht auf der schwachen Grundlage eines lückenhaften, unzuverlässigen, unkontrolirten Zeitungsreferates seine Angriffe aufgebaut haben.

Die Angabe, er, Redner, habe einen Angriff gegen juristische Kommission und Stadtverwaltung begangen, sei von Dr. Gutfleisch künstlich konstruirt. Wer hat außer Herrn Dr. Gutfleisch und vielleicht Herrn Ober⸗ bürgermeister Gnauth in den zweieinhalb Monaten die Stadtverwaltung für angegriffen und im Stande der Notwehr befindlich gehalten?

Charakteristisch für die Gutfleisch'sche Kumpfweise sei, daß er ihm um Vorwurf mache, einem Antrage zu

gestimmt zu haben, den Herr Dr. Schäfer gestellt hatte während für diesen Herr Dr. G. kein Wort des Tadels, sondern im Gegenteil nur freundliche Worte der Entschuldigung gefunden habe. Er überlasse die Beur⸗ teilung dieses Gebahrens der öffentlichen Gerechtigkeit.

Schon der bloße Umstand, daß Herr Dr. Schäfer seinen, des Redners, Bemerkungen zugestimmt habe, daß dieser den Antrag gestellt habe, der die Sache in Fluß bringen sollte, zeige, daß er nichts Unrechtes gesagt haben könne. Herr Dr. Schäfer habe ihm zugerufen: Das ist richtig, als er seine kurzen Bemerkungen schloß.

Daß die Namen der Juristen nicht genannt werden dürften, die die Frage begutachtet haben, sei eine über⸗ triebene Geheimnißkrämerei und Wichtigthuerei. Es handle sich um eine allgemein interessante Frage des öffentlichen Rechts und um die Auslegung von Steuergesetzen, die Jedem zur Verfügung stünden. Man solle sich doch nicht einbilden, daß in einem etwaigen Streit der Gemeinden Gießen und Gr.⸗Linden die Juristen, welche der Letzteren zur Seite ständen, nicht auf die Gedanken kämen, die in der jurist. Kommission erwogen worden seien!

Daß das übrigens der Stadt günstige Gutachten veröffentlicht worden sei, bedauere er trotzdem; übrigens sei es sein Gutachten, über das er verfügen könne.

Was die neu in die Diskussion gezogene Bemerkung über die Aufgabe der Bezirksvereine anbelangt, so habe er wörtlich geäußert: Die Ansicht, daß die Bezirksvereine ein Bollwerk des Bürgertums gegen die Sozialdemokratie sein sollen, muß ich bekämpfen. Die Bezirksvereine haben die Aufgabe und nur in Erfüllung dieser können sie nützen auf Mißstände und Schäden die städtische Verwaltung aufmerksam zu machen und wichtige Fragen, welche das Interesse der Stadt berühren, zu besprechen. Das ist auch den Stadtverordneten nützlich, weil sie dann über wichtigere Dinge schon informirt sind in der maß⸗ gebenden Stadtverordnetensitzung. Ohne solche Infor⸗ mationen werde der Stadtverordnete oft vor Fragen ge⸗ stellt, über die ihm die nötige Kenntniß der Verhältnisse mangle.

So werde beispielsweise die Kanalisationsfrage zweck⸗ mäßig in breiter Offentlichkeit erörtert.

In diesem Sinne halte ich die Thätigkeit der Be⸗ zirksvereine für nutzbringend; ich würde ihnen den Rücken kehren, wenn sie Sonderpolitik ihres Stadtteils trieben

Er verstehe, so fuhr Redner fort, die Anfeindung nicht, mit der Herr Dr. G. die Bezirksvereine verfolge fürchte man etwa, daß von dort aus die Alleinherr⸗ schaft gewisser Einflüsse in der Stadtverordnetenversammlung bedroht sei?

Er schließe damit, daß das gegen ihn eingeschlagene Ver⸗ fahren unzulässig gewesen sei in der Inscenesetzung, daß als unbegründet erwiesen seien die erhobenen Vorwürfe durch die vorgelegten Bescheinigungen: Hocherhobenen Hauptes, unberührt von den Feindseligkeiten, gehe er aus dieser Diskussion.

Nachdem Herr Dr. Gutfleisch nochmals seinen Standpunkt kurz präzisiert und Herr Grünewald darauf geantwortet, gaben noch die Herren Petri und Dr. Schäfer kurze Erklärungen ab. Herr Oberbürger⸗ meister Gnauth meint, Herr Grünewald hätte gut gethan s. Zt. das Referat desGen.-Anz. zu berichtigen. Mißverstäudnisse wären dann ausgeschlosseu gewesen.

Gießen, 4. April. Kurz vor Redaktions⸗ schluß wird uns noch mitgeteilt, daß Herr Rechts⸗ anwalt Grünewald in der letzten Stadtver⸗ ordneten-Versammlung auch noch folgenden Brief zur Verlesung brachte:

Gießen, 25. März 1890. Herrn Rechtsanwalt Grünewald, hier.

Hiermit bestätige ich Ihnen auf Ihren Wunsch, daß Sie mir s. Zt. das Ferniesche Gutachten nur zur Durch icht überlassen haben. Es ist auch richtig, daß Sie nach der Veröffentlichung mir gegenüber geäußert haben, daß, wenn Sie gewußt hätten, welchen Gebrauch ich davon machen würde, Sie mir das Schriftstück nicht überlassen haben würden.

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Herr Grünewald übermittelte uns außer⸗ dem heute abschriftlich folgenden Brief des Be⸗ richterst atters über die Versammlung des Süd⸗ westvereins vom 7. Januar l. Is.:

Gießen, den 3. April 1896. Herrn Rechtsanwalt Grünewald, hier.

Auf Ihren Wunsch bestätige ich Ihnen, daß ich ganz genau weiß und event. mit einem Eide zu bekräftigen in der Lage bin, daß Sie in der Januar-Sitzung des Südwest⸗ vereins überhaupt nicht die Aeußerung gethan haben,

die Bezirksvereine hätten die Aufgabe, Schäden und

Mißbräuche in der städtischen Verwaltung aufzu⸗

decken.

Es wurde vielmehr in jener Versammlung von anderer Seite darauf hingewiesen, daß die Vereine nicht nur an⸗ regend zu wirken hätten, sondern daß es in den Statuten des Südwestvereins ausdrücklich heiße, daß der Südwestver⸗ ein es sich ausdrücklich zur Aufgabe mache, Schäden und Mißstände in der städtischen Verwaltung aufzudecken. Der Redner setzte noch hinzu, das sei die Hauptsache.

. 5 5 gez.

Gießen, 4. April. Wir machen unsere Leser an dieser Stelle auf ein Inserat der Kommission für die Verlegung des Viehmarkt⸗ platzes in der heutigen Nummer aufmerksam, nach welchem in sämmtlichen Gasthäusern und Wirtschaften der Stadt die Petition an die Stadtverordneten⸗Versammlung, die

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