Ausgabe 
5.3.1896
 
Einzelbild herunterladen

e ll.

D 9 7 8 ider.

0

hömberg Württem⸗ arzwald.

f

t für danke.

ur. Beste zige Preist, Baudach,

Direltion,

gesucht, lt, Bäckermeister,

erung

Isterweller

E). 5

1 1896, Mitsge um Schwan

ies

1893er l. U. Rotweine 300 bis 300 lich versteigem

n femgbbben, in mgl. gebaut u

beten un

ö

ohne l

Lerne

jlerhandlung

Gießen, Donnerstag, den 5. März

1896.

audeszeikung.

Ausgabe Gießen.

Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.

60

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen.

Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Zspaltige Petitzeile.

Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.

8

2

4 kokales und Provinzielles.

4. März. Die interessanteste dieser Schwurgerichtstagung ird die morgen stattfindende Sache gegen zommer von Crainfeld wegen Meineid sein. 4s sind dafür 2 Tage vorgesehen, weil ca. 60 eugen zu vernehmen sind. Die ganze Affaire seht sich um einen Pferdehandel, von dem man bhauptet, er verderbe den Charakter. g Gießen, 3. März. Das Rechnungsergebnis r im vorigen Jahre dahier stattgefundenen Undwirtschaftlichen Ausstellung ist nun⸗ ehr definitiv festgestellt. Die Einnahmen haben tragen 90 590% 80 c und die Ausgaben 5 750. 90, sodaß ein Ueberschuß von 639, 90& verblieben ist.

Gießen,

in

Gießen, 4. März. Die bedingte Ver⸗ ibteilung ist bereits in verschiedenen Schulen eres Landes als erziehliches Mittel eingeführt. zie Lehrer diktieren den Schülern sog. bedingte rreststunden. Dieselben werden in das Tage⸗ nuch der Klasse eingetragen und haben für eine stimmte vom Lehrer festzusetzende Zeit Wirkung. sührt sich der bedingt bestrafte Schüler in der gegebenen Zeit tadellos, so wird die Strafe hassen und gestrichen. 0

Gießen, 4. März. Den Aus wechselungs⸗

hrenzpostanstalten gehen mit der Briefpost icht selten Tabakproben für in Italien zohnhafte Empfänger zu. Da die Beförderung llcher Proben in Italien gesetzlich verboten

, müssen Sendungen dieser Art nach dem Auf⸗

gabeort zurückgeleitet werden. Die Aufgeber rartiger Sendungen werden auf dies Verbot lerdurch aufmerksam gemacht.

* Gießen, 4. März. Etwas vom Kaffee Jas Polizeiamt in Darmstadt macht die Ver⸗ siufer von gebranntem Kaffee darauf aufmerksam, die Verwendung von Zusätzen jeglicher Art tei Herstellung von gebranntem Kaffee, ohne here Angabe des Verschönerungs⸗ gittels, im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes m 14. Mai 1879 als eine Verfälschung zu etrachten und strafbar ist, weil durch die Art ur Herstellung einerseits eine Gewichtsvermehrung ketvirkt wird und weil andererseits durch solche Jerschönerungsmittel geringe Kaffeesorten ohne Qualitätsverbesserung den besseren Sorten ähnlich nacht werden.

» Bad⸗Nauheim, 3. März. Bademeister Peister dahier tritt am 1. April in den wohl⸗

erdienten Ruhestand. Der liebenswürdige alte

herr hat sich bei den Kurgästen, denen er wohl usnahmslos persönlich bekannt wurde, das beste nmgedenken gesichert. Der Gemeinderat hat

u dem neuerbauten städtischen Krankenhaus freie

I gestattet.

Nidda, 2. März. Ein entsetzlicher

Unglücksfall ereignete sich auf dem Dampf⸗

sgewegewerk des Herrn Himmelsbach bei Eichels⸗

borf. In diesem Werke werden u. a. ganze

Stämme durch 58 in einen Rahmen(in gleicher

Entfernung von einander abstehende) befestigte

Sägen in einer Tour zu Bohlen geschnitten.

Ein Arbeiter, namens Mäuer von Eichelsdorf,

her einen solchen Stamm zu dirigieren hatte,

und vorn übergebeugt auf demselben stand, glitt

aus und schlung mit dem Kopf in das Säge⸗ werk, wodurch ihm buchstäblich der Kopf an⸗ gesägt wurde, so daß das Gehirn hervor drang. Er starb bald darauf. Der Mann ist verheiratet und hinterläßt eine Frau und ein unmündiges Kind.

* Laubach, 2. März. Ein günstiges Er⸗ gebnis hatte die diesjährige Reifeprüfung, die heute am hiesigen Gymnasium Frideri⸗ cianum unter dem Vorsitze von Herrn Geh. Oberschulrat Soldan stattfan d. Von den 11 Prüf⸗ lingen, die sämmtlich bestanden sind, wurden sieben gänzlich, drei in einzelnen Fächern von der mündlichen Prüfung befreit. Fünf der Abi⸗ turienten wollen sich der Theologie, zwei der Medizin, einer der Philologie, zwei dem Militär dienste, einer dem Postfache widmen.

* Darmstadt, 3. März. Am 11. März d. J. wird unser Leibgarde-Regiment ein Fest von noch nicht dagewesener Eigenart feiern. Im Jahre 1621 in seiner Stammtruppe begründet, hatte man das 250 jährige Jubelfest 1871 in Feindesland lediglich nur durch einen Feldappell während des Quartierwechsels begangen. Unter den überwältigenden Eindrücken der damaligen großen Zeit vermochte die so notwendige Wert schätzung des Ruhmes und der Thaten auch der frühesten Regiments-Vorfahren nicht genügend zum Ausdrucke zu kommen. Um die schier ent⸗ schwindende Legende ihrer Geschichte der gegen wärtigen Generation zu vermitteln, wird das Regiment an dem oben genannten Tage das Erinnerungsfest seines 275 jährigen Bestehens feiern.

* Mainz, 3. März. Vor dem Schwur gericht, dessen Berhandlungen heute unter dem Vorsitz des Herrn Landgerichtsrat Zimmermann ihren Anfang nahmen, stand der 19jährige, bei der großherzoglichen Obereinnehmerei beschäftigte Schreiber Johann Peter Bensel von Mainz, angeklagt der Urkundenfälschung und Unter schlagung von etwa 4000, in amtlicher Eigen schaft empfangener Gelder. Bensel war durch ministeriellen Erlaß ermächtigt, bei Eingängen für den Provinzialschulfonds und für Gerichts⸗ kosten rechtsgiltige Quittung auszustellen und, ohne daß er sich eigentlich im Dienste des Staates befand, war er vereidigt worden. Die Staats⸗ anwaltschaft leitete hieraus seine Beamtenqualität her, während die Verteidigung dies bestritt. Die Geschworenen erklärten den Angeklagten für schuldig, nahmen jedoch seine Beamteneigenschaft nicht als erwiesen an und billigten ihm mildernde Umstände zu. Der Staatsanwalt beantragte gegen den leichtsinnigen jungen Mann, der das Kind einer hiesigen achtbaren Familie ist und das ganze Geld in leichtlebiger, meist weiblicher Gesellschaft verjubelt hat, 2 Jahre 8 Monate Gefängnis. Der Gerichtshof war gnädiger und erkannte auf eine Gefängnisstrafe von 13 Monaten.

* Aus Hessen, 3. März. Wegen Errich⸗ tung einer Heilanstalt für Lungenkranke ist der Vorstand der Alters- und Invaliditäts⸗ Versicherungsanstalt mit den Verwaltungen der größeren Städte Hessens in Verkehr getreten. Vor acht Tagen hat die erste Konferenz zur Be treibung dieser Angelegenheit stattgefunden.

Schwurgerichtssitzung.

W. Gießen, 3. März.

Der Angeklagte bestreitet entschieden seine Schuld, er will in Laubach die Wahrheit gesagt und beschworen haben. Aus den Akten des Landgerichts Gießen wird konstatiert, daß Eck⸗ hardt sowie die Wernersche Ehefrau von Rupperts⸗ burg verurteilt wurden. Der Erstere zu 1 Jahr 3 Monaten, die Letztere zu 1 Jahr 1 Monat Zuchthaus, weil beide für schuldig befunden sind, gemeinsam den Versuch gemacht zu haben, in der Strafsache gegen Frau Werner den Zeugen Lachmann, der auch heute vernommen werden soll, zum Meineid zu verleiten. Hierauf wird durch einen Gendarmen die Zeugin Werner in den Saal geführt. Dieselbe erscheint in Zucht hauskleidern und wird unvereidet vernommen. Ihre Depositionen stimmen mit den Angaben des Angeklagten überein. Die weitere Vernehmung der Zeugen machte es zur Gewißheit, daß der Angeklagte in Laubach mindestens in zwei Punkten die Unwahrheit beschworen. Durch Gegenüber stellung der Zeugin Werner und vier anderen Zeugen wurde konstatiert, daß auch diese heute hartnäckig falsches bekundet. Den Geschworenen wurden folgende Fragen vorgelegt: 1. Ob der Angeklagte vor dem Schöffengericht Laubach den vor seiner Vernehmung geleisteten Eid wissent lich durch ein falsches Zeugnis verletzt habe? 2. Konnte die Angabe der Wahrheit gegen den Angeklagten selbst eine Verfolgung wegen eines Vergehens nach sich ziehen? Auf Antrag des Verteidigers wurde für den Fall der Verneinung der Frage 1 noch die Frage gestellt: Ob der Angeklagte den in Laubach geleisteten Eid fahr lässig durch ein falsches Zeugnis verletzt hat? Staatsanwalt Zimmermann plaidiert für unbe⸗ dingte Bejahung der ersten Schuldfrage. Wegen 1. 53 hat man bereits vier Mal den Apparat des Gerichts in Anspruch nehmen müssen, um dem Recht zu seinem Recht zu verhelfen. Es gehöre eine große moralische Gesunkenheit, der Mangel an Achtung vor Gesetz und Recht dazu, um einen Meineid zu leisten. Die Geschworenen müßten nach den Beweisen die erste Schuldfrage wegen Meineid bejahen, aber auch das Vorliegen des in der zweiten Frage zum Ausdruck ge⸗ brachten Milderungsgrundes müßte bejaht werden, denn der Angeklagte hatte bereits vorher beim Bürgermeister in Ruppertsburg allerdings un⸗ vereidet, dasselbe Protokoll gemacht wie später das unter Eid in Laubach abgegebene, und er hätte sich eventuell einer Verfolgung wegen Be günstigung aussetzen können. Verteidiger Justizrat Ba ist trat für die Verneinung der ersten Frage ein. Es liege nach seiner Meinung nur ein fahr⸗ lässiger Falscheid vor. Die Möglichkeit sei nicht ausgeschlossen, daß die raffinierte Werner seinen Klienten getäuscht und den gefundenen Geldbeutel mit dem ihres Sohnes sofort vertauscht. Nach erfolgter Rechtsbelehrung durch den Vorsitzenden ziehen sich die Geschworenen zu einer halbstündigen Berathung zurück. Das Verdikt der Jury geht dahin, daß der Angeklagte schuldig des Meineides und daß ihm die Milderung des§ 157, Abs. 1 zu Gute komme. Staatsanwalt Zimmermann erklärt, er würde bei Nichtbejahung der Frage

aus§ 157, Abs. 1 gegen den Angeklagten 5 Jahre Zuchthaus beantragen, die sich daher auf die Hälfte reduziere. Er beantrage die gegen den Angeklagten bereits erkannte Strafe von 1 Jahr 3 Monat einzubeziehen und auf eine Gesamtstrafe von 3 Jahr 3 Monat Zucht⸗ haus erkennen zu wollen. Justizrat Baist hält das Strafmaß für zu hoch und giebt dem Ge⸗ richtshof anheim, eine wesentlich niedrigere Strafe gegen seinen Klienten auszusprechen. Der Ge⸗ richtshof erkennt auf eine Gesamtstrafe von 3 Jahr Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen 5 Jahren.

Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Gießen, 4. März.

Landgerichtsrat Seeger eröffnet um 9 Uhr vormittags die Sitzung. Es wird in die Ver⸗ handlung gegen Ludwig Becker 37 Jahre alt, von Ruttershansen wegen Notzuchts versuch eingetreten. Der Angeklagte ist mehrfach vor bestraft, u. A. wegen Totschlagsversuch mit 4 Jahren Zuchthaus, wegen eines Sittlichkeitsver⸗ brechens mit zweieinhalb Jahren Zuchthaus. Das dem Becker zur Last gelegte Verbrechen hat derselbe im Walde bei Lollar(in den Holz⸗ mühler Tannen) an einem 8jährigen Kinde ver⸗ übt. Es sind acht Zeugen zu vernehmen, darunter Professor Poppert von der alten Klinik. Als Sach⸗ verständiger war Kreisarzt Dr. Haberkorn zur Stelle. Staatsanwalt Zimmermann, der die Anklage vertritt, beantragt eine Zusatzstrafe von 1 Jahr, unter Einbeziehung der von der Strafkammer schon erkannten Jahr, zusammen auf 3 Jahr 3 Monat Zuchthaus zu erkennen. Der Ver⸗ teidiger, Rechtsanwalt Weidig, hält das Straf⸗ maß für zu hoch und überläßt es dem Ermessen des Gerichts, eine geringere Strafe auszusprechen. Das Urteil ergeht dahin, daß der Angeklagte zu 3 Jahr 6 Monat Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahr zu verurteilen sei.

Tagesordnung

für die Sitzung der Stadtverordneten Versammlung,

Freitag, den 6. März 1896, nachmittags halb 4 Uhr pünktlich,

nötigenfalls Samstag, den 7. März, nachmittags. 1. Gesuch des Jakob Hildebrand von Heuchelheim um Erlaubniß zur Belassung eines Backsteinhäuschens im Neustädterfeld.

Gesuch des H. Emmelius um Erlaubnis zur Errich⸗ tung einer Remise.

Baugesuch des Karl Brück für den Kreuzplatz. Neubau einer Kreisstraße von Gießen nach Wismar. Abhaltung des Gottesdienstes in der Stadtkirche. Erlaß einer Wochenmarkt⸗Ordnung. Erlaß eines Lokal- Reglements letzter Absatz der allg. Bauordnung.

Beschaffung weiterer Unterrichtsräume für das Real⸗ gymnasium und die Realschule.

Erhöhung städtischer Trottoirs.

Erbauung einer Brücke über die Wieseck im Zug der

Göthestraße.

Ausbau der Göthestraße, hier: der zwischen Südanlage

und Wieseck gelegenen Strecke.

12. Chaussirung von Feldwegen im Neustädterfeld.

13. Kanalisation des chemischen Laboratoriums und eines

e

AS

nach Art. 30,

90

9. 10.

Lil

2 Das Recht des Kindes. Von Reinhold Herrmann.

(Nachdruck verboten.) Sie hatte das Träumen im Halbdunkel so lieb wonnen, seit sie Braut war; der grelle Schein dis Tages oder das künstliche vicht ließen ihr berdies nicht viel Zeit, sich mit sich selbst zu be sczäftigen. Sie hatte durch Musikstunden und ein üünigen Elementarunterricht an einer Privatschule das harte Schicksal einer seit 18 Jahren ehever issenen Frau zu erleichtern, deren einzige Tochter se war.Wittwe stand auf der Einwohnertafel dis vierstöckigen Hauses des südöstlichen Industrie sadtteils, in dem sie eine einfache Wohnung inne hutten unter dem Namen der Mutter, aber gegen des WortWaise, das für sie, das vaterlose Rädchen, in unsichtbarer, geisterhafter Schrift da m ben zu stehen schien, hatte sich in unerklärlicher Lehnsucht ihr Herz stets gesträubt. Die Mutter hatte ihr vor Jahren schon, gleich nich der Konfirmation, eine lange Geschichte erzählt, dr sie mit heißen Wangen lauschte. Die ersten Anfänge von Weltklugheit und Erfahrung waren draus für sie aufgegangen; aber sie hatte doch anz leise und unmerklich den Kopf geschüttelt zu di kaltherzigen Weise der Erzählerin, die ihr nie s deutlich zum Bewußtsein gekommen war, als trade bei dieser Wiedergabe der Erlebnisse aus iner Zeit, welche die jugendliche Hörerin so innig ging. Zum ersten Male in ihrem bisher nur

14

dem Gehorsam gegen eine nicht unzärtliche Mutter gewidmetem Leben hatte sie sich versucht gefühlt, ein eigenes Urteil zu fällen, eine Frage zu stellen, die ihr auf den Lippen brannte sie hatte sich bezwungen vor dem unbewegten Blick der leichthin Plaudernden; sie hatte in all' ihrer Unberührtheit doch schon das Gefühl, daß die Mutter hier Partei war und nur auffahren würde, wenn ein unsicheres Wort unreifen Eindringens fiele.

Seit sie Braut war, hatte sie das Träumen im Halbdunkel liebgewonnen; dann hatte sie, wenn sie in musikalischen Phantasien am Flügel saß, und der junge Assessor, dem sie sich verlobt, mit ver schränkten Armen von der Nische des Fenusters her ihr zuhörte, dem Geliebten von der für sie idealen Gestalt des ihr fremd gebliebenen Vaters gesprochen, mit den glühenden Tönen ihres leisen Spiels Worte der Kindesliebe vererbt, wie sie der Assessor in dem Verkehr der Tochter mit der Mutter nie gehört hatte.

Vor 20 Jahren war es anders gewesen. Da standen ihre Eltern gleich wie sie heute am Vor abend ihrer Verheiratung und meinten, die Strecke Weges, die sie mit einander gehen würden, sich in den Himmel verlieren zu sehen. Sylvias Vater war damals ein junger Litterat, der eben seine ersten Erfolge in dem Beruf, den er in sich ge wählt, erlebte; Therese Bersiek die Tochter eines Kaufmanns, der auf der Schwelle zum Bankerott

gestorben war. Die Bekanntschaft war gleichsam

dem bunten Wirrwarr des Berliner Weihnachts marktes entstiegen wie ein glückliches Geschenk, mit dem eine befreundete Familie, in die der Schrift steller König bisweilen kam und bei der Fräulein Bersiek als Besuch weilte, den jungen Helden der Feder überrascht hatte.

Junge Leute schließen sich so schnell an einander, ohne Prüfung fast, allein in dem Wohlgefühl des gegenseitigen äußeren Gefallens. So war es auch den Beiden ergangen. Schon der zweite Monat des folgenden Jahres sah sie als Mann und Frau.

Das Glück aber hatte diese Verbindung entschieden gemißbilligt. Es that das Entgegengesetzte von dem, was seine Aufgabe gewesen wäre, das einmal Geschehene wieder gut zu machen, und häufte noch äußeres Mißgeschick auf den Weg des Mannes, bis schließlich ein publizistischer Artikel, bei dem er sich nicht sorglich kontroliert hatte, ihu ins Gefängnis brachte.

Das war vor 19 Jahren, 4 Monat vor der Geburt Sylvia Königs gewesen. Seitdem hatte sich die Mutter niemals wieder um das Schicksal ihres Gatten gekümmert, für dessen geistiges Schaffen sie von je nur verächtliche Geringschätzung gehabt, wenn sie auch seine Klugheit noch heute in den Er zählungen zur Tochter offen anerkannte; sie hatte ihm brieflich nie ein tröstendes Wort ge sagt, ihm nicht ein nal die Geburt des Kindes mit geteilt, das doch auch sein Kind war, und ihn

schlietzlich, als er sie, wieder ein freier Mann, mit

Hilfe des Einwohnermeldeamts in einer neuen Woh nung ermittelt hatte, mit abweisender Miene und kaltem Wort auf der Schwelle ihrer Behausung empfangen und sich zwischen Thür und Angel mit ihm ausgesprochen. Die Trennung hatte die Eut fremdung leicht gemacht. Sie hatte die Not eines um sein Brot schreibenden Schriftstellers nicht lange mit ihm teilen mögen.

Es war Niemand da, der ihr dies verdacht hätte. Der Mann nur war außer sich und ge berdete sich wie ein Verzweifelter, nahm wie ein Rasender den Kampf auf um eine Liebe, deren dies Herz nicht fähig war. Allmählig ward auch er ruhig. Es stumpft so sehr ab, immer mit denselben Waffen dieselbe Steinwand anzugreifen, und um ein Recht zu kämpfen, das kein Recht mehr war, wenn die Mutter es ihm verweigerte.

Das Gericht war seine letzte Zuflucht. Der unglückliche Vater wollte wenigsteus sein natürliches Recht sichern und errang von jeder Woche einen Tag, an dem er sein Kind in der Häuslichkeit, aus der er vertrieben war, besuchen konnte. Aufangs hatte Sylvia das Gesetz als unklug getadelt, das in einem solchen Fall so offenkundig feindliches Ge⸗ biet betreten hieß, und es ein gutes Recht dem Gegner auf Guade und Ungnade überantworten genannt.

(Fortsetzung folgt.)