Ausgabe 
5.2.1896
 
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Nr. 30

Gießen, Mittwoch, den 5. Februar

1896.

Ausgabe

Gießen.

ische Landeszeitung

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Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn? und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Ispaltige Petitzeile.

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Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.

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auf die 5 Hessische Landeszeitung nehmen unsere sämmtlichen Träger sowie die Expedition Kreuzplatz 4 zu jeder Zeit entgegen.

Kein anderes hiesiges oder auswärti ges Blatt bietet annähernd die Vor teile derHessischen Landeszeitung, die der Einwohnerschaft von Gießen und Nachbarorten in:

zwei Ausgaben an jedem Werktag ausgehändigt wird.

Preis nur 60 Pfg. monatlich

einschließlich Trägerlohn.

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Zur Kommunalbesteuerung der E. W. Fernie'schen Braunstein⸗ Bergwerke

erhalten wir folgende Zuschrift:

Die Gießener Zeitung beschäftigt sich in Ihrer Nummer 26 vom 31. Januar ebenfalls mit der Besteuerung des Ferni'schen Werkes und behauptet, in dem von uns veröffentlichten Gut⸗ achten des Rechtsanwalts Grünewald hätten sich einige Irrtümer eingeschlichen, ohne näher anzu geben, worin diese Irrtümer denn eigentlich be stehen. Aber wozu bedarf es denn in dieser sehr einfach liegenden Frage juristischer Gutachten, die erst wie das des Rechtsanwalts Grünewald, allerdings nach der Meinung der Gießener Zei⸗ tung, auf Umwegen mit der Konstruierung des Sitzes des Gewerbebetriebes der Stadt Gießen das Recht zusprechen, die ganze kommunale Ein kommensteuer des Herrn Fernie zu erheben, während jetzt nur ¼ davon erhoben werden und der Rest von ca. Mark 6000 pro Jahr nach Großen-Linden wandert. 1 5 Fernie hat seinen Wohnsitz nämlich nur in Gießen die Gießener Zeitung sagt es wenigstens. Wenn diese Be⸗ hauptung richtig wäre, so läge die ganze Frage, darüber sind wir uns alle einig, überaus ein⸗ fach; aber darum dreht sich's ja eben. Der jetzige Besitzer der Braunsteinbergwerke ist Reichs⸗ ausländer und hat seinen Wohnsitz im Auslande. Zwar steht dem Herrn Fermie hier in Gießen in dem ihm persönlich gehörenden Hause Liebig⸗ straße 26, das ganze Jahr über eine Wohnung

zur Verfügung, in der er sich vorübergehend auch

im Laufe des Jahres ein Mal aufhält, seinen festen Wohnsitz hat aber in diesem Hause nur der Fernie'sche Diener Adolph, wie jeder Gießener aus dem Adreßbuch ersehen kann. Herr Fernie hat auch durch nichts zu erkennen gegeben, daß es seine Absicht sei, als unser Mitbürger ange⸗ sehen zu werden, denn sonst hätte er sich zum allermindesten bei der Polizei anmelden müssen, was aber nicht geschehen ist. Der Hinweis der G. Z., daß in den Kaufkontrakten und bei Rechtshandlungen, die dritte Personen mit dem In⸗ haber der. abgeschlossen, dessen Wohnort durchwohnhaft in Gießen bezeichnet ist, beweist eben auch nichts dem Hin weis gegenüber, daß Herr Fer nie als Einwohner der Stadt polizeilich nicht gemeldet ist. Unter haben die Kon⸗ trahenten zweifelsohne den Sitz des Gewerbes der Fernie'schen Werke gemeint. Schlagend soll nun der Beweis sein, daß die ganze kommunale Einkommensteuer in Gießen gezahlt werden müsse, weil früher der Vorgänger des jetzigen Juhabers der Braunsteinwerke, der Vater des Herrn Fernie, zur Personalsteuer in Gießen herangezogen worden sei, wozu die Stadt kein Recht gehabt hätte, wenn Herr Fernie ohne festen Wohnsitz in Gießen gewesen wäre, so heißt es in derG. Z. Aber diese hier angezogene Personalsteuer war gar nicht einmal eine städtische, sondern eine Staatssteuer, welche vor der Freizügigkeit existierte und berechnet war, die Fremden, die keine Ortsbürger waren, zu treffen. Ueberhaupt läßt sich aus den Steuer⸗ verhältnissen des Werkes und seiner Inhaber, wie dieselben früher einmal waren, kein Recht deduzieren, denn damals herrschten ganz andere Verhältnisse, die für heute nicht mehr maßgebend sind. In Verkennung der ganzen Sachlage kommt

nun der Artikler derG. Z. auf das Berg gesetz, welchesleider, wie er meint,den hessischen Juristen gewöhnlich wenig bekannt zu sein pflegt und fährt folgendermaßen fort:

Gesetzt nun, Herr Fernie wäre wirklich der Ausländer ohne seinen Gießener Wohnsitz, so müßte trotzdem die Einkommensteuer des Werkes nach Gießen entrichtet werden. Nach dem Berg⸗ gesetz, das leider den hessischen Juristen gewöhn lich wenig bekannt zu sein pflegt, ist es gleich gültig, ob der oder die Besitzer eines in Deutschland gelegenen Bergwerks Ausländer sind oder nicht. Jedes Bergwerk ist verpflichtet, einen Repräsen tanten mit einem festen Wohnsitz zu ernennen, welcher dasselbe nach jeder Richtung hin vertritt. Es wird, um es kurz zu sagen, das Bergwerk und nicht der jeweilige Besitzer zu besteuern sein, und diese Besteuerung erfolgt nach Art. 1, Abs. 1 des Gesetzes am Wohnorte des Steuerpflichtigen, d. h. bei den Fernieschen Bergwerken ig Gießen.

Der Artikel 108 des gültigen Berggesetzes für unser Großherzogtum, welches die hessischen Juristen sehr wohl kennen, verpflichtet aber nur eine Gewerkschaft, d. h. wo ein Bergwerk mehrere Mitbeteiligte besitzt, zur Ernennung eines Repräsentauten, doch läßt auch hier das Gesetz zu, statt einer einzelnen Person als Re präsentanten einen aus zwei oder mehreren Per sonen bestehenden Grubenvorstand zu bestellen. Nun meint dieG. Z., da wo der Repräsentant eines Werkes wohnt, und nach ihrer Meinung scheint er immer da wohnen zu müssen, wo das Bergwerk sich befindet, denn einen Wohnort des Fernieschen Bergwerks giebt es eben nicht, wohl aber einen Sitz dieses Gewerbebetriebes, und an diesem hält eben das Gutachten des Rechtsanwalts Grünewald nach Lage der Sache Herrn Fernies ganzes Einkommen kommunal⸗ steuerpflichtig und deucht uns die Anwendung der Bezeichnung des Wortes Wohnort statt des Sitzes des Gewerbes eines Bergwerks als der Ort, wo dasselbe steuerpflichtig sein soll, so gegen die ge sunde Auffassung des einfachen Menschenver standes zu streiten, daß wir darüber kein Wort verlieren wollen. DieG. Z. vergißt ganz und gar, daß die Kommunal⸗Einkommensteuer ledig⸗ lich eine persönliche Steuer ist, die Herr Fernie aus dem Einkommen, welches er aus seinem Bergwerk bezieht, persönlich zu entrichten hat, wenn er persönlich im Inlande seinen Wohnsitz hätte, denn würde z. B. Herr Fernie statt im Auslande, etwa in Bad Nauheim wohnen und dort sein Geld verzehren, so würde die fragliche Steuer an die Bad Nauheimer städtische Steuer kasse von ihm zu zahlen sein, statt in Gießen, wo die Quelle seines Einkommens, nämlich das Bergwerk sich befindet.

Was nun die Ansicht derGießener Zeitung betrifft, daß auch die ganze Gewerbesteuer der Fernie'schen Werke von Gott⸗ und Rechtswegen nach Gießen gezahlt werden müsse, so wäre es ja gut, wenn diese Ansicht unserer wertgeschätzten Kollegin gemünztes Recht wäre, denn das auf⸗ strebende Gießen würde gewiß auch von dem jenigen Betrage, der jetzt nach Großen-Linden wandert, den allerbesten Gebrauch machen. Dem steht aber der klare Wortlaut des Gesetzes vom Jahre 1884 entgegen. Darüber sind sich nicht nur unsere Laien in der Mehrheit, sondern unsere sämtlichen Juristen einig, und wenn die sich ein mal einig sind, was doch gewiß viel sagen will, dann lohnts des Streites nicht mehr.

9 8 5 5 N Lokales und Provinzielles.

Gießen, 4. Febr. Heute in aller Frühe verunglückte der Weinhändler Carl Schwau, Teilhaber der Firma Gebrüder Schwan, indem er die Kellertreppe im Hause seiner Wohnung abstürzte und das Genick brach. Der Verstorbene war seinen Bekannten und Freunden ein allezeit hilfsbereiter Berater und besonders bei den Jägern der ganzen Provinz eine gern gesehene Persönlichkeit. Mit seinen Angehörigen hat man in allen Kreisen der Bürgerschaft das aufrichtigste Mitgefühl über den Verlust.

Gießen, 3. Febr. Heute Nachmittag traf die Nachricht ein, daß die Telephon verbin- dung Gießen⸗Nauheim⸗Friedberg⸗Frankfurt und Gießen⸗Kassel genehmigt und mit der Ausführung der Arbeiten hierzu sofort begonnen werden soll.

Gießen, 4. Febr. Die gestrige Vorstel⸗ lung in Cirkus Althoff war sehr gut besucht. Die Produktionen fanden den ungeteilten Beifall des Publikums. Den Löwenanteil des Beifalls

erntete Frl. Althoff, die in ihren Exerzitien auf

ungesatteltem Pferde recht Gutes leistete. Her⸗ vorragendes bot auch der Trapezkünstler mit seinen halsbrecherischen Kunststücken. Der Rin g⸗ kampf zwischen dem Athleten des Cirkus und einem hiesigen Herrn(Restaurateur Stein) blieb nach 10 Minuten langem Kampfe unent schieden. Heute Abend findet wiederum ein Ringkampf statt, der so lange fortgesetzt werden soll, bis er endgiltig zu Gunsten des einen oder anderen eutschieden ist. Wir können den Besuch des Cirkus Althoff uur empfehlen.

* Gießen, 4. Febr. Der Druckfehlerteufel hat unserer letzten Nummer einen argen Streich gespielt. Aus dem Kron bauer'schen Quarteit⸗ Verein hat er in der gestrigen Nummer einen Karnevalistischen Quartett-Verein gemacht. Unsere Leser werden den Fehler wohl sofort selbst berichtigt haben. Weiter muß in der borletzten Zeile der betr. Notiz das letzte Wortsei ne statt eine heißen.

Gießen, 4. Febr. Das Hausschlachten, welches bei uns fast ganz aus der Uebung ge⸗ kommen war, hat sich infolge der billigen Schweinepreise in dem Winter wieder eingeführt. Nach uns gewordenen zuverlässigen Mitteilungen sind im städtischen Schlachthause von Privaten bis jetzt 200, in den Wohnungen mindestens 50 Tiere, also im Ganzen 250 Schweine geschlachtet. In der Regel sind an einer Schlachtung 2 Fa⸗ milien beteiligt, so daß sich also 500 Familien mit wohlfeilem Fleisch und Fett versehen haben. Die Schlachtungen außerhalb des städtischen Schlachthofs sind mit polizeilicher Genehmigung erfolgt. Es würde doch wohl aber richtiger sein, die Schlachtung in Privathäusern grundsätzlich nicht zu genehmigen, denn wozu baben wir denn unser Schlachthaus?

Gießen, 4. Febr. Im Laufe dieser Woche kommt im Café Ebel das als vorzüglich be kannte Helle Münchener Löwenbräu zum Ausschank. Wir machen Liebhaber dieses aus gezeichneten Bieres auf diese günstige Gelegenheit aufmerksam.

Gieszen, 4. Febr. Die Firma A. Haß⸗ ler am Markt(Galanteriewaaren) befindet sich im Konkurse.

Gießen, 4. Februar. Am 2. März d. J. beginnt die erste Tagung des Schwurgerichts der Provinz Oberhessen. Zum Vorsitzenden ist der Landgerichtsrat Seeger ernannt. Es sollen bis jetzt 3 Fälle vorliegen, welche zur Aburteilung gelangen können.

G. Staufenberg, 3. Februar. Bei der heutigen Jagdverpachtung blieb unter den zahlreichen Jagdliebhabern, welche sich eingefunden hatten, der frühere Jagdpächter, Revierverwalter Schneider, der Höchstbietende und erhielt die Jagd für 445 Mk., also 10 Mk., billiger wie im vorigen Jahre.

r. Mainzlar, 3. Februar. Die Gebote bei der heutigen Jagdverpachtung waren so schlecht, daß sie später Herrn Professor Dr. Naumann für 300 Mk. aus der Hand ver geben wurde.

D. Z. Butzbach, 3. Februar. Bei der hier stattgehabten Vorstandssitzung des Mathilden stifts Butzbach wurde der seitherige stellver tretende Direktor Herr Rentner Heinrich Vogt hier(der frühere Direktor Herr Adam Melchior ist mittlerweile gestorben) zum Direktor und das langjährige Vorstandsmitglied Herr Schmiede⸗ meister und Fleischbeschauer Georg Müller hier zum Stellvertreter des Direktors der genannten Austalt des Bezirkes Butzbach gewählt. Ein Akt großer Roheit wurde in unserer Stadt begangen, indem schon längere Zeit von ruchloser Hand mehrere Straßenlaternen zertrümmert und bei Seite geschafft werden. Die Großh. Bürger⸗ meisterei hat nun eine Belohnung von 5 Mark für denjenigen, der den bezw. die Thäter er⸗ mittelt, ausgesetzt.

h. Darmstadt, 3. Febr. Der Zweiten Kam mer liegt u. A. folgender Bericht des ersten Ausschusses vor: Ueber den Antrag des Abge ordneten Köhler, die Landeskulturge setzgebung betreffend Berichterstatter Ab geordneter Haas(Offenbach). Der Ausschuß kommt auf Grund der sehr eingehenden Bericht erstattung zu folgendem Antrage: Die Kammer wolle I. Großherzogliche Regierung ersuchen, eine Förderung des Fortgangs der Landeskultur unternehmungen aller Art dadurch herbeizuführen, daß 1) der Oberen landwirtschaftlichen Behörde, ihren unterstellten Organen, und allen anderen mit den Angelegenheiten der Landeskultur be faßten Dienststellen eine unausgesetzte Anregung und Belehrung zur Pflicht machen; J) daß in dem nächsten Staatsbudget ein wesentlich

höhe rer Betrag für die Zwecke der Landes kultur und zwar sowohl für die erforderliche Vermehrung des technischen Personals, wie, wo nötig, für die Gewährung von namhafteren Staatszuschüssen zu den Ausführungskosten eingestellt; 3) soweit dazu erforderlich, eine Aen⸗ derung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften herbeigeführt werde; II. den Antrag Köhler damit für erledigt erklären.

Offenbach, 3. Februar. Ein großer Brand brach in der Nacht auf den Sonntag, morgens gegen halb 2 Uhr in der Scheuer des Herrn Neubert an der sog. Blauburg aus und äscherte dieselbe vollständig ein. Ein enachbar⸗ tes Wohnhaus war in großer Gefahr und konnte nur mit Mühe gehalten werden.

Mainz, 2. Febr. An der Landungs⸗ brücke der holländischen Gesellschaft wurde heute Vormittag die Leiche eines Soldaten vom hessischen Inf.-Reg. Nr. 117 geländet. Der Maun hat sich an derselben Stelle vor etwa 14 Tagen in den Rhein gestürzt. Der Sohn sehr achtbarer Eltern eines pensionirten Beamten wurde heute morgen, nachdem er kurz vorher von dem Balle nach Hause gekommen war, wegen einer beträchtlichen Unterschlagung auf dem Rentamt verhaftet. Der junge Mann, der eine Ahnung hatte, was ihm bevorstand, wollte sich gestern Abend erschießen, wurde aber an dem Selbstmorde gehindert.

i. Mainz, 3. Februar. Zur Verstaat⸗ lichung der Hessischen Ludwigsbahn wird dem hiesigenJournal geschrieben:Es ist feststehende Thatsache, daß zwischen Preußen und Hessen ein Vertrag über die Zukunft der Hess. Ludwigsbahn zu Stande gekommen ist. Was aus diesem Abkommen hier bekannt wurde, bezieht sich aber nur auf Betrieb und Verwaltung, während es offene Fragen sind, wann und in welchem Umfang verstaatlicht wird. Zunächst kommt nur die Verstaatlichung durch Hessen und nur für diejenigen in Betracht, für welche der Staat Hessen in seinen Concessionen bereits jetzt ein Rückkaufsrecht hat. Es scheint also, daß Hessen in der That trotz aller entgegen⸗ stehenden Hindernisse auf Grund des 20 fachen Reinertrags der letzten 5 Betriebsjahre, erwerben will. leber die Verwaltung der zukünftigen Staatsbahnen ist folgendes vereinbart. Es wird eine aus preußischen und hessischen Commissaren bestehende Eisenbahn-Direktion mit dem Sitz in Mainz gebildet. Dieser unterstehen die Bahnen in Rheinhessen und Starkenburg, sowie die preu⸗ ßische Staatsbahn bis Coblenz. Die Ober⸗ hessischen Bahnen und die Main-Neckar⸗ bahnen werden durch die Kgl. Eisenbahn⸗ Direktion Frankfurt a. M. verwaltet. Die Kgl. Eisenbahn⸗Direktion Saarbrücken bleibt vorerst noch bestehen. Es bleibt nun abzuwarten, welche Schritte Hessen unternimmt, um dieses Abkommen in Vollzug zu setzen.

Vermischtes.

W. Wißmar, 3. Februar. Am Freitag, den 31. Januar, machte der Landwirt Balthaser Schwalm durch Erhängen seinem Leben ein Ende. Er ging nach Abfütterung seines Viehes fort und wurde dann nach zwei Tage langem Suchen am Samstag im Walde erhängt vor⸗ gefunden. Die Ursache zu dieser That ist un⸗ bekannt.

Ein trauriges Geschick hat die Mannschaft des englischen DampfersKaling erreicht. Nach Mel⸗ dungen, welche in Queenstown von Halifax anlangten, scheiterte derKaling an den Felsen von Greene Island (Meu⸗Schottland) während eines dichten Nebels und 15 Mann seiner Besatzung verloren das Leben, 6 von ihnen durch Umschlagen des Bootes, während 9 der Erschöpfung und den Entbehrungen erlagen. Der Rest der Bemannung, bestehend aus 9 Seeleuten, gewann wohl das Land, aber mit erfrorenen Gliedern und 4 von ihnen in verzweifel⸗ tem Zustand.

Aus dem Leben der Lady Cakebread. Das Jubiläum ihrer 280. Verurteilung wegen Trunkenheit beging vor dem Polizeigericht Jane Cakebread. Wer 280 Mal vor dem Polizei⸗ richter gestanden, ist selbst in London eine in weiteren Kreisen bekannte Persönlichkeit und in der That kaun sich nicht jeder Staatsmann, Ge⸗ lehrte oder Künstler rühmen, daß sich die Zeitungen mit ihm so häufig in Leitartikeln und Entre⸗ filets beschäftigt haben, wie mit Jane Cakebread. Dieselbe ist heute eine alte, verkommene Person, die sich lediglich durch Trunksucht völlig ruiniert hat. Sie stammt aus anständiger und wohl⸗ habender Familie und in ihren nuͤchternen Stun⸗ den erhebt sie sich an der Erinnerung, daß hoch⸗ stehende Herren sie in besseren Tagen wie eine