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Gießen, Samstag den 4. Januar
1896.
Hessische
Ausgabe
fandegzei
Gießen.
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* Gießen, 2. Januar. Die pspychiatische Klinik, deren Uebergabe wir bis zum 15. d. M. schon meldeten, wird an dem Tage ohne jede besondere Feierlichkeit in Benutzung genommen. Jul Herbste, bis wohin auch das hygienische
ustitut fertig gestellt sein wird, soll eine gemein⸗ same Feierlichkeit aus Anlaß der Errichtung beider Anstalten stattfinden, zu der auch der Großherzog sein Erscheinen zugesagt hat.
* Gießen, 3. Jan. Mit Bezug auf die Bestimmungen der deutschen Wehrordnung werden alle im Jahre 1876 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in den früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung 11 Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militär⸗ ienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauern⸗ den Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschafts⸗ beamte, 1 0 e Lehrlinge, Handwerks⸗ gesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hier— mit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 10. bis zum 25. Jauua rel. J. bei der Bür⸗ germeisterei t Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes zu melden, und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden Standesamt zu erwirken ist, und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung 0 haben, ihren Loosungs⸗Schein vorzulegen.
ügleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß iejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, u gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe is zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen belegt und von der Teilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung ꝛc. verlustig erklärt werden. Be⸗ züglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vor⸗ münder, Lehr⸗ und Fabrikherren zu diesen An— meldungen verpflichtet. 8 * Gießen, 2. Jan. Die tägliche Rundschau brachte zuerst die Nachricht, daß mit dem Tode des am 27. d. Mts. verstorbenen Grafen Leo Henckel von Donnersmarck der letzte Nachkomme der Goetheschen Familie dahingeschieden ist. Seine Mutter war eine geborene von Pogwisch, eine Schwester der Schwiegertochter Goethes. Es wird uns mitgetheilt, daß der hier ehemals ver⸗ storbene Gymnasiallehrer L. Textor sowie dessen Bruder der verstorbene Pfarrer Textor in Ober⸗ bärbach beide direkte Nachkommen Goethes waren. Dem Ersteren entstammen zwei Söhne nämlich der im vergangenen Jahre leider so früh ver⸗ storbene Lehteramtsassessor Wolfgang Textor,
sowie der Dr. med. Textor, Assistenzarzt im
Krankenhause zu Darmstadt. Der Pfarrer Textor 3 3 Kinder, Bertha Friedrich und Ida
extor, welche mit ihrer Mutter nach dem Tode des Vaters nach Gießen zogen und heute in der Ludwigstraße wohnen. Darnach leben mindestens augenblicklich noch 4 Nachkommen Goethes. Auch
in Oberrad soll, wie man uns versichert, die Frau des Gärtnereibesitzers Deines ihren Stamm- baum bis auf Goethe zurückführen können. Mit dem Grafen Donnersmarck als letztem Nach— kommen unseres großen Nationaldichters ist es also nichts.
Gießen, 3. Januar. Eine für Verleger von Offertenblättern prinzipiell wichtige Ent⸗ scheidung wurde heute von der Strafkammer als Berufs⸗Instanz gefällt. F. A. Schrader-Han⸗ nover, eine Firma, welche sich mit dem Vertriebe von Lotterielosen in denjenigen Staaten befaßt, in welchen der Vertrieb der betreffenden Lose erlaubt ist, übergab der Verlagsfirma Schenk⸗ Berlin eine Anzahl Badener Pferdelose zum Beilegen in einer Offerten-Zeitung, ohne dabei ausdrücklich zu bemerken, daß für die nach dem Großherzogtum Hessen zu versendenden Exemplare diese Prospekte nicht beigelegt werden dürfen. Eins dieser Prospekte kam mit der Offerten⸗Zeitung nach Laubach zu einem Kauf⸗ mann und dieses zur Kenntnis der Be— hörde, worauf Schrader-Hannover sowohl als Schenk-Berlin Strafbefehle wegen Uebertretung des§ 294 des Hess. Polizei-Ges. von M. 45 resp. M. 55 erhielten, wogegen beide Ein- spruch erhoben. Das Schöffengericht Laubach, welches sich hierauf mit der Sache beschäftigte, verwarf aber den Einspruch und verfolgte darauf nur wegen der Firma F. A. Schrader Rechts— anwalt Metz-Nidda die Berufung. Derselbe führte heute vor der Strafkammer aus, sein Mandant müsse freigesprochen werden, weil nicht nachgewiesen sei, daß der Wille desselben darauf gerichtet gewesen, Loose in Hessen zu verkaufen; im Gegenteil anzunehmen, daß er die Lose nur da unterbringen wollte, wo der Verkauf gesetzlich erlaubt gewesen. Daher treffe der an— gezogene§ hier nicht zu, aber auch eine Fahr— lässigleit liege nicht vor, auch könne man bei dem Vorliegen eines Prospektes von einer Gewerbsmäßigkeit nicht reden und diese sei un— bedingt erforderlich. Das Gericht verwarf aber die Berufung und bestätigte das Urteil des Schöffengerichts, indem es Fahrlässigkeit als vorliegend annahm, F. Schrader hätte dem Schenk unbedingt sagen müssen, daß er die Ver⸗ sendung nach dem Großherzogtum Hessen nicht wünsche, weil das Spielen der Badischen Loose daselbst verboten sei.
Gießen, 2. Jan. Die Verantwortlichkeit der Hausbesitzer für die Folgen von Unfällen, von welchen Personen auf dem betr. Grundstücke be⸗ troffen werden, ist eine sehr weitgehende. Dies beweist wieder nachstehender Fall: Vor cirka 4 Jahren fiel aus einem Fenster des in der Betzelsgasse zu Mainz gelegenen Hauses des Herrn H. C. ein gefüllter Selterswasserkrug herab und brachte dem auf dem Hof beschäftigten Packer Metzenroth von Weisenau eine schwere Verletzung im Rücken bei. Metzenroth lag mehrere Monate krank darnieder; nach seiner Wiederher— stellung beanspruchte er von Herrn C. eine Ent⸗ schädigung von Mk. 6000 und Ersatz der Kur- kosten. C. weigerte sich die Summe zu zahlen, ein Prozeß wurde angestrengt, der nazu 4 Jahre dauerte und von der Zivilkammer nunmehr zum Abschluß gekommen ist. Das Gericht verurteilte den Hausbesitzer zur Zahlung einer Entschädig⸗ . von Mk. 1— an Metzenroth und zur Tragung sämmtlicher Heilungs-, Pflege⸗ und Gerichtskosten. 8 e
r. Butzbach, 2. Jan. Ein unverbesserlicher Durchbrenner ist der im hiesigen Zellen⸗ gefängnis internirte Einbrecher Dunkel. Der— selbe plante wieder einmal einen Ausbruch, der aber am Samstag durch die Aufmerksamkeit eines Aufsehers vereitelt wurde. Nach der uns gewordenen Mitteilung hat Dunkel am Samstag einem„Kollegen“ ein sogenanntes Kassiber zuge— steckt, worin er den Plan entwickelte, wie sie ihr Durchbrennen bewerkstelligen wollten. Zur Flucht hatte der schlaue Gauner die Neujahrsnacht vor— gesehen, also den Tag nach der Ablösung des Militärdetachements der 113er durch ein solches der 116er. Die Flucht sollte folgendermaßen vor sich gehen: Dunkel oder sein Komplize(das sollte noch festgestellt werden, wer es ausführe) wollten einen Aufseher niederschlagen, der Atten— täter sollte die Uniformhose anziehen, dem Be⸗ schließer den Mund verstopfen und die Schlüssel wegnehmen, damit dem zweiten Gauner die Zelle öffnen, ihn mit zwei Eimern an den Brunnen geleiten und mit Hilfe der aufeinandergestellten Eimer wollten sie dann die Mauer ersteigeu und so das Freie gewinnen. Statt der erträumten Freiheit mit Beginn des neuen Jahres wurde aber Dunkel ertappt und sammt seinen Kom⸗
plizen in Ketten gelegt, wo er seinen Freiheits— traum zwar weiter träumen, aber nicht verwirk— lichen kann.
ch. Offenbach, 2. Januar. Die Bedürf⸗ nisfrage beim Wirtschaftsbetriebe, welche bisher in Offenbach viel Scherereien verursachte, fällt für die Folge weg. Wer jetzt eine Wirtschaft anfangen will, muß persönlich un— bescholten sein und ein Lokal haben, welches den Vorschriften der Polizeiverordnung vom 25. September 1894 entspricht.— Nach dem standesamtlichen Register zählt unsere Stadt 40.310 Seelen. Ferner gelangten im abgelaufenen Jahre 1303 Geburts- und 750 Sterbefälle zur
Anzeige. 595 Paare wurden aufgeboten und 433 Ehen geschlossen. 11 Ehen wurden ge⸗ schieden.
d. Alzey, 2. Januar. Der hiesige demo⸗ kratische„Beobachter“ schreibt in seiner neuesten Nummer:„Die kirchlichen Anzeigen der evan— gelischen Gemeinde Alzey bedauern wir unseren Lesern nicht mehr mitteilen zu können, da der Beobachter von der Geistlichkeit aus bis jetzt unbekannt gebliebenen Gründen auf den Inder gesetzt worden ist.“— Also ein regelrechter Boy— kott seitens der Herren Geistlichen.
* Darmstadt, 2. Januar. Wie wir aus sicherer Quelle hören, ist an Stelle des nach Breslau gehenden Professors Dr. Paul Jörs der erst kürzlich zum ordentlichen Professor Dr. Biermann an die Landesuniversität Gießen be⸗ rufen. Derselbe, ein Gelehrter Anfang der 30 Jahre, ist erst kürzlich zum ordentlichen Professor ernannt und scheint es, als wenn man in unserem Großherzogtum damit umgeht, gleich wie in der Armee eine Verjüngung des Lehrkörpers anzu⸗ streben.— Am 30. vor. Mts. verstarb dahier der Dr. phil. et theol. Karl Köhler, Oberkon⸗ sistorialrat und Superintendent a. D. der Provinz Rheinhessen.
h. Darmstadt, 2. Jan. Zur Verstaat⸗ lichung der Hess. Ludwigsbahn schreibt ein Mainzer Blatt, daß das s. Z. von dem Ver⸗ waltungsrat von vier Rechtsanwälten eingefor— derte juristische Gutachten jetzt eingegangen sei und in demselben entschieden für eine gütliche Verständigung plaidirt werde. Ein An⸗ rufen der ordentlichen Gerichte erscheine völlig aussichtslos und nur zum Nachteil der Aktionäre. Wie der Korrespondent wissen will, vollzieht sich übrigens die Besitzergreifung der Bahn durch den Staat in aller Stille. Die Regierung erklärt kraft des Eisenbahnhoheitsrechtes die Bahn ein⸗ fach als Staatseigentum, wobei sie zugleich mehrere ihrer Vertreter der obersten Leitung aggregiere. Auf Kosten der Aktionäre bestehe für die nicht abgelaufenen Linien die Spezial⸗ direktion ruhig weiter, bis demnächst die Ent— schädigungsfrage erledigt sei.
h. Darmstadt, 2. Januar. Das Großher— zogl. Oberkonsistor ium hat an die evan— gelischen Pfarrämter eine Verfügung er⸗ lassen, die fünfundzwanzigjährige Wiederkehr der Errichtung des Deutschen Reiches be— treffend. Am Schlusse der Verfügung heißt es: „Wir weisen Sie demgemäß an, an dem auf den 18. Januar unmittelbar folgenden 2. Sonn⸗ tag nach Epiphanias(19. Januar) einen Dank⸗ und Bittgottesdienst einzurichten, der durch seine feierliche und womöglich liturgisch berei— cherte Gestalt ein festliches Gepräge erhalte, und zugleich diese Gelegenheit zu benutzen, um den Andächtigen aufs neue die Pflichten ans Herz zu legen, welche ein christliches Volk nach dem Worte Gottes in der Treue gegen das Vater— land und die Obrigkeit, in der Beweisung der Liebe gegen jedermann, in der Uebung jeder christlichen Tugend erfüllen soll.“
D. Z. Darmstadt, 1. Januar. Die Neu— jahrsnacht ist hier ziemlich ruhig verlaufen, wenn auch der Unfug mit Schießen und Feuer⸗ werkskörper-Werfen noch vielfach geübt wird. Im nordwestlichen Stadtviertel setzte ein loses Individuum einen sog. Frosch auf einen Brief— kasten, der bei seiner Explosion ein den Brief⸗ kasten benutzendes Dienstmädchen nicht unerheblich im Gesicht verletzte.— Einem noch schulpflich— tigen Jungen wurde abends in der Ochsengasse von einem andren ein angezündeter„Frosch“ in die Hosentasche gesteckt. Durch die Explosion wurde der Junge am Oberschenkel arg ver⸗ letzt, wie auch die Kleidungsstücke stark ver⸗ brannt sind.— Es wurden in der Neujahrsnacht und am Neujahrstag im ganzen 36 Anzeigen wegen Schießens, Abbrennens von Feuerwerks⸗ körpern u. dergl. erhoben.— Die Unsitte des Schießens hat in dem benachbarten Gries— heim für einen verheirateten Mann großen
Schaden im Gefolge gehabt. Durch Ueberladen der Schußwaffe zersprang dieselbe und riß dem Manne drei Finger der linken Hand weg. Nachdem der Unglückliche in Griesheim einen Notverband erhalten hatte, wurde er ins Darm⸗ städter städtische Krankenhaus verbracht.
i. Mainz, 2. Jan. Herr Dr. Frank hat an die Stadtverordnetenversammlung auf Grund des von ihm verfaßten und von uns bereits am 29. v. Mts. kurz erwähnten Berichts folgende Anträge gestellt: Die Stadtverordnetenversamm⸗ lung möge beschließen: 1
1. Die Diskussion und Beschlußfassung über die An⸗ lage eines Wasserwerks ir der Rhein-Mainebene zu ver⸗ schieben, bis die Untersuchungen der Wasserverhältnisse auf der Jungenfelder Aue zum Abschluß gekommen sind. 2. Das Stadtbauamt wird beauftragt, Kosten-Voranschlag aufzustellen über die auf der Jungenfelder Aue vorzu⸗ nehmenden Pumpversuche. 3. Die Arbeiten sollen vom Stadtbauamt selbst, wenn nöthig mit Hinzu⸗ ziehung Mainzer Fachleute ausgeführt werden. 4. Die Bürgermeisterei wird beauftragt, mit der Rheinischen Bierbrauerei in Unterhandlung zu treten, ob sie bereit ist, zur Feststellung der wasserführenden Schicht ein Bohrloch neben dem Brunnen herstellen zu lassen und unter welchen Bedingungen sie eine größere Quantität, als bisher, zu liefern gewillt ist, falls aus dem Resultat der Boden⸗ untersuchung auf größeren Reichtum an Wasser zu schließen ist.
Mainz. Wie das Kreisamt konstatiert, ist wiederholt die Beobachtung gemacht worden, daß mit Baumwollensamenöl, Rindstalg und anderen Bestandteilen gemischtes Fett, welches zur Bereitung von Speisen bestimmt war, unter der Bezeichnung amerikanisches Schweineschmalz u. s. w. feilgehalten und verkauft werde. Aus⸗ geschmolzenes Fett, welches unter der Bezeich⸗ nung Schmalz verkauft wird, darf von jetzt ab, so schreibt das Kreisamt, ohne Unterschied, ob es inländischen oder ausländischen Ursprunges ist, nur aus reinem Schweinefett bestehen, also aus dem Fett, welches aus den inneren Fettteilen des Schweines, ohne weitere Zusätze hergestellt ist. Diejenigen Händler, welche für die Folge fremde Bestandteile enthaltendes Schweinefett unter der Bezeichnung Schweineschmalz feilhalten oder verkaufen, haben die Einleitung eines Ver⸗ fahrens wegen Vergehens gegen das Gesetz über den Verkehr mit Nahrungsmitteln zu gewärtigen. Für diejenigen Schweinefette, welche seemit 15 sätze enthalten, empfiehlt das Kreisamt die Be⸗ zeichnung Mischfette. Sollten sich aber bei näherer Untersuchung diese Mischfette durch ihre Zusätze als gesundheitsschädlich erweisen, tritt ebenfalls Strafverfolgung auf Grund des ge⸗ nannten Gesetzes ein.
i. Mainz, 2. Januar. Der Rhein ist seit Samstag um einen Meter gewachsen. Sonst liegen folgende Nachrichten vor: Kehl, 1. Jan. Die Kinzig ist seit gestern rapid gestiegen. Am Pegel stand sie heute früh 4,12 m, nur 80 em weniger, als ihr höchster Wasserstand vom 27. Dezember 1882. Die anliegenden Gelände sind vollständig überschwemmt. Die Straße nach Auenheim steht 1,50 m unter Wasser. Der an⸗ gerichtete Schaden ist bedeutend. Wal dshuter Telegramme melden: Der Rhein steht hier 2 m hoch; er ist seit gestern um 1,15 m gestiegen. Aus Mannheim, 1. Januar, wird gemeldet: Der Schnee schmilzt rasch infolge der staxken Regengüsse. Der Rhein ist von 3,50 auf 5 m gestiegen, der Neckar steigt stark.
H. Aus Hessen, 2. Januar. In allen Turn vereinen Rheinhessens werden soeben durch den Vertreter des Gaues Rheinhessen Er⸗ hebungen über die in dem Jahre 1895 in den Turnvereinen beim Turnen vorgekommene Un⸗ glücksfälle angestellt.— Die Bensheimer Kunst⸗ und Handelsgärtnereien betreiben zur Winterzeit in intensiver Weise die Mai⸗ blumenzucht. So hat die Gärtnerei der Witwe Müller vor den Feiertagen nahezu 100 000 Stück blühender Maiblumenstöckchen zum Versandt gebracht. Der Export richtete sich hauptsächlich nach den Großstädten Norddeutsch⸗ lands.
H. Aus Hessen, 2. Jan. Für die im Jahre 1893 im Großherzogtum stattgehabten Brände wurden durch die Landesversicherungs⸗ kasse 1,053,696 M. 55 Pf. ausbezahlt; davon erhielt die Provinz Oberhessen 488 637 Mk. 50 Pfg. Starkenburg 386,221 Mk. 56 Pfg. und Rheinhessen 278,837 M. 94 Pf. Die meisten Ausgaben verursachten die Brände in dem Kreis Alsfeld, es kamen dort allein 324,034 Mk. für Immobiliarschäden zur Auszahlung. Im Jahre 1895 belief sich der Getreideverkehr im hie⸗ sigen Lagerhause auf Eingang: 463,551.87 Doppelzentner und Ausgang: 452,657.74


