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7 Beilage zur Itlitteldeutschen Sonntags-Teitung.
Nr. 18. Gießen, Sonntag, deu 5. Mai 1901. 8. Jahrg. N.: ebungstag) der Arbeiterschaft.„Die gewonnene Pflicht eines jeden file Wird 19 1 gat e Leben Von Rah und Lern. tei enutzt, um sich auf ei tufe der Bil⸗ i Parteigenossen dung zu briigen, die ii ungkandl erschelul Neuregelung der hesischen Gewerbe⸗
ist es, sich der Partej⸗Organisatlon anzu⸗ schließen. Nach dem auf dem Mainzer Parteitage beschlossenen Organisattons⸗ statut
ann sich bekanntlich nur Derzenige zur Partei zählen, welcher sie dauernd mit Geldmitteln unterstützt.
Der Satz ist nicht so zu verstehen, daß Genossen, die wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und großer Armut einen Beitrag nicht zahlen können, als nicht zur Partei gehörig betrachtet werden. Das wäre ja bei einer Arbeiterpartei, wie sie die Soz'aldemokratie darstellt, ein un⸗ haltbarer Beschluß. Aber der Parteitag ist von der Ueberzeugung ausgegangen, daß ein engerer Zusammenschluß aller Sozialdemokraten erfor⸗ derlich ist, wenn wir auf unserer bisherigen Siegesbahn weiter schreiten wollen. Darum muß auch für die Partei eine festgefügte große Organisation geschaffen werden, die über regel⸗ mäßige Einnahmen verfügt. Durch den An⸗ schluß au diese erfüllt ein Genosse den er⸗ wähnten Parteitagsbeschluß. So wie die Zu⸗ gehörigkeit zu der Gewerkschaft für jeden verständigen Arbeiter selbstverständlich ist, muß jeder Parteigenosse Mitglied der Parteior— ganisation sein.
Soll etwas erreicht werden zum Wohle der besitzlosen Klasse, so müssen unsere Parteivereine mehr Mitglieder aufweisen, als es bis jetzt der Fall ist. Die in unseren Wahlvereinen und Arbeiterbildungsvereinen erhobenen Mit⸗ gliederbeiträge sind so niedrig, daß Jedem der Beitritt ermöglicht ist. Tretet deshalb unge⸗ säumt unseren Parteivereinen bei! Wo solche noch nicht bestehen, müssen welche gegründet werden, wenn eine genügende Anzahl Partei⸗ genossen vorhanden ist.
Der Urheber des Achtstundentages.
Man schreibt der„Fkf. Ztg.“: Jetzt begeht man in allen Erdteilen den Arbeiter- feiertag am 1. Mai, da wird überall das Motto verkündet: acht Stunden nach eigener Wahl; aber nirgends fragt man, wo dieses Ideal entstanden, wer es zuerst vertreten habe. Solche neuen Ziele erhalten wir langsamen Europäer in der Regel aus den Kolonien.
In der Hauptstadt von Neu-Seeland (Australische Inseln), in Wellington, findet man vor der städtischen Frei-⸗Bibliothek einen bescheidenen Trinkbrunnen und darüber eine fast unleserliche Tafel: diese aber ist von den Arbeitern Wellingtons dem Manne gewidmet, der für sie und Andere zuerst den achtstün⸗ digen Arbeitstag gefordert hat. Es war ein Zimmermann Samuel Duncan Par⸗ nell, aus London stammend. Er gehörte keinem Gewerkverein aa, sondern verlangte, nachdem er in Neu⸗Seeland eingewandert war, ganz aus sich heraus für sich und seine Kameraden den Achtstundentag. Im Februar und März 1840 riß er so viele seiner Genossen mit sich fort, daß von da an in den Bauge⸗ werken seine Forderung erfüllt wurde.
Später wurde das Prinzip sogar von der Gesetzgebung seiner Kolonte anerkannt und Parnell erlebte auch noch, daß ein jährlicher Achtstundentag(Arbeiterfeiertag) als staatlicher Feiertag in Neu⸗Seeland anerkannt wurde. Er starb in Wellington im Jahre 1890 als Achtzigjähriger. Auf dem Festlande Australiens ist der Achtstundentag für die Bauhandwerker seit 1856 durchgeführt; dort feiert man den 23. April als„demonstration day“(Kund⸗
berichtet Kulemann in seinem großen Werke über die Gewerkschaftsbewegung.
Arbeiterbewegung.
Der Bäckerverband hat auf seiner Mainzer Generalversammlung u. A. beschlossen, an Stelle der seitherigen Monats⸗ beiträge Wochenbeiträge einzuführen und sollen für die Woche 30 Pfennig von jedem Mitgliede des Verbandes erhoben werden. Eine längere Diskusston veranlaßte die Frage der„Bäcker⸗ schutzgesetze und deren Durchführung“. Nach eingehender Beratung dieses Gegenstandes wurde eine Resolution angenommen, laut deren
sich die Generalversammlung bezüglich der seitens
der Regierung geplanten Umänderung des 12 stündigen Maximalarbeitstages(Bundesraths⸗ verordnung am 6. März 1896) in eine 8—9 stündige Minimalruhezeit für Aufrechterhaltung der Verordnung ausspricht. Ferner fordert die Resolution die gesetzliche Festlegung einer Arbeits⸗ zeit von 10 Stunden, Beseitigung der Nacht⸗ arbeit, einheitliche Regelung des 8 105e der Gewerbeordnung(betr. die Sonntagsarbeit im Bäckergewerbe). Unterstützung der Revisions⸗ beamten durch von Arbeitern gewählte Fachleute, Einschränkung der Sonntagsarbeit auf acht Stunden bilden weitere Forderungen der Reso⸗ lution, für deren Durchführung der Verband mit allen Mitteln eintreten wird.— Eine in schärfster Form abgefaßte Protestresolution gegen die Er⸗ höhung der Getreidezölle, sowie gegen alle in⸗ direklen Steuern auf Lebensmittel fand einstim⸗ mige Annahme.
+ Der Maur erstreik in Halle, der jetzt schon monatelang dauert, dürfte sich zu einem allgemeinen Bauhandwerker⸗Ausstand entwickeln. Den Zimmerern ist nämlich ein Abzug von 4 bis 5 Pf. pro Stunde vom Arbeitgeberbund zugemutet. Wahrscheinlich werden die Zimmerer diese Herausforderung nicht ruhig hinnehmen. Die Bau⸗Hilfs⸗ und Erdarbeiter beabsichtigen auf den Bauten, wo Streikbrecher beschäftigt sind, die Arbeit einzu⸗ stellen, um den Streikenden auf diese Art Un⸗ terstützung zu gewähren. Der Beschluß soll erst gefaßt werden, wenn der Hauptvorstand der Bau⸗ Hilfsarbeiter seine Zustimmung gegeben hat.
+ Der Töpferstreik in Erfurt ist zu Gunsten der Gehilfen beendet. Die aufgestellten Forderungen sind von den meisten Firmen voll erfüllt, von den anderen in den wesentlichsten Punkten anerkannt worden.
7 Die stärkste Gewerkschaft Deutsch⸗ lands, der Metallarbeiter⸗Verband, ver⸗ veröffentlichte seine Jahresabrechnung für 1900. Der Verband hat sich trotz der eingetretenen Wirtschaftskrise, die verschiedene Zweige der Metallindustrie hart betroffen hat, kräftig weiter⸗ entwickelt; er zählte am 31. Dezember 1900 100762 Mitglieder gegen 85013 des Vor⸗ jahres; die Zunahme beträgt also 15749.— Der Rechnungsabschluß für das Berichtsjahr balanciert in Einnahme und Ausgabe mit 1578 379,23 Mk. Die hauptsächlichsten Posten sind: Einnahmen: Vermögensbestand am 31. Dezember 1899 385 148,31 Mk., Beitritts⸗ gelder 20 618,40 Mk., Beiträge 1145 683,80 Mk.; sonstige Einnahmen 24 147,26 Mk. Ausgaben: Agltation 36 140,85 Mk.,„Deutsche Metall⸗ arbeiter⸗Zeitung“ 78 329,80 Mk., Reisegeld 69 191,63 Mk., Ortsunterstützung 50 577,27 Mk., Streikunterstützung 335 675,56 Mk., Notfall⸗ unterstützung 31622,39 Mk., Rechtsschutz 5917,94 Mark ꝛc.— Auf Antrag des Vorstandes soll eine Einteilung der Mitgliedschasten in Ver⸗ waltungsbezirke(Gaue) nach Art der Buch— drucker und des Holzarbeiterverbaudes statt⸗ finden. 10 solcher Bezirke sollen geschaffen werden und an die Spitze eines jeden ein besoldeter Beamter gestellt werden.
aufsicht.
Das Regierungsblat veröffentlicht eine Ver⸗ ordnung über eine mit dem 1. Mai in Kraft tretende Neuregelung der Gewerbeaufsicht im Großherzogtum. Danach werden fünf Auf⸗ sichtsbezirke eingerichtet und zwar die Gewerbe⸗ inspektion Darmstadt für die Kreise Darmstadt, Groß Gerau, Bensheim und Heppenheim, die Gewerbeinspektion Offenbach für die Kreise Offen⸗ bach, Dieburg und Erbach, die Gewerbeinspek⸗ tion Gießen für die Provinz Oberhessen, die Gewerbeinspektion Mainz für die Kreise Mainz und Bingen, die Gewerbeinspektion Worms für die Kreise Worms, Oppenheim und Alzey.
Für den Wahlkreis Offenbach⸗Dieburg
hielten unsere Genossen am Sonntag in Ober⸗ roden Konferenz ab. Der Besuch derselben war zahlreicher als in früheren Jahren; 61 Dele⸗ gierte aus 32 Orten waren anwesend. Der Kassenbericht verzeichnet einschließlich des Kassen⸗ bestandes vom vorigen Jahre 4650.92 Mk. Ein⸗ nahme für 1900. Im gleichen Zeitraum betrug die Ausgabe 3716.22 Mk., sodaß ein Kassen⸗ bestand von 934.70 Mk. verbleibt. Unter den Ausgaben befinden sich die Kosten der Land⸗ tagswahl von 1899 mit 670 Mk.; außerdem wurden 500 Mk. an die Parteikasse nach Berlin und 1000 Mk. an das Landeskomitee abgeführt. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen sprach Genosse Ulrich über den neuen hessischen Landtagswahlgesetzentwurf. Es wurde betont, daß unsererseits besonders gegen die Forderung der dreijährigen hessischen Staats angehörigkeit aufgetreten werden müsse. Der Landtagsfraktion wurde überlassen, je nach Lage der Sache ent⸗ giltig Stellung zu nehmen.
Charakteristik eines Arbeitswilligen.
Das„Volksblatt“ in Halle schreibt: Unter den hiesigen arbeitswilligen Maurern befindet sich einer, der vor ca. 7 Wochen seine Frau und zwei Kinder im Alter von 6 und 2 Jahren in Sporbitz bei Dresden verlassen hat. Während dieser Zeit hatte derselbe bis zum 21. April seiner Familie weiter nichts wie eine Ansichtspostkarte geschickt. In⸗ folgedessen hat die arme Frau die Miete nicht bezahlen können und sind ihr vom Hauswirt verschiedene Möbel einbehalten worden. Jetzt hat die Frau in Mügeln, Bezirk Dresden, Unterkunft bei Verwandten gefunden. In be⸗ wegten Worten schildert die arme Frau in einem an das Arbeitersekretariat gerichteten Schreiben ihre traurige Lage. Das Sekretariat hat dem betreffenden Arbeitswilligen einen Brief der Frau zugestellt und ihn daran erinnert, daß er als Familienvater gesetzlich verpflichtet sei, für Frau und Kinder zu sorgen. Dem Vorstand des Arbeitgeberbundes, Hildebrandt, ist seitens des Sekretariats ebenfalls ein Schreiben zugegangen, damit der Arbeitgeber des betr. Maurers diesen auf seine Pflichten als Familienvater aufmerksam machen kann. In dem Schreiben wurde betont, daß Herr Hildebrandt als Stadtverordneter sowie einzelne Maurermeister, die zugleich Armenpfle er seien, sehr gut beurteilen könnten, wie die Gemeinden durch die Handlungsweise eines solchen Jami⸗ lienvaters eventuell belastet würden.— Und solche Leute werden nach allen Regeln geschützt und verhätschelt und von der bürgerlichen Presse als die nützlichsten Elemente des Staates der Gesellschaft hingestellt. 0
Salomonische Weisheit. Vater:„... Und merk Der mein Sohn: wenn aner genug getrunken hat, verkaaf ihm kan' Branntwein mehr.“
Sohn:„Und wie waaß ich, wenn er genug ge— trunken hat?
Vater:„Wenn er ka Geld mehr hat.“


