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Nr. 31.
Gießen, Sonntag, den 4. August 1901.
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Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.
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Der Hungertarif.
In den letzten Tagen der vorigen Woche st nun endlich die Bekanntgabe des neuen Zolltarifs im Reichsanzeiger erfolgt. Es war nicht mehr möglich, ihn noch länger geheim zu halten, nachdem die wichtigsten Sätze vom Stuttgarter Beobachter mitgeteilt waren, die man durch die amtliche Veröffentlichung lediglich bestätigt sieht.
Eingeleitet wird die Veröffentlichung mit dem Ausdruck des Bedauerns über die Indis⸗ kretion, durch welche ein Teil der Zollsätze be⸗ kannt geworden war. Wie weiter berichtet wird, soll gegen die ermittelten Schuldigen strafrechtlich vorgegangen werden. In diese Affaire ist auch der jüdische Arbeitgeber Böckels und Hirschels verwickelt.
Wir können natürlich nicht auf alle Posi⸗ tionen des Tarifs eingehen, wir müssen uns vielmehr vorbehalten, die einzelnen Schönheiten der Lebensmittel wucher⸗Tabelle erst nach und nach zu beleuchten. Für jetzt seien deshalb nur die für die wichtigsten Lebensmittel ange⸗ setzten Sätze des neuen Tarifs im Vergleich zu den bisherigen Handelsvertragssätzen angeführt. Da heben wir zunächst folgende hervor:
Getreidezölle. Satz Bisheriger mehr: Vertragszoll . 6.— 3.50 2.50 R 6.50 3.50 3.— 4. 2.— 2.— 66 3.60 2.40 Malz aus Gerste.. 6.25 3.60 2.65
Dabei ist gleichzeitig durch den Entwurf zum Zolltarif⸗Gesetz vorgesehen, daß die„Ver⸗ tragszölle auf Roggen nicht unter 5 Mk., auf Weizen nicht unter 5.50 Mk., auf Gerste nicht unter 3 Mk. und auf Hafer nicht unter 5 Mk. herabgesetzt werden sollen.
Von den Vieh- und Fleischzöllen sowie den Zöllen auf sonstige Lebens⸗ und Genuß⸗ mittel erwähnen wir folgende unter Gegenüber— stellung der Sätze des bisherigen Vertragszolles:
(Per Doppelzentner, wo nichts Näheres angegeben) Zoll Bisheriger
des neuen deutscher Tarifs Vertrags⸗Zoll Mk. Mk. ine 10,00 1 5,00 13200 8 25.00 5,00 9 i Jung vieh(15,00 2500 h „ 20200 5 0,0 frei Fleisch, frisch u. gefroren 30,00 1 Fleisch, gepökelt. 35,00 1517 9000— 00 8 Federvieh, tot 30,00 12,00 r 9200 20700 ülsen früchte 4, 5 0 1 75. 14,00 Gemüse, getrocknet 10,00—. Weintrauben 15,00 4,00 Aepfel, verpackt 6,00 frei
Birnen, verpackt. 6,00 frei
Zoll Bisheriger
des neuen deutscher Tarifs Vertrags⸗Zoll Mk. Mk. Südfrüchte 12,00 4,00 Duttmnrn 30,00 16,00 Schmalz 12,50— Margarine 12,0— Nie 3900 15,00 Eier 6,00 2,00
Ein Blick auf diese Tabelle zeigt, daß kein einziges der notwendigen Lebensmittel der Ver⸗ teuerung entgangen ist und daß gerade die billigsten verhältnismäßig am meisten belastet sind, der Aermste also den größten Teil der Zeche zu zahlen hat. So sollen auch Mehl, Graupen, Gries, Grütze, Teigwaren Gen gedörrte Aepfel und Birnen, Speise⸗
ohnen, Linsen, Erbsen und gedörrte Gemüse mit Zöllen neu belegt werden, oder die bestehenden sollen erhöht werden. Beim Kilogramm bedeuten diese neuen Sätze eine Verteuerung von 2— 6 Pfg., wenn Handels⸗ verträge zu Stande kommen, wenn nicht, so steigt die Verteuerung auf 2—8 Pfg.— Heringe, die bisher frei waren, zahlen 3 Mk. das Faß oder 2 Mk. der Doppelzentner; Salz 6 Mk.
Ferner sollen grobe Schuhwaren statt 50 Mk. 85 Mk. bezahlen, die armen Teufel drückt der Schuh noch nicht genug!
Auch das Licht des Armen muß daran glauben, der Petroleumzoll soll von 6 ank. auf 10 Mk. erhöht werden.
Kurz, eine ganz unerhörte Verteuerung aller Lebensmittel und nötigsten Haushaltungsartikel!
Und das bei zunehmender Arbeitslosigkeit in verschiedenen Industriezweigen!
Gegen eine so volksverderbliche Politik, wie sie hier von der Regierung zu Gunsten einer Handvoll Raubritter eingeleitet wird, müssen wir mit Aufbietung aller Kräfte ankämpfen. Aufgabe der Sozialdemokratie muß es sein, das Volk vor dem drohenden Raubzuge zu schützen und den Streich der Junker abzuwehren. Noch hat der Entwurf den Reichstag zu passieren, noch ist er nicht Gesetz, verhüten wir, daß er es wird!
Was haben wir zu thun?
Agitieren! Eifrig und unablässig, wo wir gehen und stehen! Zu Hause, in der Werkstatt, im Gasthaus, auf der Straße! Flugblätter ver⸗ breiten! Petitionen uuterschreiben! Die auf⸗ klärende Arbeiterpresse verbreiten! Keine Ver⸗ sammlung versäumen, in der gegen den Schutz⸗ zollwucher protestiert werden soll!
Indirekte Steuerlasten.
Es ist leider im Volke noch viel zu wenig, oder fast gar nicht bekannt, welch' enorme Lasten dem arbeitenden Volke in der Form indirekter Steuern von der besitzenden Klasse aufgehalst werden. Wäre sich Jeder der Min⸗ derbemittelten darüber vollkommen klar, so dürften die bürgerlichen Parteien mit ihrer Agitation für Welt⸗, Flotten⸗, Zoll⸗ und Brot⸗ wucherpolitik noch bedeutend weniger Anklang finden, als das jetzt ohnehin schon der Fall ist. Wie aber dem„kleinen Mann“ durch das
ohne daß er eigentlich recht merkt woher, zeigt eine Berechnung, die neulich im Vorwärts ver— öffentlicht wurde. Da heißt es:
Bei den Berechnungen der Belastung durch indirekte Steuern wird allgemein, auch in den sozialdemokratischen Schriften, über diesen Gegen⸗ stand so verfahren, daß man die Reichsein⸗ nahmen an Zöllen und indirekten Steuern durch die Kopfzahl der Bevölkerung dividirt und auf diese Weise eine Kopfbelastung von 14½ Mk. für das Jahr erhält, das ist für eine fünfköpfige Familie eine Steuersumme von etwa 75 Mk. Das ist nun zwar schon eine riesige Summe, wenn man bedenkt, daß sie auch eine Arbeiterfamilie, die ein Einkommen von 800 Mk. hat, erschwingen muß. In Preußen wird erst ein Einkommen von 3600-3900 Mk. so hoch direkt versteuert, wie indirekt auch die ärmste Proletarierfamilie steuern muß.
Indessen diese Annahme von einer Durch- schnittssumme indirekter Belastung in der Höhe von 75 Mk. jährlich ist durchaus falsch. Sie ist nämlich bet weitem zu niedrig, und man wird nicht fehlgehen, wenn man mit einer Ver⸗ doppelung der Summe, also der Annahme einer jährlichen Belastung von 130 Mk. für die fünfköpfige Familie, noch nicht die volle Höhe erreicht.
Daß die gewöhnliche Rechnung viel zu niedrig ist, zeigt eine einfache Ueberlegung. Erstens sind in ihr nur die Reichs einnahmen an direkten Steuern enthalten. Es fehlen die ganzen indirekten Steuern in den deutschen Einzelstaaten und den Gemeinden. In den Einzelstaaten betragen die indirekten Steuern etwa 200 Millionen; für die Gemeinden können wir im Augenblick keine Berechnung geben. Wie hoch aber die Belastungssumme durch die bloße Hinzurechnung der indirekten Staats- und Gemeindesteuern steigt, das beweist eine Auf— stellung unseres Genossen Keil in der württem⸗ bergischen Kammer, der gelegentlich der Steuer— beratungen zu folgendem Resultat kam: An Reichssteuern werden auf indirektem Wege 14,5 Mk. pro Kopf erhoben; dazu kommen 7,5 Mk. pro Kopf für indirekte Landessteuern und die Oktroiabgaben, die sich in Stuttgart pro Kopf ca. 6 Mk. stellen. Unter Zugrundelegung dieser amtlichen Zahlen komme man für eine fünf⸗ köpfige Familie auf eine indirekte Steuer von
13483 Mk.
Aber auch diese Zahl ist noch erheblich zu niedrig. Denn, wie leicht ersichtlich, beruht diese Durchschnittsberechnung lediglich auf den Einnahmen der Reichs-, Staats- und Gemeinde⸗ kassen an indirekten Abgaben. Nicht berücksichtigt werden dagegen die eigentlichen Schutz zoll⸗ wirkungen der indirekten Abgaben. Es wird ja nicht nur das eingeführte Getreide um den Zoll verteuert, sondern der gesamte einlän⸗ dische Konsum. Das Volk zahlt nicht nur an die Reichskasse seine Abgaben, sondern auch an die Produzenten. Für das Getreide ist diese allgemeine Verteuerung unschwer zu berechnen. In jener Durchschnittsberechnung ist das Getreide nur mit einem Fünftel des Verbrauchs, nämlich des Konsums an auslän⸗ dischem Getreide und damit auch der Steuer— belastung angesetzt. Ebenso steht es mit dem Fleisch, nur daß hier die Schätzung äußerst schwer ist, weil das Deutsche Reich bisher nicht
heutige Steuersystem die Taschen geleert werden 1 die Neigung gehabt hat, eine Fleischproduktions-
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