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Gießen, Sonntag, den 25. November 1900.
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Fleischvertheuerung.
Die nimmersatten Junker haben das Fleisch⸗ beschaugesetz aus einem Gesetz zu Gunsten einer lichen Vertheuerung des Fleisches zu gestalten licheen Vertheuerung des Fleisches zu gestalten gesucht und leider ihren Zweck erreicht. Die Wir⸗ kung des am 1. Oktober zum Theil in Kraft getretenen Gesetzes über die Fleischbeschau ist von einschneidendster Tragweite für weite Kreise der Bevölkerung, insbesondere für alle Ar- beiter, für den gesammten Mittel⸗ stand, die Handwerker, die kleinen Geschäftsleute, die kleinen Beamten und die Kleinbauern.
Schauen wir uns den Werdegang des Ge— setzes an.
Die Regierung legte ein Gesetz vor, um der Bevölkerung einen erhöhten gesundheitlichen Schutz gegen schlechtes und verdorbenes Fleisch zu gewähren. Der Gesetzentwurf wollte die Fleischbeschau, die bisher der Gesetzgebung der Einzelstaaten zustand, einheitlich für ganz Deutschland regeln. Ein einheitlicher Schutz ist um so nothwendiger, als die Vieherkrankungen — wohl in Folge des Zurücktretens der Weide⸗ wirthschaft und der Zunahme der Stallfütte⸗ rung— in beständiger Steigerung begriffen
sind. Es wurde deshalb in dem Regierungs-
entwurf eine doppelte Untersuchung des Viehs, nämlich eine solche vor und nach der Schlach—
tung, verlangt, weil in vielen Fällen nur durch
eine Verbindung beider Untersuchungen eine hin⸗
reichende Aufklärung über den Gesundheitszu⸗ stand des Schlachtthieres erlangt werden kann. Dieser Untersuchung sollte auch die sogenannte Haus ⸗ Schlachtung unterworfen
werden. Dadurch wäre eine in einzelnen Theilen Deutsch⸗ lands— z. B. in Sachsen und Hessen-Nassau— schon bestehende Einrichtung auf das gauze Reich ausgedehnt worden. Nur Schafe und Ziegen und noch nicht drei Monate alte Kälber und Schweine sollten von der Untersuchung frei bleiben, wenn sie der Besitzer ausschließlich im eigenen Haushalt verwenden wollte. b
Die Großgrundbesitzer liefen nun gegen die Untersuchung vor der Hausschlachtung Sturm und suchten ferner die Einfuh r fre m den Fleisches zu hindern. Die Sozialdemo⸗ kraten hingegen verlangten, daß die Kosten für die Fleischbeschau bei Hausschlachtungen des Bauern und Arbeiters aus Staatsmitteln be⸗ stritten werden sollten und wendeten sich gegen das Verbot der Einfuhr fremden Fleisches. Die Großgrundbesitzer aber setzten
es durch, daß auch das Großvieh bei Hausschlach— tungen der Fleischbeschau nicht unterliege, so daß also der ländliche Arbeiter und das länd⸗
liche Gesinde nach wie vor seitens eines Groß⸗ grundbesitzers verdorbenes Fleisch er⸗ halten und der Erkrankungsgefahr ausgesetzt werden kann. Die Regelung einer Fleischbeschau des Haushaltungsviehs soll den Einzelstaaten überlassen bleiben. Da insbesondere das ver⸗ funkerte Preußen aber schwerlich Gesetze zur Ab⸗ wehr von Erkrankungen des einfachen Mannes erläßt, so ist der gesundheitliche Zweck des Ge— setzes so gut wie ganz vereitelt.
Dias völlige Verbot einer Fleischeinfuhr wolle ten die Großgrundbesitzer vom 1. Januar 1904 ab ausgesprochen wissen. Durch ein Fleischein⸗ fuhrverbot oder Aehnliches wird das Fleisch für
den Arbeiter und Mittelstand erheblich ver- (theuert. Dank des Eingreifens der sozial⸗ bemokratischen Abgeordneten ist nun zwar
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durchgedrungen, aber immerhin eine Bestim- mung durchgesetzt, die leider das Fleisch recht sehr vertheuern wird. So ist die Einfuhr von Büchsenfleisch und Würsten verboten und auch die Einfuhr frischen Fleisches ist erschwert wor— den Die Verschlechterungen sind derart, daß man ruhig sagen kann: aus einem Gesetzentwurf zum Schutze der Deutschen gegen Erkrankungen ist ein Gesetz geworden, das das Fleisch ber— theuert Fleischvertheuerung— das ist des Pudels Kern für die Großgrundbesitzer. Fleischvertheuerung, die ja selbstverständlich nur denen Nutzen schafft, die Vieh zu ver kaufen haben! Und das sind nicht die kleinen Bauern, sondern die großen Herren!
Am schwersten aber wird die Fleischvertheue— rung der Arbeiter empfinden. Tausende von Arbeiter können schon ohnehin nicht daran denken, Fleisch als Genußmittel zu kaufen, nun sollen sie auch noch das, was sie zum Leben unerläßlich gebrauchen, nur gegen Preisaufschlag bekommen.
Die Sozialdemokraten stimmten im Reichstag natürlich gegen das so verschlechterte Gesetz. Aber leider sind sie bis jetzt noch nicht stark genug, um solcher von der Habsuch.lt der Großgrundbesitzer diktirten Gesetzgeberei einen Riegel vorzuschieben.
Und so sollte auch das Fleischbeschaugesetz eine ernste Mahnung sein an alle Diejenigen, welche darunter zu leiden haben und sie veranlassen, sich in den Dienst der Sozialdemokratie zu stellen.
2427 a 7 Politiseze Rundschau. Gießen, 22. November. Sozialdemokratische Kuträge.
Unsere Genossen im Reichstage haben sich in ihrer ersten Fraltionssitzung auch mit den A n⸗ trägen beschäftigt, die sie im Laufe der Session einzubringen gedenken.
Es wurde beschlossen, die Aufhebung des Majestätsbeleidigungs⸗ Paragraphen zu bean⸗ tragen und die bereits in der vorigen Session ge— stellten Anträge betreffend die Gewerbegerichte 15 auf Erlaß eines Reichs⸗Berggesetzes zu wieder⸗ holen.
Auch die Anträge betreffend Ausdehnung der Gewerbe⸗Inspektion und gesetzliche Festlegung der Maximal⸗ Arbeitszeit werden wieder gestellt.
Ebenso werden die früheren Anträge auf Aen-⸗ derung des Art. 31 der Verfassung(Aussetzung der Strafhaft der Abgeordneten während der Session) und auf Erlaß eines Reichs⸗Vereins⸗ und Versamm⸗ lungs⸗Gesetzes, sowie eines Gesetzes zur Sicherung des Koglitionsrechts und der Gesetzentwurf be— treffend die Errichtung von Arbeits⸗ und Einigungsämtern sowie eines Reichs- Arbeits⸗ amts wieder eingebracht.
Zu den in voriger Session unerledigt gebliebenen Anträgen treten neu hinzu Anträge auf Erlaß von Reichsge etzen betreffend das Verbot gewerblicher Kinderarbeit sowie das Verbot der Verwendung von Phosphor bei der Fabrikation von Streich⸗ hölzern. 5
Ferner bringt die Fraktion aus Anlaß des immer mehr um sich greifenden absolutistischen Regiments einen Antrag, wonach durch Abänderung der Reichs— verfassung für alle vom Kaiser in Ausübung der Reichsgewalt vorgenomuenen politischen Hand⸗ lungen und Aeunßerungen, auch wenn sich nicht vom Reichskanzler gegengezeichnet sind, der Reichs⸗ kanzler dem Reichstage verantwortlich wird.
Hiermit wird zugleich ein Antrag auf Erlaß eines Ministerverantwortlichkeits⸗Gesetzes für das Reich verbunden sein.
Der vor mehreren Jahren gestellte Antrag auf Neu⸗Eintheilung der Reichstags⸗Wahlkreise wird
vieses völlige Verbot einer Fleischeinfuhr nicht
aufs Neue eingebracht.
Zur Beseitigung des sogenannten fliegenden Ge⸗ richtsstands für die Presse und der richterlichen Aus⸗ legung über die Verjährung bei Preßdelikten wird ein Antrag auf Abäuderu⸗g des Preßgesetzes gestellt.
Den von den sozialdemokratischen Frauen gestellten Forderungen auf gesetzlichen Schutz der Frauen⸗ arbeit(Nacharbeit, Wöchnerinnenschutz u. s. w.) ent⸗ sprechend, hat die Fraktion beschlossen, betreffende An⸗ träge zu stellen.
Neue Kanonen.
Die Mordwerkzeugtechnik kennt keinen Still⸗ stand, es folgt vielmehr eine Erfindung der anderen; das schlimme an der Sache ist aber, daß jede Neuerung auf dem Gebiete der Ge⸗ schützkonstruktion von den Steuerzahlern mit Millionen ausgelöst werden muß. Kaum drei Jahre sind verflossen, seitdem die Neube⸗ waffnung der Artillerie durchgeführt worden ist; die neuen Kanonen waren aber noch nicht ganz fertig gestellt, als eine neue Erfindung und das Wohl des Vaterlandes es nothwendig machte, daß ein Theil der neuen Feldgeschütze in das alte Eisen wanderte und Herrn Krupp für Aenderung der Bewaffnung der Artillerie 44 Millionen Mark als erste Rate geopfert wurden. Kaum sind die neuen Geschütze nebst dazu gehöriger Munition fertig, so wird auch schon wieder eine„Verbesserung“ des Feld⸗ geschützes gemeldet, die natürlich sofort einge⸗ führt werden muß. Wie unser Dortmunder Parteiblatt berichtet, hat Krupp abermals zum Wohle des Vaterlandes eine neue Erfindung auf dem Gebiete der Geschützkonstruktion ge⸗ macht. Das neue Geschütz vereinigt natürlich alle Vortheile der neuen und neuesten Erfin⸗ dungen auf dem Gebiete der Mordwerkzeug⸗ fabrikation. Die weitgehendsten Ansprüche in Bezug auf Rückstoßauffang und Richtfähigkeit des Rohres werden bei demselben befriedigt.
Die Anschaffung ist daher selbstredend un⸗ nmgäuglich nöthig, sagt die„Sächsische Arb⸗Ztg.“, wenn Deutschland nicht völlig wehrlos werden soll. Vorläufig sollen in schleunigster Eile zwei Geschütze fertiggestellt werden. Daß aber die gesammte preußische Artillerie mit dem neuen Geschütz:„Wiegenlafette mit Pivot“ ausgerüstet wird, unterliegt kaum einem Zweifel. Es sind bereits spezialisirte Kalku⸗ lationen über die Herstellungskosten, speziell die auf Massenfabrikation berechneten Arbeits⸗ löhne, aufgestellt worden. Es ist auch nicht mi Aenderungen an den jetzigen Geschützen gethan Es handelt sich vielmehr um eine ganz neue Konstruktion. Es fällt unter anderem der Schildzapfen, in dem das Rohr beim Richten ruht, vollständig fort. Das Richten wird jetzt dadurch ermöglicht, daß das Rohr mit dem Mantel in einer sogenannten Wiege lagert.
Es deutet alles darauf hin, daß Krupp mit der Herstellung der neuen Mordwaffen begin nen wird, bevor der Reichstag etwas davon erfährt. Dieser ist dann in der vortheilhaften Lage, für die neuen Millionen gleich fertige Waaren be— ziehen zu können. Und die Verfassung das ist heute ein überwundener Standpunkt. Einzelheiten aus der Chinarechnung.
Die Kosten für den Seetransport der Truppen und Materialen für das ostasiatische Expeditionskerps betragen bis zum 15. Oktober 1900 nicht weniger als 27 500 000 Mark.
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