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Nr. 4.
Mitteldeutsche SonntagsZeitung.
Seite 7.
Wahrhaftig!“ sagte der Holländer,„ich habe ae ot gekundschaftet. Sie müssen das niedliche Ding erst sehen. Oder wie, mein Prinz, sollte Ihr Scharfblick schon die köstliche Perle endeckt haben? Kennen Sie sie wirklich?
„Ich kenne sie allerdings.“ i
„Desto besser! Habe ich zu viel gelobt? Stimmen Sie nicht bei? Die soll uns nicht entgehen! Wir wandern miteinander zur Mutter. Sie spielen den Menschenfreund. Die Armut der Witwe ist Ihnen bekannt geworden. Sie mögen keine Notleldende sehen. Sie er⸗ kundigen sich teilnehmeud nach den Umständen der guten Frau, lassen ein Geschenk zurück, wiederholen die Besuche, fahren in Mildthätig⸗ keit fort, werden mit Röschen bekannter. Das andere giebt sich. Der Gärtnerlümmel ist bald beseitigt; der hilft vielleicht noch, wenn man ihm ein Dutzend harte Thaler in die Hand drückt.“ a
Phllipp wußte vor Grimm nicht, was er sagen sollte.„Der Donner soll drein schlagen, ——“ rief er.
„Wenn der Schlingel, der Gärtner, Um⸗ stände macht?“ unterbrach ihn der Holländer. O, dafür lassen Sie mich sorgen! Königliche Hoheit, bekomm' ich durch Ihr Fürwort den Kammerherrnschlüssel, so gehört Ihnen das Mädchen! Den Gärtner stecke ich unter die Soldaten und schicke ihn zur Armee. Da kann er sich für das Vaterland schlagen. Unterdessen sind Sie Meister im Felde; denn das Mädchen hängt, glaube ich, mit bürgerlicher Steifheit doch etwas an dem Burschen. Es wird über⸗ haupt nicht leicht sein, dem Mädchen die Vor⸗ urteile aus dem Kopfe zu bringen, die es unter dem Bürgerpack eingesogen hat. Ich will es aber schon in die Schule nehmen.“
„Ich breche Ihnen den Hals dafür.“
„Allzu gütig! Nur Ihre Verwendung beim Könige, und den Kammerherrnuschlüssel...“
„Herr, ich wollte ich könnte Sie auf der .
„O sagen Sie mir keine Schmeicheleien, gnädigster Herr! Sie wissen, jeden Augenblick ist mein Leben für Sie feil. Hätte ich geahnet, daß Ihnen das süße Geschöpf bekannt, daß es Ihnen nicht gleichgültig wäre, es läge längst schon in Ihren Armen.“
(Fortsetzung folgt.)
Das Damenßemd mit dem Hosenlinopf. Eine heitere Gerichtsverhandlung.
Auf einem der langen Wandelgänge, die zu den Abteilungen des Berliner Schöffengerichts führen, spielte sich eine lärmende Szene ab. Auf der Bank hatte eine Frau in mittleren Jahren Platz genommen, die in ihren Händen einen in Zeitungspapier gewickelten Gegenstand hielt. Vor ihr stand eine gleichaltrige weibliche Person. Auch sie führte ein ähnliches, ebenfalls in Zeitungspapier gehülltes Paket mit sich. Als der Schreiber dieses hinzukam, standen sich die beiden Frauen feindlich gegenüber, wobei sie sich gegenseitig vor dem Gesicht hin und her fuchtelten. Gott bewahre, entwickelten die eine Zungenfertigkeit! Der geübteste Stenograph wäre nicht in der Lage gewesen, ihnen zu folgen, die Worte sprudelten mit einer solchen Geschwindigkeit zwischen den Lippen hervor, daß sich in den Mundwinkelu Schaum bildete. Und was waren es für Worte! Zum Glück befanden sich keine Kinder unter den Zuhörern. Die Erwachsenen drängten sich dicht an die Streitenden heran, damit ihnen nichts verloren ging. Es schien zwischen den keifenden Weibern zu Thätlichkeiten kommen zu sollen, und das wollte man doch sehen. Aber in diesem Augen⸗ blick machte der Gerichtsdiener den Zuschauern einen Strich durch die Rechnung. Der Lärm war bis in den Gerichtssaal gedrungen und störte die Verhandlung. Der Beamte mußte erst mit Gefängnis„bei Wasser und Brot“ drohen, bevor er Ruhe zu stisten vermochte.
Das war das Vorspiel zu folgender Ver⸗ handlung:
Im Auklageraum stand die eine der beiden streitenden Frauen, vor dem Zeugentisch die schickten sich an, die Pakete zu
öffnen.— Vorsitzender: Lassen Sie das einstweilen sein, Frau Zeugin, gehen Sie hin⸗ aus, bis Sie gerufen werden, ich werde erst die Angeklagte vernehmen...— Vors.: Nun, Angeklagte, Sie sind die 42 jährige Auf⸗ wärterin Emilie N... und stehen unter der Anklage des Diebstahls. Wollen Sie nicht einräumen, das Hemd der Frau Meier vom Wäscheboden entwendet zu haben? Der Wert desselben wird auf drei Mark geschätzt.— Angeklagte: Die un een Hemde for drei Mark! Wat meenen Sie wohl, meine Herren, wie een Hemde for drei Mark aussieht! Die Meiern ihre sind höchstens eene Mark fufzig wert un sie hat bloß een sechstel Dutzend davon. Sie hat wohl jleich den Wert von ihre sämt⸗ liche Leibwäsche anjejeben.— Vors.: Na, na, drücken Sie sich anständig aus und lassen Sie alle Anzüglichkeiten gegen die Zeugin. Mir scheint, Sie wollen die Entwendung zugeben und nur den Wert des Wäschestückes in Frage stellen?— Angekl.: Ick det zujeben? Wo ick so unschuldig bin, wie'n Osterlamm?— Vors.: Das Hemd ist ja bei Ihnen gefunden worden.— Angekl.: Ohne Hemde werde ick woll nie nich sind, aber die Sache ist die, det detjenige Hemde, wat der Beamte mitgenommen hat, nich det ihrigte, sondern det meinigte war; ick bin also bestohlen worden un nich sie.— Vors.: Da hört ja alles auf, wir wollen uns doch mal die Geschichte von der Zeugin aus⸗ einandersetzen lassen.
Wenn Blicke tödlich wirken könnten, würde es im nächsten Augenblick im Gerichtssaal zwei Leichen gegeben haben. Als die Zeugin schwören sollte, rief die Angeklagte: Herr Jerichtshof, die Meiern nehme ick als Zeugin nich an, sie lebt mit eenen Mann zusammen, mit dem sie nich rejulär jetraut is.— Zeugin: Herr meines Lebens, nu seh eener die jiftige Person an, wenn die sich in die Zunge beißt, muß sie elendig krepieren.
5 Der Vorsitzende schafft in energischer Welse uhe.
Zeugin: Die Anjeklagte hat drei Dage bei mir reine jemacht, weil ick krank war. Als sie fertig war, bat ick sie noch, sie möchte mir die Wäsche von der Plättanstalt holen. Sie that et, ick zählte die Stücke in ihrer Jejen⸗ wärtigkeit nach un sagte denn, sie möchte den Korh in die Nebenstube dragen. Da fiel mir uf, det sie länger in die Nebenstube blieb als nötig war, ick dachte mir nischt dabei. Als ick zwei Dage später meine Wäsche weglejen wollte, sehe ick, det mir een Hemde fehlte. Nur die Person da konnte et jenommen haben.— Vors.: War es gezeichnet?— Zeugin: Nu jewiß doch, ick bin eene ordentliche Frau. Sehen Sie hier, ick habe eens mitjebracht. Hier sehen Sie, mit rote Seide injestickt, een Herz mit'n Feil durch.— Vors.: Das ist ja ein sonder⸗ bares Zeichen.— Zeugin: Ja, det habe ick in alle meine Wäschesticke. Aber ick kenne meine Hemden boch an den komischen Schnitt, den sie hier am Halse haben.— Vors.: Sind Sie mit dem Beamten in der Wohnung der An⸗ geklagten gewesen?— Zeugin: Jewiß. Sie war ja unjeheuer patzig un stritt wat sie konnte, als wir aber det Hemde aus ihrer Kommode herausholten, da setzte sie sich uf'n Stuhl un fing an zu weenen.— Vors.: Nun, Angeklagte, was sagen Sie dazu?— Angekl.(triumphie⸗ rend ein Frauenhemd in der Rechten hochhaltend, nachdem sie es von der Papierhülle befreit hat): Wat ick dazu sage? Nu sehen Sie, bitte, aber boch mal mein Hemd an. Da sehen Sie den— selben Monogramm drin, een Herze von eenem Feil durchjebohrt. Ick bin boch'ne ordentliche Frau un habe alle meine Wäschesticke so jezeichnet. Ick behaupte, det det Hemde, wat die da jezeigt hat, boch mir jehörte. Un nu erwarte ick die Jejenbeweise, womit die ordentliche Frau wohl in't Essen liegen wird.— Die Zeugin hat in⸗ zwischen die beiden Zeichen mit einander ver— glichen. Hoher Jerichtshof, ick bin baff, die Zeichen sind ziemlich eenjal. Muß det eene raffinierte Person sind! Wissen Sie, wat sie jemacht hat? Sie hat nachträglich eens von ihre Hemden ebenso jestickt, wie meine sind un
nu zeigt sie det vor, um uns Mumpltz damit vorzumachen. Ick bitte, det bei ihr durch die
Polizei Haussuchung vorjenommen wird, ob ihre anderen Wäschesticke ebenso jezeichnet sind. Aber nee, eenen Oogenblick noch, Herr Jerichts⸗ hof. Mir fällt wat in. In det Hemde, wat wir bei ihr vorfanden, war von mir een kleener Knopp injenäht, wat een Hosenknopp war, ick hatte jerade keenen andern bei der Hand. Sehen Sie bloß, hier sitzt er. Det is doch jewiß Be⸗ weis jenug.— Angekl.(wütend): Un det will eene ordentliche Frau sind, die eenen Hosenknopp an ihr Hemde näht? Pfui Deibel! Un weiter sage ick nischt.
Der Vorsitzende muß wieder Ruhe stiften. Die Zeugin hat die Genugthuung, daß die An⸗ geklagte mit drei Tagen Gefängnis bestraft wird; die Verurteilte erklärt aber, sich hierbei nimmermehr beruhigen zu wollen.
Sprüche zur Lebensweisheit. Lesefrüchte aus den Werken Friedrich des Zweiten(des alten Fritz).
Mich dünkt, daß wenn es eine Staatsver⸗ fassung giebt, die man in unseren Tagen als Muster einer wetsen betrachten kann, es die englische ist; denn hier bildet das Parlament den Schiedsrichter zwischen Volk und König; der Monarch hat alle Macht, Gutes, aber keine Macht, Böses zu thun.
Ein Fürst, der Rat anhört, ist auch im stande, ihn zu befolgen.
Wenn das Staatsoberhaupt aus Uwissenheit fehlt, so ist das ebenso strafbar, als wenn es aus Bosheit fehlte. Jene entsteht allerdings gewöhnlich aus Trägheit, diese dagegen aus Verdorbenheit des Herzens; aber das daraus entspringende Uebel ist für die Gesellschaft das⸗ selbe. Die Herrscher sind nicht im Besitze der höchsten Gewalt, um sich ungestraft allen Leiden⸗ schaften und jeder Laune zu überlassen; sie sind nicht über ihre Mitbürger erhoben, damit ihr Hochmut sich auf dem öffentlichen Schauplatz hrüste und mit Verachtung die Einfalt der Sitten, die Armut und das Elend niedertrete; sie stehen nicht an der Spitze des Staates, um neben sich einen Schwarm von Müßiggängern zu halten, deren Nichtsthun und unnützes Leben nur allerlei Laster erzeugen.
Humoristisches.
Probatum est. Der lebensüberdrüssige Lord Huddlestone hat schon die verschiedensten Selbstmord⸗ versuche gemacht, doch jedesmal ohne den gewünschten Erfolg. Einmal ist das Gift zu schwach, ein anderes Mal zieht ihn ein Dienstmann aus dem Wasser. Eines Tages klagt er einem Freunde, Lord Fuddlestone, sein Leid und fragt ihn, ob er eine sichere Selbstmordart wüßte. Lakonisch erwidert dieser:
„Well! Fahren Sie nach Berlin und treten Sie dort Leutnant auf den Fuß!“(„Wahre Jakob“.)
Neu eingelaufene Schriften.
Besprechung wichtigerer Erscheinungen behalten wir uns vor.
Arbeiterrecht. Im Verlag von J. H. W. Dietz Nachfolger in Stuttgart sind die Hefte 1 und 2 des „Arbeiterrecht“ von Arthur Stadthagen, Mitglied des deutschen Reichstages, erschlenen. Dem Werke direkt angeschlossen wird der Führer durch das Bürger⸗ liche Gesetzbuch. Mit vielen Beispielen und Formularen für Klagen, Anträge und Beschwerden u. s. w.— Die Gesetze der letzten Jahre, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, die Gewerbeordnungsnovellen, das Handwerkergesetz, das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, das neue Gesetz über Invalidenversicherung, rufen für die Zeit vom 1. Januar ab eine erhebliche Umgestaltung der rechtlichen Regelung des Rechtsverhält⸗ nisses zwischen Arbeitgeber und Arbeiter hervor. Eine systematische Darstellung der vom 1. Januar ab giltigen Rechtstegeln ist daher dringend erforderlich. War schon nach bisherigem Rechte eine solche Darstellung für die erwerbsthätige Bevölkerung eine Notwendigkeit, so wird solches Bedürfnis jetzt um so stärker hervortreten, als selbst der Jurist bei der Fülle des neuen Rechtsstoffes kaum weiß, was Rechtens ist.
Das Werk, welches wir zur Anschaffung jedem Ar⸗ beiter dringend empfehlen, wird in 22 Lieferungen von je 32 Seiten à 20 Pfennig erscheinen. Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen und Kolporteure entgegen.
Alle acht Tage erscheint ein Heft.


