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Gießen, Sonntag, den 20. Mai 1900.
7. Jahrg.
Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.
Mitteldeutsche
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Zur Landtagswahl in Gieszen⸗ Land.
oa. Das wichtigste politische Recht ist das Wahlrecht. Wer einen Staatsbürger an der Ausübung dieses Rechtes verhindert, raubt ihm ein schätzbares Gut und macht sich einer Ver⸗ letzung der Staatsverfassung schuldig.
Man sollte denken, daß die Regierung in einem„Rechtsstaat“ in jedem Falle von Wahl⸗
rechtsberaubung von sich aus mit strengster
Untersuchung und Strafe vorgehen werde. Dem ist aber nicht so, und nichts ist bezeichnender für den Tiefstand unseres„liberalen“ Staatswesens, als die Gleichgittig' eit, mit der man Verstöße gegen die Wahlgesetze passieren läßt. Dafür erbringt jede Wahl eine erschreckende Fülle von Details.
Wenn nicht die geschädigten Parteien Zeter und Mordio schrieen, auf ihre Kosten Unter⸗ suchungen veranstalteten und Beschwerdematerial zusammeutrügen, würde in den allermeisten Fällen überhaupt kein Hahn nach Wahlrechtsverletzungen krähen. Der Aufsicht der Aufsichtsbehörden pflegen 99 pCt. der zahlreichen Verletzungen der Wahl⸗ verfassung zu entgehen.
Unter diesen Umständen liegt die einzige Garantie dafür, daß nicht Wahlbetrug, Schliche und Kniffe aller Art das Wahlrecht völlig zu Schanden machen, lediglich beim Landtag selbst. Wenn das Vertrauen des Volkes in die Ehrlich⸗ keit und Unparteilichkeit der Wahlhandlung nicht gänzlich schwinden soll, dann muß wenigstens die Zweite Kammer aufs peinlichste darüber wachen, daß kein Landtagsmandat als gültig anerkannt wird, bei dessen Erwerb Gesetzes ver⸗ letzungen vorgekommen sind. Thut die Kammer das nicht, so zerstört sie selbst das rerfassungs⸗ mäßige Fundament, auf dem ihre Macht und ihr Ansehen beruht.
Von diesen Erwägungen ausgehend, hätte die Kammer die Wahl des Herrn Leun in Gießen⸗Land kurzweg annullieren müssen. Die Verkürzung der Wahlzeit um 7 bis 10 Minuten, wie sie in dem Arbeiterort Heuchelheim stattgefunden hat, ist eine so grobe Verletzung der Wahlbestimmungen, daß die Un⸗ gültigkeit der dortigen Wahlhandlung ohne weiteres daraus gefolgert werden muß. Denn wohin würde das führen, wenn es erlaubt wäre, durch mehr oder minder zufälliges Vorstellen der Turmuhr die Wahlzeit beliebig zu verkürzen, und auf diese Weise zahlreiche Wähler, insbesondeee auswärts tagelöhnernde Arbeiter um ihr Wahlrecht zu bringen?
Was thut nun der Wahlausschuß der Zweiten Kammer?— Man höre!
In seinem ersten Bericht hatte der Aus⸗ schuß in der Verkürzung der Wahlzeit eine Gesetzes verletzung erkannt und darum einstimmig die Ungültigkeit der Wahl beantragt.— Darauf macht sich Herr Leun, um sein Mandat zu retten, auf die Strümpfe, und läßt durch seine Freunde bei einer Anzahl von Wahlberechtigten, die nicht gewählt hatten, eine Umfrage veranstalten, warum sie nicht zur Wahlurne gekommen seien. Als Resultat dieser sonderbaren Enquete bringt er dem Aus⸗ schuß die Bescheinigung von 24 Urwählern,„daß
sie am Wahltage teils nicht hätten wählen können, teils nicht hätten wählen wollen“. Und siehe da, vier Mitglieder des Ausschusses, nämlich die Abgg. Backes, Erk, Seelinger und Weith, lassen sich von diesem Verfahren so sehr imponieren, daß sie ihrem schriftlichen Bericht entgegen im Plenum nachträglich be⸗ antragen, die Wahl doch für gültig zu erklären.
Die heiße Debatte, die sich über die prinzipielle Bedeutung der Wahlverkürzung und über die Schönheit des Leunschen Umfrageverfahrens in der Kammersitzung vom 23. Februar abspielte und mit der Rückverweisung des Falles an den Ausschuß endete, mochte aber doch nicht ohne Eindruck auf die genannten Herren geblieben sein. Sie genieren sich offenbar, ihr Votum noch weiter auf die Leunschen Erhebungen zu stützen. In ihrem soeben erschienenen neuesten Bericht finden sie nämlich nun doch auch, daß„nachträglichen Erklärungen von Wählern, daß die nicht hätten wählen können oder wollen, kein besonderer Wert beizulegen sei“. Aber damit der national⸗ liberal⸗antisemitische Herr Liun sein Mandat nicht verliere, haben sie anderes Beweismaterial herangeschleppt, das klärlich darthun soll, daß der„Formfehler“(so nennen die Herren jetzt die grobe Gesetzes verletzung der Wahl verkürzung) an dem Wahlergebnis nichts geändert hat.
Dieses neue Beweismaterial setzt der ganzen Geschichte die Krone auf. Es besteht aus dem Protokoll über die amtliche Vernehmung dreier Heuchelheimer Einwohner. Schneidermeister Hrch. Rinn VI bekundet, daß er sich kurz nach 7 Uhr („denn wenn es noch nicht 7 Uhr gewesen wäre, hätte er die Uhr schlagen hören müssen!“) in der Nähe des Wahllokals aufgehalten und dort nur drei Wähler angetroffen habe, die vergebens Einlaß in das Wahllokal begehrt hätten. Der Kreisbaumwart Heberer sagt aus, er sei, als die Uhr gerade sieben geschlagen habe, vom Wahl⸗ lokal aus nach dem Bahnhof zu gegangen;„auf dieser Strecke ist mir meines Wissens(J) niemand begegnet, von dem ich hätte annehmen können(ö), daß er noch hätte wählen wollen.“ Der dritte Gewährsmann ist der Landwirt Wilh. Hofmann, Mitglied des Gemeinderats und der Wahlkom⸗ mission. Sein Zeugnis läuft darauf hinaus, daß nach Abschluß der Thür„mehr wie viermal sicherlich nicht geklopft worden ist.“ Wer und wieviele Wähler bei dem verschiedenmaligen Klopfen Einlaß begehrten, weiß er nicht.
Der letztgenannte Zeuge kann schon des halb nicht als einwandfreier Gewährsmann angesehen werden, weil er als Mitglied der Wahlkommission in dieser Sache Partei ist. Abgesehen davon sind weder seine Aussagen noch diejenigen der beiden anderen an sich irgendwie beweiskräftig. Selbst wenn dadurch zweifelsfrei festgestellt wäre, daß nur noch drei bis vier Wähler Einlaß am Wahllokal begehrt hätten, so wäre damit doch noch garnicht bewiesen, daß die vorgerückte Turm⸗ uhr durch ihr vorzeitiges Schlagen nicht einige Dutzende Wähler schon von ferne abgehalten hat, noch zur Urne zu eilen.
Und dieser klägliche Versuch, nachträglich etwas zu beweisen, was schlechterdings unbewtis⸗ bar ist, hat nun noch ein fünftes Mitglied des Ausschusses, den antisemitischen Abg. Bähr, ver⸗ anlaßt, auch seinerseits nachträglich umzufallen und sich für Gültigkeit der Wahl auszusprechen,
trotzdem er„prinzipiell auf dem Standpunkt stehe, daß eine jede Wahl, bei welcher Ver⸗ letzungen des Rechts vorkämen, für ungültig zu erklären sei“; aber er meint, bei anderen Wahl⸗ prüfungen habe man es ja auch nicht so streng genommen. Auch ein Standpunkt!
Man muß es Herrn Leun lassen, daß er es versteht, seine Sache wirksam zu betreiben. Es ist derselbe Herr, der seinerzeit nach der Nomi⸗ nierung der Kandidatur Hirschels öffentlich er⸗ klärte, er denke nicht daran, zu kandidieren, das Gerücht von seiner Kandidatur sei ein„Unding“. Das hielt ihn aber nicht ab, so ganz im Stillen, doch ein paar Wahlmänner auf seine Person einzuschwö'ren. Der verblüffte Herr Hirschel mußte dann trotz seiner viel größeren Wahl⸗ männerzahl„freiwillig“ verzichten. Und nun bringt es Herr Leun weiter fertig, in der Heuchel⸗ heimer Uhrgeschichte das anfangs einstimmige Votum des Aus schusses auf Kassierung der Wahl in einen Mehrheitsantrag auf Gültigkeitserklärung umzuwandeln. Ein gewandter Politiker!
Man barf gespannt sein, was das Plenum nun thun wird. Wird es den Trinmph des Herrn Leun bestätigen oder wird es ihm die Aufgabe stellen, in einem nochmaligen Wahlgang seine Legitimität als Abgeordneter zu bewähren? Wie auch die Entscheidung fällt, der Sozial⸗ demokratie wird sie nicht schaden. Wird die Wahl kassiert, so werden unsere Genossen ihre volle Schuldigkeit thun, um den Gießener Sitz für die Partei zu erobern. Wird sie aber nicht kassiert, sanktioniert die Kammer die Heuchel⸗ heimer Vorgänge, nun so ist der moralische Ge⸗ winn doch auf unserer Seite. Und er wird seine Früchte tragen im ganzen Lande!
Politische Bundschau.
Gießen, 18. Mai.
Wie man Sozialdemokrat wird.
Der Landtagskandidat der Nürn- berger Genossen Dr. v. Haller gab bei seiner Kandidatenrede ein anziehendes Bild seiner persönlichen Entwicklung zum Sozialdemokraten. Ich wählte den ärzt⸗ lichen Beruf, sagte er nach der„Fränk. Tages⸗ post“, frühzeitig lernte ich bereits das soziale Elend kennen; ich war als älterer Student in der medizinischen Poliklinik der Universität Kiel thätig und hatte in einem Bezirk der Stadt Praxis auszuüben, unter Aufsicht eines Professors und seines Assistenten. Meine Patienten waren Arbeiter samt ihren Familien, größtenteils Hafen⸗ arbeiter, deren Verdienst vom Kommen und Gehen der Schiffe abhing, also meistens ein recht un⸗ sicheres Brod. Die Lebenshaltung dieser Leute war eine äußerst niedrige, die Wohnungsverhält⸗ nisse schauerlich. Redner schildert nun in an⸗ schaulicher Weise, wie durch die Zustände, die er in seiner oben erwähnten Thätigkeit beobachtete, bereits das sozialen Empfinden in ihm geweckt wurde.... Das Sehen fremder Länder, so fuhr Redner fort, der Verkehr und eingehende Gespräche wirtschaftlicher und handelspolitischer Art mit Kaufleuten auf meinen Seereisen, ins⸗ besondere auf der Fahrt nach China, thaten mir eine neue Welt auf, ich entschloß mich, die
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