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Gießen, Sonntag, den 16. Dezember 1900.
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Mitteldeutsche
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Die Pläne der Lebensmittel⸗
wucherer.
Was heißt, was bezweckt der Doppel tarif? Diese Frage wird angesichts dessen, daß die Agrarier bei Festsetzung der neuen Zölle einen Doppeltarif anwenden wollen, bren— nend und auch unsere Leser werden sie wieder— holt aufgeworfen haben. Wir wollen versuchen, sie zu beantworten.
Der Reichstag kann Gesetze machen. Er kann sich dabei sagen, dies Gesetz ist nur für kurze Zeit. Er kann aber auch die Absicht dabei haben, daß ein Gesetz für alle Ewigkeit sein soll. Die Absicht kann er haben, aber die Kraft, Gesetze für alle Ewigkeit haltbar zu machen, fehlt ihm. Was der eine Reichstag machte, in. dem die Agrarier den Ton angaben, kann der nächste Reichstag, aus dem die Agrarier ver- schwunden sind, wieder aufheben. Auch derselbe Reichstag, der 1899 etwas beschlossen hat, hat das Recht, sich 1900 eines Besseren zu besinnen und seinen eigenen Beschluß aufzuheben. Das kann er nicht nur thun, das hat er auch schon gethan. So war es einmal mit dem Flachszoll und einmal mit dem denaturirten Spiritus, über den derselbe Reichstag verschieden beschloß. So war es schon mit wohl fünfzig Gesetzen, die ein Reichstag machte, ein anderer aber auf⸗ hob. Wer gerade an der Macht ist, der diktirt Gesetze. Aber er diktirt sie nicht auf ewig. Diese Thatsache ist als ein Glück zu betrachten.
Nun giebt es Leute, die dem deutschen Volke solch Glück nicht gönnen. Diese Leute bewilligen das Heer auf sieben Jahre, die Flotte auf 19 Jahre. Sie wollen damit unmöglich machen, daß die kommenden Reichstage die Fehler wieder gut machen. So ist es auch mit dem Doppeltarif. Man will damit die Zölle, die einem gar zu schön gefallen, auf Ewigkeit festlegen.
Wer einen Doppeltarif aufstellt, setzt zwei Listen fest. Die eine Liste giebt an, daß Roggen, Weizen, Kaffee, Petroleum und alle die andern Dinge nunmehr einen Zoll von der und der Höhe tragen müssen und daß diese Höchstzölle dauerndes Gesetz sein müssen. Diese Liste nennt man den Maximaltarif(Höchsttarif). Sie soll ein für allemal und allgemein gelten, wenn nicht Ausnahmen bestimmt werden.
Solche Ausnahmen müssen natürlich dann auch in Form eines Gesetzes gemacht werden. Legen wir heute z. B. einen Maximaltarif fest, so kann man wetten, daß wir, um die Han⸗ delsverträge abzuschließen, Ausnahmen machen müssen. Wer einen Handelsvertrag schließt, muß ja mit dem anderen Staate freundlich sein, er muß ihm entgegenkommen und darum muß er Ausnahmen machen. Diese Ausnahmen werden dann als Gesetz festgelegt und dies Gesetz ist der Handelsvertrag. Solche Ausnahmen müssen allemal gemacht werden, wenn ein Handels- vertrag zu Stande kommen sollte. So hat man es gehalten, so lange man Handelsverträge schloß, bis zum Jahre 1860 ohne Ausnahme und nach 1860 mit wenig Abweichungen. Der Handelsvertrag sagte also: Diese Waare kostet bei uns zwar soundsoviel Zoll, wenn sie aber über die russische Grenze kommt, so soll sie nur soundosviel Zoll kosten, weil wir mit Rußland einen Handelsvertrag geschlossen haben. Solche abweichenden Zölle für Waaren, die über eine bestimmte Grenze oder über See kommen oder von Schiffen eines bestimmten Volkes gebracht werden, bildeten den Inhalt jedes Handelsver⸗ trages. Man nennt diese Zölle dann Differen⸗ tialzölle(Unterschiedszoll) und den Tarif im Handelsvertrag Bifferentialtarif(Unterschieds⸗
tarif). Dabei konnte man soweit gehen, daß man gewisse Waaren aus gewissen Ländern ꝛc. auch ganz steuerfrei hereinließ.
Wenn ein Land wirklich sehr hohe Schutzzölle hat, kann man sie unschädlich machen durch solche Differentialtarife(Unterschiedstarife), das ist auch schon oft geschehen, und deshalb haben unsere Kornwucherer Furcht davor, daß sie, wenn sie jetzt zwar einen unendlich hohen Getreide— zoll festlegen, vom nächsten Reichstag, der viel- leicht besser als der jetzige in Zollfragen ist, durch Differentialzölle um die Beute gebracht werden. Um das nun zu verhindern, kommen sie jetzt mit dem schlauen Gedanken, der jetzige Reichstag solle nicht nur einen Maximaltarif, sondern auch einen Minimaltarif(Mindesttarif)
festlegen. Das soll heißen, der jetzige Reichstag solle späteren Reichs⸗
tagen verbieten, mit ihren Differential⸗ zöllen, ihren Zollerleichterungen, unter einen bestimmten Satz, den Mindestsatz, zu gehen. Wenn z. B. jetzt ein Maximaltarif für Rog⸗ gen einen Zoll von 10 Mark festsetzt und ein
»Minimaltarif einen Zoll von 7,50 Mark, so
heißt das: Bis auf Weiteres zahlt der Roggen 10 Mark Zoll und in Zukunft darf dieser Zoll niemals unter 7,50 Mark herabgehen. Man will also die hohen Zölle für immer erzwingen und allen Reichstagen, die be⸗ deutend billigere Zölle oder gar Freihandel wollen, den Weg verrennen. Von Staaten, mit denen wir keine Handelsverträge haben oder bekommen, muß immer der höchste Zoll genom- men werden und auch die, mit denen wir einig werden, dürfen nicht unter dem Mindestsatz da⸗ vonkommen.
Werden wir da noch einig?
Kommt ein Staat, der uns einen Handels⸗ vertrag mit den größten Vortheilen anbietet, der aber verlangt, daß unser Reichstag z. B. den Roggenzoll unter den Mindestsatz legt, also statt duf 7,50 Mark vielleicht auf 3 Mark, so soll es dem Reichstag einfach verboten sein, solchen Handelsvertrag anzunehmen. Der Regierung soll es sogar verboten sein, den Reichstag zu solchen Verträgen zu verlocken. Ein eher ⸗ nes Gesetz soll den Brodwucher für immer festlegen. Wirklich nicht dumm von den Brodwucherern.
Wenn aber die Regierung und der spätere Reichstag einsehen, daß wir den Mindesttarif nicht brauchen können, daß uns gewisse Han⸗ delsverträge viel nöthiger sind als der Mindest⸗ zollsatz. Was dann? Nun, dann kann die Re⸗ gierung die Beseitigung des Maximaltarifes vor⸗ schlagen und der Reichstag kann sie annehmen. Ist das geschehen, so haben beide wieder freie Hand für Handelsverträge. Hier hat die Rech⸗ nung der Agrarier das wünschenswerthe Loch. Man macht einfach statt des einen Gesetzes, ge— nannt Handelsvertrag, deren zwei(Aufhebung des Maximaltarifes und Handelsvertrag), und der künftige Reichstag ist aus der Falle des Doppeltarifes heraus. Immerhin wäre das eine Erschwerung unserer Wirthschafts⸗ politik. Schon deshalb ist sie zu verwerfen. Andererseits aber ist zur Zeit die Absicht der Agrarier, Maximaltarif und Minimaltarif so hoch festzulegen, daß einfach kein Staat Lust hat, mit uns Handelsverträge zu schließen. Unsere Brodwucherer wollen eben keine Han⸗ delsverträge und deshalb ist ihnen der Dop⸗ peltarif als Mittel zur Verhinde⸗ rung von Handelsverträgen noch viel wichtiger als das spätere Hemmniß gegen Wie⸗ derherstellung einer Wirthschaftspolitik, bei der das Volt sich satt essen kann.
Wäre bei dem Doppeltarif nicht die Gefahr für die Handelsverträge, so könnte uns der Minimalzoll kaum bösartiger erscheinen als jeder andere Zoll. So aber, wie die Dinge jetzt liegen, wo alle unsere Handelsverträge erneuert werden sollen, ist der Doppeltarif ein beson⸗ deres Gift. Wäre er das nicht, so könnten wir mit Ruhe die Zeit abwarten, bis er scheitert und zwischendurch für die Herbeiführung des vollen Freihandels kämpfen. So aber müssen wir für die Bestie Doppeltarif noch ein paar Keulen⸗ hiebe mehr übrig haben als für die anderen Forderungen der Zöllner und Wucherer.
Daß wir in diesem Reichstag trotz unseres Kampfes noch hohe, das Volk gefährdende Schutzzölle bekommen werden, wissen wir leider. Daß wir aber nicht noch als Zugabe das in Frankreich so system bekommen, wollen wir wünschen, denn sonst: Ade, Handelsverträge. Die Handelsver⸗ träge sind aber in Zeiten des Schutzzolles die Luftlöcher fürs Volk.
Politische Rund hau.
Gießen 11. Dezember. Das Ende vom Lied.
Bei den Verhandlungen über die Chinavor⸗ lage erklärte der höchste Finanzbeamte des Rei⸗ ches, der Reichsschatzsekretär von Thielmann, daß ohne eine„dauernde Ver ärkung“ der Reichshauptkasse nicht mehr auszukommen wäre, denn die Ausgaben stiegen fortwährend, doch die Einnahmen entwickelten sich ungünstiger. Das heißt also, der China- Flotten- und Ko⸗ lonialrummel hat uns so tief hineingerissen, daß die hohe Reicksregierung sich nach neuen Steuern umsehen muß.— Noch ist die erste Forderung von 153 Mill. für den„Kreuzzug“ nicht bewilligt, so wird schon eine weitere von 100 Millionen angekündigt und ob es dabei noch bleibt, ist mehr als fraglich. Zur Deckung dieser riesigen Ausgaben sind entsprechende Einnah⸗ men nicht vorhanden, es muß folglich ge⸗ pumpt werden, und das Volk hat das Ver⸗ gnügen, in Gestalt neuer indirekter Steuern und Lebensmittelzölle die Zinsmillionen für die auf beinahe drei Milliarden ange⸗ wachsene Reichs schuld, sowie auch die Ko⸗ sten für abenteuerliche Wasserpolitik aufzubrin⸗ gen. Die Mittheilungen des Schatzsekretärs ha⸗ ben selbst in Kreisen solcher Leute ein wenig zur Ernüchterung beigetragen, wo man unrett⸗ bar dem Weltmachtstaumel verfallen schien. Ob man aber in diesen Kreisen wirklich zur Ein⸗ sicht kommen wird? Vielleicht dann wenn wir infolge der Wasserpolitik so weit wie Spanien heruntergekommen sind.
Deutsche Patrioten liefern dem Auslande Waffen.
Eine deutsche Waffenlieferung an Eng⸗ land erfolgt gegenwärtig nach einer Nachricht der„Frankf. Ztg.“ aus Eisenach. Die Fabrik von Ehrhardt in Eisenach und Düsseldorf (Gießereien) liefern gegenwärtig 18 Batterien der neuen Schnellfeuergeschütze, System Ehr— hardt, nach England an die dortige Kriegsver— waltung ab. Ferner werden geliefert 900 Mu- nitionswagen und 54000 Schuß. Der Kontrakt wurde nicht direkt von der englischen Kriegs— verwaltung, sondern durch Vermittelung der
elend gescheiterte Doppeltarif⸗
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