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Nr. II.
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7. Jahrg.
Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.
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Zur Gemeindesteuer reform in Bessen.
II.
oa. Wir haben im vorigen Artikel gesehen, wie fadenscheinig der„Grundsatz der Leistung und Gegenleistung“ ist, mit dem die Regierung die Beibehaltung der kommunalen Grund- und Gewerbesteuer einerseits und die Aufhebung der kommunalen Kapitalrentensteuer andererseits zu rechtfertigen sucht. Sie führt aber noch ein anderes Argument gegen die gemeindliche Besteuerung des mobilen Kapitals ins Feld. Die Begründung weist darauf hin, daß die Kapitalrentner auch in Preußen geringer be⸗ steuert seien, als bei uns. Zöge man diese wackeren Leute noch weiterhin zur kommunalen Ergänzungssteuer heran, so riskiere man,
„daß jede derartige Mehrbelastung die nicht
seßhaften Rentner aus dem Lande treiben,
und hierdurch nicht allein deren seitherigen
Wohnsitzgemeinden, sondern dem ganzen Lande
einen Schaden zufügen würde, der den für
die einzelnen Gemeinden aus der Besteuerung der Kapitalreute etwa zu erhoffende Vorteil weit übersteigen dürfte.“
Mit diesem Schreckgespenst des aus dem schönen Hessenlande flüchtenden Rentners hat die Regierung schon bei der Staatssteuerreform ängstliche Gemüter einzuschüchtern versucht. Schon damals ist ihr erwidert worden, daß die Steuerbelastung in Preußen keineswegs durchweg geringer ist, wie in Hessen. In Preußen giebt es außer den staatlichen und kommunalen auch noch Kreis- und Provinzial⸗ steuern. Die Kommunalsteuern sind stellenweise außerordentlich hoch, so z. B. in Frankfurt a. M., wo noch obendrein durch eine gepfefferte Miet⸗ steuer die Wohnungen exorbitant teuer sind. Ein Rentner, der z. B. aus Darmstadt nach Frankfurt zöge, um Steuern zu sparen, würde aus dem Regen schön unter die Traufe geraten. Ueberhaupt bildet die Steuerbelastung nur einen relativ geringen Faktor im Ausgabebudget eines Rentners; viel schwerer fallen die Preise für die Wohnung, Lebensmittel ꝛc. ins Gewicht. Die verschiedene Höhe derselben an den ver⸗ schiedenen Plätzen giebt in erster Linie den Ausschlag bei der Wahl des Wohnsitzes für diejenigen Rentner, die sich nach einer etwas knappen Rentendecke strecken müssen.
Außerdem aber sind die Rentner durchaus nicht so„beweglich“, wie die Regierung es hin⸗ stellt. Ein Umzug kostet Geld, viel Geld. Das allein würde wohl die meisten schon abhalten, nur um einer verhältnismäßig geringen Steuer⸗ differenz auszuwandern.
Die Rentner selbst werden zugeben müssen, daß es nicht mehr wie recht und billig ist, wenn sie so gut wie andere Leute mit fundiertem Einkommen auch fernerhin zur kommunalen Besitzsteuer herangezogen werden Und dann ist es das einzig Richtige, die neue staatliche Vermögenssteuer auch zu Gemeindezwecken aus⸗ zunützen.
Damit fiele denn auch das seitherige ebenso umständliche wie veraltete Verfahren bei der Grund⸗ und Gewerbesteuer-Veranlagung fort. Nach dem Vorschlag der Regierung dagegen würde das komplizierte Steuerkapitalien⸗
system, das man nun glücklich für die staat⸗ liche Besteuerung aus der Welt geschafft hat, für die gemeindliche Besteuerung konserviert bleiben. Das würde den Behörden die doppelte Veranlagungsarbeit verursachen; dem Publikum aber würde neben den vielen Scherereien auch fernerhin die Unmöglichkeit erwachsen, den Steuerzettel auf seine Richtigkeit kontrollieren zu können. Außerdem aber sind die den Groß— grundsteuerkapitalien zu grunde liegenden Boni⸗ tierungen und Ertragsschätzungen der Aecker total veraltet, und die Schablonen, nach denen die einzelnen Gewerbe zur Steuer heran— gezogen werden, waren von jeher ein Hohn auf Vernunft und Gerechtigkeit. Darum, fort mit diesem ganzen unerquicklichen Krempel. Möge an seine Stelle auch für die kommunale Be⸗ steuerung ein modernes, auf sachgemäße Fest⸗ stellung des Besitzstandes abzielendes Verfahren treten!
Die Regierung hat selber das Gefühl, daß die in der Vorlage vorgesehene„Reform“ ganz unzureichend ist und jedenfalls keine dauernde Ordnung des Gemeindesteuerwesens bedeuten kann. Am Schluß der allgemeinen Begründung wird erklärt,„daß der vorliegende Gesetzentwurf nur einen interimistischen Charakter tragen soll“. Eine endgültige Regelung könne erst dann vorgenommen werden, wenn Er⸗ fahrungen über die Wirkungen der Staats⸗ steuerreform vorliegen.
Nun, wenn diese Gemeindesteuer⸗„Reform“ nur eine vorläufige sein soll, dann ist's besser, sie unterbleibt vorderhand ganz. Denn das einzig neue, was sie bringt, der Wegfall der kommunalen Kapitalrentensteuer, würde, wenn er einmal durchgeführt wäre, später das schlimmste Hindernis sein für eine endgültige Reform nach dem Muster der Staats- steuer. Befreit man jetzt die Kapitalrentner von der kommunalen Ergänzungssteuer, mit der Motivierung, daß die Gemeinde ihnen keine eutsprechende Gegenleistung gewähre, so kann man nach einigen Jahren nicht kommen und sie zur kommunalen Vermögenssteuer heranholen. Man würde sich also mit dieser„interimistischen Reform“ nur den Weg erschweren, demnächst zu einer endgiltigen, befriedigenden Reform zu gelangen.
Unserer Meinung nach brauchte die Regierung sich nicht davor zu fürchten, schon jetzt eine gründliche Umgestaltung vorzunehmen. Hat sie das Risiko der Reform in Bezug auf das Staatssteuerwesen auf sich genommen, so braucht sie auch in Bezug auf das Gemeindesteuerwesen nicht länger davor zurückzuschrecken, den neuen Weg zu betreten. Kann sie sich aber dazu noch nicht aufraffen, nun so soll sie wenigstens keinen Schritt nach rückwärts thun. Die sozialdemo— kratische Fraktion wird sich unter keinen Um⸗ ständen dazu herbeilassen, ihn mitzumachen.
Nach Artikel 9 der Vorlage sollen auch in Zukunft die allerkleinsten Einkommen von 1-300 Mark kommunalsteuerpflichtig sein. Es wäre ein unerhörtes Vorgehen, diese Aermsten der Armen nach wie vor mit Umlagen zu be— lasten; den Rentnern aber, denen das Steuer⸗ zahlen doch wahrhaftig nicht so wehe thut wie jenen, einen Steuererlaß zu gewähren. Davon kann aber gar keine Rede sein. Wenn die Ge⸗ meinden die 465000 Mark Kapitalrentensteuer
entbehren können, wie die Regierung meint, nun, dann sollen sie dieselben trotzdem einziehen und dafür diejenigen entlasten, die jeden Groschen Steuer, den sie zu zahlen haben, sich vom Munde abdarben müssen.
Unberührt von der„Reform“ sollen nach der Vorlage auch die indirekten Gemeinde⸗ steuern bleiben. Nachdem die Regierung die Staatssteuerreform durch die Bepackung mit neuen indirekten Steuern(Gebühren, Stempeln u. s. w.) verunstaltet hat, kann man ja nicht von ihr erwarten, daß sie den städtischen Oktrois an den Kragen geht. Die Gemeinden können die indirekten Einnahmen nicht entbehren— mit diesem Argument sucht man sich über alle sozialpolitischen Bedenken hinwegzusetzen.
Dem gegenüber müssen wir zum Schluß doch noch auf ein Feld hinweisen, aus dem die Gemeinde manche Hunderttausende von Mark Steuer herausholen könnte. Wir meinen die Extrabesteuerung des Baugeländes. Das einträgliche Geschäft der städtischen Bodenspekulanten ist zu bekannt, als daß wir es hier näher zu erörtern brauchten. Der Wertzuwachs, den der Baugrund in aufblühen⸗ den Gemeinwesen ganz ohne Zuthun des Besitzers erfährt, ist ein ausgezeichnetes Objekt für eine Sonderbesteuerung, und zwar für eine gründliche. Denn wodurch entsteht dieser Wertzuwachs? Lediglich durch den Fort⸗ schritt des Gemeinwesens, durch verbesserte Ver⸗ kehrseinrichtungen, Errichtung von Schulen und Anstalten zur Pflege von Kunst und Wissen⸗ schaft, Bequemlichkeits- und Wohlfahrtseinrich⸗ tungen verschiedenster Art. Ist es da nicht recht und billig, daß die Gesamtheit sich auch einen Teil dieses Wertzuwachses zurücknimmt? Das könnte z. B. geschehen durch eine Zu— wachssteuer, die bei jedem Weiterverkauf zu erheben wäre. Die einzige deutsche Stadt, in der das heute schon geschieht, ist— Kiautschou! Dort besteht neben einer Bauplatzsteuer von 6 pCt. des Wertes noch eine besondere Zu⸗ wachssteuer, wonach der Mehrerlös bei jedem Weiterverkauf mit 33/ pCt. in die Kasse des Gouvernements fließt.
Noch besser wäre es freilich, wenn die Ge⸗ meindeverwaltungen sofort bei Erweiterung der städtischen Baupläne das neu einbezogene Ge— lände erwürben. Dann brauchten sie nicht später für Bauplätze zu städtischen Schulen, Krankenhäusern ꝛc. Hunderttausende an Bauplatz⸗ spekulanten zu bezahlen. Auch hätten sie Ge⸗ lände zur Errichtung von Wohnungen für ihre Beamten, Angestellten, wie für die wenig be⸗ mittelten Bevölkerungsklassen überhaupt. Auf diese Weise könnte der Wohnungsverteuerung mit Erfolg entgegengearbeitet und die Frage der kommunalen Wohnungsfürsorge gelöst werden.
Aber, da wird ja noch mancher Tropfen ins Meer und manche Mark in die Tasche der Grundstückspekulanten fließen, bis auf diesem Gebiete gründlich Wandel geschaffen ist. Um so mehr sollte bei Gelegenheit der Kommunalsteuer⸗ reform versucht werden, wenigstens einen kleinen Schritt in dieser Richtung vorwärts zu kommen. Durch die Umwandlung der Grundsteuer in eine in kurzen Zeiträumen stets nur zu veranlagende Vermögenssteuer, würde wenigstens der Wert— zuwachs sofort einer Besteuerung unterworfen werden. Das wäre schon etwas, wenn auch


