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Nr. 24.

Gießen, Sonntag, den 10. Juni 1900.

7. Jahrg.

Redaktion: Kirchenplatz 11. Schloßgasse.

Sonnt

Mitteldeutsche

gs⸗Zeitung.

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Der Idealismus des

Junkertums.

-m. DasDeutsche Adelsblatt, des Organ der blaublütigstenEdelsten und Besten unserer Nation, brachte vor einigen Wochen einen Artikel, welcher unter Ausfällen auf die arbeitenden Teile des Volkes dem Idealismus des Adels ein Loblied sang. Diesen sagenhaften Idealismus habe der Adel sich aus dem Mittel⸗ alter in die neue Zeit herübergerettet, dem Bürger⸗ tum werde nur durch seinen Krämer geist der Blick für die idealen Eigen schaften des Junker⸗ tums verdunkelt.

Wir wollen uns in Nachstehendem bemühen, unseren Lesern den Idealismus des Adels plausibel zu machen, d. h. soweit dies in unseren Kräften steht, dieweil wir uns bewußt sind, nur einen winzigen Bruchteil von Idealismus der Herren von und zu in unsere Betrachtungen ziehen zu können.

Die Glanzperiode des Adels deckt sich mit dem Elend der Bauern! Das Mittel⸗ alter, für welches das deutsche Adelsblatt natür⸗ lich schwärmt, ist eine einzige Kette von Raub, Bedrückung, Knechtung, Drangsalie⸗ rung der Bauern. So klug waren die Junker, daß sie, wo ihnen die Fürsten zu ihren Räu⸗ bereien freie Hand ließen, immermonarchisch bis auf die Knochen waren. So verhaßt ihnen eine starke Monarchie von jeher war, ge⸗ stattete sie ihnen, ihren Idealen, das heißt dem Raub nachzuleben, so begeisterten sich die Junker bis ins unendliche für sie. Und leider waren die Fürsten(mit wenigen Ausnahmen) verblendet oder eigennützig genug, den unersätt⸗ lichen Gäuchen freie Hand zu lassen. Bereits 1540 gestattete der Kurfürst Joachim II. von BrandenburgDenen vom Adel nach Gelegen⸗ heitmutwillige Bauern zulegen, was fich dieEdlen nicht zweimal sagen ließen. Die ausgeraubten Bauern durften aber nun nicht aus den Händen ihrer Bedränger fortziehen, sondern sie und ihre Kinder mußten ihren Herren das Gut bebauen. In den märkischen Landtagsrezessen von 1536, 1538, 1539, 1582 und 1602 wurde dasVerziehen ohne Er⸗ laubnis des Gutsherrn mit den schwersten Strafen bedroht. In Pommern stellte bereits die Bauernordnung von 1616 Leibeigenschaft, ungemessene Frohnden und Nichterblichkeit der Bauernhöfe als Regel auf. In Mecklenburg wurde 1621 die Entsetzbarkeit der Bauern förmlich Gesetz. In derneumärkischen revi⸗ dierten Bauernordnung von 1685 werden ausreißende Unterthanen mit ewigem Kerker, ja Todesstrafe bedroht. Die Gesinde⸗ ordnung von 1735 enthält gleichfalls scharfe Strafen wider dasEntlaufen der Bauern. Ein Herr von Beneckendorf giebt in einer Zeit⸗ schrift von 1775 folgendeideale Ausführungen zurRechtslage der Bauern: Der Bauer habe genug, wenn er nur ein Drittel seiner Arbeitszeit für sich behalte; man dürfe ihm in dieser Hinsicht nicht dasgeringste nachgeben. Aus Vernunft und Naturrecht sei abzuleiten, daß der Unterthan(d. h. der Bauer) seinem Herrn soviel Dienst schuldig sei, als er gerade noch leisten könne, ohne zu grunde zu gehen.

König Friedrich l. von Preußen hatte den guten Willen, die Lage der Bauern zu er⸗

leichtern. Verschiedene Edikte von ihm suchten der Drangsalierung der Bauern zu steuern. Aber wie das Junkertum, immer nur auf seinen Vor⸗ teil bedacht, derartige gute Absichten zu hinter⸗ treiben suchte und hintertrieb, so auch hier. Unterm 14. Oktober 1710 schreibt ein Herr v. Luben dem König:Die Verwaltungs- behörden sind keineswegs geneigt, die könig⸗ liche Absicht, daß die Unterthanen geschont werden sollen, zu verwirklichen(natürlich waren die Verwaltungsbehörden waschechte Junker, welche in erster Linie dieIdeale ihrer Sippe ver⸗ traten). Daher pflegen die Vornehmsten im Lande die besten Aecker, Wiesen und Holzungen in ihren Rittergütern einzuziehen und das Land sogar frei von der darauf ruhenden Grundsteuer zu machen, was ihnen oft gelingt, wenn sie selbst in der Verwaltung Stellung haben! (Das heißt mit dürren Worten: Die Herren Junker bemogeln den Staat um die Steuer, wenn sie in der Verwaltung Einfluß haben.) Dann fährt Herr v. Luben fort:Auch besetzen sie wüste Feldmarken nicht mit Unter⸗ thanen, sondern machen Vorwerke daraus und legen die nötigen Dienste den übrigen Bauern auf zu deren ewigem und vollkommenem Ruin. Oder, wenn ja einmal neue Unter⸗ thanen darauf gesetzt werden, so werden diesen hohe Pächte, Dienste, Zinsen, Einquartierungs⸗ laften und dergl. auferlegt, daß die Leute kaum ihr Leben fristen können. Und welches waren die Erfolge des Junkertums mit seinem Bauernlegen und Einführen der Leib⸗ eigenschaft?

In Bayern z. B. gab es Ende des 18. Jahr⸗ hunderts 116000 Bauernfamilien auf 30 000 Höfen. Davon gehörten dem Adel und den Prälaten 66 830 Familien mit 16 970 Höfen S 56% ꝓder Gesammtzahl. Ferner gehörten den Klöstern, Pfarreien usw. 30000 Familien mit 8000 Höfen= 26% der Gesamtzahl, und endlich gehörten den bayrischen Kurfürsten 13 500 Familien und 4000 Höfe. Als freie Bauern verblieben noch 7000 Familien= 6% mit 1262 Höfen= 3,9% der Gesammtzahl.

In Mecklenburg gab es um die Mitte des 17. Jahrhunderts noch 12 000 Bauernstellen; um die Mitte des 18. Jahrhunderts 4472 derselben und jetzt noch ungefähr 1230. Von den 244 Quadratmeilen dieses Junkerparadieses gehören schon 1860

dem Staat und 7 Klöstern 107/ Qm. 654 Rittergutsbesitzern u. 6 Frei⸗

bauern 40% 40 Städten und dem Kammergut 26,45

dem übrigenVolke gehören noch nur 67

Wie man sieht, haben in Mecklenburg früher Fürsten, Junker und Pfaffen mit dem Volke so gründlich geteilt, daß für dasselbe nichts mehr übrig geblieben ist.

Unerhört war das Schinden der Bauern, keine Gewaltthat, die übermütige und üppige Junker nicht gegen die Bauern begingen. Zu der Reformationszeit wurde in Mitteldeutschland in einem Flugblatte folgender Schmerzensschrei des geplagten Volkes verbreitet:Hilf Gott, wo

in Gießen, Sonnenstraße 25, die] Petitzeile oder deren Raum kostet 10 Pfg. Neuenweg 28, jede Postanstalt und Amal. Bestellung gewähren wir 25%%8. bei 6mal. Bestellung K. 4312 a.) 33/0 und bei mindestens 12 mal. Aufgabe 50% Rabatt.

Bei mindestens

ist doch des Jammers je erhört worden? Sie schatzen und reißen den Armen das Mark aus den Beinen, und das müssen wir verzinsen. Wo bleiben hier die Stecher und Renner, die Spieler und Bankettierer, die da voller sind als ein kotzender Hund? Dazu müssen wir ihnen steuern, Zin sen und Geld geben, und sollten die Armen nichts destoweniger weder Brot, Salz noch Schmalz daheim haben mitsamt ihren Weibern und kleinen unerzogenen Kindern?! Wo bleiben hier die Herrn mit ihrem Handlohn und Hauptrecht? Ja, verflucht sei ihr Schand⸗ lohn und Raubrecht! Wo bleiben hier die Tyrannen und Wüteriche, die sich selbst zueignen Steuer, Zoll und Umgeld und das so schändlich und lästerlich verthun und ver⸗ abwenden, da doch alles in den allgemeinen Säckel dem Land zum Nutzen dienen soll? Und ja, daß sich kein Trotz darwider zu rümpfen wage, sonst gehts flugs mit ihm zum Plöcken, Köpfen und Vierteilen. Da ist minder Erbarmung als mit einem wütenden, thörichten Hund. Verflucht sei ihre heidnische unchristliche Art, was für Mart er treiben sie doch mit uns Armen!

Mit dieser Schilderung des idealen jun⸗ kerlichen Mittelalters wollen wir für heute schließen. In einem ferneren Arkikel wollen wir uns mit dem Adel der Neuzeit beschäftigen.

Politische Rundschau.

Gießen, 8. Juni. Kosten der Flotte.

Nach dem Kommissionsbericht, welchen der flottenbegeisterte Zentrumsabgeordnete Müller⸗ Fulda(Abgeordneter für den Wahlkreis Höch st⸗ Usingen) verfaßt und dem Reichstage hat zu⸗ gehen lassen, stellt sich der Marineetat für die Zeit von 19011917 folgendermaßen:

Einmalige Ausgaben: Schiffsbau und Armierung 1489 200 000 Mk. Werft⸗ und Hafenbauten 270 000 000 Mk. Zusammen 1 759 200 000 Mk. Fortdauernde Ausgaben 2070 870 000 Mk. Demgemäß: Gesamtbetrag des ordentlichen Etats 3 830 070 000 Mk. Dazu kommen noch folgende Aus⸗ gaben für Marinezwecke: Marinepensionsetat. 116 450 000 Mk. Verzinsung der Anleihe 406 590 00 Mk.

Demgemäß Gesamtkosten für die Flotte 4 353 110 000 Mk.

Bei dieser ungeheuren Summe ist aber die stetige Verteuerung der Baukosten nicht in Rech⸗ nung gezogen, die erfahrungsgemäß eintritt. Dies berücksichtigt, ergiebt beinahe

fünf Milliardeu Mark

Ausgaben für die Marine in den nächsten 16 Jahren, vorausgesetzt natürlich, wenn von der Regierung in dieser Zeit keine weiteren Forde⸗ rungen gestellt werden. Daran ist aber gar nicht zu denken. Von gewissen Flottenenthusiasten wurde schon öfters die gegenwärtige Vorlage als unzureichend bezeichnet und es ist kaum daran zu zweifeln, daß in ein paar Jahren dem deut⸗ schen Volke eine weitere Vermehrung der Flotte alsbitter notwendig hingestellt wird.

Die fünf Milliarden sollen nun aus den fortlaufend sich steigernden Einnahmen des