ite 8. —
itstr. 34.
er
eisen, jel. gener Werl
e . 22 1
2
—
Md
ches ckendes
98e
kranken
Nr. 28.
Gießen, Sonntag, den 8. Juli 1900.
7. Jahrg.
Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.
Sonnt
Mitteldeutsche
gs⸗Zeitung.
Redaktionsschluf: Donnerstag Nachmittag 4 Uhr.
Abonnementspre is:
Bestellungen
Juserate
Die Mitteldeutsche Sonntags-Zeitung kostet durch unsere] nehmen alle Austräger in Stadt und Land, die] finden in der M. S.⸗Ztg. weiteste Verbreitung. Die 5gespalt. Austräger frei ins Haus geliefert monatlich 25 Pfennig. Expedition in Gießen, Sonnenstraße 25, die Petitzeile oder deren Raum kostet 10 Pfg. Bei mindestens Durch die Post bezogen vierteljährlich 90 Pfg. Direkt durch] Druckerei, Neuenweg 28, jede Postanstalt und 4 mal. Bestellung gewähren wir 25%, bei 6mal. Bestellung
Das neue Unfall versiche⸗ rungsgesetz. II
Im Falle des Todes des Verletzten soll der
fünfzehnte Teil des Jahresarbeitsverdienstes, mindestens jedoch 15 Mk. als Sterbegeld gezahlt werden. Die Hinterbliebenen erhalten Rente, und zwar die Witwe und die Kinder unter 15 Jahren unter allen Umständen, die Eltern oder Großeltern, der Ehemann einer getöteten Ar⸗ beiterin und deren Kinder, sowie die elternlosen Enkel nur dann, wenn der Verstorbene der einzige Ernährer war und die Hinter⸗ bliebenen durch den Tod in den Zustand der Bedürftigkeit versetzt sind. Die Rente für die Hinterbliebenen darf zusammen 60 pCt. des Arbeitslohnes nicht übersteigen; sind Witwen und mindestens zwei Kinder des Getöteten da, die einen Rentenanspruch haben, dann sind die übrigen ausgeschlossen. Die Rente beträgt für die Witwe oder den Witwer, sowie für jedes Kind 20 pCt. Verwandte aussteigender Linie und ebenfalls elternlose Enkel bekommen ins⸗ gesamt nur 20 pCt. des Jahresarbeitsverdienstes.
Hier ist also nur verändert, daß die Kinder, die nicht ganz Waisen sind, 20 pCt. statt bisher 15 pCt. erhalten und daß Ehemänner und Enkel Rente erhalten können, die bisher ausgeschlossen waren. Einige wesentliche Veränderungen sind bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes eingetreten. Bisher wurde bei gewerblichen Ar⸗ beitern der Tagesarbeits verdienst zu grunde gelegt und von der Summe, die 4,.— Mk. über⸗ stieg, nur ein Drittel angerechnet. Jetzt tritt an Stelle des Tages arbeitsverdienstes der Jahres- arbeits verdienst, und tritt nur dann eine Kürzung ein, wenn derselbe 1500 Mk. übersteigt. Bei den Arbeitern der Land⸗ und Forstwirtschaft wurde bisher der Jahresarbeitsverdienst von der höheren Verwaltungsbehörde festgesetzt und nur bei Betriebsbeamten wurde der wirkliche Arbeits⸗ verdienst angerechnet. Jetzt soll außer bei Be⸗ triebsbeamten auch bei Facharbeitern, die in den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ver⸗ sichert sind, wie Gärtner, Ziegler, Müller, Schmiede, Stellmacher, Heizer usw., der that⸗ sächliche Lohn bei Berechnung der Rente zu grunde gelegt werden.
Bei der See⸗Unfallversicherung galt bisher für die Besatzung der Schiffe als Jahresarbeits⸗ verdienst der neunfache Betrag einer vom Reichs⸗ kanzler einseitig für die ganze deutsche Küste festgesetzten Monatsheuer und wurde für die Rente den Verletzten ein Geldbetrag als Ent⸗ schädigung für Kost hinzugerechnet. Die Summe wurde bei Renten für die Hinterbliebenen nicht mitgerechnet. Jetzt soll der elffache Betrag als Jahresarbeitsverdienst gelten und bei Berechnung der Hinterbliebenen⸗Renten der Betrag für Kost nicht abgezogen werden. Hierdurch erhöhen sich die Witwen⸗ und Waisenrenten erheblich, jedoch bleiben sie hinter den Renten der schlechtest ge⸗ lohnten gewerblichen Arbeiter noch immer zurück. In Hamburg, Bremen und Bremerhaven war bisher die niedrigste Witwenrente 180 Mk. und die niedrigste Waisenrente 135 Mk. Die Witwe eines Vollmatrosen bekam aber nur 90 Mk. und dessen Waisen 67,50 Mk. Nach der Novelle
würden bei der jetzigen festgesetzten Heuer die Witwen und Waisen der Vollmatrosen je 154 Mark erhalten.,
Für die in schwimmenden Docks, sowie beim Lootsendienst, bei der Rettung von Personen und Bergung von Sachen Beschäftigten, wurde bisher der anrechnungsfähige Arbeitsverdienst von der höheren Verwaltungsbehörde festgesetzt. In Zu⸗ kunft soll für die genannten Arbeiter, sowie für die Besatzung der Schlepp- und Leichterfahrzeuge der wirkliche Arbeitsverdienst, und wenn dieser niedriger ist als der ortsübliche Tagelohn ge⸗ wöhnlicher Tagearbeiter, der letztere bei Berech— nung der Rente zu grunde gelegt werden. Dadurch ist das Grundprinzip, welches für die Berechnung der Rente gewerblicher Arbeiter gilt, in beschränktem Umfang sowohl in dem Gefetz für Land⸗ und Forstwirtschaft, wie in der See⸗ unfallversicherung eingeführt. Die Neuerungen bei Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes sind unstreitig der wichtig ste Teil der Novelle für die Arbeiter.
Bei Feftsetzung einer Rente soll in Zukunft, wenn weniger als die Vollrente bewilligt werden soll, in allen Fällen der behandelnde Arzt gehört werden, und wenn dieser zu der Berufsgenossen⸗ schaft in einem Vertragsderhältnis steht, muß das Gutachten eines anderen Arztes eingeholt werden. Ist ein Verletzter in einer Heilanstalt, dann soll er nur mit seiner Zustimmung in eine andere Heilanstalt überführt werden können. Jedoch ist hier eine Einschränkung vorbehalten, indem die versagte Zustimmung des Verletzten durch die unteren Verwaltungsbehörden ersetzt werden kann.
Soll ein neues Heilverfahren eingeleitet werden und der Verletzte will solches nicht über sich ergehen lassen, dann kann er Berufung beim Schiedsgericht einlegen. Er hat dann so lange Anspruch auf die bis dahin bezogene Rente, bis das Schiedsgericht entschieden hat.
(Schluß folgt.)
Der Krieg mit China. Ermordung des deutschen Gesandten.
Schlimmer, als wir vorher erwarteten, haben sich die Verhältnisse in China entwickelt. Die Politik der„gepanzerten Faust“ hat zum that⸗ sächlichen, wenn auch nicht formell erklärten Kriege mit China geführt.
Nach den in den letzten Tagen eingelaufenen Meldungen steht es fest, daß der deutsche Gesandte in Peking, Bavon v. Ketteler, am 18. Juni, im Augenblick, als er sich nach dem Tsungli⸗Yamen“ begeben wollte, ermordet wurde. Ein Dolmetscher wurde verwundet, konnte sich aber in eine Gesandtschaft flüchten. Darauf wurden die Gesandtschaftsgebäude der Mächte von den Chinesen angegriffen und fast alle zerstört. Man fürchtet, daß in Peking alle Europäer getötet worden sind.—
Ueber die
Vorgänge in China wird gemeldet: Prinz Tuan und General Kangsi bemächtigten sich der höchsten Gewalt; sie umzingelten mit ihren Truppen den kaiser⸗
* Chinesisches Auswärtiges Amt.
die Expedition unter Kreuz band vierteljährlich 1 Mark. jeder Landbriefträger entgegen.(P.⸗Z.⸗K. 4312 a.) 33% und bei mindestens 12 mal. Aufgabe 50% Rabatt.
lichen Palast und gaben den Vizekönigen Befehl, gegen die Ausländer die Feindseligkeiten zu er- öffnen. Die Vizekönige in Süd- und Mittel⸗ China weigern sich jedoch, dem Befehl nach⸗ zukommen.— Der Vizekönig Li⸗Hung⸗Tschang erklärte dem amerikanischen Konsul in Kanton gegenüber, er erlasse sofort eine strenge Prokla⸗ mation, die die Aufrechterhaltung des Friedens und der Ordnung in seinen Provinzen anordne— Er werde ferner die nötigen Maßnahmen treffen, um die Fremden so weit als möglich zu schützen.
Ferner wird telegraphiert, der Kaiser und die Kaiserin⸗Witwe befänden sich im Palast als Gefangene; die Stadtthore sind geschlossen. Prinz Tuan und die Boxer hätten alleig die Macht in der Hand, und in den Straßen herrsche vollständige Anarchie.
Seymours Expedition.
Die unter dem Admiral Seymour zur Befreiung der Gesandten in Peking abgesandte internationale Truppe mußte unverrichteter Dinge nach Tientsin zurückkehren. Seymour war mit seiner Truppe nahe daran, von den Chinesen vernichtet zu werden. Erst der zu seiner Ve⸗ frriung abgesandten Abteilung gelang es, die sie umzungelnden Chinesen nach schwerem Kampfe zu vertreiben. Seymors Leute befanden sich in kläglicher Verfassung, 15 Tage lang hatten sie beständig bekämpft, dabei unter dem Mangel an Lebensmitteln derart gelitten, daß sie 10 Tage lang auf Viertelrationen angewiesen waren. Die Kolonne war nur ein kleines Stück über Lofa hinaus gelangt, als Seymour die Nutzlosigkeit jedes Versuches eines nördlichen Vorstoßes durch die in vielfacher Uebermacht den Weg versperrenden chinesischen Horden einsah. Er wollte deshalb während der Nacht nach Tientsin zurückkehren, um Verstärkungen zu holen, dabei stieß er aber auf eine starke aus regulären und irregulären chinesischen Truppen sowie Boxern gemischte Armee, die von Nordwesten aus heranzog und ihm den Rückweg verlegte. Von allen Seiten eingeschlossen, beschloß er, sich an Ort und Stelle zu verschanzen und auszuhalten, bis Entsatz käme. Die Leiden der schlecht verprovian⸗ tierten, vom Feuer der sie einschließenden Boxer unaufhörlich bedrängten Truppen wuchsen von Tag zu Tag. Wassermangel erschwerte die Pflege der Verwundeten und be⸗ förderte die Verbreitung von Krankheiten. Am schlimmsten aber war, daß die Munition anfing auszugehen, und die schreckliche Aussicht, wehrlos der Wut und Rachsucht fanatischer Chinesenhorden anheimzufallen. Mit Mühe und Not erreichte Seymour Tientsin.
Eine Kaiserrede.
Wilhelm II. hat bei der Parade der mobili⸗ sierten und zur Abfahrt nach China bereiten Seebataillone eine Rede gehalten, in der man die Kriegserklärung an China erblicken kann. Der Kaiser, der, wie berichtet wird, sehr erregt war, sagte unter anderem:
„Mitten in den tiefsten Frieden hinein, für mich leider nicht unerwartet, ist die Brandfackel des Krieges geschleudert worden. Ein Verbrechen, unerhört in seiner Frechheit, schaudererregend durch seine Grau— samkeit, hat meinen bewährten Vertreter getroffen und ihn dahingerafft. Die Gesandten anderer Mächte schweben in Lebensgefahr, mit ihnen die Kameraden, die zu ihrem Schutze entsandt waren; vielleicht haben sie schon heute ihren letzten Kampf gekämpft.
—
0 1 3 1 1 1
—
n
D


