Ausgabe 
1.1.1900
 
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Seite 4.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Nr. 1.

Von Nah und Lern.

Mitteilungen aus unserem Leserkreise Teelicht willkommen.

Die Ehre unserer Sache gebietet natürlich strengste Gewissen⸗

haftigkeit hei Uebermittelung von Nachrichten. Wir bitten alle

zum Druck bestimmten Eine en nur auf einer Seite zu eschreiben.

Prosit Neujahr!

* Sylvester! Wieder ist ein Jahr dahin⸗ gesunken in den Ocean der Zeit. Ein Jahr ein Punkt in der Ewigkeit. Aber eine mehr oder weniger lange Zeit für den Erden⸗ bürger, mehr oder weniger lang, je nachdem ihm die Glücksgöttin hold gewesen oder sie ihm abgeneigt war. Dem Glücklichen schlägt ja be⸗ kanntlich keine Stunde; wenn aber das Schicksal eine Last aufgebürdet, dem wird selbst die Stunde zur Ewigkeit. Das ist nun einmal häßlich eingerichtet in der Welt. Hans, der im Glücke sitzt, trachtet vergeblich danach, die fliehenden Stunden zu bannen, und Peter in seinem Peche seufzt über die Langweiligkeit der Zeit.

Zurückschauend aber erscheint das Jahr allen, den Glücklichen sowohl wie den vom Schicksal minder Begünstigten, gleich schnell dahingegangen. Die Vergangenheit stellt sich im Geiste anders dar, als die Gegenwart und Zukunft. Deshalb wirft man auch gern an der Jahreswende einen Blick nach rückwärts, um in der Erinnerung die vergangenen Freuden und Leiden gleichsam noch einmal im Fluge zu durchleben.

Aus diesem Grunde wird auch Sylbester, der letzte Tag im Jahre, allgemein in fröhlicher Stimmung verbracht. Man wünscht sich das neue Jahr wie das alte, wenn es gutes ge⸗ bracht, oder ein besseres, wenn das vergangene Jahr zu wünschen übrig ließ. Und wie sich selbst, so wünscht man auch den Angehörigen, Freunden und Bekannten beim Eintritt in das neue Jahr alles Gute. Viel Glück! Das ist der Wunsch, der aus aller Herzen kommt.

Sylvester! Da überkommt auch den Griesgrämlichsten eine gehobene Stimmung. In fröhlichster Weise werden die letzten Stunden in der Familie, bei der Punschterrine verbracht, und die Wogen dieser fröhlichen Stimmung gehen um so höher, je mehr die Stunden, die Minuten schwinden, bis die Turmuhr z wölfe schlägt und das neue Jahr anhebt. Daun klirren die Gläser und von allen Lippen tönt's: Prosit Neujahr!

Diesmal wird es ja zweifellos besonders hoch hergehen, soll doch nach bundesrätlicher und päpstlicher Weisung das 20. Jahrhundert am 1. Januar 1900 seinen Anfang nehmen. Wir sind sonst nicht geneigt, 11 für ein Dutzend oder 99 für 100 zu nehmen, aber sollen wir uns und andern mit derartigen Auseinander⸗ setzungen die Sylvesterlaune verderben? Nicht um einen erstklassigen Panzerplattenorden mit korallen und Seemuscheln! Mag auch in dieser Frage jeder nach seiner Fagon selig werden. Was schadet es übrigens, wenn wir über's Jahr noch einmal das neue Jahrhundert feiern! Die Hauptsache ist, daß sich das Jahr 1900 für alle unsere Freunde und Genossen recht gut anlassen und recht erträglich gestalten möge. Das ist unser sehnlichster Wunsch und deshalb:

Prosit Neujahr!

Ein teuflischer Plan.

* Unter der RubrikArbeiterbewegung konnten wir in voriger Nummer unseren Lesern noch kurz von der geplanten Aussperrung der Bauhandwerker im kommenden Jahre in Kenntnis setzen. Vielfach wurde dieser teuf⸗ lische Plan angezweifelt. Allein es besteht kein Zweifel mehr, daß thatsächlich Berliner und andere Großkapitalisten eine Aussperrung, wie sie in Dänemark stattfand, auch in Deutsch⸗ land herbeiführen wollten, um die Arbeiter⸗ organisattonen für lange Zeit lahm zu legen. ImLeipz. Tagebl. findet sich folgendes ver klausulierte Zugeständnis:

Es ist richtig, daß der Arbeit geber⸗ bund eine Zentralorganisation für das Maurer- und Zimmerergewerbe ins Auge gefaßt hat, weil er sichere Beweise zu haben glaubt, daß die Bauarbeiter, nicht allein in Berlin, sondern auch in den Vororten und

anderen Orten einen allgemeinen Ausstand zum Frühjahr planen. Da sich bei dem letzten größeren Ausstand der Maurer gezeigt hat, daß die Organisation der Arbeitgeber der Zentralorganisation der Raurer, die von allen deutschen Bauarbeitern unterstützt wird, auf die Dauer nicht gewachsen, so ist vom Baum eister Felisch eine ähnliche Organisation empfohlen worden. Eine all⸗ gemeine Aussperrung hat der Bund nur für den Fall einer allgemeinen Arbeits⸗ niederlegung der Bauarbeiter erwogen, ste ist aber jetzt schon vielfach auf großen Wider⸗ stand einflußreicher Firmen gestoßen und dürfte auch nach Ansicht des Baumeisters Felisch bei der schwachen Organisation der Arbeitgeber und den geringen Mitteln in den nächsten Jahren keinen Erfolg versprechen. Dem Macher Felisch ist durch die Veröffent⸗ lichung desVorwärts in die Suppe gespuckt worden. Deshalb wird vorläufig abgewinkt. Danach ist auch eine Erklärung zu bewerten, die der stellvertretende Vorftd ende des deutschen Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe, der Maurermeister H. Simon in Breslau, in derBreslauer Morgenzeitung veröffentlicht und in der er nicht nur den ganzen teuflischen Plan einfach leugnet, sondern auch das bekannte gute Herz der Unternehmer des Baugewerbes betont. Herr Simon sagt:

Ich halte mich zu der Erklärung ver⸗ pflichtet, daß diese Nachricht(desVorwärts) in allen Teilen unwahr ist. Wenn sich vor Jahresfrist ein ganz Deutschland um⸗ fassender Arbeitgeberbund für das Bau⸗ gewerbe gebildet hat, so geschah dies, um die Unternehmer durch Zusammenschließen gegen den täglich wachsenden Terrorismus der Arbeiterführer zu schützen mit der aus⸗ gesprochenen Absicht, nach Möglichkeit die Hand zu bieten zur Verbesserung der Lage der Ar beiter.

Herr Simon kann eines Heiterkeitserfolges sicher sein mit seiner Versicherung, daß die Unternehmer die Hand bieten wollten zu einer Verbesserung der Lage der Arbeiter. Die Arbeiter aller Branchen werden gut thun, ihre Organisation immer mehr zu festigen und auszubauen.

Zünftiger Gesellen⸗Ausschuß.

Demnächst wird für das Großherzogtum Hessen eine Handwerkskammer errichtet werden und haben hierüber in Darmstadt be⸗ reits Beratungen zwischen der Regierung und den Vertretern der Zünftler und der Gewerbevereine stattgefunden. Die Handwerkskammer soll ihrem Wesen nach eine Vertretung des Unternehmer⸗ thums sein nnd ist auch nicht daran zu zweifeln, daß diese vom Gesetz vorgeschriebene Unter⸗ nehmerorganisation eine zersplitterte und uneinige Gehilfenschaft unter ihre Botmäßig⸗ keit zwingen kann. Anders kann sich die Sache jedoch gestalten, wenn es den von den Zünft⸗ lern beschäftigten Gesellen und Gehilfen denn diese allein haben nur ein Wahlrecht gelingt, den Gesellenausschuß in ihre Hand zu bekommen. Der für die Handwerks⸗ kammer vorgesehene Gesellenausschuß muß näm⸗ lich mitwirken:

1. bei Erlaß von Vorschriften, welche die Regelung des Lehrlingswesens zum Gegen⸗ stande haben;

2. bei Angaben von Gutachten und Er⸗ stattung von Berichten über Angelegenheiten, welche die Verhältnisse der Gesellen und Lehr⸗ linge berühren.

Da den Handwerkskammern insbesondere die nähere Regelung des Lehrlingswesens ob⸗ liegt, so dürfte hier der von den Zünftlern be⸗ triebenen Lehrlingszüchterei beizukommen sein. Dies tritt durch folgende Bestimmung noch schärfer hervor:Beschäftigt der Lehrherr eine in sehr großem Mißverhältuis zu seinem Ge⸗ werbetriebe stehende Zahl von Lehrlingen, so kann die Verwaltungsbehörde die Entlassung eines bestimmten Theiles der Lehrlinge verlangen. Hiermit wäre also die Möglichkeit geboten, einer allzugroßen Lehrlingszüchterei der Herren Innungsmeister einen Riegel vorzuschieben.

Aus Vorstehendem erhellt, daß es die Pflicht der Gewerkschaften ist, sobald die Aufforderung zur Wahl des Gesellenausschusses für die hessische Handwerkskammer erfolgt, alle Hebel der Agitation in Bewegung zu setzen, damit nur Vertreter der organisirten Arbeiter⸗ schaft als Mitglieder des Gesellenausschusses gewählt werden. Auf die Wahlsvorschriften werden wir näher eingehen, wenn die Wahlen ausgeschrieben werden.

Was verjährt?

Am 1. Januar 1900 verjähren von den nicht gerichtlich festgestellten Forderungen aus dem Jahre 1897 eine ganze Reihe, die sich jeder Interessant merken mag. Es sind 1. die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten und Handwerker und derjenigen, die ein Kunstge⸗ werbe betreiben, für Lieferung von Waren und

dergleichen; 2. derjenigen, die Land⸗ und Forst⸗

wirtschaft betreiben, für Lieferung ihrer Erzeug⸗ nisse; 3. der Etsenbahnunternehmungen, Fracht⸗ fuhrleute, Schiffer, Lohnkutscher und Boten wegen Fuhrgeldes, der Fracht, des Fuhr⸗ und Botenlohnes nebst Auslagen; 4 der Gastwirte und derjenigen, die Speisen und Getränke ge⸗ werbsmäßig verabreichen, für Gewährung von Wohnung, Belöstigung unb dergleichen; 5. der⸗ lenizen, die Lotterieloose vertreiben; 6. der⸗ jenigen, die bewegliche Sachen gewerbsmäßig vermiethen, wegen des Mietzinses; 7. derjenigen, welche die Besorgung fremder Geschäfte oder die Leistung von Diensten gewerbsmäßig be⸗ treiben, wegen ihrer gewerbsmäßigen Ver⸗ gütigungen und Auslagen; 8. der im Privat⸗ dienste Stehenden wegen Lohn, Gehalt oder anderer Dienstbezüge, sowie der Dienstberechtigten wegen etwaiger auf solche Ansprüche gewährten Vorschüsse; 9. der gewerblichen Arbeiter, Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter, der Tag⸗ löhner und Handarbeiier wegen des Tage⸗ lohnes und anderer an dessen Stelle verein⸗ barter Leistungen, sowie wegen Auslagen für den Lehrling; 10. der öffentlichen Unterrichts-, Erziehungs⸗, Verpflegungs- und Heil-Anstal ten, sowie der Inbaber von Pridatanstalten solcher Art für die Ertheilung des Unterrichts, der Verpflegung oder Heilung und für die damit zusammenhängenden Aufwendungen; 11. der⸗ jenigen, die Personen zur Verpflegung und Er⸗ ziehung aufnehmen, wegen deßfallsiger Leistungen und Aufwendungen; 12 der öffentlichen Lehrer und Privatlehrer wegen ihrer Honorare mit Ausnahme der aufgrund besonderer Einrichtungen gestundeten Universitätshonorare; 13. der Aerzte aller Art, sowie der Hebammen für ihre Dienst⸗ leistungen; 14. der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher, sowie aller Personen, die zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich be⸗ stellt oder zugelassen sind, wegen ihrer Gebühren und Auslagen; 15. der Parteien wegen der ihren Rechtsanwälten geleisteten Vorschüsse; 16. endlich der Zeugen und Sachverständigen wegen ihrer Gebühren und Auslagen, sowie aber die Auslagen zu 1 und 2 zum Gewerbe⸗ betriebe und nicht lediglich zum Haushalte, die zu 5 zum Weiterbetriebe erfolgt sind, tritt erst vierjährige Verjährung ein. Erst in vier Jahren verjähren die Rückstände von Zinsen, von Miets⸗ und Pachtzinsen, soweit sie nicht unter Nr. 6 fallen, von Renten, Auszugs⸗ (Alterteil⸗Leistungen, Wartegeldern, Ruhege⸗ hältern, Unterhaltungsbeiträgen und allen au⸗ deren regelmäßig wiederkehrenden Leistungen.

Die Hilfe des heiligen Antonius.

Der gute heilige Antonius von Padua hat sich schon wieder als Helfer in Examensnöten erwiesen. Die Lehrerinnen, die im ver⸗ gangenen Jahre die klerikale Privatlehrerinnen⸗ Bildungsanstalt von Reptschin bei Olmütz ver⸗ ließen, haben folgende von derWiener Ar⸗ beiter-⸗Zeitung in einem frommen Blättchen entdeckte Danksagung veröffentlicht: Unserm großen Wunderthäter, dem heiligen Antonius von Padua, sprechen wir hiermit für seine Hilfe bei den Reifeprüfungen unsern herzlichsten Dank aus. Schon längere Zeit hindurch

pflegten wir uns mit der Bitte an ihn zu wenden, uns beim Lernen behllflich zu sein. Besonders im vierten Jahrgang erprobten wir

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