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Mitteldeutsche Sonntags⸗Reuung.
Nr. 24.
Von Mah und Fern. Ein schweres Eisenbahnunglück
ereignete sich am Sonntag Nacht in St. Goars⸗ hausen a. Rh. Dort stieß ein von Rüdes⸗ heim kommender Güterzug in voller Fahrt auf einen andern im Bahnhofe rangierenden Güterzug. Infolge des furchtbaren Zusammenpralles sind 26 Wagen entgleist und zum großen Teil zer⸗ trümmert worden. Was nicht durch den Anprall zerstört wurde, wurde durch Feuer vernichtet, welches vermutlich durch in Braud geratene Chemikalien entstanden ist. Ein Bremser ist tot, ein Zugführer, ein Lokomotivführer und ein Bremser verletzt. Der Lokomotivführer hatte das auf Halt stehende Einfahrtssignal nicht beachtet. In einem der Güterwagen be⸗ fanden sich geladene Granaten und es ist noch als ein Glück anzusehen, daß diese nicht explodierten. Der getötete Bremser heißt Dehe und wohnt in Oberlahnstein. Der Lokomotiv⸗ führer Vogt aus Bischofsheim, der das Unglück verschuldet hat, wurde verhaftet.
Qualen eines ländlichen Dienstmädchens.
Vor dem Gericht in Ul m hatte sich kürzlich eine ganze Bauernfamilie aus Nieder⸗ wälden, Oberamt Göppingen, wegen Mißhand⸗ lung ihres geisteskranken Dienstmädchens Rosina Schindler aus Wangen zu verantworten. An⸗ geklagt waren der Bauer Jakob Böhm! er sen., seine Frau, sein Sohn und zwei Töchter. Böhmler sen. und seine Frau waren der fahr⸗ lässigen Tötung augeklagt, letztere und ihre drei Kinder der ferbeindten Körperverletzung mit gefährlichen Werkzeugen. Die Gesellschaft hat das Mädchen fortwährend mißhandelt und es schließlich in einer feuchten Kammer liegen lassen, wo es völlig verkam. Am 10. März wurde die bedauernswerte Magd in das Göppinger Krankenhaus in einem unbeschreiblichen Zustand der Verwahrlosung eingeliefert, wo sie noch in der Nacht, nachdem sie bald das Bewußtsein verloren, verstarb. Das Urteil fiel sehr milde aus: von der Anklage der fahrlässigen Tötung wurden die beiden Häupter der feinen Familie freigesprochen und nur wegen fortgesetzter ge⸗ fährlicher Körperverletzung verurteilt und zwar der alte Böhmler zu 2 Monaten, der junge zu 3 Wochen, die Frau zu 2 Wochen und die Tochter zu 10 Tagen Gefängnis.
Der verdroschene Dreschgraf.
Zu äußerst tumultuarischen Szenen kam es in einer Pückler⸗Versammlung in Berlin. Der Graf hatte wiederum seine bekannte Ab⸗ schlachtungstheorie den Zuhörern vorgetragen. Verschiedene Redner traten den Anschauungen des Grafen scharf entgegen. Als der Graf zu einer Erwiderung das Wort ergreifen wollte, entstand ein derartiges Geschrei und Gejohle im Saal, daß der überwachende Polizeileutnant die Versammlung auflöste und der Graf mit seinen Anhängern schleunigst aus dem Saale flüchten mußte. Kaum hatte er jedoch mit dem Vorsitzenden ein im Hofe haltendes Automobil bestiegen, als die Menge unter dem Rufe„Haut ihn! Für unsere 20 Pfg. Entree fährt der Herr Graf Automobil!“ auf den Dreschgrafen ein⸗ drang und ihn mit Schirmen und Stöcken be⸗ arbeitete. Nur durch die Schnelligkeit des Auto⸗ mobils entging der Graf weiteren Dreschereien.
Die fürstliche Silberdiebin
kommt natürlich nicht ins Gefängnis. Es steht vielmehr jetzt fest. daß sie— die Fürstin Wrede nämlich— bis zum Abschluß der„Beobachtung ihres geistigen Zustandes“ auf freiem Fuße belassen werden soll. Ihre Ueberführung in das Sanatorium des Herrn Dr. Fraenkel in Lankwitz soll bereits erfolgt sein.
Der Simplon⸗Tunnel
ist nun vor Kurzem eingeweiht worden und wird in wenigen Tagen dem regelrechten Verkehr übergeben werden. Damit ist wieder eine Ver⸗ kehrsstraße zwischen Deutschland, Schweiz und Italien geschaffen. Dem Bau stellten sich un⸗ geheuere Schwierigkeiten entgegen, insbesondere
i letzter Zeit, wo der Tunnel mit gewaltigen
Quellwassermassen überflutet wurde. Es war aber gelungen, der Quellen in mühevoller Arbeit Herr zu werden. Der Bau des Simplontunnels stellt eine technische Riesenleistung ersten Ranges dar. Das zu durchbohrende Gebirgsmassiv hatte eine Länge bon 19729 Meter und von der Tunnelsohle an gerechnet eine Höhe von 2840 Meter. Der Tunnel verläuft nicht direkt hori⸗ zontal, sondern steigt bis zur Mitte sanft an. Auf der Südseite beträgt diese Steigung 7%, und im Norden 2%. Ueber 5000 Arbeiter sind an dem Bau beschäftigt gewesen. Zirka 250000 Kilogramm Pulver, 1350000 Kilo⸗ gramm Dynamit usw. wurden zur Sprengung der Felsen benötigt.
Wissenswertes über unsere
Arbeiterversicherung. (Aus der„Sächs. Arbeiterztg.“)
B. Uufallversicherung.
(Fortsetzung.) Veränderungen in den Verhältnissen.
Wenn der Schaden geringer wird oder ganz verschwindet, kann die Rente herabgesetzt oder aufgehoben werden. Wenn der Zustand sich verschlimmert, kann der Verletzte eine Erhöhung der Rente vom Tage des Antrags fordern.
Klageweg.
Gegen die Verweigerung einer Rente, die Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes, die Höhe der Rente und des Sterbegeldes sowie der Hinterbliebenenrente ist binnen eines Monats vom Empfange des Bescheides Berufung an das zuständige Schiedsgericht für Arbeiterver⸗ stcherung einzulegen. Die Berufsschrift muß das Verlangen des Verletzten erkennen lassen und eine Begründung des Anspruchs enthalten.
Das persönliche Erscheinen vor dem Schieds- gericht ist meist ratsam. Eine Vertretung durch einen Arbeitersekretär ist, wo dies möglich, sehr zweckdienlich. Vor Winkelkonsulenten wird dringend gewarnt, denn die meisten verstehen das Plündern der Verletzten weit besser als deren Vertretung!
Gegen das Schiedsgerichtsurteil kann binnen eines Monats vom Zustellungstage ab Rekurs eingelegt werden. Die Rekursschrift muß gleich⸗ falls den Antrag und dessen Begründung ent⸗ halten. Vor dem Reichsversicherungsamt finden die Verletzten ihre Vertretung durch das Fantralierbeitersekretarsat, Berlin 80
ngelufer 15.
Die Entscheidungen des Reichsversicherungs⸗ amts bezw. des Landesverstcherungsamts sind endgültig.
Mit Zustimmung der Gemeindebehörde können Renten bis zu 15 Prozent abgefunden werden. Dieser Abfindung ist zu widerraten, da auch bei Verschlimmerung des Schadeus jeder Anspruch durch die Abfindung erlischt. Dasselbe gilt von verletzten Ausländern, welche in ihre Heimat zurückkehren.
Mit ihrer Zustimmung können Unfallver⸗ letzte in ein Invalidenhaus untergebracht werden. Nach vierteljährliger Kündigung können ste das. selbe wieder verlassen.
Beschwerde.
Gegen die oft geübte Verschleppung der Rentenfestsetzung und dergleichen ist Beschwerde beim Reichsversicherungsamt bezw. beim Landes⸗ versicherungsamt zu fuhren.
In allen wichtigen Anlegenheiten aber wende sich der Unfallverletzte rechtzeitig an das Arbeiter- sekretariat, nur dadurch kann er sich vor schwerem Schaden bewahren.
(Fortsetzung folgt.)
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Zwischen Leichte und Kommunion. Nach einer wahren Begebenheit von E. Rieger.
15 Die Schuljungen in dem mährischen Bauern⸗ dorfe Strozengrund haben mit den Buben in anderen Bauerndörfern eine Eigenschaft gemein⸗ sam: sie sind schlimm und zu allerhand Buben⸗ streichen aufgelegt. Nicht nur, daß sie den Lehrer in der Schule ärgern und häufig in
eine Stimmung der Verzwetflung bersetzen; nicht nur, daß fie auf dem Heimwege aus der benachbarten Schulgemeinde übereinander her⸗ fallen und nach Herzenslust raufen,— sie schrecken auch davor nicht zurück, ihre Jugend in Strozengrund selbst auszutoben. Sie können das um seo leichter, als ste in ihrer Freiheit von jeglicher lästigen Aufsicht verschont werden. Die Bauern und Taglöhner von Strozengrund halten für ihren Nachwuchs keine Bonnen und keine Erzieher. Solche unerhörte Freiheit in der Bewegung machen sich die klugen Dorf⸗ rangen zu Nutze. Sie prügeln einander, daß die Fetzen fliegen, sie spielen gelegentlich wohl auch einen ganz famos orgamisterten„Krieg“ mit Hauptmännern und Gemeinen ober sie bilden„Räuberbanden“, die im Herst bei dem einen oder anderen Bauern einige wertlose Zwetschen oder Birnen„rauben“, Hamit ist ihre Gefährlichkeit erschöpft. Daf ma Reisende überfallen und ausgeplündert hätkenl darüber ist nichts bekannt. Das ging auch schwer, denn nach Strozengrund kommen keine Reisenden. Die Buben von Strozengrund sind eben im Grunde genommen ein lustiges, unschuldiges Völkchen: so wild, so ausgelassen und doch dabei so brav wie alle anderen Kinder der Welt. Warum sollten denn gerade ste„gesitteter“ sein als ihre Kollegen im ubrigen Europa?
Man konnte es beim besten Willen nicht leugnen: der elfjährige Adolf Dörfler war einer der tollsten unter den Buben. Er hatte es ver⸗ standen, sich unter seinen Standesgenossen einen gewaltigen Respekt zu verschaffen. Selten, daß er bei einer Prügelet nicht die Palme des Sieges davontrug. Kam ihm von befreundeter Seite eine kecke Herausforderung zu, so zögerte er niemals, sie anzunehmen. Daß er sich von den anderen Jungen nicht willig durchprügeln ließ, verschaffte ihm bald den Ruf eines bösen Buben. Er wäre ja ein kreuzbraver Kerl gewesen, wenn later eben nur hatte geduldig durchwalken assen.
Sein größter Fehler aber war: er war das Kind einer armen Taglöhnerin. Noch dazu ein uneheliches Kind. Was es bedeutet, einen Vater zu haben, das wußte er nicht. Mit um so größerer Zärtlichkeit hing er trotz seiner „Wildheit“ an seiner Mutter.
Und auch der Mutter war er lieb und teuer. Sie hatte nichts auf Erden, an dem ste Freude empfand, als ihren Buben. Er war ihre ein⸗ zige Hoffnung, ihr einziges Glück. Sie war in der Wahl ihres F getäuscht worden, aber was konnte der kleine Junge dafür? Er war ohnehin genug hart gestraft, daß er als Kind einer Taglöhnerin zur Welt gekommen war. Not und Elend standen an seiner ein⸗ fachen Wiege. Not und Elend gingen mit ihm durch die Tage seiner frühesten Kindheit.
Freilich: Not und Elend kamen dem kleinen Adolf im Dorfe nie recht zum Bewußtsein. Für ihn war ja das armselige Bauerndorf die Welt. Und im Dorfe hatten es die anderen Kinder nicht viel besser als er: ste liefen im Sommer bloßfüßig, in geflickten Hosen, im Winter in geflickten Schuhen einher; ste hatten während der ganzen Woche kein Fleisch zu essen, sondern Erdäpfel. Höchstens, daß die Jungen der Bauern in die Schule größere Brodschnitten, mit Butter oder Schweineschmalz belegt, mit⸗ brachten, während seine kleinere Schnitte bloß mit Quark beschmiert war. Das scherte ihn wenig. Er glaubte, so sei es überall und es müsse so sein. Den Unterschied zwischen Arm und Reich, der den Arbeiterkindern der Groß⸗ stadt in der Schule und auf den Straßen in die Erscheinung tritt und ihnen die ersten dumpf⸗ schmerzlichen Gefühle auslöst, kannte er nicht.
Im llebrigen war er außer den Schul⸗ stunden den ganzen Tag sich selbst überlassen. Die Mutter plagte sich im Sommer auf den Feldern, im Winter in den Scheunen. So tollte er denn ohne Aufsicht, ohne rechte Er⸗ ziehung herum. Er war nicht besser als die anderen Kinder im Dorf, die in der großen Mehrzahl auch sich selbst überlassen blieben, aber auch nicht wilder. Kein wohlerzogenes Schooß⸗ kindchen— wer hätte ihn auch zu einem solchen 1 sollen?—, aber auch kein schlechtes
ind.


