Ausgabe 
27.3.1904
 
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Beilage zur Mitteldeutschen Sonntags-Leitung.

Nr. 13.

Gießen, Sountag, den 27. März 1904.

10. Jahrg.

Politische Rundschau. leine Garnison.

Die Pirnaer Duellaffaire wurde am Mittwoch voriger Woche vor dem Kriegsgericht verhandelt. Oberleutnant Krohn, dessen Gattin mit mehreren Offizieren angebandelt und da⸗ durch den Skandal veranlaßte, erhielt als Herausforderer 4 Monate, Leutnant Bax vom Artillerieregiment in Wurzen 6 Monate, Leut⸗ nant Thron 1 Jahr und 3 Monate, Leutnant Gerlach 2 Jahre Festungshaft. Der Kartell⸗ träger Oberleutnant Sulzberger erhielt 2 Tage Festungshaft. Diese Offtziere gehören sämtlich dem Pirnaer Artillerieregiment an. Die Ver⸗ handlung wurde wegen Gefährdung der Sitt lichkeit und aus militärischen Interessen zum führt unter Ausschluß der Oeffentlichkeit ge⸗ 1 1 5

Staatsgefährliche Bibelverse.

Wie alljährlich, legten auch am diesjäh⸗ rigen 18. März die Berliner klassenbewußten Arbeiter auf den Gräbern der Märzgefallenen Kränze mit entsprechenden Widmungen nieder. Und wie immer, waltete auch diesmal wieder der Polizei⸗Zensor seines Amtes, kon⸗ ftszierte die Schleifen mit den staatsgefähr⸗ lichen Inschriften oder schnitt die Widmungen dort ab, wo die Staatsgefährlichkeit begann. DerVorwärts wollte diesmal ganz sicher gehen und fügte einen Bibelspru ch seinem Kranze als Widmung bei. Sie lautete:

Es werden gebückt zu dir kommen

Die dich unterdrückt haben.. und eine Schleife trug den Spruch:

Es ist schon die Axt den Bäumen an die Wurzel gelegt. Darum, welcher Baum nicht gute Früchte bringet, wird abge- hauen und ins Feuer geworfen.

Beide Inschriften verfielen der Polizei⸗ scheere! Die erste ist zu finden Jesa ias 60, 14; die andere Matthäus 3, 10. Nun wird man wohl bald die umstürzlerische Bibel selbst konfiszieren.

Erzbischof Kohn von Olmütz(in Mähren) hat sein Amt nieder⸗ gelegt oder vielmehr niederlegen müssen. Das ist ein sehr seltenes Ereignis; für uns könnte es allerdings höchst gleichgültig sein, wenn es nicht durch die Person des Erzbischofs und durch die Ursachen seiner Amtsentsetzung die Oeffentlichkeit in größerem Maße beschäftigte. Kohn hatte sich sowohl bei der Bevölkerung als auch bei der ihm untergebenen Geistlichkeit

böchst verhaßt gemacht und angesichts der vielen

gegen ihn erhobenen Anschuldigungen mußte der Papst seine Entfernung anordnen. Ent⸗ gegen der biblischen Vorschrift betrieb nämlich

dieser Oberpfaffe das Schätzesammeln auf Erden

in ausgiebigster Weise. Kohn war der reichste Kirchenfürst des Staates. Der einstige Bauern⸗ sohn hauste als Herr auf 21 Schlössern, eine Garde bewachte seine Residenz in Olmütz, aus zwölf gewaltigen Herrschaften, aus unzähligen Industrieunternehmungen floß ihm der Gewinn zu; man schätzte sein Einkommen auf 1,600,000 Kronen jährlich. Unermeßliche Reichtümer lagen in der Hand des Emporkömmlings, er ver⸗ mochte dem Glanz, den Lockungen des Besitzes und Ranges nicht zu widerstehen. Bei Festen, auf Jagden, an den reichbesetzten Tafeln suchte er durch aufgewendeten Prunk seinen hochge borenen Vorgänger zu übertrumpfen. Doch auf der andern Seite war er ein Knauser, Pfennig⸗ fuchser und gieriger Erwerber. Er brachte es so weit, daß er bald überall verhaßt war. Die öffentliche Meinung gegen ihn wurde erbittert durch die Mitteilungen uber die Hungerlöhne der landwirtschaftlichen Arbeiter, die die Ver⸗ waltung der den Bistum unterstehenden Groß⸗ grundbesitze bezahlte. Taglöhne von 12 und 15 Kreuzern(20 und 25 Pfg.) waren nichts seltenes. Auch die Verfolgung armer Teufel wegen Holzdiebstahls war nichts weniger als

christlich. Alles dieses hat ihm aber nicht so

sehr 1 als der Umstand, daß er einen bürgerlichen Namen trug, und noch dazu den Namen Kohn. Um das vergessen zu machen, hätte er ein edler und reiner Mensch sein müssen, aber er war nichts weniger als das, und so mußte er fallen.

Russisches Schreckens regiment.

In Rußland geht das Hängen los. Vier Angehörige der russischen sozialistisch-revolutio nären Partei sind zum Tode verurteilt worden. Diese Partei hatte eine Proklamation erlassen, worin mit aller Schärfe eine Nieder⸗ lage des Zarentums für wünschenswert erklärt und der wehrpflichtige Teil der Bevölkerung aufgefordert wurde, durch Dienstverweigerung, Desertion usw. das Seinige dazu beizutragen. Darauf hin erschien im russischen Staatsan⸗ zeiger eine Kundmachung, wonach von jetzt ab die bloße Zugehörigkeit zur Partei der sozialistischen Revolutionäre mit dem Tode am Galgen bestraft werden soll. Die jetzt gefällten drei Todesurteile, von denen nach amtlicher Version zweischon vollstreckt sind, wären also die erste Anwendung dieser unerhört barbarischen Maßregel. Einer der Verurteilten soll ein Hauptmann sein, der aber auf seine Bitten begnadigt worden sei. Ob diese Meldung den Tatsachen entspricht, ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Diese Nach⸗ richten zeigen aber, wie schwach sich die russische Willkürherrschaft fühlt.

Angebliches Bombenattentat.

In Lüttich(Belgien) soll am 18. März nachmittags ein Bombenattentat gegen den dortigen Chef der Stcherheitspolizei verübt worden sein. Die Nachricht lautet: Eine Bombe wurde vor dem Hause Laurents gefunden; sie explodierte in dem Augenblicke, als der Ar⸗ tilleriekommandeur Padyr sie in einen benach⸗ barten Garten bringen lassen wollte, um ste einer Prüfung zu unterziehen. Etwa 30 Per⸗ sonen hatten sich angesammelt, wovon 7 verletzt worden sind, darunter 4 schwer. Das Wohn⸗ gebäude Laurents ist verwüstet. In der Nach⸗ barschaft sprangen zahlreiche Fensterscheiben. Der angebliche Täter ist verhaftet, doch liefen Briefe bei der Behörde ein, die den Verhaftet für unschuldig erklären. Wer er immer se mag, er ist jedenfalls ein Dummkopf, der die Arbeitersache nur schädigt, falls die Tat nicht etwa auf Polizeispitzel zurückzuführen ist oder aus andern Motiven herborgeht.

Soziales, Gewerkschaftliches, Arbeiterbewegung.

Vom Schlachtfeld der Arbeit. Die Statistik weist eine ganz bedeutende Steigerung der knfallziffern für die Bergleute des Ruhr⸗ bezirks auf. Im Jahre 1903 kamen bei 250 665 Versicherten im ganzen 37026 Unfälle vor oder auf 1000 Versicherte 1411 Schwere Unfälle waren davon 3733 und 562 verliefen tödlich! Das sind grausige Zahlen, die eine schwere Anklage gegen die mangelhafte Arbeiter⸗ . in sich schließen.

Die Gleichheit vor dem Gesetz. Zwei Aerzte in Unterhaus bei Gera hatten einen Kollegen wegen Beleidigung verklagt, weil er sie in einem Blatte gelegentlich des Aerztestreiks bei der Textil⸗Betriebskrankenkasse in Gera als Gratis⸗Streikbrecher bezeichnet hatte. Sie hatten ihre Hilfe bei der bedrängten Kasse un⸗ entgeltlich angeboten. Der Belekdiger wurde fretgesprochen, da er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hätte. Die Intexressen streikender oder ausgesperrter Arbeiter werden nicht als berechtigt angesehen!

Erfolgreiche Lohnbewegungen. In

der letzten Zeit sind eine Reihe Lohnkänipfe zu Gunsten der beteiligten Arbeiter beendet

worden. So der Schneiderstreik in Magde⸗ burg, der Tapeziererstreik in Dresden, der Glas arbeiterstreik bei Plötz u. Co. in Ottendorf⸗Okrilla, der Tischlerstreik bei Epple und Ege in Stuttgart. Natürlich konn⸗ ten diese Erfolge nur mit einer guten Organi⸗ sation erzielt werden, die sich die Arbeiter der, betr. Berufe geschaffen haben.

Ausbeutung iu frommen Anstalten.

Bei der Arbeitsanstalt des Nonnenklosters Vom heiligen Namen Jesu in der Rue de Vauves in Paris ist eine polizeiliche Haus⸗ suchung vorgenommen worden. Die Kloster⸗ schwestern werden beschuldigt, die Zöglinge täglich 17 Stunden arbeiten zu lassen. Der Kommissar nahm ein Protokoll auf, be⸗ schlagnahmte die Bücher sowie mehrere Speisen, die von einem Gerichtschemiker untersucht werden sollen. Das sind so die Geheimnisse eines Nonnenklosters.

Von Nah und Fern.

Aus dem Rreise gießen.

Lollar. Acht Prozent Did; dende werfen die Lollarer Eisenwerke für die Aktionäre ab, wie aus dem Geschäfts⸗ bericht für 1903 ersichtlich ist. Das ist ein ganz netter Profit, den da die Herren einstecken, und sie brauchen dafür so gut wie nichts zu tun, höchstens daß sie ein paar Stunden an der Generalversammlung teilnehmen. Und die Arbeiter? Gerade im vergangenen Jahre hatten sie wiederholt über Lohnabzüge zu klagen.

Eine Hunnentat in Leihgestern setzte am Sonntag den Ort in große Aufreg⸗ ung. Der auf dem Bergwerk beschäftigte Ar⸗ beiter Müller aus Dutenhofen, der in Leih⸗ gestern bei den Eheleuten Heß wohnte, kam am Sonntag früh im schwer betrunkenen Zu⸗ stande nach Hause und zertrümmerte mit einer Axt die verschlossene Haustüre. Als Frau Heß hinzukam, schlug er die Frau ebenfalls mit der Axt nieder. Die Frau schwebt in Lebensgefahr, da der Schädel schwer verletzt ist. Müller hat den Chinazug mitgemacht und ist als roher und gewalttätiger Mensch bekannt. Seine Ver⸗ haftung erfolgte erst am Montag; es ist un⸗ verständlich, warum man den Menschen nicht sofort festnahm, obwohl er sich im Orte auf⸗ hielt. Hätte er fliehen wollen, so war ihm dazu die beste Gelegenheit gegeben.

Die diesjährigen Musterungen finden im Kreise Gießen vom Dienstag, den 29. März bis Dienstag, den 19. April statt. Sie beginnen am erst⸗ genannten Tage in Grünberg im Gasthaus zum Rappen, vormittags 9 ũ Uhr für die Militärpflichtigen der Gemeinden: Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen und Queckborn; und Mittwoch, den 30. März, vor⸗ mittags 9 ½¼ Uhr für diejenigen der Gemeinden Rein⸗ hardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stock⸗ hausen, Weickartshain und Weitershain.

Ferner in Lich im Rathaussaale:

Mittwoch, den 6. April, vormittags von 9 Uhr an: für die Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf⸗Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen und Holzheim;

Donnerstag, den 7. April, vormittags von Uhr an: diejenigen der Gemeinden Hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf und Münster; 8

Freitag, den 8. April, vormittags von Uhr an: diejenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obborn⸗ hofen, Ober⸗Bessingen, Ober⸗Hörgern, Rabertshausen, Rotheim und Röthges;

Samstag, den 9. April, vormittags von 9 ¼ Uhr an: diejenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzen⸗ born⸗Steinberg.

Für Gießen und die dazu gehörigen Orte finden die Musterungen vom 12. bis 19. April statt,