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Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.

Nr. 26.

Arbeitern den Rat gegeben hätten, das Arbeitsverhältnis zu fliehen.

Ferner verstößt das Gesetz gegen die Gewerbe⸗ ordnung, wonach irgendwelche Beschränkungen über die Zahl und Art der von einem Gewerbetreibenden anzunehmenden Arbeiter außer den in der Gewerbeord⸗ nung selbst angegebenen nicht stattfinden dürfen. Es ist ja geradezu lächerlich, wenn eine verwirrende Presse es so darzustellen sucht, als ob diese Verrufserklärung, diese Hungerstrafe sich nicht gegen die Arbeiter richtet. Ueber diese Presse, die gegen gute Bezahlung die In⸗ teressen der Großgrundbesttzer vertritt, und selbst nicht glaubt, was sie schreibt, lohnt es sich nicht, ein Wort weiter zu verlieren. Zweifellos verstößt das System der schwarzen Listen und der Verrufserklärung von Ar⸗ beitern auch gegen die guten Sitten.

Im Jahre 1899 und 1900 haben, wie die Proto⸗ kolle des sogenannten preußischen Abgeordnetenhauses ergeben, die Minister v. Miquel und v. Hammerstein, wie die Protokolle des Reichstages ergeben, die Abgg. Bassermann, Spahn und Dr. Müller⸗Meiningen erklärt, daß diese Frage zur Kompetenz des Reichs gehöre. Aber jetzt auf einmal erklärt Herr v. Podbielski: Was wir brauchen, müssen wir haben. Ob noch ein paar beschworene Verfassungen darüber zu grunde gehen, istunter Kameraden janz ejal. Selbst Herr Oertel erklärte die Gleichstellung der Landarbeiter mit den Industriearbeitern für das einzige Mittel zur Bekämpf⸗ ung der Landflucht und eine Forderung der Gerechtig⸗ keit, der man sich nicht werde entziehen können. Jetzt aber haben alle Parteien, auch das Zentrum, für das einst Reichensperger einen solchen Entwurf einen Schlag ins Gesicht der Gerechtigkeit nannte, im Abgeordneten⸗ hause diesem Entwurf zugestimmt. Das ist das Cha⸗ rakteristische, daß man die systematische Untergrabung der bestehenden Gesellschaftsordnung des Reichs durch Preußen zuläßt. Unsere Verfassung beruht auf der Freiheit und Gleichheit vor dem Ges ttz. Hier aber sollen Sklaven gezüchtet werden. Jetzt wollen Sie den bestrafen, der der Sittlichkeit und Familien⸗ ordnung entsprechende Ratschläge gibt, und heimlich hoffen manche, daß die kujonierten Landarbeiter zu Ge⸗ waltmaßregeln greifen werden. Die Schamröte steigt einem ins Gesicht, wenn man liest, daß die Landwirt⸗ schaftskammern darüber nachdenken, die Arbeiter noch mehr zu entrechten, noch mehr aus zubeuten, auszuwuchern, hungern zu lassen. Sie reizen die Leute zu Gewalttätigkeiten gegen die, die sie in rechtlose Stellungen herabdrücken, geradezu auf. Redner führt eine größere Zahl von Fällen von straflos ge⸗ bliebenen Mißhandlungen ländlicher Arbeitgeber gegen ihr männliches und weibliches Gesinde an. Er schließt unter lebhaftem Beifall unserer Genossen: Ich glaube gezeigt zu haben, daß der Entwurf einen Einbruch in die Reichsgesetze darstellt. Ich frage den Reichskanzler, was er zu tun gedenkt, um so klaren Verstößen gegen Recht und Gesetz, gegen jedes menschliche Recht entgegen⸗ zusetzen?

Staatssekretär Nieberding beantwortete an Stelle des Reichskanzlers die Interpellation. Natürlich mußte sich seine Rede gegen die Sozial⸗ demokratie richten, er wäre sonst kein preußischer Minister. Dennoch kam das, was er über das Gesetz selbst sagte, einer Verurteilung desselben beinahe gleich. Es wird in der dem preußischen Landtage vorliegenden Form nicht zur Aus⸗ führung kommen. Das hält er für selbstver⸗ ständlich. elber die Versklavung und Aechtung der Landarbeiter wird auch in der anderen Form versucht werden! Und noch etwas mutete wunderlich an: als er unseren Genossen zurief, warum ste nicht schon früher, als kleinere Bundesstaaten ähnliche Gesetze erließen, mit ihrer Interpellation gekommen seien. Man denke sich, der höchste reichsdeutsche Justizbeamte ruft die Sozialdemokratie auf gegen verfassungswidrige Gesetze. Welcher Faktor im Staatsleben sind wir geworden!

Und der Erfolg der Interpellation? Zwar schwieg der preußische Ministerpräsident alias Reichskanzler Bülow. Aber daß es unsere Fraktion fertiggebracht hat, im letzten Augen⸗ blick in dieser gründlichen Weise eine Besprechung des Landarbeiterelends und des Junkerattentats herbeizuführen, das macht ihr keine andere Partei nach. Diese standen alle schon mit den Reisekoffern in der Reichstagstür bah! was scheerten sie da die Landarbeiter! Für uns ist jederzeit Pflichterfüllung selbstverständlich, und es wäre sehr gut, wenn wir das Werk gleich außerhalb des vertagten Parlaments fortsetzten, in der Landarbeiteragitation.

Politische Rundschau.

Gießen, den 23. Juni 1904.

Sozialdemokratischer Semeinde⸗ wahlsieg.

Bei der am Sonntag in Mülhausen i. E. stattgefundenen Stichwahl zum Gemeinderat errangen unsere Genossen einen glänzen den Sieg. Ihre sämtlichen fünf Kandidaten sind mit 4400 Stimmen gewählt. Von 36 Sitzen im Gemeinderat besitzt unsere Partei jetzt 20 und hat damit auf längere Zeit hinaus die Mehrheit. Trotz ihrer verleumderischen Kampfesweise ist es den Gegnern nicht ge⸗ lungen, die Sozialdemokratie aus ihrer Posi⸗ tion zu werfen. Der sozialdemokratische Ge⸗ meinderat Mülhausens konnte auch mit Stolz auf die Zeit seiner bisherigen Herrschaft zurück⸗ blicken, bemerkt die Frkftr.Volksstimme zu dem Wahlausfall. Was er z. B. zur Erleichter⸗ ung der Steuerlast für die Minderbemittelten tun konnte, das hat er, Hand in Hand mit der Aufhebung des Oktrois auf verschiedene notwendige Lebensmittel, für das laufende Steuerjahr getan durch Uebernahme der Lohn⸗ und Besoldungssteuer bis zum gesetzlichen Höchst⸗ betrag von 1300 Mk. Jahresverdienst auf die Stadtkasse. Diese Steuerbefreiung kommt nicht nur den Lohnarbeitern zu Gute, ihre Wohltat kommt auch den zahlreichen kleinen Angestellten und Bureaubeamten zu statten, welche weniger als 1300 Mark im Jahre verdienen.

Selbst das rheinische Haupt⸗Zentrumsblatt, dieKöln. Volksztg. muß die bisherige Tätig⸗ keit des sozialdemokratischen Gemeinderats an⸗ erkennen. Er habemit dem alten Schlendrian aus der guten alten Zeit gründlich aufge⸗ räumt und eine Reihe nützlicher und notwendiger Maßnahmen getroffen. Eine der ersten Maßregeln, ohne welche der Gemeinderat diese Erfolge wohl auch nicht erreicht hätte, bestand darin, das er mit dem veralteten Systeme des Ehrenbürgermeisters brach und, wie altdeutsche Städte dies zu tun pflegen, die Stelle des Bürgermeisters eines Berufsbürgermeisters von Mülhausen öffent⸗ lich ausschrieb. Das Glück wollte es, daß die Wahl auf den tüchtigsten unter den Bewerbern fiel, den Regierungsrat Kayser vom Bezirks⸗ präsidium in Colmar, eine der besten Kräfte auf dem Gebiete des Gemeindeverwaltungs⸗ wesens im Reichslande. Es erregt geradezu Erstaunen, was dieser geschickte und kenntnisreiche Mann mit einem so⸗ zialdemokratischen Gemeinderat er⸗ reicht hat. Auch solche Mülhauser, die die demokratisch⸗sozialdemokratische Koalition auf dem Rathause gründlich verabscheuen, müssen doch zugeben, daß der neue Gemeinderat in den paar Jahren seiner Wirksamkeit mehr geleistet hat, als sein notabler Vorgänger in Jahrzehnten.

Das Urteil dieses Gegners lautet ganz anders als die Verunglimpfungen und Schimpfereien, mit der gewisse Reptilredakteure oder z. B. ein Hirschel die Tätigkeit unserer Genossen in Par⸗ 1 und Gemeinderäten glauben abtun zu önnen.

Arbeiter als Geschworene u. Schöffen.

Es ist bekannt, daß gewöhnlich dieRichter aus dem Volke dem sattesten Mittelstande entnommen werden. Eine scharfe Kritik, mit der kürzlich unsere Parteigenossen imbayrischen Landtage diesen Uebelstand gekennzeichnet hatten, ist nicht ohne Eindruck geblieben. Jetzt hat der Justtzminister eine Verfügung erlassen, in der es heißt: Es stände nicht im Einklange mit dem Gesetze, wenn Personen zum Amte etaes Schöffen oder Geschworenen nur deshalb nicht berufen würden, weil sie zur Arbeiterklasse gehören. Besetzwid⸗ rig wäre es übrigens auch, wenn bei der Be⸗ rufung zum Amte eines Schöffen oder Geschwo⸗ renen auf die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei Rücksicht genommen würde. Das Selt⸗ same ist nur, daß es zur Regelung solcher Fragen immer noch gesetzlicher Verordnungen

bedarf. Gelten die Arbeiter im heiligen Deut⸗ schen Reich etwa nicht als gleichberechtigte Staatsbürger?

Gerechtigkeit für Streikende.

Eine außerordentlich hohe Strafe wurde von der Strafkammer in Nordhausen gegen vier Arbeiter verhängt, die bei dem N e Streikposten gestanden und dabet durch Steinwürfe einen Arbeits willigen am Fuße nicht sehr erheblich verletzt hatten. Als der Verletzte die Angreifer mit Schimpf⸗ worten belegt hatte, haben diese ihm noch einige Stockschläge versetzt. Die Angeklagten wurden zu 21, 15, 8 und 6 Monaten, also im ganzen 50 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Verteidiger erbot sich aus Mitleid, für drei der Angeklagten zur Haftentlassung eine Sicherheit aus eigenen Mitteln zu stellen.

Menschenopfer für Geldgier.

Leider hat sich die Zahl der Opfer des fürchterlichen Brandunglücks auf dem New⸗ Yorker VergnügungsdampferGeneral Slocum noch größer als anfangs berichtet wurde, heraus⸗ gestellt. Nach den letzten Berichten beträgt die Zahl der Toten 1200. Eine solche Masse von Menschenleben in unmittelbarer Nähe der Küste zu Grunde gegangen! Daß da nicht die nötigen Vorsichts⸗ und Rettungsmaßregeln angewendet wurden, muß ohne weiteres angenommen wer⸗ den und nach den Mitteilungen über den Zu⸗ stand des Schiffs trifft das auch vollkommen zu. Das Schiff selbst hat sich in jeder Bezieh⸗ ung im elendesten Zustande befunden; und die Katastrophe ist durch die furchtbare Nachlässig⸗ keit verschuldet, die bezüglich der Löschgeräte an Bord des Schiffes herrschte. Die Löschuten⸗ silien waren in den untersten Kabinen unterge⸗ bracht, und kein Mensch konnte bei der herr⸗ schenden Panik auch nur daran denken, die Geräte heraufzuholen. 2500 Rettungsgürtel sollen sich an Bord des Schiffes befunden ha⸗

ben, aber von keinem einzigen wurde Gebrauch

gemacht. In den untersten Kabinen lagen sie aufgeschichtet, doch sie waren unbrauchbar, die Umhüllung war total morsch und brach, wenn man sie anrührte. Dem Kapitän wird vorge worfen, daß er nach dem Ausbruch des Brandes zu weit gegen den Wind fuhr. Das Feuer wurde dadurch immer von neuem angefacht, und viele Personen wurden in dem herrschen⸗ den Rauche ohnmächtig und stürzten zu Boden. Die Gewissenlosigkeit des Schiffseigentümers hat den schrecklichen Tod so vieler Menschen mitverschuldet. Bei dem Unglück selbst spielten sich grauenvolle Szenen ab; verschiedene Männer und Frauen wurden über den Verlust ihrer Kinder irrsinnig, andere begingen Selbst⸗ mord. Die amerikanische Regierung ist so besorgt um den Profit der Schiffsrheder, daß ste wirksame Vorschriften zur Sicherheit der Passagiere nicht zu erlassen wagt.

Monarchische Reliquien

sind sonst bei den königstreuen Leuten aller Länder sehr gesucht. Abgelegte Schnurrbart⸗ binden, weggeworfene Zigarrenstummel, besessene und von Gottesgnaden angewärmte Stühle all das sind Gegenstände, mit denen ein förm⸗ licher Kultus getrieben wird. Nur in Serbien will man von dem Sammeleifer nichts wissen. Von der Versteigerung der Mobilien des er⸗ mordeten Königs Alexander schließt die Poltzei jene Sachen aus, die in der Mordnacht Be⸗ schädigungen erlitten, weil vermieden werden soll, daß ausländische Makler hiermit speku⸗ lierendein lärmendes Aufsehen in Serbien erregen. Die Polizei beschloß, die fraglichen Gegenstände abzuschätzen und den Wert den Rechtsnachfolgern auszuzahlen, die Sachen selbst jedoch durch Verbrennen zu ver⸗ nichten; nur einige sollen ins Museum kommen. Und doch müßte es interessant sein, einen blutbespritzten Teppich oder einen von Revolverkugeln durchlöcherten Vorhang zu be⸗ sitzen. Solche Reliquien erinnern so bn an die Vergänglichkeit des Gottesgnadentums und an dieLoyalität des ersten Standes, der Herren Offtziere.

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