Ausgabe 
31.8.1850
 
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Bekanntmachungen von Behoͤrden.

& Braunkohlen verkauf.&

(1317) Mit Bezug auf die gemeinſchaftliche Bekanntmach höherer Genehmigung, zur öffentlichen Kenntniß, daß ſie zur nach welcher auf den ſämmtlichen unter ihrer Verwaltung ſtehenden Braunkohlen⸗

nachſtehenden Bedingungen erfolgen ſoll:

1) Das Kalenderjahr zerfällt hinſichtlich des Creditgebens in zw

ung vom 7. Juni l. J. bringen die unterzeichneten Bergverwaltungen, nach erfolgter Herſtellung eines gleichmäßigen Verfahrens eine Vereinbarung getroffen haben, Bergwerken die Abgabe von Braunkohlen auf Credit unter

ei Perioden. Die erſte läuft vom 1. Januar bis 30. Juni eines Jahrs, ver⸗

bunden mit einer Zahlungsfriſt bis Ende September deſſelben Jahrs, die zweite vom 1. Juli bis 31. Dezember, verbunden mit einer Zahlungs⸗ friſt bis letzten März des nächſtfolgenden Jahrs. 2) Im Laufe einer Creditperiode erhält ein Braunkohlenkäufer nur einen einmaligen Credit in ſo lange die vorher bezogenen Kohlen nicht bezahlt ſind. Ebenſo wird erſt dann in der zweiten Periode ein neuer Credit geſtattet, wenn die betreffenden Einleger durch Quittung die Bezahlung etwa früher eingelegter Bürgſcheine nachgewieſen haben. 3) Die Abgabe von Braunkohlen auf Credit kann nur gegen das gemeinſchaftliche angenommene Bürgſcheins⸗Formular, welches in der C. Bin⸗ dernagel'ſchen Buchdruckerei zu Friedberg zu haben iſt, erfolgen. 4) Die Bürgſcheine dürfen nur auf einen Empfänger und auf einen Braunkohlen⸗Bezug von mindeſtens 25 Centner ausgeſtellt ſein.

Aufgenommen am 17. Auguſt 1850.

Für die Bergverwaltungen der Braunkohlen-Werke zu

A. Sk o x ch, Großh. Berginſpector.

Dorheim, Bauernheim, Weckesheim und Wölfersheim und Dornaſſenheim. L. S i Bergverwalter.

Kießling,

Fürſtlicher Rentamtmann, als Bergrechner.

Fer. Schmidt, Bergverwalter.

Braunkohlen verkauf.

(1318) In unſerer Bekanntmachung vom 7. Juni d. J. iſt bis auf weitere Beſtimmung eine Zahlungsfriſt für ſeitdem eingelegte Bürgſcheine bis

zum 31. Dezember geſtattet worden.

Um die in der vorſtehenden Bekanntmachung gemeinſchaftlich gefaßten Beſchlüſſe wegen gleicher Creditperioden in Ausführung zu bringen wird bemerkt, daß für die bereits eingelegten und bis zum 31. September noch eingelegt werdenden Bürgſcheine eine Zahlungsfriſt bis zum 31. Dezember d. J. beibehalten wird, daß aber vom 1. October an die in der vorſtehenden Bekanntmachung feſtgeſetzten Creditperioden Giltigkeit erhalten.

Braunkohlenabnehmer, welche noch Kohlen auf bereits eingelegte Bürgſcheine zu beziehen haben, werden erſucht dieſelben bis Ende Sep⸗ tember abzufahren, da vom 1. Oktober ab auf früher eingelegte Bürgſcheine keine Kohlen mehr verabfolgt werden.

Den 17. Auguſt 1850.

Für die n e e der Braunkohlenwerke zu Dorheim, Bauernheim und Dornaſſenheim.

eto ich, Großh. Berginſpector.

Bergverwalter.

L. St o rech, F r. Söſch Bergverw

mi dt, alter.

Edicetalladung.

(1273) Ueber das Vermögen des Oeconomen Ehriſtian Carl zu Okarben iſt der formelle Con⸗ curs erkannt. Dieſes öffentlich bekannt machend ſetzt man zugleich Termin zur Anmeldung aller Anſprüche auf

Montag den 23. September d. J.,

Vormittags 9 Uhr an, wo Jeder, der Anſprüche an die Maſſe bilden will, ſolche bei Meidung ſtillſchweigends erfolgenden Ausſchluſſes anzuzeigen hat. In dieſem Termin ſoll zugleich wegen Beſtellung eines Curators der bereits interimiſtiſch hat be⸗ ſtellt werden müſſen ſowie Genehmigung der bis dahin ſtattgehabten Gutsverkäufe gehan⸗ delt werden. Großkarben am 13. Auguſt 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Schmidt.

Hofraithe-Verſteigerung.

(1282) Dienſtag den 17. September, Mor⸗

gens um 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe

die J. C. Nagel'ſche II. Hofraithe, beſtehend in

Wohnhaus und Stall, auf der Ludwigsſtraße

neben Karl Graff, einer meiſtbietenden Verſtei⸗

gerung ausgeſetzt. Friedberg am 14. Auguſt 1850. In Auftrag Gr. Heſſ. Landgerichts

Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter

Bender.

Oeffentliche Aufforderung.

(1322) Johannes Langsdorf VIII. von Pohl⸗ göns iſt durch Verfügung Gr. Hofgerichts der

Provinz Oberheſſen der Verwaltung ſeines Ver⸗ mögens entſetzt und es ſind die Ortsbürger Konrad Schepp V. und Anton Pommer J. von da als Curatoren für denſelben beſtellt worden. Es wird dies mit der Aufforderung zur öffent- lichen Kenntniß gebracht, etwaige Forderungen an denſelben binnen einer Friſt von 4 Wochen bei unterzeichnetem Gericht anzumelden und fortan Rechtsgeſchäfte mit ihm nicht einzugehen, da ſie ohne Zuſtimmung der genannten Cura toren keine Gültigkeit haben. Butzbach den 12. Auguſt 1850. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ebel.

Ebdictalla dun g.

(1348) Ueber das Vermögen des H. Münch in Oberrosbach, das zu 726 fl. 45 kr. taxirt iſt und aus dem, außer einer Hypothek von 250 fl. auch das Einbringen der Ehefrau mit 1840 fl. reclamirt wird iſt beträchtlich über ſchuldet und deßhalb der Concurs erkannt wor- den. Forderungen und ſonſtige Anſprüche an die Concursmaſſe ſind bei Vermeidung ſtill 1 eintretenden Ausſchluſſes von der elben Mittwoch den 23. Oktober, Vormittags, hier vorzubringen. Bezüglich der alsdann ſtatt findenden Wahl eines Maſſecurators und eines etwaigen Vergleiches werden die nicht perſönlich erſcheinenden Gläubiger als an die Beſchlüſſe der Mehrheit der erſcheinenden gebunden erachtet werden. Friedberg den 19. Auguſt 1850. Groß. Heſſ. Landgericht Hofmann.

Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. Section Butzbach.

(1349) Montag den 2. September, des Vormittags um 10 Uhr, ſoll auf dem hieſigen Sectionsbüreau die Fundation des Gleiſes von der kurheſſiſchen Grenze bei Nauheim bis in die Gemarkung Obermörlen, veranſchlagt zu 2290 Gulden, ſowie das Legen deſſelben, veranſchlagt zu 838 Gulden, an die Wenigſtnehmenden durch öffentliche Verſteigerung in Accord ge⸗ geben werden. Butzbach am 22. Auguſt 1850. Der Großh. Heſſ. Sections Ingenteur Eickemeyer.

Ren tee ae (1377) In Auftrag des Herrn Peter Bou temp dahier werden Montag den 9. September l. J., Morgens 9 Uhr anfangend, in deſſen Wohnung einer freiwilligen meiſtbietenden Ver⸗ ſteigerung ausgeſetzt, als: Gold, Silber, Kupfer Zinn, Eiſen, Bettung, Weißzeug, Holzwerk, be⸗ ſtehend in Tiſchen, Schränken, zwei Mehlkaſten Kiſten ꝛc. ꝛc., Fäſſer von verſchiedener Gattung.

Friedberg am 29. Auguſt 1850. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bend elt:

Bekanntmachung.

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(1378) Dienſtag den 1. Oktober l. J. und die folgenden Tage werden in hieſigem Rath⸗ hauſe, von Morgens 9 Uhr und Nachmittags von 2 Uhr anfangend, alle diejenigen Pfänder, welche die Verfallzeit erreicht haben und nicht ausgelößt, auch nicht renovirt worden ſind, öffent⸗ lich meiſtbietend verſteigert.

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