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gegeden
Mane Maler-
Intelligenz-Blatt
fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
M26.
Sonnabend den 30. März
1850.
Der Oſterfeiertage wegen erſcheint naͤchſten Mittwoch keine Nummer dieſes Blattes.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter und Polizeioffizianten des Regierungs-Bezirks.
Betreffend: In Unterſuchungsſachen gegen: 1) Karl Auguſt Schröp⸗ pel von Arpheiligen, jetzt Caspar Eidel aus Homburg a. M; 2) Jacob Flath von Bensheim; 3) Johann Philipp Schmidt von Kemel; 4) Marie Caroline Schmidt von Ingenheim, wegen Diebſtähle, Bettelns und Vaga— bundirens.
Indem wir Ihnen nachſtehendes Erſuchen des Crimi— nalgerichts zu Wiesbaden mittheilen, geben wir Ihnen auf, nach dem Eigenthümer der fraglichen Gegenſtände zu forſchen und wenn ſich ſolche ergeben, Anzeige hierher zu machen.
Friedberg den 22. März 1850.
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In dem Beſitz der vier am 11. d. M. zu Heddern— heim arretirten, dermalen dahier verhafteten Beſchuldigten, fanden ſich folgende Gegenſtände vor, die wahrſcheinlich irgendwo entwendet zu ſein ſcheinen:
1) Eine ſilberne Cylinderuhr, in 4 Rubinen laufend, mit einem kurzen Stahlkettchen zum Anhängen in ein Weſtenknopfloch und einem an einer ſchwarz, roth und weißen Kordel befeſtigten meſſingenen Uhrſchlüſſel mit ſtählernem Kanönchen;
2) ein viereckiges Nähkäſtchen mit grünem Leder über⸗ zogen und mit Golddruck verziert, inwendig mit dun— kelrothem Sammet ausgeſchlagen, worin ein Scheer— chen, ein neuſilberner Fingerhut, ein neuſilbernes Sternchen zum Garnwickeln und mehrere Nadeln mit bunt wollenen Fäden;
3) ein Stück ſchmaler weißer Stramin, zwei Stücke ſchmaler weißer Stramin zu Strumpfbändern, beide mit bunter Wolle, der eine ganz, der andere halb geſtickt;
4) eine weiße gehäckelte Haube;
5) ein braunes Tuchkäppchen, unten mit dunklem Pluͤſch beſetzt mit einer Quaſte;
6) mehrere weiß leinene Taſchentücher, eins G. R., eins
A. C. H., eins M. A. roth gezeichnet;
7) zwei weiße roth R. S. gezeichnete Schlafhauben; 8) ein Paar graue Herren-Glagçehandſchuhe.
Wir erſuchen, nach dem Eigenthümer dieſer Gegen— ſtände Nachforſchungen anſtellen zu wollen, und wenn der⸗ ſelbe ermittelt werden ſollte, uns davon zu benachrichtigen.
Wiesbaden den 19. März 1850.
Herzoglich Naſſauiſches Criminalgericht S Moritz.
Bekanntmachung.
den Ankauf und die Einführung von engliſchen lang— wolligen Schafen(Cootswold) betreffend.
Es iſt eine von unſeren intelligenteren Landwirthen anerkannte Thatſache, daß unſere gewöhnlichen Landſchafe den an ſie geſtellten Anforderungen in Beziehung auf Woll— ertrag und Wollqualität ſowohl, wie namentlich in Be— ziehung auf Fleiſchgewicht und Maſtfähigkeit keineswegs entſprechen und daß bei einer vorzunehmenden Veredlung derſelben, durch Einführung eines fremden Schafſtammes, die letzteren Eigenſchaften hauptſächlich in Betracht zu ziehen ſind. i
Es liegt mithin im Intereſſe der oberheſſiſchen Schaf— züchter, ſich eine Schafrace zu bilden, welche ihnen durch vermehrte Körpermaſſe, größere Maſtfähigkeit und größeren Wollreichthum einen höheren Gewinn abwirft. Dieſen Zweck erreicht man nur durch Einführung einer engliſchen langwolligen Schafrace, welche die gewünſchten Eigenſchaf— ten in moͤglichſt hoher Vollkommenheit beſitzt.
In Erwägung der Wichtigkeit des Gegenſtandes hat der Ausſchuß des landw. Vereins von Oberheſſen in der Sitzung am 28. Februar d. J. folgende Beſchlüſſe gefaßt:
1) es ſoll die bereits vor mehreren Jahren durch den verſtorbenen Vereinspräſidenten, Hrn. v. Firnhaber⸗
Jordis, eingeführte und für unſere oberheſſiſchen
Verhältniſſe bereits erprobte Schafrace(Cootswold)
wieder eingefuhrt werden;
2) der landw. Verein von Oberheſſen uͤbernimmt den
Ankauf von 2— 3 engliſchen Böcken auf eigene
Rechnung und Gefahr;


