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Intelligenz-Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
M AI.
Mittwoch den 29. Mai
1850.
Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirk Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks.
Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeinde⸗Voranſchläge für das Jahr 1851.
Sie werden alsbald die rubrizirten Voranſchläge in Arbeit nehmen und bis längſtens den 25. Auguſt d. J. anher einſenden.
Hierbei bemerken wir, daß überall, wo erforderlich, Ueberſchläge.— jedoch von Technikern aufgeſtellt— den
Voranſchlägen anzulegen ſind.
Friedberg am 24. Mai 1850. Du ey, r,.
Bekanntmachung.
Donnerſtag den 30. l. M., Vormittags präcis um 10 Uhr, ſoll auf der Geſchäftsſtube der Unterzeichneten die Anſchaffung zweier neuer Ranzen für die Bezirksboten oͤffentlich an den Wenigſtfordernden verſteigert werden. Luſt— tragende wollen daher in jenem Termine erſcheinen. Friedberg den 17. Mai 1850.. Gr. Hef. Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg rie
Regierungsblatt⸗Auszüge.
Nr. 15 enthält: 1) Umlagen der israelitiſchen Religionsgemein— den des Regierungsbezirks Erbach für 1849, 1850, 1851 und 1852; — 2) desgl. zur Beſtreitung von Communalbedürfniſſen in den Gemein⸗ den des R.⸗B. Friedberg für 1850— 3) desgl. in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirk Pfeddersheim für 1850;— 4) desgl. in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirk Oberingelheim für 1850; — 5) desgl. in den Gemeinden des R.-B. Mainz für 1850;— 6) Verzeichniß rechtskräftig gewordener Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinheſſen,(darunter a) Zuchthausſtrafen: von 12 Jahren in cont, wegen Todtſchlags, zwei von 2 J. wegen Veruntreuung öffentlicher Gel— der mit Fälſchung ꝛc., dann wegen Verleitung zum Meineid, letztere in cont.; b) Correctionshausſtrafen: von 5½ J. wegen Diebſtahls, von 4% J. wegen desgl., von 3½ J. wegen Diebſtahls mit Widerſetzung von 3 J. wegen Diebſtahls und Landſtreicherei, von 3 und 2½ J. wegen Diebſtahls und Betrugs, fünf von 2 J. wegen Diebſtählen und Land ſtreicherei.)— 7) Dienſt nachrichten: Am 10. Febr. wurde dem evang. Pfarrer Naumann zu Eudorf die 2. evang. Pfarrſtelle zu Butz— bach, R.⸗B. Friedberg, übertragen; am 18. wurden zehn Beiknechte zu
Landgeſtütsknechten ernannt; am 16. wurde dem evang. Pfarrer Fritz zu Oberſaulheim die evang. Pfarrſtelle zu Bechtheim, R.-B. Mainz, am 22. dem Schullehrer Suppes zu Landenhauſen die evang. Schul⸗ lehrerſtelle zu Bechtolsheim, R.⸗B. Mainz, und am 25. dem Rector Algeier zu Butzbach die evang Pfarrſtelle zu Eudorf, R.⸗B. Alsfeld, übertragen. An demſelben Tage wurde der Hofgerichtsaſſeſſor Dr. v. Grolmann dahier zum Mitglied und Rath bei dem Hofgerichte zu Darmſtadt und der Hofgerichtsaſſeſſor Krug zu Gießen zum Mitglied und Rath bei dem Hofgerichte daſelbſt ernannt.— 8) Am 27. Febr. wurde dem, mit den Functionen eines Stationscontroleurs bei den grßh. bad. Hauptzollämtern Thiengen und Stühlingen beauftragten Zollinſpector Carl Dietz zu Thiengen, in Anerkennung ſeiner langjährigen Dienſte als Militär und in der Zollverwaltung, der Amtstitel Oberzollinſpector ver liehen.— 9) Am 26. Febr wurde der Aſiſtenzarzt bei der acad. chirug⸗ Klinik zu Gießen, Dr. med. Seitz, auf N. von der erwähnten Dienſt— ſtelle entbunden.
Zur Chronik der Stadt Friedberg.
Die freundlichen Leſer dieſes Blattes werden ſich er— inner“, daß in demſelben vor einigen Monaten behufs der Gründung einer Blindenanſtalt fürs Großherzogthum Heſ— ſen zu freiwilligen Beiträgen aufgefordert wurde.
Jeder wahre Menſchenfreund wird ſich innig freuen, wenn wir ihm mittheilen, daß am 8. April d. J. dieſe Anſtalt mit der Aufnahme eines jährigen blinden Knaben, Dietrich Bley, aus Staufenberg bei Gießen feierlich er— offnet worden iſt. In den erſten Wochen ſoll ein zweiter, einige Zeit darnach ein dritter, uͤberhaupt nach und nach ſo viel Blinde aufgenommen werden, als die Mittel rei— chen, denn die Anſtalt iſt nur durch freiwillige Gaben entſtanden und wird auf dieſelbe Weiſe unterhalten. Die Blinden, welche in der Anſtalt wohnen und verpflegt wer— den, erhalten nicht allein Unterricht in der Religion, bibli⸗ ſchen Geſchichte, Leſen, Rechnen ꝛc., ſondern ſie lernen auch das Stricken, Spinnen, Stroh- und Stuhlflechten, Zwirndrehen u. ſ. w., zu welch letzterem Zwecke ein in der Frankfurter Blindenſchule gebildeter, ſelbſt blinder jun— ger Mann von dem Gründer und Vorſteher der Anſtalt, dem überaus thätigen, wackeren Taubſtummenlehrer Herrn Schäfer als Lehrer angenommen worden iſt.
Viele der armen Blinden wuchſen bisher ohne Un— terricht faſt wild auf, und da ſie theilweiſe durch Betteln ihr Leben friſten mußten, verfielen ſie oft in Liederlichkeit und ſchlechtes Leben, und in ihrem Unglück nicht durch den Glauben aufrecht gehalten, gingen gar Manche in dunkeln Zweifeln an Gottes Güte, ja an ſeinem Daſein, unter. Das ſoll uun mit der Hülfe Gottes in unſerm Großherzogthum für die Folge anders werden.


