Ausgabe 
24.4.1850
 
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meiſter mit den Militärpflichtigen Morgens 8 Uhr in loco Friedberg einfinden. l 5 Sie werden die Militärpflichtigen Ihrer Burgermei⸗ ſtereien alsbald um ſich verſammeln, ſie von dieſen Anord⸗ nungen in Kenntniß ſetzen, ſich um deren Verhältniſſe genau erkundigen, und diejenigen, welche an ſinnlich nicht wahr⸗ nehmbaren Fehlern und Gebrechen, als Kurzſichtigkeit, Schwerhörigkeit, fallender Sucht ꝛc. ꝛc. leiden, veranlaſſen, den Beſtimmungen im§. 10 Ziffer 6 und im. 127 der Verordnung vom 30. April 1831 vollſtändig Genüge zu leiſten. Als vorzügliche Mittel zum Erweis dieſer oben benannten und andrer im Reglement vom 22. April 1834 (Regierungsblatt Nr. 42 von 1834) näher bezeichneten nicht erkennbaren Uebel geben wir auch hier näher an:

a) Beſcheinigung der Phyſikatsärzte oder derjenigen Aerzte, welche die Dienſtpflichtigen behandelt haben, wenn letztere an Uebeln zu leiden angeben, die eine Folge überſtandener Krankheiten oder Verletzungen ſein ſollen;

p) Atteſtate der Geiſtlichen und Schullehrer, deren Unter

nen Mitgliedern und nicht von der, zu einem geſetz⸗ lichen Beſchluß des Gemeinderaths(nach Vorſchrift der Gemeindeordnung) erforderlichen Anzahl derſelben, ausgeſtellt ſind, dieſelben nur nur dann volle Gültigkeit haben, wenn ſie eidlich vor Gericht abgelegt wurden;

d) Zeugniſſe unbeſcholtener Männer, insbeſondere der bis⸗

herigen oder früheren Dienſt- oder Lehrherrn, Meiſter ꝛc. des Dienſtpflichtigen. Es wird denſelben aber nur dann Vewelskraff beigelegt, wenn ſie eidlich vor Ge⸗ richt abgelegt worden ſind.

Da, wo Ihnen die Fehler und Gebrechen ſchon be kannt ſind, oder bei dem Erſcheinen der Militärpflichtigen bekannt werden, haben Sie ſelbſt ohne Anzeige dieſer dahin zu wirken, daß die erforderlichen Zeugniſſe bis zur Muſte⸗ rung erbracht werden. Ihre amtliche Thätigkeit wird aber in noch größerem Maaße in Anſpruch genommen, wenn ſich die Untauglichkeit auf Geiſtesſchwäche, Taubſtummheit und ähnliche Uebel gründet, die vorausſetzen laſſen, daß den daran leidenden Individuen die Kenntniß der beſtehenden

richt der Militärpflichtige genoſſen hat, jedoch wird hier, ſowie bei allen anderen Zeugniſſen dieſer Art, er⸗ fordert, daß ſie ſich genau darüber ausſprechen, zu welcher Zeit der Militärpflichtige an dem betreffenden Uebel gelitten hat, und ob es Ausſteller bekannt ſeie, daß daſſelbe noch jetzt(zur Zeit der Muſterung) fortdaure;

0) Zeugniſſe der Bürgermeiſter und Gemeinderäthe, wobei

zu bemerken iſt, daß, wenn dergleichen nur von einzel⸗

geſetzlichen Vorſchriften ermangele.

Kein Militärpflichtiger kann ſich durch einen Bevoll mächtigten, welcher Art er auch ſeie, für tauglich erklären laſſen; er muß in Selbſtperſon erſcheinen, inſofern er ſich nicht dem im Artikel 43 des Recrutirungsgeſetzes ausge⸗ ſprochenen Nachtheile des Erſtmarſchirens ausſetzen will.

Friedberg den 20. April 1850.

Ouvrier.

Bekanntmachungen von Be⸗ hörden.

a

Edictalladung.

Betr. den Nachlaß der Wittwe des

Johannes John von Londorf. (8500 Der rubricirte Nachlaß iſt nach dem vorliegenden Inventar überſchuldet und es ha⸗ ben die Curatoren der minorennen Kinder der Verſtorbenen die ihren Curanden angefallene Erbſchaft ausgeſchlagen, reſp. ſich von dem Nach⸗ laß losgeſagt.

Zur Anmeldung etwaiger, noch nicht zur An⸗ zeige gekommener Forderungen, ſo wie zum Ver ſuch eines Arrangements wird Termin auf

Donnerſtag den 23. 955 d. J., Vormittags 9 Uhr, unter dem Anhange anberaumt, daß unbekannte Forderungen bei Vertheilung der Maſſe keine Berückſichtigung finden könnten, die nichterſchei⸗ nenden gerichtsbekannten Gläubiger aber, als den Beſchlüſſen der erſcheinenden Creditoren ſtillſchweigend beigetreten, betrachtet werden ſollen. Rödelheim, den 6. April 1850 Großh. Heſſ. Landgericht

Dr. Gil mer. Edictalla dung. (8715) Anſprüche aller Art an den Nachlaß des geweſenen Stadthauptmanns Georg Renne⸗ berg von hier, über welchen der förmliche Con⸗ curs erkannt worden iſt, ſind Mittwoch den 26. Juni l. J, Morgens 10 Uhr, bei Meidung ſtillſchweigenden Ausſchluſſes von der Maſſe, dahier anzuzeigen. Die nicht per⸗ ſönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Ver⸗ treter liquidirenden Gläubiger werden an die im Termine zu Stande kommenden Beſchlüſſe jeder Art für gebunden erachtet. Friedberg am 10 April 1850. Großh. Heſſ. Landgericht See

Güter Verpachtung. (396) Freitag den 26. l. Mts., Morgens um 10 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe, in

Auftrag der Erben der verſtorbenen Wilhelm

Herrmann'ſchen Eheleute, deren Grundſtücke, je nachdem ſich Liebhaber einfinden, meiſtbietend verſteigert oder verpachtet, als: 1) 2 Viertel 33 Ruthen Garten, in der 17. Ge⸗ wann, an der Ockſtädter Grenze; 2) 1 Morgen 12 Ruthen Acker, im Groß⸗ wartfeld, in der 13. Gewann; 3) 1 Morgen 41 Ruthen Garten, auf dem Krämer, in der Gemarkung Fauerbach II. Friedberg am 17. April 1850. Dex Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.

Mobiliar-Verſteigerung. (597) Dienſtag den 30. April d. J., von

Vormittags 9 Uhr an, werden auf freiwilligen Aun⸗ trag des hieſigen Bürgers Heinrich Dienſtbach,

in deſſen Behauſung vor dem ehemaligen Mainzer- thore nachverzeichnete Mobiliargegenſtände, als:

Gold, Silber, Tiſche, Bettſtellen, Bettung, Fäſ⸗

ſer, Kleider, Weißzeug und eine Parthie Kar⸗ toffeln, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden; auch können die vorräthigen Kartoffeln ſchon vor dem Verſteigerungs-Termin aus der Hand abgegeben werden. g Friedberg den 18. April 1850.

In Auftrag:

Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter

Ben de x.

Frucht ⸗Verſteigerung. (898) Donnerſtag den 25. April, Mittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe von dem Fruchtvorrath der milden Stiftungen, 51

Malter, 3 Simmer, 1 Kumpf Korn und 24

Malter, 2 Simmer Gerſte, zweimalterweis, meiſtbietend verſteigert. Friedberg am 17. April 1850. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter e e e

Hofraithe-Verſteigerung.

(599) Freitag den 26. J. Mts., Morgens

um 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe, in Auftrag der Erben der dahier verſtorbenen Heinrich David Herold'ſchen Eheleute, einer meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt, als:

Eine Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus und Stall, an Philipp Holler. Friedberg am 17. April 1850. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Güter Verpachtung. (600) Freitag den 26. April d. J., Vor⸗ mittags um 11 Uhr, werden zu Folge Ver⸗ ſügung Großh. Heſſ. Landgerichts dahier, die zum Nachlaſſe des dahier verſtorbenen Georg Renneberg gehörenden Immobilien, auf dem hie⸗ ſigem Rathhauſe, öffentlich meiſtbietend auf das laufende Jahr verpachtet. Friedberg den 18. April 1850. In Auftrag Gr. Heſſ. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Holz ⸗Verſteigerung. (606) Freitag den 26. l. M., von Morgens 9 Uhr an, werden im Wickſtädter Wald: 4 Stecken eichen Scheitholz, 15 10 buchen 7 a 12 gemiſchtes Prügelholz, 117 Wurzelholz, 1500 Stück gemiſchte Bohnenſtangen und 166 Stecken Reiſer öffentlich meiſtbietend verſteigert. Aſſenheim den 17. April 1850. Gräflich Solms⸗Rödelheim'ſche Forſtverwaltung,

Bekanntmachung, Holzverſteigerung im Domanialwald Frauen⸗ wald, Reviers Oberrosbach betreff.

(607) Freitag den 26. d. M., Morgens um 8 Uhr, werden in dem oben genannten, bei Niedermörlen gelegenen Walddiſtriete an die 8 öffentlich verſteigert: 1525 8 5 ö Reiſerholz, ſodann 60, 10 bis 15 Fuß lange Wellen weiden Reiſerholz, zur Herſtellung von Gar⸗ tenzäunen brauchbar. Oberrosbach den 15. April 1850. Der Gr. Revierförſter des Reviers Oberrosbach Bingmann.