Ausgabe 
26.5.1849
 
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walt oder Verſtändigung unter den Regierungen erreicht werden kann. N a 5

Durch dieſe offene Darlegung will die Regierung die Aeußerungen der öffenklichen Meinung ehren und Verſtän⸗ digung ſuchen. Indem ſie erklärt, daß und aus welchen Gründen ſie ſich zu einer Anordnung nicht zu verſtehen vermag, welche ſie um der Aufrichtigkeit und Wahrhaftig⸗ keit willen nicht verantworten möchte, kann ſie geläuterte Gefühle nicht verletzen. Sie vertraut darum nicht weniger, daß der gute Bürger ohne geſprochene Formel im Herzen geeinigt fuͤr das gemeinſame Ziel, die verfaſſungsmäßig ge⸗ ſicherte Einheit und Freiheit, in verſtändiger That hervor⸗ trete wo es deren bedarf. Sie erachtet ſich darum wahrlich nicht minder verpflichtet, alle ihre Krafte auf Erreichung dieſes Zieles zu richten. f N

Die Regierung nimmt nur das Vertrauen in Anſpruch, was ſich aus Thatſachen erzeugen muß; ſie kann fordern, daß die Berechtigung zum Mißtrauen nur auf Thatſachen gegründet werde. N Stark in dem Bewußtſein, den Gang des Rechts zum wahren Volkswohl wandern zu wollen, eingedenk ihres ſchweren Berufs in ernſter Zeit, ſucht ſie ſich nicht zu kräf tigen durch mehrdeutige Worte und Formeln, in welchen die Furcht, getäuſcht über Maas und Mittel, die Gefahr zu bannen wühnt. Mehr als auf Worte rechnet ſie auf die Geſinnung, von Worten nicht erzeugt; ſie erwartet, was im Kampfe mächtiger Intereſſen und Leidenſchaften allein retten kann, zur guten Stunde die That der Beſon⸗ nenheit auf dem Boden des Rechts und wird dieſen in kei nem Kampfe verlaſſen.

Darmſtadt den 19. Mai 1849.

Großherzoglich Heſſiſches Miniſterium des Innern. Jaup. Maurer. Reuling.

Heuchelheim bel Holzheim.

Man kannte bisher nur Ein wetterauiſches Dorf Heuchelheim bei Bingenheim; es gab aber noch ein anderes dieſes Namens bei Holzheim.

Herr Profeſſor Dieffenbach ſagt in der dritten Ab⸗ theilung des trefflichen, fur das gegenwärtige Oberheſſen inhaltreichen Auszugs aus ſeinem Tagebuche einer in Auf trag des hiſtoriſchen Vereins unternommenen Reiſe S. 100101:Etwa ¼ Stunden nordweſtlich von Gambach, unweit der Holzheimer Steinkaut, welche vortrefflichen Baſalt liefert, ſoll im Hinderthal oder Heinderthal), einem Stückchen Wald, und an einem der oben genannten Brun nen(er hat deren 9 genannt), ein anderes Dorf, Heuchel heim genannt gelegen haben. Ich habe die Stelle beſucht, aber außer demBörnchen weiter nichts gefunden, was

) Das möchte alſo in früherer Sprache etwa lauten Hinderthal.

einen Beweis dazu abgäbe. Es liegt auf Holzheimer Ge⸗ biet. Dazu merkt er an:In Arnsburger Urkunden von 1283 und 1287 kommt ein Groß⸗ und Klein⸗Holzheim vor; ſollte vielleicht Eins darunter zu verſtehen ſein? Es iſt natürlich, daß ein ſo gewiſſenhafter und vorſichtiger Ge ſchichtsforſcher, wie Herr Prof. Dieffenbach, gegen das Daſein eines Ortes, den er nirgends in Urkunden er wähnt findet und von dem jede Spur an dem Flecke, wo er gelegen haben ſoll, abgeht, Zweifel hegen mußte; allein die ſer Zweifel wird nun gehoben durch eine Stelle in dem aus 19 Pergamentblaͤttern in Kleinfolio beſtehenden alten cnynßebuch des bues Grununger pharrekyrchen

rnüwet Anno domini MCCCCLXXI. In dieſem Zinsbuch nämlich ſteht auf der 26ſten Seite unter den von Holtzhem(Holzheim) an die Pfarrkirche zu Grüningen zu entrichtenden Gülten(Grundzinſen):

Reyn Eule III ũß vff eym stugk gelegen zu hu helnheym) by holtzhem II morgen eyns stugks heldet IIII morgen an der vndersten forch an der helden an Contzchin Racken- berger) Nunc dat Mappußhen vnd Contzehin bycker(Von ſpäter Hand folgt dann)izo Supphanß, abgeloſt.

d. h. Rein(d. i. der altdeutſche Mannsname Regino) Eule[gibt] 3 Schillinge von einem Stück, gelegen zu Heuchel⸗ heim bei Holzheim, 2 Morgen eines Stücks, hält 4 Mor⸗ gen an der unterſten Furche an der Helden(d. i. Koppel⸗ weide), an Kunzchen Rackenberger(gränzend).(Den Zins) gibt nun Henne Geinrich) Mappes und Kunzchen Bicker. (Späterer Zuſatz:) jetzt gibt den Zins Hans Supp, iſt abgeloͤſt. f 5

Dieſer Zinspoſten iſt der 86ſte der geſammten Poſten in dem Zinsbuch, aber der Zte der unter der Rubrik Holtz hem ſtehenden, und durch ihn iſt das Daſein des Dorfes Heuchelheim bei Holzheim im 15ten Jahrhundert erwieſen. Die rechte Schreibung ſeines Namens im Alterthume iſt Hüchelnheim, Hüchelenheim, noch früher Hüchilinheim, und das Dorf mag ihn von ſeinem Gründer oder erſten Herrn gehabt haben, welcher Hüchilo oder Hiuchilo) geheißen haben wird. Wann es ausgegangen iſt, läßt ſich nicht beſtimmen; ich denke, wol im 16ten Jahrhundert, alſo vor dem dreißigjährigen Kriege. Es wird klein geweſen ſein, was vielleicht noch ein zu Holzheim etwa erhaltener Name ſeiner ehemaligen Gemarkung andeuten könnte, und der Reſt ſeiner Einwohner wird ſich, als es ausging, nach dieſem größeren Orte, zu dem es ſchon im 15ten Jahrhun⸗ dert gehört zu haben ſcheint, übergeſiedelt haben.

- W.

*) über dem u im Huchelnheym iſt ein ganz kleines o. *) soll vielleicht eigentlichRockenberger⸗ heißen. enk) iu iſt der alte Umlaut von ü. Unſere alte wetterauer Mundart zieht in vielen Wörtern das u(jetzt hochdeutſch au) vor.

Mittwoch den 20. Juni d. J.,

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

NN Hofraithe⸗Veuſteigerung. (767) Dienſtag den 12. Juni, Morgens um 10 Uhr, wird in hieſigem Ratbauſe die zum Nachlaß des Herz Kaſſel gehörende Hofraithe, beſtehend in einem Wohnhauſe, meiſtbietend ver⸗

ſteigert. Zins der pia corpora 20% kr. Friedberg den 10. Mai 1849. In Auftrag: Groß. Heſſ. Landgerichts Der Großh, Heſſ. Bürgermeiſter Ben der.

Curatel und öffentliche Aufforderung.

(792) Katharina Valentin Weibels Wittwe zu Vilbel wurde, aus geſetzlich gebilligten Grün⸗ den, unter Curatel geſtellt und ihr in der Perſon des Bäckermeiſters Philipp Stößel zu Vilbel ein Curator beigegeben. Es wird Dies mit dem Anfügen zu Jedermanns Nachricht öffent⸗ lich bekannt gemacht, daß Rechtsgeſchäfte nu unter Zuziehuug des beſtellten Eurators mi der Valentin Weibels Wittwe rechtsverbindlich abgeſchloſſen werden können.

Zugleich werden alle, welche Forderungen an gedachte Valentin Weibels Wittwe oder an den Nachlaß ihres im März d. J. verſtorbenen n zu haben vermeinen, aufgefordert, olche

Vormittags 10 Uhr, dahier anzuzeigen, widrigen⸗ falls ſie nicht weiter berückſichtigt werden. Groskarben am 8. Mai 1849. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius.

Oeffentliche Aufforderung.

(803) In der Nacht vom 4. auf den 5. d. M. iſt eine, dem Gr. Bürgermeiſter Väth zu Södel gehörige, in der dortigen Gemarkung der ſog. Wingarten, gelegene junge Baum⸗ pflanzung, aus 12 Aepfel⸗ und 5 Birnbäume beſtehend, auf frevelhafte Weiſe zerſtört worden.

Auf den Grund der Verordnung vom 3. Februar 4797 werden alle Diejenigen, welche

Angaben machen können, die zur Entdeckung