Ausgabe 
25.8.1849
 
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Zutelligen

fuͤr die f Provinz Oberheſſe im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

M. 66.

Sonnabend den 28. Auguſt

1815.

Amtlicher Theil.

Einladung zu dem landwirthſchaftlichen Unterrichte für Söhne von

Landwirthen der Provinz Starkenburg zu Darmſtadt, vom 1. Novbr. 1849 bis Ende Febr. 1850.

Unter Anfügung des Statuts für dieſen, nach Beſchluß des Vereinsausſchuſſes wegen ſeines guten Erfolges fortzu ſetzenden, Unterricht ergeht hiermit an Diejenigen, welche an demſelben Theil nehmen wollen, die Aufforderung, dieſe ihre Abſicht ſpäteſtens bis zum 15. September d. J. dem Seere⸗ tariate des landw. Vereins dahier ſchriftlich anzuzeigen.

Darmſtadt im Juni 1849.

Das Präſidium des landw. Vereins der Provinz Starkenburg.

l Dec se d.

Statut des Unterrichts fuͤr Söhne von Landwirthen der Pro⸗

vinz Starkenburg in der Landwirthſchaft, auf Koſten des landwirthſchaftl. Vereins dieſer Provinz.

Art. 1. Aufnahmebedingungen.

a) Alter, nicht unter 18 Jahren, als Regel. p) Ausſicht des jungen Mannes auf dereinſtigen eigenen Gutsbeſitz. c) Gewißheit darüber, daß derſelbe eine Gewerb oder landwirthſchaftliche Schule doch nicht beſuchen würde, un auch der Verein mit ſeinem Unterrichte nicht einge en wäre.

Art. 2. Eintheilung des Unterrichts.

a) Der Unterricht dauert vom 1. November bis Ende Februar des nächſten Jahres. Ueber die Weihnachten ſind 14 Tage Ferien.

b) Unterricht wird ertheilt: über Bodenkultur und Viehzucht(wöchentlich 4 Stunden), die wichtigeren Punkte der Verbeſſerung der vaterländiſchen Landwirthſchaft und Erläuterung der Großherzoglich Heſſiſchen Landeskulturge ſetze(wöchentlich 2 Stunden).

Sodann haben ſtatt: Arithmetiſche Uebungen, Kör⸗ per⸗ und Flächenberechnungen, Uebungen im Schön⸗ und Richtigſchreiben, im Styl und im ſchriftlichen Geſchäfts verkehr.

Vorſtehender Unterricht hat blos des Vormittags ſtattz der Nachmittag wird benutzt zu den Ausarbeitungen darüber,

zu praetiſchen Demonſtrationen, zum Beſuche intereſſanterer, gewerblicher Anſtalten und Betriebe ꝛc.

Art. 3. Koſten des Unterrichts. Dieſe ſämmtlich übernimmt der landwirthſchaftl. Verein, ſo daß alſo die Theilnehmer an dem Unterrichte blos für Koſt und Logis auf eigne Rechnung zu ſorgen haben.

Der Strick. (Fortſetzung.)

Als er hinging mit ſeinem Bündel, ſagte ich zum Meiſter: Wie lange wird das gutthun? Ich wette, in acht Tagen iſt er wieder da! Ich wette in vierzehn, ſagte der Meiſter. 5

Strick ging hin. Der Kneip nahm ihn freundlich auf und ſagte: Guck, Bub', du ſollſt's gut bei mir haben, wenn du Acht gibſt, gehorchſt, und meine lieben Thierchen lieb haſt!

Was das Letzte betraf, ſo war kein Zweifel; denn der Strick hatte alle Singvögel in der Nähe der Stadt weggefangen und in Käfige geſetzt.

Nun ging's denn an's Pechdrahtziehen und Lederklopfen.

Stark war mein Strick, und wer ihn für dumm kaufte, gab ſein Geld umſonſt aus. Alle Kniffe und Pfiffe ſteckten in ihm, und gerade, wenn er ſich wie ein Laͤmm⸗ chen ſtellte, waren alle böſe Geiſter in ihm. Dann ſann er auf einen Extralumpenſtreich. So machte er's auch bei dem Meiſter Kneip. Der konnte ſich gar nicht wun⸗ dern genug und dachte: Es iſt gewiß nicht die Hälfte wahr, was ſie dem Strick nachgeſagt haben! Das iſt ja ein Kerlchen, fein wie Schuhhanf und gewichſt, wie ein Pechdraht. Hat auch meine Thierchen ſo lieb, wie ich, und ich kann ihm die Fütterung ſchon anvertrauen.

Wie der Strick denn zu Allem, was Bubenſtreiche ſind, Anlage hatte, ſo pfiff er auch aller Vögel Stimmen nach, daß die Vögel ſelber irre wurden, und meinten, es ſeien Ihresgleichen, mit Ausnahme der Spatzen, die ſo pfiffig waren, wie er, und eben ſo ausgeheckte Tagdiebe.

Damals hatte Meiſter Kneip einen Hänfling, der ſaß in einem zugehängten Käfig, und er orgelte ihm nun ſchon ſechs Wochen vor, Morgens, Mittags und Abends; aber das Thier war dumm und lernte nichts. Es iſt bei mei⸗ ner Seele! wahr, rief er ärgerlich aus, mit dem lieben Vieh geht's auf's Haar, wie mit den Menſchen. Da gibt's auch Eſel, an die man nichts bringt, und geſcheidte Kerle,